Drei Modelle für ein stressfreies Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft /
Exit-Strategie für die Zeit nach der WG im Auge behalten

14.09.2017, Münster (LBS). Halbe Kosten, doppelte Freude: Studenten und junge Menschen am Beginn ihres Arbeitslebens profitieren vom Modell Wohngemeinschaft. Geteilte Mietkosten und soziale Kontakte versüßen ihnen den Auszug aus dem Elternhaus. Ob eine Wohngemeinschaft das Zusammenleben im Alltag dauerhaft gut bewältigt, zeigt sich jedoch oft erst später. Verschiedene Interessen unter den Mitbewohnern, in der Hausgemeinschaft oder mit dem Vermieter sollten deshalb bei der Gestaltung des Mietvertrags von Anfang an mit gedacht werden, empfiehlt die LBS. Mindestens genauso wichtig wie eine gewissenhafte Vorbereitung auf das WG-Leben sollte auch eine gute Exit-Strategie für die Zeit danach sein: „Wer sich nicht frühzeitig mit seiner Wohnsituation nach der WG beschäftigt, wird sein Leben lang Miete an andere zahlen oder gar wieder bei Mutti enden“, sagt LBS-Experte Sven Schüler. Seine Empfehlung: Das Hier und Jetzt in seiner WG genießen und parallel schon für morgen im eigenen Zuhause vorsorgen.

Um einen WG-Mietvertrag abzuschließen, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten.

Modell 1: Alle Mitbewohner stehen zusammen als Vertragspartei im Mietvertrag.
Hier haben alle Mieter die gleichen Rechte und Pflichten. Sie bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das bedeutet unter anderem, dass für mögliche Ausstände alle Mitbewohner gesamtschuldnerisch haften. Der Vermieter kann damit jeden einzelnen Mieter für das Begleichen des säumigen Gesamtbetrags – z.B. bei ausstehenden Mietzahlungen für ein leeres Zimmer – heranziehen.

Bei einem Mieterwechsel muss der Mietvertrag unter Einbeziehung des Vermieters und der Mitbewohner geändert werden. Es empfiehlt sich, schon im ersten Mietvertrag zu vereinbaren, dass die Bewohner Nachmieter benennen dürfen. Allerdings darf der Vermieter bei einem Mieterwechsel die Kaution weiter in voller Höhe einbehalten, so dass sich die verbliebenen Mitbewohner mit dem ausziehenden Mieter intern über eine Möglichkeit der anteiligen Auszahlung einigen müssen. Will der Vermieter die Wohnung kündigen, muss er der gesamten Wohngemeinschaft kündigen.

Modell 2: Nur ein Mitbewohner steht als Mieter im Vertrag, die anderen sind Untermieter dieses Mitbewohners.
Hier ist der Hauptmieter der einzige und alleinige Ansprechpartner des Vermieters. Er haftet bei allen ausstehenden Zahlungen alleine – auch, wenn ein Zimmer zeitweise nicht vermietet sein sollte. Es ist seine persönliche Angelegenheit, wie er für die Mietzahlungen aufkommt und wer – rein rechtlich gesehen – die Wohnung mit ihm bewohnt. Für ihn empfiehlt es sich mit den Untermietern ebenfalls einen Mietvertrag abzuschließen, der die Zahlungsmodalitäten regelt. Ein Wechsel der Untermieter bedarf jeweils der Zustimmung des Vermieters. Idealerweise sollten Details schon im WG-Mietvertrag geregelt werden. Kündigt der Hauptmieter seinen Vertrag, haben auch die anderen Mitbewohner keine rechtliche Grundlage mehr in der Wohnung zu bleiben und sind auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen. Sollte der Hauptmieter seine Miete nicht mehr zahlen, kann sich der Vermieter zwar nicht an den Untermietern schadlos halten, sie können allerdings im Ernstfall von einer Räumungsklage gegen den Hauptmieter betroffen sein.

Modell 3: Jeder Mitbewohner erhält einen eigenen Mietvertrag. Hier mietet jeder Mitbewohner praktisch nur sein eigenes Zimmer.
Damit haftet jeder Mitbewohner auch nur für seine eigene Miete (inklusive Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad etc.). Der Vermieter kann jeden Mieter nur für seine persönlichen Zahlungen zur Rechenschaft ziehen, da er mit jedem einen eigenen Vertrag geschlossen hat. Auch alle anderen Vereinbarungen werden vom Vermieter mit jedem einzelnen Mitbewohner festgelegt und können frei gestaltet werden. Damit kann der Vermieter grundsätzlich auch einen neuen Mitbewohner frei bestimmen. Solche Einzelmietverträge sind hauptsächlich bei Studentenwohnheimen gängig. Bei normalen Mietwohnungen spielen sie kaum eine Rolle.

Auch die Abrechnung der Neben- und Betriebskosten sollten WGs schriftlich regeln

Um Unstimmigkeiten vorzubeugen empfiehlt die LBS, dass Wohngemeinschaften neben der Grundmiete vor allem die Neben- und Betriebskosten schriftlich regeln. Hier können die Kosten gleichmäßig auf alle Bewohner oder – bei sehr unterschiedlichen Zimmergrößen – nach Wohnfläche aufgeteilt werden. Ohne eine Vereinbarung gilt die Wohnfläche unter Einbeziehung der anteilsmäßigen Nutzung von Küche und Bad als Grundlage für die Abrechnung.

Bei den Kosten für Strom und Wasser, die nach dem Verbrauch abgerechnet werden, sollte durch die Personenzahl geteilt werden. Grundsätzlich helfen auch hier genaue Absprachen. Um das Zusammenleben stressfrei zu genießen, können auch über den Putzplan, das Einkaufen oder das Herausstellen der Mülltonnen schriftliche Regelungen getroffen und von allen unterschrieben werden. Das spart im Streitfall Zeit und Nerven.

Quelle: LBS West

Spiel, Spaß und Spannung gab es beim diesjährigen Weltkindertag am 17.09.2017: Bei KNAXigem Wetter konnten die Kids von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf der autofreien Ruhrstraße viele tolle Aktionen erleben. Unser KNAX-Klub war natürlich auch mit der Sparschwein-Malaktion dabei. Die KNAXianer bemalten eifrig ihre Sparschweine, so dass wir hinterher viele bunte Kunstwerke bewundern konnten. Nun wollen wir hoffen, dass die kleinen Sparschweine auch fleißig befüllt werden!

Mit unserem Sparkassenkalender 2017 mit dem Titel „Witten im Fokus“ zeigen wir nicht nur Monat für Monat wunderbare Impressionen aus unserer Ruhrstadt, sondern geben auch wertvolle Foto-Tipps und Tricks, die das eigene fotografische Know-How verbessern oder gar das Interesse für Fotografie und unser schönes Witten erst wecken.

September-Foto-Tipp: Spiegelungen

Bei­ diesem ­Monatsfoto ­ist ­die ­Wasserspiegelung­ der Ruhrlastkähne­ und ­der­ Ruine ­Burg ­Hardenstein­ entscheidend. Wichtig­ für ­Spiegelungen ­im­ Wasser ­ist­ natürlich ­eine möglichst­ ruhige­ Wasseroberfläche.­ Sehr­ schöne ­Aufnahmen­ entstehen,­ wenn ­die ­Lichtkontraste­ nicht­ zu ­groß sind. ­Da­ die­ Luftbewegungen ­am­ frühen­ Morgen ­oder späten­ Abend ­(blaue­ Stunde)­ deutlich­ kleiner­ sind, ­eignen sich ­die­ Randstunden ­des­ Tages ­besonders­ gut­ für­ Spiegelungen.­ Bei solchen ­Aufnahmen­ muss­ auf­ den ­richtigen Bildausschnitt ­geachtet­ werden, ­denn­ Hauptmotiv ­und Konterfei­ gehören­ zusammen. Deshalb ­sollten ­die ­Reflexionen­ nicht ­am­ Rand­ abgeschnitten­ werden. Das­ A ­und­ O­ in­ der ­Fotografie ­ist­ die­ Bildkomposition­ mit der­ eigenen­ persönlichen­ Note.­ Um­ das ­Bild­ zu ­komponieren­ und­ eventuell­ mit ­langen­ Belichtungszeiten ­zu arbeiten,­ gehört­ ein­ Stativ­ unbedingt ­dazu. Nach­ Möglichkeit ­fotografiert­ man ­im ­RAW-
­F­ormat.­ Die gegen über­ dem­ JPEG­-Format ­größere­ Farbtiefe ­und­ Belichtung ­bieten ­beim ­Optim­ieren­ des ­Fotos ­am­ PC einen­ viel­ größeren­ Spielraum.­ Das­ umseitige­ Kalenderbild­ entstand­ um­ 6­ Uhr ­morgens­ im­ RAW-­Format ­mit­­ einer ­Belichtungszeit­ von­ 1/40­s,­­ einer­­ Blende­ von ­4,5­ und ­einer Brennweite­ von­ 115­mm.

Aber ­gerade  ­auch architektonische ­Elemente ­eignen ­sich hervorragend ­für ­die ­Aufnahme­ von ­Spiegelungen.

Gehry 6; Bildautor: Roland Schneider

Dabei entstehen­ zum ­Teil­ völlig­ abstrahierte­ Strukturen,­ die ihren­ eigenen­ Reiz­ entwickeln.­ Die­ spiegelnde­ Skulpturder­ „Chicago­ Bean“­ kann­ sich ­ein ­Fotograf ­natürlich­ nicht entgehen­ lassen.Chicago Bean innen; Bildautor: Holger Hänsch

Chicago Bean; Bildautor: Holger Hänsch

Vor 100 Jahren war die Ruhr einer der meist befahrenen Flüsse Europas. Die Ruhraaken beförderten Kohle und
andere Güter. Die Schiffe ließen sich bei der Talfahrt von Wasser und Wind treiben und wurden bei der Bergfahrt von Pferden über Lein- und Treidelpfade gezogen. Die Stadtwerke Witten bieten mit dem Motorfahrgastschiff regelmäßig vom Freizeitbad Heveney bis zur Uferstraße in Witten-Bommern Ent deckungstouren an. Die auf dem Monatsmotiv abgebildeten Lastkähne stellen sicher, dass das Ausflugsschiff MS Schwalbe immer die notwendige Wassertiefe zur Verfügung hat.

Ruhrlastkähne / Ruine Burg Hardenstein; Bildautor: Anton Schnurr

Übrigens: Bei Fotos und Bildtipps hat uns der Fotoclub ObjectivArt’96 Witten/Herdecke e.V. unterstützt.

Besucher der Sparkassengeschäftsstelle Bommern können noch bis zum 02.10.2017 faszinierende Aquarelle des Wittener Künstlers Heinz Borgert bewundern. Der Reiz dieser Technik fesselt. „Es ist das Unkontrollierte, das Transparente, die Leichtigkeit. Jedes Exponat ist ein Abenteuer.“, so Borgert. Nur bedingt lässt sich hier der Schöpfungsprozess kalkulieren, zu unbeständig ist das Wesen dieser Technik. Wunderbare Kunstwerke, die wie zufällige Momente erscheinen, laden zum gemeinsamen Erleben ein.

Die Ausstellung kann zu den angegebenen Öffnungszeiten besucht werden.

Sparkassengeschäftsstelle Bommern, Bodenborn 45, 58452 Witten, Telefon: 02302/174-60
Mo, Do 08.30-18.00 Uhr Di, Mi, Fr 08.30-16.00 Uhr

Am Donnerstag, dem 07. September 2017, fand die diesjährige Auftaktveranstaltung zum 35. Planspiel Börse im VeranstaltungsCenter der Sparkasse Witten statt. Rund 100  Schüler informierten sich mit ihren Lehrern über den Spielablauf und die Spielregeln des Börsenspiels. Spielstart ist am Mittwoch, dem 27. September 2017.

Wie einfach die Teilnahme am Planspiel Börse ist, erfuhren die Wittener Teilnehmer von Sarah Hafez, Spielbetreuerin der Sparkasse Witten. Unter realen Bedingungen können Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen im europaweiten Börsenlernspiel völlig risikolos Erfahrungen auf dem internationalen Börsenparkett sammeln.  Ziel ist es, das virtuelle Startkapital in Höhe von 50.000 Euro pro Team durch geschickte Anlagestrategien innerhalb der zehnwöchigen Spielzeit zu vermehren. Zur Auswahl stehen dafür 175 Wertpapiere an verschiedenen Börsen. Weil nachhaltiges Wirtschaften für Unternehmen immer wichtiger wird, gibt es dafür sogar einen eigenen Wettbewerb innerhalb des Börsenspiels. Auf die Siegerteams und deren Schulen warten bundesweite und regionale Preise. Für die erfolgreichsten Wittener Teams und ihre Schulen vergibt die Sparkasse Witten Geldpreise im Gesamtwert von 1.200 Euro.

Weitere wertvolle Tipps und Informationen hielt Jürgen Meyer, Abteilungsleiter Vermögensmanagement bei der Sparkasse Witten, für die Schülerinnen und Schüler bereit. Er erklärte den Interessenten beispielhaft den Aktienhandel – und ging dabei auch auf den Anspruch der Nachhaltigkeit und das diesjährige Jahresthema beim Planspiel Börse ein. Im Anschluss machten die „Börsenneulinge“ regen Gebrauch von der Möglichkeit konkrete Fragen an den Experten zu stellen.

Damit beim Spielen keine Kurse verpasst werden, gibt es die heiß begehrte Planspiel Börse-App:  Damit haben die Jung-Börsianer ihr Depot auch von unterwegs im Blick und können direkt auf Kursschwankungen reagieren. Anmelden können sich Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Wittener Schulen im Team von zwei bis max. vier Personen noch bis zum 08. November 2017 unter: sarah.hafez@sparkasse-witten.de oder direkt vor Ort in der Hauptstelle der Sparkasse Witten, Ruhrstraße 45.

Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Deutschland rund 39.700 gefälschte Scheine mit einem Nennwert von 2,2 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Im Visier der Fälscher stand vor allem der alte Fünfziger – denn der neue Schein ist dank neuer Sicherheitsmerkmale deutlich schwerer zu kopieren. Erfahren Sie, wie die Merkmale aussehen und wie Sie Falschgeld erkennen können.

Grundsätzlich gilt: Es zählt nicht der „gute Gesamteindruck“ eines Geldscheins, sondern viele kleine Details. Fälscher arbeiten professionell und achten auf Kleinigkeiten. Wenn Sie Scheine auf Ihre Echtheit überprüfen, sollten Sie deshalb nach dem Schema Fühlen-Sehen-Kippen vorgehen.

Ihr Tastsinn ist gefragt
Euro-Scheine sind aus Baumwolle und haben deshalb eine gewisse Griffigkeit. Sie sind weich, biegsam und reißen nicht so leicht wie Papier. Fälschungen sind häufig dünner und glatter als echtes Geld. Außerdem gibt es auf Euro-Scheinen verschiedene Bereiche, die leicht erhaben sind. Zum Beispiel die neun Abkürzungen für die Europäische Zentralbank (BCE, ECB, EZB …) und auch die kurzen Linien auf der rechten Seite. Nehmen Sie sich einen Schein und fühlen Sie mal.

 

falschgeld-erkennen-schein-merkmale-sicherheit-50-euro-fb

 

Gucken Sie genau hin
Halten Sie einen Euro-Schein gegen das Licht. Das sollten Sie sehen: 1. Auf der linken Seite erscheint der Kopf der mythologischen Figur Europa. Schräg rechts darüber erkennen Sie die Wertzahl des Scheins – also eine fünf bei einem Fünf-Euro-Schein. Dieses Wasserzeichen ist auch auf der Rückseite erkennbar. 2. Gegen das Licht ist auch der sogenannte Sicherheitsfaden zu sehen. Er verläuft mittig von oben nach unten. Wenn Sie genau hingucken, erkennen Sie in kleiner Schrift das Euro-Symbol und die Wertzahl. 3. Auf beiden Seiten des Scheins befindet sich eine Mikroschrift. Unter einer Lupe ist das Wort „Euro“ in verschiedenen Sprachen zu erkennen.

Und jetzt: bewegen!
Einige Sicherheitsmerkmale können Sie überprüfen, wenn Sie einen Schein im Licht bewegen. 1. Die Wertzahl auf der Vorderseite ist eine sogenannte Smaragdzahl. Sie glänzt und ändert die Farbe von einem leuchtenden Grün zu einem tiefen Blau, wenn Sie den Schein kippen. 2. Ebenfalls auf der Vorderseite: Ein silberner Streifen mit verschiedenen Hologrammen. Halten Sie den Schein gegen das Licht, schimmert er. Sie können dann das Euro-Symbol, die Figur Europa und die Wertzahl des Scheines erkennen. Auf der Rückseite ist an der gleichen Stelle ein leichter Glanzstreifen zu finden. 3. Der 20-Euro-Schein, der 2015 neu aufgelegt wurde, hat auf dem Silberstreifen zusätzlich ein Hologramm eines Fensters. Hält man den Schein gegen das Licht, wird es durchsichtig und das Porträt von Europa kommt zum Vorschein.

UV-Licht zur Hand?
Unter UV-Licht sieht eine echte Euro-Note richtig spektakulär aus. Das Papier selber bleibt dunkel, doch eingearbeitete Fasern leuchten. So wird die Flagge der Europäischen Union grün, die Sterne leuchten orange, die Landkarte, die Brücke und die Wertzahl auf der Rückseite gelb. Haben Sie Falschgeld im Portemonnaie oder den Verdacht, dass ein Schein nicht echt ist, setzen Sie sich mit der Polizei in Verbindung.

Was Sie sonst noch beachten sollten, erfahren Sie hier.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Wenn Geldautomaten manipuliert werden, um die Daten von Kredit- oder Bankkarten auszuspähen, spricht man von Skimming. Der Schaden, der dadurch  entsteht, sinkt von Jahr zu Jahr. Das liegt an verbesserter Sicherheitstechnik und der steigenden Aufklärung. Komplett konnten die Betrugsfälle jedoch bisher nicht verhindert werden. Das sollten Sie über Skimming wissen:

Skimming – Was ist das?

Skimming meint das illegale Auslesen von Kredit- oder Girokarten an Bankautomaten oder Terminals. Betrüger haben es dabei auf den Magnetstreifen der Karten abgesehen, da auf diesem alle wichtigen Bankinformationen zu finden sind. Sie erstellen damit eine Kartendoublette. Zusammen mit der ausgespähten PIN heben Betrüger dann Geld ab oder bezahlen damit im Geschäft – zulasten des Karteninhabers. Die gute Nachricht: In Deutschland hat der Magnetstreifen heute keine Bedeutung mehr, da über den Chip in der Karte gezahlt oder Geld abgehoben wird. Im außereuropäischen Ausland nutzen Banken den Magnetstreifen jedoch weiterhin.

Wie kommen Betrüger an Magnetstreifen und PIN?

Um an die wichtigen Bankdaten zu gelangen, manipulieren Kriminelle Geldautomaten oder Kartenlesegeräte in Geschäften. An Automaten bringen sie dafür ein zusätzliches Lesegerät vor dem Karteneinschub an. Das speichert die Informationen auf dem Magnetstreifen einer Karte. Um die PIN abzufangen gibt es verschiedene Varianten: Betrüger kleben eine kleine Kameraleiste über die Tastatur und filmen die PIN-Eingabe. Illegale Kameras sind aber auch in Prospekthaltern oder als gefälschte Rauchmelder an der Decke zu finden. Die Tastatur selber kann ebenfalls gefälscht sein. Hier kommt ein zweites Tastenfeld zum Einsatz, das über dem eigentlichen angebracht wird – ein sogenannter Skimmer. Dieser zeichnet die Tastendrücke auf. Kriminelle installieren mitunter auch manipulierte Lesegeräte an den Eingangstüren von Filialen, um Kontodaten auszulesen.

Weniger Skimming durch Sicherheitstechnik

Die Vorgehensweisen der Betrüger sind bekannt. Und so entstehen immer mehr Möglichkeiten, um Skimming zu erschweren oder ganz zu verhindern. Heute haben viele Geldautomaten einen Störsender für Magneten und werden so gebaut, dass das Anbringen von Skimming-Vorrichtungen erschwert wird. Intelligente Automaten erkennen Skimming-Module und schalten sich selber aus.

Magnetstreifen vs. Chip: So sicher ist EMV

Die wichtigste Entwicklung im Kampf gegen Skimming ist jedoch der EMV-Chip. Entwickelt von Europay International, MasterCard und Visa, ist dieser seit 2012 EU-weit in allen Geldautomaten sowie Girocards oder Kreditkarten zu finden. Wie Eingangs erläutert, laufen Transaktionen hier seitdem nicht mehr über den Magnetstreifen, sondern über den Chip. Gefälschte Karten mit geklauten Magnetstreifen können in der EU deshalb nicht mehr zum Abheben oder Bezahlen verwendet werden.
Weiterer Vorteil des Chips: Er ist extrem fälschungssicher. Die sensiblen Bankinformationen sind verschlüsselt abgespeichert. Außerdem kann der EMV-Chip nicht vervielfältigt oder verändert werden.
Aber: Außerhalb der EU sind Geldautomaten und Terminals bisher nicht flächendeckend mit EMV ausgestattet. Deshalb haben alle Girocards und Kreditkarten auch heute noch einen Magnetstreifen. Ohne ihn wäre das Abheben oder Bezahlen im außereuropäischen Ausland oft nicht möglich. Aus diesem Grund versuchen Kriminelle noch immer, an die Daten aus dem Magnetstreifen zu kommen. Sie nutzen die gefälschten Karten dort, wo Sicherheitsmaßnahmen bisher nicht ausreichend vorhanden sind.

Wie gefährlich ist Skimming wirklich?

Durch die vielen Sicherheitsmaßnahmen kommt Skimming in den letzten Jahren immer weniger vor. Im ersten Halbjahr 2017 gab es nur 240 Fälle von manipulierten Geldautomaten. Betrüger entwickeln jedoch immer neue Techniken, um Daten abzugreifen. So nutzen sie mittlerweile auch Kartelesegeräte in Geschäften, da diese nicht so gut geschützt sind wie Automaten. Auch das „Deep-Insert-Skimming“ taucht immer häufiger auf. Dabei wird eine kleine Wanze in den Kartenschlitz eingeführt, die die Kartendaten liest und speichert. Anders als der Aufsatz ist sie mit bloßem Auge nicht zu erkennen.

Wie kann ich mich vor Skimming schützen?

  1. Gehen Sie vorsichtig mit Ihren Zahlungsdaten um. Bewahren Sie nie Ihre Karte und PIN gemeinsam auf.
  2. Überprüfen Sie immer den Geldautomaten: Gibt es ungewöhnliche Verblendungen oder Leisten? Versuchen Sie, leicht daran zu ziehen, oft sind diese nicht fest angebracht.
  3. Nutzen Sie Geldautomaten nicht, wenn Ihnen etwas komisch vorkommt.
  4. Meiden Sie Automaten in Außenbereichen. Diese sind häufiger manipuliert, da sie nicht beaufsichtigt werden.
  5. Schützen Sie die PIN-Eingabe immer mit Ihrer freien Hand.
  6.  Haben Sie mehrere Karten? Nutzen Sie eine immer zum Öffnen der Filialtür und die anderen zum Abheben und Zahlen.
  7.  Geben Sie niemals Ihre PIN ein, wenn Sie die Tür zur Filiale öffnen. Keine Sparkasse oder Bank würde das verlangen.

Sie sind Opfer von Skimming geworden – Was jetzt?

Haben Sie den Verdacht, dass jemand Fremdes Geld von Ihrem Konto abgebucht hat? Dann setzen Sie sich sofort mit Ihrer Sparkasse oder Bank in Verbindung. Diese nimmt den Fall auf und sperrt Ihr Konto. Wenn es schnell gehen soll, können Sie Ihr Konto auch selber sperren lassen. Das geht unter der Telefonnummer 116116. Waren Sie nicht grob fahrlässig, ersetzt Ihr Finanzinstitut den gestohlenen Betrag.

Melden Sie den Fall auch der Polizei und erstatten Sie Anzeige gegen unbekannt.

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Mit unserem Sparkassenkalender 2017 mit dem Titel „Witten im Fokus“ zeigen wir nicht nur Monat für Monat wunderbare Impressionen aus unserer Ruhrstadt, sondern geben auch wertvolle Foto-Tipps und Tricks, die das eigene fotografische Know-How verbessern oder gar das Interesse für Fotografie und unser schönes Witten erst wecken.

August-Foto-Tipp: Selektive Schärfe

Manche­ sagen­ Tiefenschärfe,­ andere­ wiederum­ Schärfentiefe.­ Wir­ verwenden­den­ Begriff­ Tiefenschärfe.­ Damit­ wird der­ Bereich ­bezeichnet,­ der­ auf ­einem­ Foto­ scharf ­abgebildet­ ist.­ Faustregel: ­Mit­ großer ­Blende  ­(=­kleine­Blendenzahl,­ zum­ Beispiel­ 2,8)­ werden ­nur­ einzelne­ Elemente­ des Bilds­ scharf­ dargestellt.­ Kleine ­Blende ­(=­große­ Blendenzahl,­ zum­ Beispiel ­16­ oder­ 22):­ Schärfe­ ist­ gleichmäßig über ­das ­Bild­ verteilt,­ wichtig ­etwa­ bei­ Landschaftsaufnahmen. ­Hingegen­ benutzt­ man­ in­ der­ Porträtfotografie auch­ gerne­ einmal ­große­ Blendenöffnungen,­ um­ die Person ­vom­ Hintergrund ­abzuheben.­ Wenn ­nun ­bewusst nur ­einzelne ­Teile ­des ­Bilds ­scharf­ dargestellt ­werden sollen­ vor­ unscharfem­ Hintergrund,­ so­ spricht ­man ­von selektiver­ Schärfe.­ Für ­solche ­Bilder­ sind ­Objektive­ mit einer­ Brennweite ­von­ mehr ­als­ 50 ­mm die­ richtigen­ Werkzeuge.­ Eine­ weit ­geöffnete ­Blende ­ergibt ­eine ­sehr ­geringe­ Tiefenschärfe, ­die­ man ­dazu­ nutzen ­kann,­ bestimmte Teile­ eines ­Bilds ­besonders ­scharf ­abzubilden,­ andere (meist­ sehr­ nahe ­oder ­sehr­ entfernte, ­eventuell­ auch störende­ Objekte)­ wiederum ­so ­verschwommen­ zu­ präsentieren,­ dass­ man­ sie ­auf­ dem ­Bild­ kaum ­bis ­gar ­nicht mehr ­erkennen­ kann.

Vorderseite: ­85­mm ­Objektiv,­ Belichtungszeit:­ 1/2000­s Blende­ 2,8;­ Schärfe ­auf­ das ­Model/Motiv­ eingestellt.

Bild 1:­ Nimmt ­die ­Entfernung­ zum ­Motiv­ zu,­ kann­ auch die ­Schärfe­ des­ Hintergrunds­ zunehmen.

 

Bild 2:­ Schließt ­man ­die ­Blende­ (größere­ Blendenzahl) und ­verlängert­ die­ Verschlusszeit,­ vergrößert­ sich ­der ­Bereich­ der­ Tiefenschärfe. Wie viele Erwachsene spielte auch unser Model Kim schon als Kind am Berliner Platz. Die „Schnecke“ ist noch immer ein Anziehungspunkt für Kinder und Junggebliebene.

 

Bild 3:­ Hier­ wurde ­bewusst ­ein ­ungewöhnlich ­großer Bildanteil­ im ­Vordergrund ­in­ die ­Unschärfe­ gelegt­ und­ die junge ­Frau ­im­ Hintergrund­ scharf ­abgebildet.­ Das ­erzeugt eine­ geheimnisvolle­ Spannung ­im­ Bild­ und ­der ­Betrachter beginnt­ unwillkürlich ­über ­die ­Beziehung­ der ­beiden Personen­ zu einander ­zu­ spekulieren.

 

Übrigens: Bei Fotos und Bildtipps hat uns der Fotoclub ObjectivArt’96 Witten/Herdecke e.V. unterstützt.

Sommer, Sonne, Neuigkeiten.  Zwischen Ferien, Urlaubsreisen und Grillpartys tut sich im August einiges. Wir sagen nur: Krankenversicherung für Rentner, Ebay, Gewerbemüll, Heizungen (der Winter kommt bestimmt) und Google.

1.    Änderungen bei der Krankenversicherung für Rentner
Wer in die Krankenversicherung für Rentner – kurz KVdR – möchte, muss bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen. Ab dem 1. August werden nun pro Kind zusätzlich pauschal drei Jahre angerechnet. Als Kinder gelten leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder sowie Pflegekinder. Durch diese Regelung können Eltern leichter die Vorversicherungszeiten erfüllen, um in die KVdR zu kommen.

2.    Ebay ändert seine Verkäuferstandards
Falls Sie gewerblich über Ebay verkaufen, gibt es ab dem 20. August Lockerung bei nicht fristgerecht verschickter Ware. In Zukunft bekommen Sie auf Ihre Käuferbewertung dann nur noch 3 Prozent Abzug statt 4 Prozent. Ebay will dadurch die Standards der Verkäufer fairer und einheitlicher gestalten.

3.    Reform  der Gewerbeabfallverordnung
Sie betreiben ein Gewerbe? Dann aufgepasst: Vom 1. August an gelten strengere Vorschriften für die Mülltrennung.  Zusätzlich zu Papier, Glas, Kunststoff, Metall und Bioabfällen müssen Sie nun auch Holz und Textilien getrennt entsorgen. Der Gesetzgeber verlangt dazu auch eine umfassende Dokumentation, die Sie auf Nachfrage der zuständigen Behörde vorlegen müssen. Falls Ihr Müll nachweislich durch eine Müllsortieranlage geschrubbt und dadurch ein effizientes Recycling gewährleistet ist, sind Sie von dieser neuen Regelung befreit. Diese Freistellung gilt auch, wenn Sie Ihren Müll aus einem bestimmten Grund nicht trennen können oder die Mischmengen zu gering sind. Hierfür müssen Sie der zuständigen Behörde eine ausführliche Erklärung abgeben.

4.    Neue Kontrollpflicht für alte Ölheizungen
Sind Sie Besitzer einer Ölheizung von 1985 oder älter? Dann müssen Sie ab dem 1. August jedes Jahr den Grenzwertgeber am Öltank von einem Heizungsfachmann prüfen lassen. Das teilt das Institut für Wärme und Oeltechnik mit. Grund dafür ist eine Erweiterung der sogenannten technischen Regeln wassergefährdender Stoffe.

5.    „Ok Google“
Willkommen in Deutschland, Google Home! Ab dem 8. August kann der smarte Lautsprecher mit eingebautem Google Assistant auch in Ihren Haushalt einziehen. Wozu das gut ist? Der Lautsprecher funktioniert im Prinzip wie Apples Siri. Wer „Ok Google“ sagt, kann dem Lautsprecher anschließend Fragen stellen: Wie ist das Wetter heute? Wie lange hat der Supermarkt um die Ecke noch auf? Wann fährt die nächste Bahn Richtung Zentrum? All das kann Google beantworten und hat dabei einen klaren Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten. Denn der Lautsprecher greift auf die hauseigene Suchmaschine zurück. Zusätzlich spielt Google Home auch Ihre Lieblingsmusik ab oder weckt Sie am Morgen.

Quelle: Sparkasse-Finanzportal

Ob Sommer- oder Winterurlaub: Wer eine Reise tut, sollte sich immer gut absichern. Gerade aber, wenn es uns in den kälteren Tagen in die Berge zieht, um Ski oder Snowboard zu fahren, gehören einige wichtige Versicherungen auf jeden Fall ins Gepäck.

Die Auslandskrankenversicherung

Ihre gesetzliche Krankenversicherung erstattet im europäischen Ausland nur einen Teil der Behandlungskosten. Nämlich den Betrag, den sie auch in Deutschland zahlen würden. Für alles, was darüber hinausgeht, springt eine Auslandskrankenversicherung ein. So etwa auch für einen Krankentransport aus dem Ausland zurück in die Heimat.

Bereits mit einem kleinen Betrag können Sie für den Ernstfall vorsorgen. Allerdings: Alle, die länger als sechs Wochen am Stück unterwegs sind, müssen zusätzlichen Versicherungsschutz abschließen.

Private Unfallversicherung

Für den Fall eines schlimmeren Unfalls brauchen Sie eine private Unfallversicherung. Diese trägt die Kosten für Ihre Bergung und auch die für Transport ins Krankenhaus mit einem Krankenwagen oder Hubschrauber. Außerdem kommt sie auch bei dauerhaften Gesundheitsschäden auf.

Die Privathaftpflichtversicherung

Bei einem Unfall werden manchmal nicht nur Sie, sondern auch andere verletzt. Das heißt, es fallen Materialschäden an, aber auch Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder sogar Verdienstausfall. Eine Haftpflichtversicherung kommt für berechtigte Ansprüche auf. Auch kümmert sie sich darum, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Die Reiserücktrittsversicherung

Vor allem bei teuren oder schon früh gebuchten Reisen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Auch für Senioren, Familien mit kleinen Kindern oder chronisch Kranke bietet sich dieser Schutz an.
Gerade die ersten drei Versicherungen sind für einen sicheren Winterurlaub notwendig. Weitere Versicherungen brauchen Sie meistens nicht.

Tipp: Notieren Sie vor Ihrem Urlaub die Kontaktdaten Ihres Versicherungsanbieters.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Bargeldlos bezahlen: Inzwischen funktioniert das fast überall. Aber wieso müssen Sie in einem Fall unterschreiben und beim nächsten Mal Ihre PIN eingeben, um eine Zahlung zu bestätigen? Und was ist eigentlich kontaktloses Bezahlen? Hier erfahren Sie den Unterschied:

Zahlen mit Unterschrift

Unterschreiben Sie den Kassenbon, erlauben Sie damit dem Händler, den fälligen Betrag per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Auch wenn Ihr Konto zum Zeitpunkt des Einkaufs nicht gedeckt ist, funktioniert das einwandfrei. Für den Händler ist nämlich nicht sofort ersichtlich, ob Ihr Konto gedeckt ist. Das stellt sich immer erst dann heraus, wenn das Finanzinstitut des Geschäfts die Lastschrift bei Ihrem Finanzinstitut in Auftrag gibt – und das passiert in der Regel erst einige Tage später.
Diese Variante birgt für den Verkäufer also durchaus Risiken. Der Vorteil: Er muss keine Gebühren für die Nutzung des Lastschriftverfahrens zahlen.


Authentifizierung per PIN

Bestätigen Sie Ihre Zahlung hingegen mit Ihrer PIN, sieht das anders aus. Beim sogenannten Electronic-Cash-Verfahren wird gleich überprüft, ob auf Ihrem Konto ausreichend Geld vorhanden ist. Auch die Abbuchung erfolgt, während Sie noch im Geschäft sind.
Klingt nach der besseren Lösung für den Händler, ist für ihn jedoch auch teurer. Bei einer Zahlung mit PIN muss er nämlich eine Gebühr an Ihre Sparkasse oder Bank zahlen.
Viele Händler setzen aus diesem Grund auf das Zufallsprinzip. Das Kassensystem entscheidet dann darüber, ob Sie Ihre Geheimzahl eingeben oder den Kassenbon unterschreiben müssen.


Kontaktloses Bezahlen

Auch kontaktloses Bezahlen  ist immer weiter auf dem Vormarsch. Jedes Kassenterminal, auf dem Sie ein kleines Wellensymbol sehen können, ist dafür geeignet. Halten Sie einfach Ihre Giro- oder Kreditkarte an das Lesegerät, schon eine Sekunde später ist die Zahlung abgeschlossen. Voraussetzung: Ihre Karte ist mit der Kontaktlosfunktion ausgestattet. Schauen Sie mal nach: Auch hier gibt das Wellensymbol Auskunft darüber, ob Ihre girocard oder Kreditkarte kontaktlos funktioniert.
Wie das Zahlen mit Ihrer Unterschrift, funktioniert auch kontaktloses Bezahlen in der Regel über das Lastschriftverfahren: Bei Beträgen unter 25 Euro* müssen Sie Ihren Einkauf nicht mit Ihrer PIN bestätigen. Für einen Händler bedeutet kontaktloses Bezahlen beispielsweise, dass er in kürzerer Zeit mehr Kunden bedienen kann.
*Zu Sicherheitszwecken wird Ihre PIN in Einzelfällen auch bei Beträgen unter 25 Euro abgefragt.

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Mit einer Kreditkarte können Sie weltweit bargeldlos bezahlen und Geld abheben:

1. Informieren Sie sich, ob Sie die Kreditkarte in Ihrem Urlaubsland einsetzen können oder diese erst durch Ihre Sparkasse oder Bank freigeschaltet werden muss.

2. Merken Sie sich Ihre Kreditkarten-PIN bzw. beantragen Sie diese bei Ihrem Kreditinstitut, sofern Sie keine haben. Diese brauchen Sie, wenn Sie mit der Kreditkarte Bargeld abheben möchten. Mittlerweile wird die PIN aber auch teilweise für die bargeldlose Zahlung vor Ort benötigt.

3. Prüfen Sie, ob Ihr Kreditkartenlimit erhöht werden soll. Dies kann gerade bei längeren Aufenthalten sinnvoll sein. Sie können das veränderte Limit auf die Zeit Ihres Urlaubs befristen.

4. Innerhalb des Euro-Raumes ist das Bezahlen mit der Kreditkarte kostenfrei. Nur beim Bezahlen in Fremdwährungen fallen Gebühren für die Nutzung der Kreditkarte im Ausland an. Informieren Sie sich dazu am besten vor dem Reiseantritt bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

5. Wenn Sie an Automaten Geld abheben, können zusätzliche Kosten anfallen – zum einen seitens Ihrer Bank oder Sparkasse, zum anderen seitens des Geldautomaten-Betreibers im Ausland.

6. Führen Sie sicherheitshalber andere Zahlungsmittel wie die Girocard und Bargeld mit.

7. Beim Verlust der Kreditkarte erreichen Sie den  Karten-Sperrnotruf unter +49 116 116.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal