Es lohnt sich, unsere Heimatstadt Witten in den Fokus zu stellen und genauer hinzusehen. Dabei lassen sich jede Menge Schönes, Interessantes und Kurioses entdecken – man muss nur genauer hinschauen. „Witten im Fokus“ ist das diesjährige Thema des 40. Wittener Wandkalenders. Zwölf Monatsmotive zeigen den faszinierenden Facettenreichtum Wittens und unserer Region.

Wir bieten mit diesem Kalender nicht nur Monat für Monat wunderbare Impressionen, sondern geben auch wertvolle Foto-Tipps und Tricks, die das eigene fotografische Know-How verbessern oder gar das Interesse für Fotografie erst wecken. Bei Fotos und Bildtipps hat uns der Fotoclub ObjectivArt’96 Witten/Herdecke e.V. unterstützt.

Januar-Foto-Tipp: Langzeitbelichtung

Die Langzeitbelichtung gehört sicherlich zur  Hohen ­Schule ­der ­Fotografie. ­Reizvoll ­für ­den ­kreativen ­Fotografen­ ist dabei­ das ­gezielt­ eingesetzte­ Spiel ­mit ­der­ Unschärfe:

• Kurze Belichtung friert Bewegungen ein.
• Lange Belichtung lässt bewegte Objekte  verschwommen erscheinen.
• Extrem lange Belichtung lässt bewegte  Objekte  sogar ganz verschwinden.

Um ­lange ­Belichtungszeiten ­überhaupt ­zu er­reichen, muss ­man ­ggf.­ einen ­Graufilter­ ver­wenden.­ Selten­ reicht es,­ die­ Empfindlichkeit­ auf­ die­ geringste Einstellung ­zu verkleinern. Unerlässlich­ ist­ ein ­stabiles ­Stativ und auch ­ein ­Fernaus­löser ­(Kabel oder­ Funk)­ ist­ sehr ­hilfreich, ­um Verwacklungen ­während der­ langen ­Belichtungszeit­ zu ­vermeiden.

 

Feuerwerk über Witten

Von­ Bommern ­aus ­auf ­die ­Innenstadt ­gesehen. ­In­ diesem Fall­ wurden ­in ­der ­digitalen Nachbereitung ­einige ­Feuerwerkseffekte ­zusammenkopiert,­ um­ den ­Effekt­ zu­ verstärken.­ Hier ­geht ­es­ darum,­ das subjektive ­Bild, welches ­sich ­beim­ Ansehen ­eines ­Feuerwerks ­beim­ Betrachter­ einstellt, auch ­im ­Foto wiederzugeben.­

 

Feuerwerk über Witten; Bildautor: Holger Hänsch 

 

Grand Central Station, NY

Die­ Kamera­ wurde ­bei­ dieser­ Aufnahme ­auf ­einer­ Brüstung­ aufgelegt. ­Die­ Belichtungszeit ­wurde ­dabei ­so gewählt, ­dass­ von ­der ­regen ­Betriebsamkeit ­der ­Passanten ­nur­ noch ­die­ Füße­ erkennbar­ sind.­ Das­ Paar ­in ­der Mitte ­muss ­natürlich ­dafür­ während ­der­ Belichtung ­möglichst­­ regungslos ­bleiben.­ So ­entsteht ­ein Ruhepol­­ mitten in­ der ­hektischen ­Rushhour.

Grand Central Station NY; Bildautor: Holger Hänsch 

 

Brandung

Lange ­Belichtung­ führt ­zu ­weichem,­ fast ­konturlosem ­Wasser.­ So­ scheint­ es ­selbst ­zu leuchten.­ Auch ­hier ­mit Stativ ­und ­Graufilter­ fotografiert.

Talisker Bay Isle of Skye; Bildautor: Claus Schäfer

 

Wasserfall

Der­ gleiche­ Effekt­ führt ­beim ­Wasserfall ­in ­Irland ­zu ­dem weißen, ­konturlosen­ Wasser. ­Bei diesem ­Bild ­ist­ die ­Felsenlinie ­im­ Vordergrund ­von­ besonderer­ Bedeutung ­für den ­Bildaufbau.

Irland; Bildautor: Claus Schäfer

 

Wer eine Immobilie als Käufer übernimmt, der sollte sich mit der Mängelrüge nicht unnötig viel Zeit lassen. Ein Paar hatte eine Doppelhaushälfte erworben und während der Abnahme festgestellt, dass nicht – wie vereinbart – alle Fenster mit Rollläden versehen waren, sondern nur die im Erdgeschoss. Erst fünf Monate nach diesem Abnahmetermin rügten die Käufer den Mangel und forderten Kostenersatz für den nachträglichen Einbau. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein betrachtete das als zu spät und erkannte dem Paar nur den Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden zu. Solch ein Ersatz wäre in Frage gekommen, wenn etwaige Mieter ihre Zahlungen wegen der fehlenden Rollläden gekürzt hätten (Aktenzeichen 1 U 125/14).

Wenn Sie das gelesen haben, wissen Sie, was eine „konkludente Abnahme“ ist. Juristen verwenden gelegentlich den Begriff der konkludenten Abnahme einer Immobilie. Davon spricht man, wenn ein Käufer zwar nicht förmlich die Abnahme erklärt hat, dies aber durch sein Verhalten tut. Eine Eigentümergemeinschaft hatte Mitte der 90er Jahre ein Objekt übernommen und bezogen, ohne dass es zur vereinbarten Abnahme gekommen wäre. Acht Jahre später machte die WEG diverse Mängelbeseitigungsansprüche geltend. Das Oberlandesgericht Bamberg akzeptierte das nicht. Durch Bezug, Nutzung und Bezahlung sei es zur konkludenten Abnahme gekommen. Die Gewährleistungsfrist sei mithin abgelaufen (Aktenzeichen 8 U 23/15).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

„Einfach abgefahren“, war der Besuch beim STARLIGHT EXPRESS des S-Clubs der Sparkasse Witten. Das Highlight des Abends: ein Blick hinter die Kulissen des erfolgreichsten Musicals der Welt. Seine Stars mal ungeschminkt und das manchmal doch hektische Treiben des Bühnenbetriebs mitzuerleben, war ein ganz besonderes Erlebnis für die jugendlichen Teilnehmer. Vor der eigentlichen Abend-Show wurden ausgiebig die Künstler-Garderoben, die Schneiderei, die Bühnentechnik und sogar der Orchesterbereich von den interessierten Jugendlichen unter die Lupe genommen. Beim anschließenden Skate-Warm-up, dem Aufwärm-Training sah man seine Stars von einer ganz anderen Seite: ungeschminkt, locker, spaßig und hochkonzentriert.

Ein Highlight der Extraklasse war das gemeinsame Foto-Shooting mit einem der Darsteller. Bei der anschließenden Signierstunde beantwortete er alle „brennenden“ Fragen zur Ausbildung, dem Training und natürlich dem Leben als Musical-Star.

Große Gefühle und eine atemberaubende Show mit Stunts, faszinierenden Lichteffekten und einer mitreißenden Musik: das macht den Zauber und den Erfolg des Musicals Starlight Express aus. Das Rennen der Züge und der großartige Showdown zwischen Rusty, Greaseball und Elektra zog an diesem Abend alle wieder in ihren Bann.

Der S-Club ist der kostenlose Club für unsere junge Kunden im Alter von 13 – 17 Jahren. Anmeldungen sind in jeder Sparkassengeschäftsstelle möglich.

 

 

Die Freiheit des einen endet da, wo das Recht des anderen beginnt. Prinzipiell genießt jeder Grundstücksbesitzer die Freiheit, sich in seinem Garten zu verwirklichen – jedoch nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Das Anhäufen eines größeren Müllberges kann untersagt werden.

Der Fall
Plastiktüten, gebrauchtes Mobiliar, organische Stoffe – ein Grundstücksbesitzer in Nordrhein-Westfalen lagerte allerhand Gegenstände ein, die von anderen Menschen wohl als Abfall bezeichnet worden wären. Er selbst sah das nicht so, sondern argumentierte damit, dass er einiges davon noch brauchen könne. Das zuständige Ordnungsamt sah das anders. Der Fall landetet vor Gericht.

Das Urteil
Das Verwaltungsgericht Münster schloss sich der Position der Behörde an. Durch die Lagerung entstehe eine Gefahr für die Allgemeinheit. Gerade durch die organischen Stoffe könnten Schädlinge angelockt werden und giftige Gase entstehen. Wenn dem Eigentümer gewisse Gegenstände aus diesem Müllberg wichtig seien, dann könne er diese entfernen und unter geordneten Umständen lagern. Der Rest müsse beseitigt werden, um eventuelle Gefahren für die Nachbarn zu verhindern. (Verwaltungsgericht Münster, Aktenzeichen 7 L 1222/16 – nicht rechtskräftig)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS
Bild: Pixabay

Stimmt. Sofern die beiden Wohnungen in ein und derselben Stadt liegen! Normalerweise wird die doppelte Haushaltsführung von Arbeitnehmern geltend gemacht, die an einem Ort ihren privaten Lebensmittelpunkt haben (zum Beispiel in Gestalt der Familienwohnung) und an einem anderen, weiter entfernten Ort ihren Arbeitsplatz haben und dort ebenfalls eine Wohnung unterhalten. Doch was geschieht, wenn beide Wohnungen innerhalb einer einzigen, wenn auch sehr großen Stadt liegen?

Der Fall
Ein Arbeitnehmer machte in seiner Steuererklärung die doppelte Haushaltsführung geltend. Seinen Angaben zu Folge ersparte er sich durch den zweiten Wohnsitz – nahe am Ort der Berufsausübung – eine Fahrtzeit von bis zu einer Stunde (einfache Strecke). Doch das Finanzamt weigerte sich, das anzuerkennen. Innerhalb eines Ortes sei ein solcher Weg zum Arbeitsplatz durchaus noch im Bereich des Vertretbaren.

Das Urteil
„Unter den Bedingungen einer Großstadt“, so hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung, „sind Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von etwa einer Stunde üblich und ohne weiteres zumutbar“. Das gelte insbesondere dann, wenn ein gut ausgebautes Netz an Nah- und Fernverkehrsverbindungen existiere. Hier habe eine Nachprüfung mit dem Routenplaner ergeben, dass man mit dem Pkw 37 Minuten und mit der S-Bahn 57 Minuten unterwegs sei. Das Fazit der Richter: „Dies liegt noch im Rahmen der einem Steuerpflichtigen zumutbaren Wegezeit.“ (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 7 K 7366/13; unter VI R 2/16 anhängig beim Bundesfinanzhof)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS
Bild: Pixabay

 

Das Interesse an der Eigenheimrente, den meisten als „Wohn-Riester“ bekannt, ist in Deutschland anhaltend hoch. Im ersten Halbjahr 2016 legte die Zahl der abgeschlossenen Verträge um 4,1 Prozent zu. So stark wuchs kein anderes Modell im Rahmen der Riester-Vorsorge. Zum Jahresende sollten alle Riester-Sparer darauf achten, rechtzeitig die staatlichen Zulagen zu beantragen.

Die Vorteile

Mittlerweile wurden in Deutschland nach Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1,6 Millionen Wohn-Riester-Verträge abgeschlossen – zumeist Bauspar- oder Baudarlehensverträge. Wie für alle Riester-Produkte gilt auch hier: Wer die staatlichen Zulagen in Höhe von 154 Euro Grund- sowie eventuell weitere Kinderzulagen erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzung

Erstens muss die Sparleistung einschließlich der Förderung mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres betragen. Außerdem gilt es, die staatlichen Zulagen rechtzeitig zu beantragen. Am 31. Dezember 2016 ist der Stichtag für die Zulagenanträge für das Jahr 2014. Wer den Antrag bis dahin nicht gestellt hat, geht leer aus. „Am sichersten und einfachsten ist es, einen Dauerzulagenantrag zu nutzen“, empfiehlt Joachim Klein von der LBS.

Wichtig: Prüfen!

Aber auch dann sollten Riester-Sparer regelmäßig einen Blick in ihren Vertrag werfen – am besten einmal jährlich. „Ändern sich persönliche Verhältnisse wie das Einkommen, der Familienstand oder die Zahl der Kinder, für die es eine Kinderzulage geben kann, sollten Sparer dies zügig ihrem Anbieter mitteilen. Denn diese Änderungen wirken sich auf die Höhe der Riester-Zulage aus“, rät der LBS-Experte.

Die Vorteile

Die Eigenheimrente gibt es seit dem Jahr 2008. Durch den Wohn-Riester gefördert werden entsprechend zertifizierte Bausparverträge und Wohnbaudarlehen, die für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Neben klassischen Eigenheimen und Eigentumswohnungen können das auch Genossenschaftswohnungen oder Wohnrechte in einem Alters- oder Pflegeheim sein. Auch altersgerechte Umbaumaßnahmen sind förderfähig. Die Zulagen vom Staat und Steuerermäßigungen können sich auf mehrere Zehntausend Euro summieren.

Die Zahl der Einbrüche steigt seit Jahren. Dabei ist der materielle Schaden nur ein Aspekt. Betroffene klagen oft über psychische Folgen wie den Verlust des Sicherheitsgefühls und die Verletzung der Privatsphäre.

Einbrecher sind vielfach Gelegenheitstäter und bevorzugt unterwegs, wenn niemand zu Hause ist – auch tagsüber. Dabei nutzen sie günstige Gelegenheiten wie schlecht gesicherte Türen, offene und aufgekippte Fenster oder die Anonymität der Wohnsituation aus.

 

Durch geeignete Sicherheitstechnik und sicherheitsbewusstes Verhalten kann Einbruch verhindert werden. Der Täter scheiterte in rd. 40 % der angezeigten Fälle an Sicherheitstechnik oder aufmerksamen Nachbarn.
Deshalb: Nutzen Sie Sicherheitstechnik.

Verschließen Sie Fenster und Terrassentüren beim Verlassen der Wohnung genauso wie die Haustür. Vor allem die Schlösser der Außentüren sollten einbruchhemmend sein. Auf www.k-einbruch.de  finden Sie hilfreiche Tipps, wie Sie Einbrüche vermeiden. Verschiedene Medien zum Thema Sicherheit können Sie hier kostenfrei bestellen und herunterladen. Ihre Polizei hilft Ihnen jederzeit gern persönlich weiter.

Ein sicheres Zuhause kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Ihre Sparkasse berät Sie gern bei der Finanzierung sicherheitstechnischer Maßnahmen.

Ob artig oder nicht, egal! Ab dem 1. Dezember darf beim weihnachtlichen S-Pool Adventsspecial jeder ran! Und da der S-Pool immer für eine Überraschung gut ist – jetzt zu Weihnachten sind´s sogar vierundzwanzig – , versteckt sich hinter jedem Türchen des S-Pool Adventskalenders ein toller Preis.

Diese vorweihnachtliche Bescherung gibt´s online unter www.s-pool.info

Ob Tages-, Wochen- oder Hauptpreis: einfach anklicken, mitmachen und gewinnen!

Ab jetzt heißt es: Mit S-POOL – dem ultimativen, kostenlosen Plus zum Girokonto – mehr erleben. Für alle, die mehr wollen: Mehr Leben. Mehr Style. Mehr Konto. Hier wird Ihnen im Bereich Freizeit, Karriere und Beruf so einiges geboten. Denn der S-Pool ist das Sparkassen-Vorteilsprogramm für Kunden von 18 bis 30 Jahren.

Mit dem neuen, kostenlosen S-Club Magazin der Sparkasse Witten weißt du immer, was geht. Die besten Partys in deiner Stadt, die angesagtesten Events rund um Witten und natürlich super-viele Vergünstigungen und Rabatte bei deinen S-Club Partnern.
In diesem Heft erwarten dich u.a. Interviews mit Max Giesinger („Da, wo ich herkomm, wohnen eintausend Menschen“) und der Schauspielerin Lina Larissa Stahl („Bibi & Tina“), Themen rund ums Auslandsstudium und ganz, ganz viel Action & Fun. Also: Ab in die nächste Sparkassengeschäftsstelle und hol´ dir das neue Magazin.

Der S-Club ist der kostenlose Club für die jungen Kunden der Sparkasse Witten. Für alle Jugendlichen von 13 bis 17 Jahren haben wir jeden Monat Action & Fun am Start. Und on top gibt´s das kultige S-Club Magazin alle vier Monate frei Haus. Schau´ einfach mal online rein unter www.sparkasse-witten.de/pdf/sclub_Magazin.pdf

Also: Join the Club! Infos gibt´s in jeder Sparkassengeschäftsstelle oder in deinem S-Club Büro unter 02302-1741406.

Wie cool ist das denn?! Vom 17.11.2016 bis zum 08.01.2017 heißt es für die jungen Kunden der Sparkasse Witten: Auf die Kufen, fertig, los! Winterzauber pur: Bei eiskalten Vergünstigungen können alle KNAX- und S-Club Mitglieder gegen Vorlage ihres Ausweises so richtig abfahren.

Denn in dieser Zeit verwandelt sich die Eisbahn am Rathausplatz zu einer märchenhaften Winterwonderworld!
Da wünschen wir jetzt schon mal ´nen guten Rutsch!:))

 

Preise                                Tageskarte              10er-Karte             Saisonkarte 2014          Schlittschuhverleih

Kinder/Jugendliche                   3,00 €                  25,00 €                  50,00 €                         3,00 €

Erwachsene (ab 18 J.)               4,00 €                  35,00 €                  60,00 €

S-Club/KNAX                          2,00 €                  20,00 €                  40,00 €

Die neue Ausgabe 06/2016 liegt ab dem 09.11.16 in unseren Geschäftsstellen für alle KNAX-Klub-Interessenten bereit. Und das gibt´s im neuen Heft:

Die Weihnachtsparade
Dieses Weihnachten haben sich die KNAXianer etwas Besonderes ausgedacht: eine wunderschöne Weihnachtsparade! Selbst die Fetzensteiner sind begeistert und laden die KNAXianer auf ihr Schloss ein. Aber ob da nicht noch was anderes dahintersteckt?

Alle Vögel sind schon da
Jeden Herbst  machen sich viele Vögel auf die Reise in wärmere Regionen der Erde, um dort zu überwintern. Nur dieses Jahr ist alles anders, denn ein Vogelschwarm beendet seine Reise in den Süden bereits auf KNAX! Warum nur? Und was tun?

Wie diese beiden Geschichten weitergehen? Das neue KNAX-Heft gibt´s natürlich kostenlos in jeder Sparkassengeschäftsstelle!

PS: Noch kein KNAX-Klub-Mitglied? Alle zwischen 6 und 12 Jahren können sich in der nächsten Sparkassenfiliale kostenlos anmelden! Selbstverständlich muss mindestens einer der Erziehungsberechtigten die Kinder zur Sparkasse begleiten – und mit der Mitgliedschaft im KNAX-Klub einverstanden sein. Tolle Veranstaltungen und knaxige Events sowie das brandneue, druckfrische KNAX-Heft gibt´s dann immer frei Haus!

Das findet Victoria K., 10 Jahre. Bei diesem nass-kalten Herbstwetter sorgt ihr farbenfrohes Bild sofort für gute Laune.

Nun, jeder KNAXianer weiß: Bei der Sparkasse Witten kommen Spaß und Spannung nie zu kurz. Ob unsere alljährliche KNAX-Theaterveranstaltung oder der sommerliche KNAX-Freibadspaß: Der KNAX-Klub bietet immer wieder knaxige Mitmachangebote!

PS: Noch kein KNAX-Klub-Mitglied? Alle zwischen 6 und 12 Jahren können sich in der nächsten Sparkassenfiliale kostenlos anmelden! Selbstverständlich muss mindestens einer der Erziehungsberechtigten die Kinder zur Sparkasse begleiten – und mit der Mitgliedschaft im KNAX-Klub einverstanden sein. Tolle Veranstaltungen und knaxige Events sowie das brandneue, druckfrische KNAX-Heft gibt´s dann immer frei Haus!