Mit unserem Sparkassenkalender „2021 – Natürliche Schätze am Wegesrand“ laden wir Sie ein – Monat für Monat – die oft unbeachteten und dennoch so wertvollen natürlichen Schätze am Wegesrand neu zu entdecken. Schauen Sie doch einfach mal rein.

Januar: Gemeine Hasel (Corylus avellana)
Nach der letzten Eiszeit, vor ca. 10.000 Jahren, war die Hasel in Mitteleuropa sehr verbreitet. Die konkurrenzstarke Gehölzart konnte sich nach und nach gegen die lichtbedürftigen Kiefern und Birken durchsetzen, die nach dem Rückzug der Gletscher als erste Bäume in die eisfreien Gebiete wieder eingewandert waren. Der Zeitabschnitt, in dem die Hasel ihre größte Ausdehnung hatte (von etwa 7000 bis 6000 v. Chr.), wird sogar „Haselzeit“ genannt. Bis heute ist sie eine unserer häufigsten heimischen Wildstraucharten. Sie wächst in Hecken, an Waldrändern, in Gärten und Parkanlagen und kann ein Alter von 100 Jahren erreichen.

Schon früh im Jahr reifen die weiblichen und männlichen Blüten des Haselstrauchs, die getrennt, aber auf einer Pflanze wachsen. Ab Februar entlassen die männlichen Kätzchen mit dem Wind gelbe Wölkchen aus Blütenstaub, der auf den unscheinbaren weiblichen Blüten mit ihren roten Narben landet und sie bestäubt. Daraus entwickeln sich im Sommer die wohlschmeckenden und gesunden Haselnussfrüchte.

Schon seit Jahrtausenden werden die Nüsse nachweislich als Nahrungsmittel genutzt. Sie enthalten viele Vitamine, Mineralstoffe und hochwertiges Eiweiß. Haselnüsse werden pur geknabbert, beim Backen oder für Desserts verwendet und sind natürlich Bestandteil jeder Nuss-Nougat-Creme.

Aber auch viele Tiere mögen die Hasel. Die Nüsse werden besonders gerne von Eichhörnchen, Spechten und Eichelhähern verspeist, die durch ihre Vorliebe zur Ausbreitung des Haselstrauchs beitragen. Nüsse, die z. B. von Eichhörnchen als Wintervorrat vergraben und dann vergessen werden, treiben im Frühjahr zu neuen Pflanzen aus. Die Weibchen des Haselnussbohrers – eines Rüsselkäfers – bohren Löcher zur Eiablage in die Nussschale. Die sich daraus entwickelnden Larven fressen sich durch das Fruchtfleisch.

Der Haselstrauch ist raschwüchsig und hat eine enorme Ausschlagsfähigkeit. Die langen biegsamen Triebe nutzte man früher beispielsweise für Flechtzäune oder als Pflanzenstäbe. Das Holz spielt angesichts seiner weichen Beschaffenheit und geringen Haltbarkeit eine untergeordnete Rolle.

Es wurde früher als Klärspan in der Bier- und Essigfabrikation sowie zur Herstellung von schwarzem Schießpulver und weicher Zeichenkohle verwendet.

Bei den Germanen und Kelten war die Hasel hoch geschätzt. Im alten Volksglauben besaß sie große Bedeutung. So galt sie als Frühlings- und Fruchtbarkeitssymbol und sollte Schlangen, Hexerei wie auch Blitzschlag abwehren können. Außerdem wurden und werden aus den feinen Zweigen des Strauchs auch heute noch Wünschelruten geschnitten, um Wasseradern sowie Erdstrahlen aufspüren zu können.

Auch für die Gesundheit lässt sich die Hasel nutzen. So kann ein Brei aus geriebenen Nüssen, äußerlich angewendet, bei eiternden Wunden und entzündeten Augen helfen. Die gehaltvollen Haselnüsse dienen als Stärkungs- und
Nervennahrung. Ein oder zwei gut gekaute Haselnüsse binden überschüssige Magensäure und verschaffen so Linderung bei Sodbrennen. Bei manchen Menschen kann die Frucht jedoch Allergien auslösen.

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Steckbrief
Familie: Birkengewächse (Betulaceae)
Verbreitung: Mitteleuropa, Kleinasien
Standort: sonnig bis halbschattig, Pioniergehölz
Wuchshöhe: bis zu 15 Meter
Blüte: einhäusig, männliche Kätzchen 8 bis 10 cm lang, weibliche Blüten unscheinbar mit roten winzigen Narben,
Blüten erscheinen vor dem Blattaustrieb
Blütezeit: Januar bis März
Blätter: erscheinen nach der Blüte, einförmig, zugespitzt, doppelt gesägt
Frucht: hell- bis rostbraune Nussfrucht mit holziger Schale, von becherförmiger, zerschlitzter
Hülle umgeben
Fruchtreife: August bis September
Rinde: grau, glänzend, mit Korkwarzen
Wurzel: Flachwurzler

Haselnuss-Butter
■ 100 g Haselnüsse
■ einige Blättchen Petersilie oder Löwenzahn
■ 1 getrocknete Tomate
■ 100 g weiche Butter
■ Salz, 1 Knoblauchzehe
Haselnüsse, Kräuter und Knoblauchzehe fein hacken. Tomate klein schneiden und alles unter die Butter mischen, mit Salz abschmecken.

Quelle: Tubes, Gisela; Nutzbare Wildpflanzen –
gesund und schmackhaft

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Kommt es zu einer Unterbrechung der Gasversorgung in einer Wohnanlage, so hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass diese zum versprochenen Zeitpunkt wieder aufgenommen wird. Ein Eigentümer hatte sich nicht an die von ihm selbst genannte Frist von zwei bis drei Wochen gehalten. Das Landgericht Berlin sprach dem Mieter daraufhin das Recht zu, eine einstweilige Verfügung zur Wiederherstellung der Gasversorgung beantragen zu können. (Aktenzeichen 65 T 66/19)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Die Heizanlage einer Eigentümergemeinschaft darf nicht nur ausschließlich über eine bestimmte Wohnung, also über Sondereigentum, zu betreten sein. Angesichts des ständigen Wartungs- und Kontrollaufwandes müssen alle Eigentümer die Möglichkeit haben, diesen Funktionsraum zu betreten. Ein Amtsgericht hatte aus diesem Grund die Aufteilung einer Immobilie in Wohneigentum verweigert – und erhielt mit dieser Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Dresden Recht. (Aktenzeichen 17 W 233/17)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Beträgt die Wohnraumtemperatur regelmäßig nicht über 19 Grad Celsius, dann ist das eindeutig zu wenig und den Mietern nicht zuzumuten. Hier lag es daran, dass die technische Anlage nicht die erforderliche Heizleistung erbringen konnte. Das Landgericht Berlin sprach den Mietern auf Grund dieses Mangels das Recht auf eine fünfprozentige Minderung zu. Mindestens 20 Grad sollten es nach Meinung der Juristen schon sein. (Aktenzeichen 63 S 423/11)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Ist von der Heizung die Rede, geht es unter anderem auch um wirtschaftliche Aspekte. Denn die Wärmeversorgung macht einen nennenswerten Teil der Betriebskosten aus. Die Mieterin einer Altbauwohnung war ganz und gar nicht einverstanden mit der vorhandenen Heizungsanlage, die ihrer Meinung nach viel zu verlustreich arbeitete. Sie minderte deswegen ihre Zahlungen. Das Kammergericht Berlin lehnte das ab. Ein Mieter habe nur Anspruch auf eine technisch mängelfreie Anlage. Wenn das der Fall sei, spiele der mehr oder weniger verlustreiche Betrieb keine Rolle. (Aktenzeichen 8 U 217/11)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Wenn der Eigentümer einer vermieteten Wohnung auf eine Versorgung mit Fernwärme umstellen will, dann kann der Mieter das unter normalen Umständen kaum verhindern. Er müsse dies dulden, entschied der Bundesgerichtshof. Das einzige erfolgreiche Gegenargument könnte es sein, wenn die Umstellung für den Mieter und seine Familie eine unzumutbare Härte darstellen würde, zum Beispiel aus Kostengründen. (Aktenzeichen VIII ZR 275/07)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Wenn die Heizung nicht funktioniert, ist Eile geboten. Im Gegensatz zu anderen Mängeln muss hier sofort reagiert werden – manchmal auch zur Not mit einer provisorischen Reparatur. Genau das wollte ein Mieter vermeiden. Er verweigerte die geplanten vorübergehenden Arbeiten und forderte eine dauerhafte Lösung. Trotzdem machte er eine Mietminderung geltend, die ihm aber vom Amtsgericht Charlottenburg nicht zugestanden wurde. Zumindest ab dem Zeitpunkt, als er mit seiner Ablehnung zur provisorischen Reparatur die Dinge verzögerte, könne er sich nicht auf Minderungsrechte berufen. (Aktenzeichen 224 C 297/18)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Hauseigentümer trifft im Zusammenhang mit der Heizanlage eine besondere Verantwortung. Sie müssen sie im Winter regelmäßig kontrollieren, um Frostschäden zu vermeiden. Ein Eigentümer war sieben Wochen im Urlaub gewesen und hatte sich während dieser Zeit nicht um die Heizung kümmern können. Bei seiner Rückkehr wiesen Heizkörperelemente, Ventile und Wasserabläufe wegen extremer Minustemperaturen erhebliche Schäden auf. Die Versicherung musste nach Ansicht des Landgerichts Bonn nicht dafür aufkommen, denn der Hauseigentümer sei seinen Pflichten nicht nachgekommen. (Aktenzeichen 10 O 203/06)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Aber wie ist es zu bewerten, wenn die Heizanlage während der Sommermonate ausfällt? Ein Mieter kürzte deswegen die Zahlungen, stieß aber vor dem Landgericht Wiesbaden auf wenig Verständnis. Es sei nicht einzusehen, warum eine Minderung berechtigt sein soll, wenn die Heizung ohnehin gar nicht in Betrieb ist. Anders wäre es gewesen, wenn die Heizanlage mit der Warmwasserversorgung gekoppelt gewesen wäre, was hier aber nicht der Fall war. (Aktenzeichen 8 S 135/89)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Die schlimmste Variante ist zweifelsohne ein Totalausfall während der Heizperiode. Hier gewähren die Gerichte sehr großzügige Mietminderungen, denn eine Wohnung ist dann ja auch nur noch sehr eingeschränkt zu nutzen. Das Landgericht Berlin sprach anlässlich einer defekten Heizanlage einem Mieter eine 70-prozentige Minderung zu. Weitere 30 Prozent erhielt er, weil auch noch Wasser- und Gasversorgung ausgefallen waren. Er musste also für einen gewissen Zeitraum gar nichts mehr bezahlen. (Aktenzeichen 67 T 70/02)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Modernisierungsankündigung nicht mit allzu langem Vorlauf

Es kommt immer wieder vor, dass Eigentümer die geplante Modernisierung einer Mietwohnung sehr knapp ankündigen und deswegen vor Gericht damit scheitern. Umgekehrt sollte man aber auch nicht übertrieben zeitig mit dieser Nachricht an den Mieter herantreten. Ein Eigentümer hatte das 16 Monate vor Beginn der geplanten Bauarbeiten getan. Das sei weit verfrüht und damit rechtsmissbräuchlich gewesen, wehrten sich die Betroffenen. Sie wollten die Maßnahmen nicht dulden. Die zuständigen Richter in zweiter Instanz sahen es ebenso. Wenn der Eigentümer so früh dran sei, untergrabe er damit das an den Zugang der Ankündigung geknüpfte Sonderkündigungsrecht und beschränke eventuell die Möglichkeiten des Mieters, Härtegründe geltend zu machen. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 108/20)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Mobilfunkanlage musste Abstandsflächen zu Nachbarn einhalten

Der Mast einer Mobilfunkanlage ist zwar nicht im eigentlichen Sinne als ein „Gebäude“ zu betrachten, aber er kann bei entsprechender Beschaffenheit durchaus eine ähnliche Wirkung entfalten. Das hat dann Auswirkungen auf seine baurechtliche Einordnung und die nötigen Abstandsflächen zu den Nachbarn.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Ein Unternehmen wollte am Rande einer Wochenendhaussiedlung einen Mobilfunkmasten mit einer Höhe von 30 Metern und einer Breite von 1 Meter errichten. Der Abstand zum nächstgelegenen Haus betrug lediglich rund 10 Meter, was zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über zwei Gerichtsinstanzen hinweg führte. So war zunächst das Verwaltungsgericht davon überzeugt, dass die Baugenehmigung erteilt werden müsse, womit die Nachbarn nicht einverstanden waren.

Das Urteil: Das Oberverwaltungsgericht sah die Angelegenheit anders. Wegen der erheblichen Dimensionen dieses Projekts müsse man bei dem geplanten Masten von einer gebäudeähnlichen Wirkung ausgehen. Er würde nach seiner Errichtung als ein die Umgebung optisch beherrschendes Bauwerk wahrgenommen und könne auf diese Weise den nachbarlichen Wohnfrieden gefährden. Deswegen sei die Baugenehmigung zu verweigern. (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Aktenzeichen 1 KO 597/17)

Übrigens: Wenn Sie Ihre Wohnsituation ändern – und in „eigene vier Wände“ umziehen – oder eine Immobilie veräußern – möchten, lohnt sich in jedem Fall ein Gespräch mit unseren Immobilienexpertern.
Am besten jetzt gleich einen Termin vereinbaren!

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern