In diesem Jahr geht bereits zum sechsten Mal die „Wittener Nacht der Ausbildung“ auf dem Gelände der Deutschen Edelstahlwerke KarriereWERKSTATT, Herbeder Straße 39, 58455 Witten, an den Start: Am Freitag, dem 07. Juli 2017, können sich Schüler – gern auch gemeinsam mit ihren Freunden, Geschwistern und Eltern – in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr rund um das Thema „Berufsausbildung und Karrierestart“ ausführlich informieren.

Viele Wittener Unternehmen stehen an diesem Tag interessierten Jugendlichen Rede und Antwort. Die Sparkasse Witten – als sicher größter Wittener Arbeitgeber im Dienstleistungsbereich – ist ebenfalls mit dabei und informiert Jugendliche umfassend, wie sie sich auf den Berufsstart vorbereiten können. Wichtige Infos gibt´s an diesem Tag aus erster Hand und Gespräche sind nicht nur mit Personalverantwortlichen möglich. Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres betreuen den Stand der Sparkasse und so bricht sicherlich schnell das Eis, wenn Jugendliche Jugendliche mit Fragen „löchern“ können, um sich umfassend über das Berufsbild „Bankkaufmann/-kauffrau“ zu informieren.

Die Sparkasse Witten bietet natürlich auch die begehrten Plätze der dualen Ausbildung an – also Ausbildung & Studium! Dass die Ausbildung bei der Sparkasse alles andere als spießig ist und nicht nur aus Zahlen und Formularen besteht, davon wissen die Auszubildenden der Sparkasse Witten zu berichten. Die Veranstaltung ist kostenlos!?✌️??

Auch in diesem Jahr ist die Sparkassen-Finanzgruppe wieder als Hauptsponsor der documenta und erstmalig als Hauptförderer der @Skulptur Projekte Münster 2017 mit dabei. Erleben Sie ab dem 10. Juni zwei der bedeutendsten Kunstausstellungen und besuchen Sie uns an einem unserer Service-Points vor Ort: http://s.de/u4r
Übrigens: Vom 10. Juni bis 17. September findet die @documenta14 in Kassel statt. Was die Stadt so alles zu bieten hat, erzählen Michelle und Asli. Mehr zur documenta: http://s.de/u4r

 

Rabatt-Wochen für Kunden und Mitarbeiter-Rabatt in Kassel
Vom 10. bis zum 14. Juli 2017 sowie vom 31. Juli bis zum 4. August 2017 plant der DSGV spezielle Rabatt-Angebote für Kunden der Sparkassen: Durch Identifikation mit der SparkassenCard haben Kunden in diesen Zeiträumen die Möglichkeit, Führungen (so genannte „Spaziergänge“) zum rabattierten Preis von 10 Euro pro Person (statt 12 Euro) zu buchen. Außerdem werden Pakete mit ausgewählten Merchandising-Artikeln der documenta 14 verlost. Weitere Informationen unter www.kultur2017.sparkasse.de.

Vom 29.06. bis zum 28.07.2017 können Kunden der Sparkasse Witten in der Geschäftsstelle Annen, Annenstr. 172 eine ganz besondere Ausstellung besuchen. Hier präsentieren sich die ganz jungen Künstler von morgen und zeigen ihre ersten künstlerischen „Gehversuche“ unter dem Titel „Künstler in Windeln“.  Doch was verbirgt sich dahinter? Die Kinder aus der AWO Kindertageseinrichtung Witten –Kreisstrasse haben sich 3 Monate lang mit verschiedenen Maltechniken und Methoden auseinandergesetzt. Denn: Schon die Kleinsten lassen ihrer Kreativität freien Lauf. Deswegen wurde das Projekt „Künstler in Windeln“ im Januar 2017 gestartet. Mit 11 Kindern ( 1,5 Jahre bis 3 Jahre) aus der Gruppe „Die kleinen Strolche“ wurden sechs verschiedene Angebote rund um’s Malen durchgeführt. Hier lernten sie neue und alte Maltechniken und Methoden für sich kennen und sammelten wertvolle (Sinnes-) Erfahrungen. Die kleinen Künstler konnten die Materialien so einsetzen, wie sie es gerade ausprobieren wollten. Nachdem es eine Ausstellung Ende April 2017 mit allen 50 Bildern in der Tageseinrichtung gab, kann nun jedermann ausgewählte Bilder hier in der Sparkasse Witten-Annen bestaunen.

(v.l.n.r. Michelle Pijur, AWO KITA Kreisstraße und Tim Garsztka, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Annen)

Übrigens: Im KNAX-Klub der Sparkasse Witten treffen sich Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Mehrmals im Jahr veranstaltet der KNAX-Klub tolle Events. Zusätzlich erhält jedes Kind drei Mal im Jahr das KNAX-Comic-Magazin. Nähere Infos gibt´s in jeder Sparkassengeschäftsstelle

Kalifornien? Hawaii? Sylt? Von wegen! Den echten Board-Spaß gab´s für die S-Clubber am 28.06.17 am Kemnader See. Bei diesem Workshop hieß es: Auf die Bretter, fertig, los! Mit dem S-Club Partner, der Surfschule „WestUfer“, gab´s einen den richtigen Vorgeschmack auf die lang ersehnten Sommerferien. Hier drehte sich alles um die neue Trendsportart „Stand Up Paddling“ – auch SUP genannt, eine Kombination aus Surfen und Kajakfahren. Diese neue „Welle“ schwappte von der sonnigen Küste Kaliforniens direkt an den Kemnader See.

Kimo Kersting, „WestUfer“-Lehrer, Profi Paddler und ansonsten auf nationalen wie internationalen Rennen zu Hause, begrüßte an diesem Tag die Clubber. Obwohl schwere Unwetter über Witten zogen, riss rechtzeitig zu Veranstaltungsbeginn der Himmel auf und die Sonne kam zum Vorschein. Nun, Petrus ´muss wohl Stand-Up-Paddler sein. Mit Longboard und Paddel „bewaffnet“, war der ultimative Spaßfaktor dann auch garantiert! In Null-Komma-Nix steckten alle S-Clubber in Neoprens und nach einer kurzen „Trocken“-Einweisung Kimos ging´s dann auf´s Wasser.

Zu Beginn eine wackelige Sache – erst kniend auf´s Board, dann sich langsam aufrichtend und letztendlich mit weichen Knien stehend – paddelte alle raus auf´s Wasser. Trotz der Unwetter war der See ruhig und spiegelglatt – ideale Startbedingungen für jeden „Rookie“ (Anfänger) um mit dem Board durchs Wasser zu gleiten! Learning by doing: Kimo, als Profi-Paddler, gab viele Tipps zum Handling und zu schnellen Wendemanövern mit dem Board.  (Ungewollte) Abkühlungen im See waren für alle natürlich inbegriffen. Für die S-Clubber war es auf jeden Fall ein Super-Start in die bald beginnenden Sommerferien!

Übrigens: Beim Stand-Up-Paddling kann man auch ohne viel Technik sofort auf´s Brett. Der S-Club bedankt sich vielmals bei der Surfschule „Westufer“ am Kemnader See, die diesen Workshop möglich gemacht haben.

Am Freitag, dem 30. Juni 2017, veranstaltet der KNAX-Klub der Sparkasse Witten die KNAX-Splash-Pool-Party 2017 im Freizeitbad Heveney an der Querenburger Straße 35. In der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr bietet der Jugendclub für 6- bis 12-jährige „KNAXianer“ ein buntes Programm mit coolen Wasserspielen und spannenden Wettkämpfen. Mit top-aktuellen Chart-Hits und einer professionellen Animation ist gute Stimmung garantiert.
Gegen Vorlage des Club-Ausweis sowie der entsprechenden Einladung ist für Wittener KNAX-Klub-Mitglieder und jeweils einer erziehungsberechtigten Person der Eintritt an diesem Tag frei.

Noch kein KNAX-Klub-Mitglied? Kein Problem! Wer noch kein Mitglied ist, kann sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an jedem der Sparkassenstandorte in Witten sofort kostenlos anmelden und bringt am besten gleich ein Passfoto für den KNAX-Klub-Ausweis mit. Ihnen geht dann umgehend die Einladung zur Pool-Party zu. Eltern und Kinder, die nicht Mitglied im KNAX-Klub sind, können natürlich gerne zum normalen Bad-Eintrittspreis mitfeiern.
Im KNAX-Klub der Sparkasse Witten treffen sich Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Mehrmals im Jahr veranstaltet der KNAX-Klub tolle Events für seine Mitglieder. Zusätzlich erhält jedes Mitglied drei Mal im Jahr das KNAX-Comic-Magazin mit spannenden Geschichten, kniffligen Rätseln und tollen Basteleien.

Viele Deutsche würden nur ungern auf die Haltung von Tieren in den eigenen vier Wänden verzichten. Diese Hausgenossen werden als Bereicherung des täglichen Lebens betrachtet. Dabei sind die Interessen der Immobilienbesitzer höchst unterschiedlich: Die einen schätzen die altbewährten „Klassiker“ wie Hunde und Katzen, die anderen finden Vergnügen daran, sich mit ausgefalleneren Hausgenossen wie Reptilien zu umgeben.

Grundsätzlich können zwei Probleme dabei auftauchen. Das eine ist die Frage, ob die Tierhaltung in bestimmten Wohnsituationen überhaupt erlaubt ist, weil sich Vermieter und Nachbarn gestört fühlen könnten. Die andere Frage stellt sich im Zusammenhang mit der artgerechten Haltung. Gelegentlich wird das von den Behörden überprüft und führt zu Auflagen oder Verboten. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt neun Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema vor.

Kein generelles Verbot
Das generelle Verbot der Katzen- und Hundehaltung im Mietvertrag ist nicht rechtswirksam. Der Eigentümer einer 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon hatte seine Mieter aufgefordert, eine von ihnen gehaltene Katze zu entfernen, denn das sei ja vertraglich so vereinbart. Doch das Amtsgericht Köln bezeichnete das pauschale Verbot als rechtswidrig. Die grundsätzliche Bedeutung von Haustieren in unserer Gesellschaft erfordere es, eine Interessenabwägung durchzuführen. Diese habe hier nicht stattgefunden. Das Ergebnis hätte gelautet, dass solch ein verhältnismäßig kleines Tier auf 77 Quadratmetern durchaus leben könne. (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 210 C 103/12)

DNA-Nachweise reichen nicht
Gerade Katzen werden häufig nicht nur innerhalb eines Hauses bzw. einer Wohnung gehalten, sondern erhalten „Freigang“. Ein Autobesitzer war der Überzeugung, dass die Nachbarskatze bei solch einem Ausflug die Karosserie seines Autos geschädigt habe und zog deswegen vor Gericht. Er behauptete, über Haare des besagten Tiers zu verfügen und einen DNA-Nachweis führen zu können. Das reichte dem Amtsgericht Aachen nicht aus, denn die Katze könne ja irgendwann tatsächlich ohne Folgen über das Autodach gelaufen sein. Man müsse das Tier schon ganz konkret beim Verursachen eines Schadens erwischt haben. (Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen 5 C 511/06) 

Ausreichend Platz ist erforderlich
Eine Wasserschildkröte ist zwar kein besonders großes Tier, benötigt aber trotzdem ausreichend Platz, wenn sie innerhalb einer Wohnung gehalten werden soll. Ein Mann konnte der Schildkröte nur eine Wolldecke als Unterschlupf bieten und ließ sie ansonsten an einem öffentlichen Teich in der Nähe schwimmen, wobei er sie an einer Boje befestigte. Das alles schien dem zur Nachprüfung entsandten Amtsveterinär untragbar. Und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vertrat nach einer Klage des Schildkrötenhalters die Auffassung des Amtes. (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 16 L 1319/11)

Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Manchmal übertreiben es Tierfreunde dramatisch, wenn man sie denn überhaupt noch so nennen kann. Die Mieterin einer gut 50 Quadratmeter großen Wohnung quartierte dort 80 Kanarienvögel und Zebrafinken, eine Katze und ein freilaufendes Kaninchen ein. Die Vögel hatten ein ganzes Zimmer als Voliere für sich. Das Amtsgericht Menden  hielt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter für angemessen, denn es liege eine klare Gefährdung der Mietsache vor. (Amtsgericht Menden, Aktenzeichen 4 C 286/13)

Hygienevorgaben beachten
Es kann grundsätzlich durchaus erlaubt sein, dass ein Immobilieneigentümer viele Tiere hält. Dann muss er diesen allerdings auch ein angemessenes Umfeld bieten. Ein Mann hatte sich für seinen entlegenen Aussiedlerhof elf deutsche Doggen angeschafft. Die Behörden verboten ihm das nicht von vorneherein. Sie wiesen ihn aber an, die Räume, die nicht ausschließlich Wohnzwecken dienten, sondern in denen sich die Hunde aufhielten, aus hygienischen Gründen entweder zu fliesen oder mit einem abwaschbaren Anstrich zu versehen. Der Betroffene kam dem nicht nach, letzten Endes bestätigte deswegen das Verwaltungsgericht Koblenz ein von den Behörden verhängtes Verbot jeglicher Tierhaltung. (Verwaltungsgericht Koblenz, Aktenzeichen 2 K 30/16.KO)

Nach der Genesung in die freie Wildbahn
Gelegentlich kommt es vor, dass ein Grundstückbesitzer ein verletztes Wildtier bei sich aufnimmt und es gesund pflegt. Im konkreten Fall handelte es sich um einen Habicht, der an einem Halsinfekt litt und ohne Hilfe kaum überlebensfähig gewesen wäre. Doch dem Bundesnaturschutzgesetz zu Folge musste der Greifvogel nach seiner Genesung unverzüglich freigelassen werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier. Einziges Kriterium sei, dass er sich selbstständig erhalten könne. (Verwaltungsgericht Trier, Aktenzeichen 5 K 27/11.TR)

Nicht bei jedem „Hundewetter“ im Freien
Auch ein ständig im Freien gehaltener Hund hat einen Anspruch auf einen trockenen, geschützten Rückzugsort. Er darf aus Tierschutzgründen nicht dauerhaft bei jeder Witterung an einer Leine angebunden sein, denn das könne seiner Gesundheit erheblich schaden. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte eine behördliche Anordnung, der zufolge eine Hundehütte bzw. ein witterungsgeschützter Liegeplatz errichtet werden müsste. (Verwaltungsgericht Aachen, Aktenzeichen 6 L 23/13)

Vorsicht, giftig!
Bei giftigen Tieren erheben Behörden und Gerichte ganz besondere Anforderungen an den Halter. Ein Nachbar störte sich daran, dass ein anderer Hausbewohner 25 bis 30 Giftschlangen und sechs Pfeilgiftfrösche in seiner Wohnung untergebracht hatte. Der Nachbar fühlte sich durch den Geruch gestört und befürchtete auch die Möglichkeit des Entwischens der Tiere. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entsprach der Klage, denn die Haltung von solch gefährlichen Schlangen und Fröschen überschreite den zulässigen Gebrauch des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer. (Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 14 Wx 51/03)

Ein Schweinemastbetrieb in der Nachbarschaft hat nicht zwangsläufig eine unzumutbare Geruchsbelästigung zur Folge. Wenn ein neuer Stall über einen Abluftwäscher verfügt, der zu einer mindestens 70-prozentigen Geruchsminderung führt, dann müssen Anwohner in 550 bzw. 270 Metern Entfernung damit leben. So entschied es das Verwaltungsgericht Arnsberg. Unter Würdigung aller Umstände sei die Schweinemast im konkreten Fall noch zumutbar. (Verwaltungsgericht Arnsberg, Aktenzeichen 7 K 2487/10)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Gefahr von oben! Im folgenden Fall wird klar: Wer Gefahrensituationen schafft, der muss die Verantwortung für daraus entstehende Folgeschäden übernehmen. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dann, wenn jemand eine schwere Holzfigur auf dem Fenstersims abstellt und diese auf Grund eines Windstoßes herabstürzen kann.

Der Fall: Eine Mieterin wohnte im dritten Stock eines Hauses. Auf dem Sims eines ihrer Fenster platzierte sie eine etwa ein Kilogramm schwere und 25 Zentimeter hohe Holzfigur. Als das Fenster geöffnet war, stürzte diese Figur unglücklicherweise herab und traf eine Passantin am Kopf. Die Frau erlitt eine Platzwunde, die mit drei Stichen genäht werden musste. Nach vier Stunden konnte sie das Krankenhaus wieder verlassen, klagte aber über Folgeschäden (unter anderem Geschmacks- und Sehstörungen). Sie forderte Schmerzensgeld.

Das Urteil: Die Richter sprachen dem Opfer nach der Beweisaufnahme 3.000 Euro zu. Zwar habe in letzter Konsequenz ein unvorhersehbarer Windstoß für das Herabfallen der Figur gesorgt. Aber die Mieterin habe mit der ungesicherten Positionierung des Objekts eine besondere Gefahrenquelle eröffnet. Somit verursachte sie fahrlässig die Verletzung der Passantin, die sich ganz normal im Straßenraum aufhielt.

 

(Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 20 U 4602/15)

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Die Frage der ordnungsgemäßen Zustellung von Schreiben, etwa mit der Absicht einer Mieterhöhung, wird immer wieder vor Gericht diskutiert. So machen etwa die Adressaten gerne geltend, den Brief gar nicht erhalten zu haben. Allerdings kann man sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht ganz so einfach herausreden.

Der Fall: Eine Mieterin klagte gegen eine Mieterhöhung. Zwar hatte der Hauswart das Schreiben in den Briefkasten eingelegt. Allerdings argumentierte die Frau damit, dass schon seit längerer Zeit die dazugehörige Klappe fehle und jedermann an die Post gelangen könne. Sie habe das Schreiben nicht erhalten und somit sei es auch nicht fristgemäß bei ihr eingetroffen.

Das Urteil: Auch ein Mieter, dem die Immobilie bekanntermaßen nicht gehört, muss dafür sorgen, dass der Briefkasten ordnungsgemäß zu verschließen ist. Das stellte das Amtsgericht Wedding fest. So wäre die Frau im konkreten Fall verpflichtet gewesen, die Eigentümer bzw. die Verwaltung auf das Fehlen der Klappe hinzuweisen und auf eine Reparatur zu drängen. Nachdem sie das über ein Jahr lang nicht getan habe, falle die Unzustellbarkeit von Schreiben in ihren eigenen Verantwortungsbereich.

(Amtsgericht Berlin-Wedding, Aktenzeichen 18 C 380/15)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Wer als Bürger Gebühren für kommunale Dienstleistungen bezahlt, der hat auch einen Anspruch darauf, dass diese Leistungen im vereinbarten Umfang erbracht werden. Allerdings sollte man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht gleich bei kurzfristigen, geringfügigen Aussetzern der Dienstleistung mit einer Ermäßigung rechnen.

Der Fall: Ein Grundstückseigentümer zahlte jährlich 164 Euro für die Entsorgung von Altpapier, Restmüll und Bioabfällen. Eine Privatfirma war damit beauftragt, die Tonnen zu leeren. Doch im Winter kam es mehrfach zu Verzögerungen. Der Bürger forderte daraufhin eine Kürzung der Gebühren, denn für eine nicht erbrachte Dienstleistung müsse man schließlich nicht bezahlen. Das Argument, irgendwann sei der Abfall dann ja doch abgeholt worden, wollte er nicht gelten lassen.

Das Urteil: Es kam nicht zur erwünschten Ermäßigung der Gebühren um 12,60 Euro. Die zuständigen Verwaltungsrichter betrachteten die Klage als unbegründet. Der Abfallgebührensatzung zu Folge müsse eine Betriebsstörung großen Umfangs vorliegen, um tatsächlich Rückzahlungen geltend machen zu können. Hiervon könne man angesichts weniger Ausfälle der Müllabfuhr nicht sprechen.

(Verwaltungsgericht Neustadt, Aktenzeichen 4 K 1119/13.NW)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Mehr als zwei Wochen lang roch es aus einer vermieteten Einzimmerwohnung ziemlich seltsam. Der Eigentümer erfuhr davon und bestand darauf, dass er in der Wohnung nach dem Rechten sehen dürfe. Er müsse sich vergewissern, dass es zum Beispiel nicht zu Schimmel oder Fäulnis gekommen sei, was die Immobilie nachhaltig schädigen könne. Der Mieter verweigerte einen Besichtigungstermin. Doch damit hatte er vor Gericht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keinen Erfolg. Auch wenn die Geruchsbelästigung aktuell nicht mehr vorhanden sei, könne der Eigentümer noch darauf bestehen, sich umzusehen, denn entsprechende Verdachtsmomente seien ja vorgelegen. Im aktuellen Fall komme noch etwas anderes hinzu: Die letzte Besichtigung liege mehr als fünf Jahre zurück, weswegen der Eigentümer auch ungeachtet des Geruchs wieder mal eine Chance habe bekommen müssen, die Wohnung mit der gebotenen Rücksichtnahme zu inspizieren.

(Amtsgericht München, Aktenzeichen 461 C 19626/15)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Mit unserem Sparkassenkalender 2017 mit dem Titel „Witten im Fokus“ zeigen wir nicht nur Monat für Monat wunderbare Impressionen aus unserer Ruhrstadt, sondern geben auch wertvolle Foto-Tipps und Tricks, die das eigene fotografische Know-How verbessern oder gar das Interesse für Fotografie und unser schönes Witten erst wecken.

Juni-Foto-Tipp: Sportfotografie

Das ­Motivfeld­ der­ Sportfotografie ­ist ­zu ­vielfältig*, ­um ­hier auch­ nur­ annähernd ­allgemein ­abge­handelt ­zu­ werden.

Zunächst ­muss ­man­ sich­ darüber ­im­  Klaren­ sein,­ welche Absicht ­mit ­dem­ Foto ­verfolgt­ werden­ soll.­ Will ­ich ­den Eindruck ­vermitteln,­ den ­ein­ majes­tätisch­ auf ­dem­ Fluss sich­ bewegender­ Achter­ hervorruft,­ oder­ will ­ich ­Emotionen­ zeigen ­oder­ beim ­Betrachter­ wecken?­ Im ­ersten ­Fall wird­ man ­versuchen,­ so­ viel ­Information­ wie ­möglich ­im Bild­ unterzubringen.­ Dabei ­ist ­allerdings ­streng ­­darauf­ zu achten,­ dass ­von ­der ­eigentlichen ­Bildaussage ­ablenkende­ Gegenstände­ oder ­Personen ­gemieden ­werden.­ Die Wahl­ fällt ­hier­ auf­ ein­ Normal­­ oder­ Weitwinkelobjektiv.

Will­ ich­ dagegen­ Emotionen ­transportieren, ­etwa ­das ­von der­ Anstrengung­ verzerrte ­Gesicht­ eines­ Ruderers ­oder die ­triumphale­ Erleichterung­ des­ Siegers, ­so­ wähle ­ich ­ein Teleobjektiv ­und ­beschränke ­mich­ auf­ die­ Detailaufnahme des­ Gesichts.­ Grundsätzlich­ gilt ­für­ alle­ Sparten­ der­ Sportfotografie:­ Detailaufnahmen­ vermitteln ­mehr­ Emotionen. Hinzu ­tritt ­dann­ noch, ­sofern ­möglich,­ das­ Spiel ­mit­ Schärfe­ und­ Unschärfe,­ was ­an ­anderer ­Stelle ­in­ diesem ­Kalender ­behandelt ­wird.

Auch ­hier ­gilt ­das ­bereits ­Gesagte ­über ­die ­Verschlusszeit. Eine ­kurze ­Belichtungszeit­ lässt ­die ­Turnerin ­in­ der­ Luft schweben. ­Eine ­längere ­Zeit ­macht­ den ­explosionsartigen Start ­beim ­Sprint­ erlebbar.

Schwebebalken; Bildautor: Peter Lück

*Vielfältig ist übrigens auch das gesellschaftliche  Engagement der Sparkasse: Gut 450.000 Euro wurden 2015 für soziale Projekte, Kunst und Kultur, Sport und Vereine sowie Wirtschafts- und Strukturförderung als Spenden oder Sponsoring in unserer  Heimatstadt investiert

Übrigens: Bei Fotos und Bildtipps hat uns der Fotoclub ObjectivArt’96 Witten/Herdecke e.V. unterstützt.

In Kooperation mit dem Haarstudio by Olga veranstaltete der S-Club der Sparkasse Witten am 11.05.2017  ein weiteres Action & Fun-Event für seine jugendlichen Kunden. „Haare hoch“ hieß es an diesem Nachmittag für die S-Clubberinnen. Unter der fachkundigen Anleitung von Olga Pazer und ihrem Team lernten die S-Clubberinnen alles rund um die „hohe Kunst“ des Hairstylings, die einen perfekten, natürlichen und lässigen Look garantiert .

Zwei  Stunden lang wurde alles probiert, was schön macht! Ob Zopf, Dutt oder Knots – mit den richtigen „Tools“ und einem Top-Know-how ließen sich bei diesem Workshop faszinierende Ergebnisse erzielen. Dass sich die S-Club Teilnehmerinnen rundum wohlfühlten, dafür sorgte auch die gesunde und vitaminreiche Verköstigung mit frischem Obst und Säften.