Eine Auswertung der aktuellen Baukindergeld-Statistik bis Ende Mai durch LBS Research zeigt: Die Förderung wird gut genutzt – und sie kommt bei jenen an, für die sie gedacht ist: Familien mit geringen Einkommen.

BERLIN – Das Baukindergeld kann zwar noch bis Ende 2023 beantragt werden – allerdings nur für Häuser und Wohnungen, für die bis Ende dieses Jahres entweder eine Baugenehmigung vorlag oder ein Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Ob es zu einer Neuauflage in der nächsten Legislaturperiode kommt oder die Fristen verlängert werden, falls die im Bundeshaushalt eingeplanten Mittel von 9,9 Milliarden Euro nicht ausgeschöpft werden, dürfte ganz entscheidend von der Erfolgsbilanz der Förderung abhängen. Dazu wird es eine umfangreichere Evaluation geben, deren Ergebnisse bis zum Sommer 2021 vorliegen sollen. Doch bereits die jüngsten Förderstatistiken der bundeseigenen Förderbank KfW erlauben fundierte Analysen. LBS Research kommt auf dieser Basis zu folgenden Ergebnissen:

Verteilung der Anträge auf die Bundesländer

Dass die meisten Baukindergeldanträge in bevölkerungsreichen Bundesländern gestellt werden würden, war zu erwarten: Gemäß den aktuellsten Daten aus einer Ende Juni veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hatte die KfW bis zum 31. Mai dieses Jahres insgesamt knapp 233.000 Anträge zugesagt. Davon kam ein gutes Fünftel aus NRW, weitere jeweils 14 Prozent aus Bayern und Baden-Württemberg und 12 Prozent aus Niedersachsen.

Interessanter ist jedoch die Frage, wo die neue Wohneigentumsförderung, die eben zugleich als Familienförderung konzipiert ist, von ihrer Zielgruppe besonders gut angenommen wird. An der Spitze liegen hier – und das ist auf den ersten Blick durchaus etwas erstaunlich – zwei ostdeutsche Bundesländer (Grafik):

In Brandenburg kamen auf 1.000 Familien mit minderjährigen Kindern 39 Anträge auf Baukindergeld, in Mecklenburg-Vorpommern 37 – und damit ein gutes beziehungsweise knappes Drittel mehr als im Bundesdurchschnitt, der bis Ende Mai bei 29 Anträgen lag.

Auf den Plätzen folgen die westdeutschen Flächenländer Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland. Weit unterdurchschnittlich in Anspruch genommen wird das Baukindergeld dagegen wie erwartet in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Etwas weniger rege war die Nachfrage außerdem in Bayern und Hessen. Zu diesen großen Unterschieden tragen mehrere Faktoren bei:

Stadt und Land. Das Baukindergeld wird in den ländlicheren Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stärker nachgefragt als in den eher städtischen Ländern mit hoher Einwohnerdichte. Zu diesen zählen nicht nur die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sondern beispielsweise auch Nordrhein-Westfalen mit dem Ruhrgebiet und Hessen mit dem Großraum Frankfurt.

Dahinter steckt, dass ländliche Räume per se eigentumsaffiner sind, also eine höhere Wohneigentumsbildung aufweisen. So werden in Rheinland-Pfalz 58 Prozent und in Niedersachsen 54 Prozent aller Wohnungen und Häuser von ihren Eigentümern bewohnt. In Hamburg und Berlin gilt dies nur für 24 beziehungsweise 17 Prozent. Gerade für Familien, die mit Wohneigentum liebäugeln, geht es auch darum, Platz zu gewinnen – und das klappt nun einmal eher mit einem Häuschen im Grünen als mit einer Stadtwohnung. Etwas aus der Reihe dieser Logik tanzt das kleinstädtisch geprägte Saarland: Es hat traditionell die höchste Wohneigentumsquote in Deutschland – und dies spiegelt sich auch in der hohen Nachfrage der Familien nach Baukindergeld wider.

Erschwinglichkeit von Wohneigentum. Wo das Baukindergeld mehr hilft und wo weniger, ist auch eine Frage des Immobilienpreisniveaus sowie des regionalen Einkommensniveaus. Nach Berechnungen des Immobilienforschungsinstituts empirica war es um die Relation von beidem im ersten Quartal 2020 in Niedersachsen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen besser bestellt als im Bundesdurchschnitt. Eine 60 bis 80 Quadratmeter große Wohnung beispielsweise war dort mit knapp fünf durchschnittlichen Nettojahreseinkommen zu bezahlen. In all diesen Bundesländern ist die Nachfrage nach Baukindergeld überdurchschnittlich hoch. Das Gegenteil ist in Hamburg und Berlin der Fall – dort sind mehr als neun Jahreseinkommen für eine vergleichbare Wohnung aufzubringen, aber auch in Bayern ist Wohneigentum mit sieben Jahreseinkommen deutlich schwerer erschwinglich als im übrigen Deutschland.

Aufholprozess Ost. Lässt man die beiden doch deutlich aus dem Rahmen fallenden Stadtstaaten Hamburg und Berlin außen vor, offenbart sich überdies ein deutliches Ost-West-Gefälle:

In Ostdeutschland ohne Berlin wurden bisher pro 1.000 Familien 34 Baukindergeldanträge gestellt, in Westdeutschland ohne Hamburg waren es nur 30.

Ein Grund für diese Differenz ist, dass Wohneigentum in Ostdeutschland – abgesehen vom Berliner Umland und der Ostseeküste – vergleichsweise günstig ist. Ein zweiter Grund ist der Nachholbedarf: Noch immer leben im Osten der Republik weniger Menschen in den eigenen vier Wänden als im Westen. Fakt ist aber auch, dass der Anteil der selbstnutzenden Wohneigentümer in den vergangenen Jahren zwischen Thüringer Wald und Ostseeküste kräftiger zugelegt hat als in Westdeutschland – und das Baukindergeld beflügelt diesen Aufholprozess nun.

Umzug in den Speckgürtel. All diese Gründe zusammen genommen treiben die beiden Pole im Baukindergeld-Ranking besonders weit auseinander: Während der Zuschuss zum Eigenheim in Berlin kaum zu verfangen scheint, ist er in Brandenburg ein regelrechter Hit. Doch auch wenn es in der Statistik nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist – das Baukindergeld kommt auch Berlinern zugute: Die Faktoren (verfügbare) Fläche und Erschwinglichkeit führen dazu, dass immer mehr Hauptstädter im Umland sesshaft werden und somit als Neu-Brandenburger ihr Baukindergeld beantragen. Berlin hat schon in den vergangenen Jahren beständig Einwohner an die Kreise ringsum verloren, und auch zuletzt haben die Umlandkreise unterm Strich neue Einwohner gewonnen und sind teils sogar kräftiger gewachsen als die Hauptstadt selbst. Während Berlin jedoch wie alle deutschen Metropolen seine Einwohnergewinne vor allem aus der überregionalen und der Auslandszuwanderung generiert, profitiert der Speckgürtel in Brandenburg von der Stadtflucht insbesondere der Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr gezeigt hatte.

In einem ähnlichen Verhältnis wie Berlin zu Brandenburg steht Hamburg zu seinen schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Nachbarkreisen. Und auch hier ist die Diskrepanz der Inanspruchnahme von Baukindergeld zwischen dem Stadtstaat und den angrenzenden Flächenländern immens.

Verteilung auf Neubau und Bestand

Zugeschrieben wird dem Baukindergeld nicht nur eine Funktion als Instrument der Wohneigentums- und Familienförderung, sondern manch einer erwartet darüber hinaus, dass es durch seine nachfragestimulierende Wirkung auch die Bautätigkeit ankurbelt. Das ist zwar zu kurz gesprungen, weil es vor allem Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft und Baulandmangel sind, die den Neubau ausbremsen. Dennoch war die Kritik quasi von der ersten Minute an groß, als sich abzeichnete, dass die meisten Baukindergeldanträge für bestehende Immobilien gestellt wurden. Nun sind seit dem Start des Baukindergelds fast zwei Jahre vergangen, Daten liegen dank der Kleinen Anfrage der FDP ganz aktuell für immerhin gut 20 Monate vor – und sie zeigen, was zu erwarten war:

Lag der Neubauanteil an den Baukindergeldzusagen bis Ende 2018 nur bei 14 Prozent, waren es 2019 schon 27 Prozent und in den ersten fünf Monaten des Jahres 2020 nach Berechnungen von LBS Research sogar 32 Prozent.

Dieser zeitverzögerte Anstieg des Neubauanteils beruht darauf, dass das Baukindergeld erst nach dem Einzug beantragt werden kann, zugleich aber die Baugenehmigung nicht vor 2018 erteilt sein darf. Noch zu bauende Häuser benötigen aber nun einmal eine Weile, bis sie bezugsfertig sind.

Tatsächlich liegen die Baugenehmigungen in Deutschland seit einigen Jahren auf einem sehr hohen Niveau, und auch die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ist 2019 weiter gestiegen. Dass es mancherorts immer noch zu wenig ist, um die Nachfrage zu befriedigen, etwa in Berlin, dafür lassen sich einige Gründe finden – ein Versagen des Baukindergelds gehört nicht dazu.

Last but not least: Einkommensverteilung

Das Baukindergeld käme nur jenen zugute, die sich ohnehin Wohneigentum leisten könnten, also den Gutverdienern – auch das war ein häufig gehörter Kritikpunkt vor Einführung des Baukindergelds. Und auch er löst sich immer weiter in Luft auf. Die neueste Auswertung der Antragsdaten nach Einkommenshöhe bestätigt die zuletzt von der KfW für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2019 kommunizierte Verteilung:

Von allen bisher positiv beschiedenen Baukindergeldanträgen entfallen 62 Prozent auf Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro.

Dabei hat im Lauf des vergangenen Jahres eine Verschiebung zu den geringeren Einkommen stattgefunden. Auf Basis der ersten veröffentlichten Daten zur Einkommensverteilung ergab sich bis März 2019 ein Anteil der (zu versteuernden) Einkommen unter 20.000 Euro an den Anträgen von knapp 15 Prozent, Ende Mai 2020 waren es bereits 19,5 Prozent (Grafik).

Fazit

Das Baukindergeld wirkt nicht überall gleichermaßen stark, aber es kommt bei seiner Zielgruppe an: den einkommensschwächeren Familien. Es fließt eher ins Umland, dürfte aber auch Abwanderungen aus ländlichen Regionen verhindern – und erfüllt damit womöglich sogar die ihm zugesprochene Funktion einer „Bleibeprämie“. Damit diese nicht irgendwann zum Bumerang wird, bleibt es aber eine politische Aufgabe, den ländlichen Raum durch Infrastrukturinvestitionen – vor allem in den ÖPNV und Datennetze – auf Dauer attraktiv zu halten. So wird letztlich auch der Wohnungsmarkt in den Städten entlastet.

Quelle: LBS Research

Hobbykeller durfte zum Unterrichtsraum umgebaut werden

Wenn es um gewerbliche Aktivitäten in einem reinen Wohngebiet geht, dann legt die Rechtsprechung in Deutschland strenge Maßstäbe an. Die Nachbarn sollen vor allzu viel Unruhe sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen geschützt werden. Deswegen werden Baugenehmigungen nicht ohne weiteres erteilt. Aber wie ist das im Falle einer Yogalehrerin zu bewerten, die ihre Tätigkeit weder zu ungewöhnlichen Zeiten ausübt noch dabei besondere Belästigungen in der Nachbarschaft verursacht? Die Justiz gestattete den Umbau des Hobbykellers eines Reiheneckhauses zu einem Unterrichtsraum. Die Yogalehrerin sei mit Freiberuflern wie Ärzten, Anwälten und Journalisten vergleichbar, denen die Tätigkeit im Wohngebiet erlaubt sei. Die Grenzen einer wohnartigen Betätigung würden hier nicht überschritten, urteilten die Richter. (Verwaltungsgericht München, Aktenzeichen M 8 K 15.733)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Vermieter eines Grundstücks musste Schäden hinnehmen

Wer sein Grundstück gegen Bezahlung zur Ablagerung von Materialien zur Verfügung stellt, der muss anschließend selbst für Folgeschäden aufkommen. Das gilt dann, wenn es sich um ein vertragsgemäßes Verhalten handelte.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Zwei Vertragspartner einigten sich darauf, dass der eine das Grundstück des anderen zur Lagerung von Abraum aus dem Bergbau verwenden dürfe. Für diese befristete Nutzung wurde ein Entgelt bezahlt. Es war vereinbart, dass diese Fläche in ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückgegeben werde. Später monierte der Eigentümer, es seien Schadstoffe in den Boden eingedrungen, die eine weitere geplante Nutzung nun verhinderten. Deswegen müsse der Vertragspartner nun Schadenersatz leisten.

Das Urteil: Die Richter verneinten die geforderten Ansprüche. Es könne nicht festgestellt werden, dass der zeitweise Nutzer gegen die vertraglich vereinbarten Bedingungen verstoßen habe. Er habe sich offensichtlich genau so verhalten, wie es vorgesehen gewesen sei. Deswegen treffe das Risiko den Eigentümer, der schließlich dafür bezahlt worden sei, dass er sein Grundstück befristet zur Verfügung stellte. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 12 U 101/15)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Nach einer Fassadendämmung stritten Mieter und Eigentümer

Außenjalousien an den Fenstern werden von vielen Menschen geschätzt, weil sie einen wirksamen Licht- und Lärmschutz darstellen. Doch wenn sie im Zuge einer Fassadendämmung wegfallen, stellt das für Mieter grundsätzlich keine unzumutbare Härte dar. Allerdings kann es erforderlich sein, als Ausgleich Innenjalousien anzubringen.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Manchmal gibt es im Zusammenleben von Immobilieneigentümern und ihren Mietern kollidierende Interessen. Das war so, als ein Vermieter eine an sich vom Staat gewollte Wärmedämmfassade an seinem Haus anbringen ließ, um Energiekosten einzusparen. Die Sanierungsarbeiten brachten es mit sich, dass eine bis dahin vorhandene Außenjalousie wegfiel. Der Mieter war der Meinung, das müsse er nicht hinnehmen. Er forderte eine nachträgliche Anbringung von Jalousien, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen.

Das Urteil: Die vorgenommene Modernisierungsmaßnahme sei vom Mieter zu dulden gewesen, stellte das Landgericht Düsseldorf fest. Er habe sich dagegen auch gar nicht gewehrt. Insofern gehe es nur um die Frage, ob ein Anspruch auf einen Ersatz der Jalousien bestehe. Grundsätzlich sei das nicht gegeben, zumal dafür ein erheblicher technischer Aufwand nötig sei. Allerdings könne die Mietsache mit dem Wegfall der Jalousien mangelhaft sein, weil nun plötzlich kein Sicht- und Sonnenschutz mehr gegeben sei. Innenjalousien könnten in dieser Situation Abhilfe schaffen und den ursprünglichen Zustand annähernd wiederherstellen. Der Mieter habe daher aufgrund des Wegfalls des zuvor durch die Außenrollläden bewirkten Sicht- und Sonnenschutzes Anspruch auf Schadenersatz.“ (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 23 S 241/13)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

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Wie Sie mit digitalen Lösungen ihr Geschäft in der Corona-Krise nach vorne bringen

Die Corona-Krise hat weite Teile der Wirtschaft kalt erwischt. Viele Unternehmen sind in ihrer Existenz bedroht, darunter zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe. Andere Firmen können auch in diesen Zeiten ihre Geschäfte weiter betreiben, ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen, ihre Produkte und Dienstleistungen weiter anbieten. Möglich machen das vor allem digitale Technologien.

Was wir uns selten vor Augen halten: Vor zehn Jahren gab es die meisten der digitalen Lösungen noch nicht, die uns heute durch die Krise bringen. Webshops und Online-Handel? Fehlanzeige. Eine Verlagerung der Büroarbeit ins Homeoffice wäre mit der IT von damals undenkbar gewesen. Anträge auf Kurzarbeit oder Soforthilfen hätten wir nicht über das Internet stellen und Bankgeschäfte nicht online erledigen können.

Auch wenn in den vergangenen Jahren digitale Geschäftsmodelle viele Branchen umgekrempelt haben, beschleunigt die Corona-Pandemie die Digitalisierung der Wirtschaft noch einmal deutlich. Viele Neuerungen betreffen die Arbeitnehmer und Kunden direkt, andere laufen eher im Hintergrund, zunächst unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit, sind dafür aber nicht minder umwälzend für die Betriebe.

Homeoffice wird über Nacht der neue Standard

Viele Beschäftigten, die in einem Büro oder einem Kundencenter arbeiten, waren mit dieser Frage konfrontiert: Ab ins Homeoffice oder nicht? Unternehmen mussten innerhalb weniger Tage die Verlagerung von abertausenden Arbeitsplätzen in die Wohnungen ihrer Mitarbeiter organisieren. Ende 2019 waren nach einer Studie des Branchenverbands Bitkom nur 19 Prozent des Mittelstands für eine umfassende Digitalisierung der Büroarbeit gerüstet.

Was vor Corona unmöglich schien, ging nun im Eiltempo vonstatten. Hard- und Software wurden aufgerüstet, virtuelle Meeting-Tools, die die hohen Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit erfüllen, gesucht. Kundenhotlines in die privaten Arbeitszimmer der Republik umgeleitet. Papier und Aktenordner erwiesen sich als unpraktisch für dezentral arbeitende Teams, Clouds sind nun in deutlich mehr Firmen die Ablageorte der Wahl. Die Zusammenarbeit wird per Jira, Slack, Citrix oder mit Hilfe anderer Kollaborationstools organisiert.

Laut einer Umfrage von YouGov arbeitete Ende März 2020 jeder fünfte Erwerbstätige (22 Prozent) wegen des Coronavirus im Homeoffice oder in Telearbeit.

Mann sitzt vor Laptop

Händler eröffnen Webshops, beraten per Videochat

Auch viele Händler digitalisierten sich über Nacht: Einzelhändler eröffneten oder optimierten Webshops, installierten digitale Bezahlverfahren und überlegten sich neue Wege, um den Kontakt zu ihren Kunden zu halten, auch wenn sie ihre Läden schließen mussten.

Viele Menschen wollen gerade in der Krise Händler und Gastronomen in ihrer Nachbarschaft unterstützen. Digitale Angebote – auch in Kombination mit Abhol- oder Lieferservices – helfen ihnen dabei.

Manche Händler beraten ihre Kundinnen inzwischen per Whatsapp und Videochat. Auch wenn Geschäfte jetzt wieder geöffnet sind, werden viele der neuen Onlineshops und digitalen Services bleiben.

Mitarbeiter bilden sich per E-Learning weiter

Nicht nur Lehrer und Schüler, Professoren und Studierende setzen sich jetzt mit dem Lernen über die Distanz hinweg auseinander. Auch Unternehmen nutzen zunehmend Möglichkeiten, Mitarbeiter über E-Learning-Angebote weiterzubilden. Viele Angestellte sind in Kurzarbeit und haben plötzlich ein größeres Zeitbudget, das sich für Weiterbildung besonders sinnvoll nutzen lässt.

Die KfW schrieb kurz vor Beginn der Corona-Pandemie in einer Studie: „In den letzten Jahren hat die technische und didaktische Qualität digitaler Weiterbildungsangebote zugenommen.“ Der grundlegende Vorteil von Lernvideos, Apps & Co. sei, dass so zeit- und ortsunabhängiges Lernen möglich ist.

Corona führt dazu, dass der Markt weiter wächst. Auch nach Ende der Reise- und Kontaktbeschränkungen wird E-Learning wichtig bleiben.

Start-up-Mentalität erfasst den Mittelstand

Sich weiterzuentwickeln – das gilt in der Krise auch für die Chefs. Vor allem die Unternehmer selbst sind jetzt auf ihre Schaffenskraft zurückgeworfen, auf den Kern ihres Unternehmertums. Das alte Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr? Dann ist genau jetzt die Zeit, neu zu denken, Ideen umzusetzen, digital zu werden. Diese Start-up-Mentalität erfasst derzeit weite Teile des Mittelstands.

Alles wird auf den Prüfstand gestellt: Welche Produkte passen noch in die neue Zeit? Welche Unternehmensbereiche müssen umstrukturiert werden? Wie lassen sich die Lieferketten kreisenfest aufstellen? Und ganz wichtig: Wie verändern sich die Kundenbedürfnisse?

Mann hat Modell in der Hand

1. Die Menschen suchen online nach Gemeinschaft.

Solange kein Corona-Impfstoff für die breite Bevölkerung vorhanden ist, werden die Menschen auf Distanz bleiben. Die erlebte Gemeinschaft gewinnt deshalb an Wert. Online wird nach Alternativen für reale Gemeinschaftserlebnisse gesucht. Wer hier neue Angebote schafft, hat beste Chancen. Auch wenn Nähe im analogen Leben wieder möglich ist, wird der Trend zur digitalen Gemeinschaft bleiben.

2. Kunden fragen über digitale Kanäle alle Informationen, Services und Produkte ab.

Was in der Krise gut funktioniert hat, wird auch danach von vielen Kunden als selbstverständlich eingefordert werden. Wer künftig nicht das gewünschte Angebot in digitaler Form bekommt, sucht binnen Sekunden (zum Beispiel über Chats, Apps, oder Lockangebote) mit einem Wisch oder Klick nach andere Angeboten bei Marktteilnehmern. Das Handy ist dabei das wichtigste Endgerät.

3. Aber: Nicht jeder macht die Digitalisierung mit.

Corona hat eine Bevölkerung zwangsdigitalisiert, die zu fast 20 Prozent aus digitalen Abstinenzlern und zu 40 Prozent aus Gelegenheitsnutzern bestand. Die technischen Fähigkeiten wachsen nicht bei allen so schnell mit wie die unterstellte Selbstverständlichkeit, dass alle digital wollen und können. Abhängig von der jeweiligen Zielgruppe ist hier also eine differenzierte Ansprache nötig. Unternehmen haben allerdings nicht dieselbe Wahlfreiheit wie Verbraucher: Wer sich der Digitalisierung verweigert, wird vom Wettbewerb überholt.

Kreisdiagramm

4. Digitale Vorreiter bauen Marktposition weiter aus.

Getrieben durch die veränderten Bedürfnisse der Endnutzer müssen sich Unternehmen im Eiltempo digitalisieren, um nicht den Anschluss zu verlieren. Digitale Vorreiter – auch aus anderen Branchen – nutzen die Schwächen von Wettbewerbern, um ihre Marktposition auszubauen. Anbieter von Distanzleistungen sind die Gewinner der Krise. Nur wer schnell seine technischen Prozesse und Abläufe ändert, kann hier mithalten.

5. Die digitale Arbeitswelt bietet mehr Wahlfreiheit.

In der Krise haben viele Beschäftigte flexible Arbeitsformen, Zusammenarbeit aus dem Homeoffice und die Nutzung neuer digitaler Werkzeuge kennengelernt. Das geht nicht mehr weg. Für Geschäftsreisen wird in Zukunft viel seltener eine Notwendigkeit bestehen. Viele Arbeitnehmer werden sich in der Zeit nach Corona aussuchen können, ob sie zu Hause, in der Firma oder lieber im Café arbeiten.

6. Datentools und Organisationen, die Orientierung liefern, sind gefragter denn je.

In der Corona-Krise überschlugen sich die Nachrichten. Datenanalysen in Echtzeit sind inzwischen der Normalfall. Vorausschauendes Risikomanagement und die Fähigkeit, anderen schnell Orientierung geben zu können, wird mehr und mehr zum Wettbewerbsvorteil.

7. Die Roboter kommen schneller als gedacht.

In vielen Fällen ersetzen Roboter nun Menschen: Produkte werden vollautomatisiert gefertigt, Roboterarme reichen Corona-Teströhrchen durch Autofenster. Die Maschinen haben den Vorteil, dass ihnen ein Krankheitserreger nichts anhaben kann. Die Krise verleiht der Entwicklung und Verbreitung von Robotertechnik einen immensen Schwung.

Interview

Portrait Im Gespräch mit Alexander Eickhoff Deka-Fondsmanager

Die Kräfteverschiebung wird auch nach Corona nicht ganz zurückgedreht“

Deka-Fondsmanager Alexander Eickhoff ist überzeugt, dass Technologieunternehmen, die jetzt von den Einschränkungen durch die Corona-Krise profitieren, auch langfristig attraktiv bleiben. Wer dazu gehören wird – und wer überraschenderweise zumindest kurzfristig nicht.

Herr Eickhoff, sehr viele Unternehmen leiden unter den Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Doch es gibt auch Gewinner. Netflix beispielsweise wird immer genannt. Wer profitiert von der derzeitigen Lage noch?

Technologie, die uns Vernetzung trotz gebotener physischer Distanz ermöglicht, ist nun sehr gefragt. Netflix ist das Kino für daheim. Konnektivitätslösungen wie Zoom und andere ermöglichen gemeinsames Arbeiten, Studieren, Lernen. Auch für Gesundheitsthemen gibt es inzwischen Telemedizin-Möglichkeiten, die Arztpraxen entlasten können.

Werden wir nach Lockerung der Coronavirus-Einschränkungen nicht zu unseren etablierten Arbeits- und Lebensweisen zurückkehren?

Zu einem großen Teil ja – doch diese Krise wird uns prägen. Viele Unternehmen erfahren, dass Telearbeit nicht nur in Startups funktioniert, sondern auch bei ihnen. Webinare und Videokonferenzen werden häufiger als früher eine Option sein, die Geld und Zeit spart. E-Learning wird selbstverständlicher werden.

Was ist mit den Anbietern digitaler Infrastruktur wie Server-Hosts, Chipherstellern, Datenkabelproduzenten – je digitaler wir arbeiten und lernen, desto mehr Speicherplatz, schnelle Datenverbindungen und Rechnerkapazität werden wir benötigen?

Grundsätzlich haben Sie recht. Kurzfristig leiden aber viele dieser Hardware-Hersteller unter Lieferengpässen. Der Run auf Laptops beispielsweise war jetzt riesig, doch die Hersteller kamen da nicht hinterher. Erst war der Chip-Produzent China ausgefallen, jetzt gibt es Schwierigkeiten mit Malaysia als wichtigem IT-Produzenten. Die Lager sind heruntergefahren worden, da ist die Versorgung momentan schwierig. Grundsätzlich werden aber auch diese Unternehmen positive Auswirkungen spüren.

Wie steht es um Online-Händler?

Unternehmen wie Amazon, in Südamerika Mercado Libre oder in China Alibaba und JD.com, haben sich schon bislang sehr dynamisch entwickelt. Jetzt bekommen sie durch den „Lock down” noch einmal einen richtigen Nachfrageschub. Wer bislang nicht online gekauft hatte, sammelt derzeit entsprechende Erfahrungen und baut Berührungsängste ab. Auch hier erwarte ich, dass die Kräfteverschiebung auch nach Corona nicht ganz zurückgedreht wird.

Quelle: sparkasse.de

Was Bauherren in Zeiten von Corona wissen müssen

Ein Bauvorhaben kann schon ohne Corona eine Herausforderung sein. Durch die Krise werden Bauherren jetzt zusätzlich auf die Probe gestellt. Wir beantworten Ihnen die Fragen, die derzeit wirklich zählen.

Darf während der Corona-Krise gebaut werden?

Grundsätzlich ist der Hausbau auch während der Krise erlaubt. Die Voraussetzung ist, dass alle geltenden Regeln zum Schutz vor dem Virus eingehalten werden. Informieren Sie sich darüber bei den Behörden des jeweiligen Bundeslands. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass sich aktuell viele Termine und Fristen verzögern. Oft kommt es auch zu Lieferschwierigkeiten.

Gelten Termine und Fristen auch während der Corona-Krise?

Bauunternehmen und Handwerker müssen Termine und Fristen grundsätzlich auch während der Krise einhalten. Das gilt, wenn keine Gründe höherer Gewalt dagegen sprechen. So können sich Termine dennoch verzögern, wenn zum Beispiel Handwerker am Virus erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden.

Außerdem kommt es aktuell vermehrt zu Lieferschwierigkeiten. Denn viele Hersteller und nicht zuletzt die internationale Post haben durch Corona mit Hindernissen zu kämpfen. Der betroffene Unternehmer muss gegebenenfalls nachweisen, dass er den jeweiligen Termin aufgrund des Coronavirus nicht halten konnte.

Auf höhere Gewalt kann sich der Unternehmer außerdem nur berufen, wenn die aktuelle Situation der Krise zum Zeitpunkt der Terminplanung nicht absehbar war. Wenn Sie Anfang April 2020 mit dem Unternehmer geplant haben, wird sich dieser voraussichtlich nicht auf höhere Gewalt berufen können. Kann er vereinbarte Fristen dennoch nicht einhalten? In diesem Fall können Bauherren unter Umständen Vertragsstrafen geltend machen.

Illustration: Jemand recherchiert am PC

Was passiert, wenn es zu Bauverzögerungen kommt?

Wichtig ist, dass Bauherr und Unternehmen möglichst früh miteinander sprechen. Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Natürlich sind Verzögerungen sehr ärgerlich und können auch mit zusätzlichen Kosten einhergehen. Störend ist auch, dass anschließende Gewerke zeitlich neu eingeplant werden müssen, also gleich die komplette Zeitplanung durcheinandergeraten kann.

Endet das Gespräch mit dem Auftragnehmer aber mit der Kündigung, werden Sie es in der aktuellen Situation als Bauherr eventuell schwer haben, ein anderes Unternehmen zu finden. So könnten sich die Fristen möglicherweise noch mehr verzögern.

Prüfen Sie zunächst genau, ob das Unternehmen wirklich aufgrund höherer Gewalt durch die Corona-Krise nicht im vereinbarten Zeitraum leisten kann. Trifft das zu, sollten Sie neu planen. Gibt es berechtigte Zweifel, ob die Verzögerung wirklich in Zusammenhang mit dem Coronavirus steht, sollten Sie schriftlich nachfassen und mahnen, die Fristen einzuhalten. Bezahlen Sie Rechnungen unbedingt immer erst, wenn die jeweiligen Leistungen komplett erbracht wurden!

Wer zahlt, wenn es durch Verzögerungen zu Mehrkosten kommt?

Normalerweise muss das Bauunternehmen zahlen, wenn es die Verzögerungen verschuldet hat. In der derzeitigen Situation kann es sich aber möglicherweise auf höhere Gewalt berufen. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der eigentliche Grund für den Schaden von außen kommt, also nicht selbst verschuldet wurde, vorher nicht absehbar war sowie nachher nicht vermeidbar ist. Dabei muss das Unternehmen nachweisen, dass es sich um höhere Gewalt handelt. Trifft das zu, zahlt der Auftraggeber die Mehrkosten selbst.

Darf ich meine Baustelle besuchen?

Bauherren dürfen ihre Baustelle besuchen. Das Bauunternehmen darf Ihnen das nicht verbieten. Wichtig: Bei einem Neubau mit einem Bauträger ist dieser während des Baus noch Eigentümer von Grundstück und Haus. Damit ist der Bauträger der Bauherr und kann Ihnen unter Umständen den Zutritt verbieten.

Was mache ich, wenn Baumaterialien nicht mehr geliefert werden können?

Fassen Sie regelmäßig nach und versuchen Sie, Lieferverzögerungen möglichst kurz zu halten. Dem Unternehmen Druck zu machen, hilft aber in der Regel auch nichts, denn es kann ja bei Lieferverzögerungen aufgrund der Corona-Krise nichts an der Situation ändern.

Kommt es zum Stillstand auf der Baustelle, ist normalerweise das Bauunternehmen dafür verantwortlich, dass alles sicher abgedeckt wird. Wenn Sie Zweifel daran haben, dass zum Beispiel Materialien ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt sind, können Sie zunächst darauf hinweisen. Ändert sich nichts an der Situation, sollten Sie selbst handeln. Nehmen Sie möglichst einen Experten mit und fotografieren Sie den Zustand vorher und nachher. So vermeiden Sie später Schwierigkeiten mit dem Bauunternehmen.

Ein Zimmer, das renoviert wird

Was mache ich, wenn der Einzug verschoben werden muss?

Sprechen Sie mit allen Beteiligten. Möglicherweise ist Ihr Vermieter in der aktuellen Situation sogar froh, wenn Sie noch etwas länger bleiben und später umziehen. Denn: Während der Krise einen Nachmieter zu finden, ist ohnehin nicht leicht.

Ein Umzug ins Hotel bringt dagegen hohe Kosten mit sich. Wenn sich das Bauunternehmen auf höhere Gewalt als Grund für die Verzögerung berufen kann, zahlen Sie als Bauherr selbst. Versuchen Sie, Stress abzufangen, indem Sie früh mit der Planung beginnen und, wenn möglich, einen Plan B bereithalten. Für den Fall, dass sich der Einzug verschiebt.

Wer zahlt, wenn die Baufirma Konkurs geht?

Haben Sie in Ihrem Vertrag eine Fertigstellungsbürgschaft abgeschlossen? Dann bürgt das jeweilige Institut beziehungsweise der Versicherer, wenn die Firma den Bau nicht abschließen kann. Mit einer Baufertigstellungsversicherung sind Sie bei Insolvenz des Bauunternehmens in der Regel ebenfalls finanziell abgesichert.

Ganz wichtig beim Thema Geld: Zahlen Sie auf jeden Fall immer nur Rechnungen für Leistungen, die erfolgt sind!

Was passiert, wenn ich aufgrund der Corona-Krise meine Baufinanzierung nicht mehr bezahlen kann?

Das neue „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ ermöglicht es Ihnen, Ihre Darlehensrate bei Einkommensausfällen durch das Coronavirus zu pausieren. Das gilt für Verträge, die Sie vor dem 15. März 2020 abgeschlossen haben.

Sie können die Zahlung aktuell für maximal drei Monate aussetzen, nämlich für den Zeitraum zwischen 1. April und 30. Juni 2020. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommensausfall durch die Corona-Krise verursacht wurde.

Wichtig ist, dass Sie die Zahlung nicht eigenmächtig aussetzen. Sprechen Sie vorher mit uns beziehungsweise dem Kreditinstitut,[…]

Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Artikel „Corona-Krise: Immobilienkredit aussetzen“.

Quelle: sparkasse.de

Ein Großteil des deutschen Wohnungsbestandes wurde vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet. Viele Ein- und Zweifamilienhäuser aus dieser Zeit haben daher Nachholbedarf in puncto Modernisierung. Das betrifft vor allem die Energieeffizienz

Nie wurde in Deutschland so viel gebaut wie in den ersten Nachkriegsjahrzehnten: Rund 40 Prozent des deutschen Wohnungsbestandes ist zwischen 1949 und 1978 entstanden. Der energetische Standard ist häufig entsprechend veraltet. Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums zeigen, dass ihr flächenbezogener Endenergieverbrauch unter allen Baualtersklassen mit durchschnittlich 208 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/qm) am höchsten ist. Ein Haus, das gemäß der Energieeinsparverordnung 2009 gebaut wurde, hat dagegen einen Verbrauch von 50 kWh/qm. Ein besonders hoher energetischer Sanierungsbedarf besteht bei Wohnhäusern der 50er- und 60er-Jahre, die in Zeiten von Sparsamkeit und Materialknappheit entstanden sind. Die Außenwanddämmung beispielsweise ist bis 2016 nur bei rund einem Drittel der Gebäude dieser Epoche erneuert worden, berichtet das Institut Wohnen und Umwelt. 

Mit dem Bausparvertrag die Sanierung angehen

Dennoch sind die Häuser vor allem bei Familien sehr beliebt. Sie liegen häufig ruhig auf relativ großen Grundstücken im Grünen und zugleich in einer gewachsenen Infrastruktur. Damit die Immobilie zum Traumhaus wird, muss vor dem Einzug allerdings häufig saniert werden. Umfang und Kosten variieren stark je nach Alter, dem baulichen Zustand des Hauses sowie den Wünschen der künftigen Bewohner. „Als Faustregel gilt: Für eine umfassende Sanierung müssen im Schnitt zusätzlich 30 Prozent des Kaufpreises kalkuliert werden“, sagt LBS-Experte Albrecht Luz. „Kaufinteressierte sollten das unbedingt bei ihrer Finanzierungsplanung mit einkalkulieren und frühzeitig ein finanzielles Polster bilden. Dafür eignet sich ein Bausparvertrag besonders gut.“ In der Sparphase stärken Bausparer durch regelmäßige Einzahlungen die Eigenkapitalbasis und profitieren zugleich von staatlichen Förderungen. In der Darlehensphase haben sie Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu den bei Vertragsbeginn festgelegten Konditionen. 

Ein Sachverständiger kann helfen, den Sanierungsbedarf der Immobilie richtig einzuschätzen. Er bewertet die Bausubstanz und den energetischen Zustand. Eine Übersicht über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bietet die Website der Industrie- und Handelskammern. 

Ergänzung der Sparkasse Witten:
Selbstverständlich stehen unsere Beraterinnen und Berater gern für Beratungsgespräche zur Verfügung. Einfach TERMIN VEREINBAREN!

Quelle: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren

Doppelte Haushaltsführung gilt nicht bei Partnerbesuch

Wenn ein Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem Familienwohnsitz beruflich tätig ist und dort eine Wohnung unterhalten muss, dann kann er im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die Fahrten steuerlich geltend machen. Das gilt jedoch nicht für Besuche des Partners am Beschäftigungsort.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Ein Ehemann war am Hauptwohnsitz der Familie selbständig tätig, seine Frau arbeitete angestellt in einer anderen Stadt. Normalerweise reiste sie am Wochenende heim zum Mann. Doch es wurden in der Steuererklärung neben diesen „regulären“ Fahrten ohne nähere Begründung auch „umgekehrte“ Fahrten des Mannes zur Frau geltend gemacht. Der Fiskus akzeptierte das nicht.

Das Urteil: In letzter Instanz ließ der Bundesfinanzhof die Anerkennung der Fahrten des Ehemannes nicht zu. Das entspreche nicht der gesetzlichen Regelung für die Werbungskosten, denn es liege hier keine berufliche Veranlassung vor. Der grundgesetzlich verbürgte Schutz der Ehe sei durch dieses Versagen der steuerlichen Absetzbarkeit nicht betroffen. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 15/10)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Was Eigentümer, Käufer und Verkäufer jetzt wissen sollten

Axel Guthmann leitet die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen und ist Experte für Wohnungspolitik. Im Interview erklärt er, welche Folgen die Corona-Krise für den Immobilienmarkt haben könnte.

Corona-Krise: Entwicklungen am Immobilienmarkt

Interview mit Axel Guthmann Leiter der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen

Herr Guthmann, die Corona-Krise hat den Immobilienmarkt erreicht. Was verändert sich ganz aktuell?

So wie fast das gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben stillsteht, so steht auch der Immobilienmarkt beinahe still. Die Zahl der inserierten Wohnungen und Häuser zum Kauf und zur Miete ist seit dem Beginn der Kontaktsperren Mitte März stark eingebrochen. Das ist auch logisch: Wer nicht muss, zieht jetzt nicht um. Insbesondere arbeitsbedingte Umzüge stehen aktuell kaum noch an. Zudem sind auch Besichtigungen schwieriger geworden.

Bedeutet das längerfristig, dass die Immobilienpreise fallen werden?

Wir haben alle keine Glaskugel, aber es gibt natürlich Indizien und Erwartungen. Im Großen und Ganzen steht und fällt der Wohnungsmarkt mit der Konjunktur. Zu unterscheiden ist aber zwischen mittelfristigen und langfristigen Entwicklungen. Dass Deutschland dieses Jahr in eine Rezession rutscht, ist wohl so sicher wie das Amen in der Kirche.

Die Nachfrage nach Wohneigentum dürfte wegen der großen wirtschaftlichen Unsicherheit, Angst vor Arbeitslosigkeit, aber auch der wegfallenden Zuwanderung zunächst zurückgehen. Hinzu kommen womöglich Notverkäufe vor allem von Freiberuflern und Selbstständigen, wodurch mehr Wohnungen auf den Markt kämen.

Dem gegenüber steht die Corona-bedingt stockende Bautätigkeit. Mit einer Flut neuer Wohnungen ist demnächst also auch nicht zu rechnen. In den kommenden Monaten werden die Preise für Wohnimmobilien jedenfalls nicht mehr zulegen, vielerorts wohl sogar nachgeben.

Was dann 2021 geschieht, hängt wiederum sehr davon ab, wie gut und schnell sich die hiesige Wirtschaft erholt. Zu hoffen ist ja, dass das Kurzarbeitergeld einen zu starken Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert. Wenn das klappt, wird auch die Nachfrage nach Wohneigentum wieder steigen. Nimmt dann noch die Zuwanderung aus den wirtschaftlich schwächeren europäischen Ländern wieder zu und die Kapitalanleger drängt es weiter in Betongold, dürften sich die Immobilienpreise auf längere Sicht zumindest stabilisieren.

Illustration: Ein Stadtplan

Was empfehlen Sie Eigentümern, die durch das Coronavirus mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben?

Selbstnutzende Eigentümer haben es insofern gut, als sie ihr eigenes Dach über dem Kopf haben und zumindest nicht in Mietrückstand geraten können. Allerdings müssen die meisten Selbstnutzer Kredite bedienen oder eben auch Bausparverträge besparen, wenn diese in eine Finanzierung eingebunden sind.

Für jene, denen dafür nun durch den Corona-Shutdown das nötige Einkommen fehlt, hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Erleichterungen geschaffen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der dreimonatigen Stundung von Tilgung und Zinsen. Darüber hinaus können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, zum Beispiel die Aussetzung von Tilgungen über den Dreimonatszeitraum hinaus. Grundsätzlich ist immer zu bedenken: Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben.

Bevor die Kreditraten ausgesetzt werden, können verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden. Kaum jemand weiß zum Beispiel, dass auch Selbstnutzer Wohngeld bekommen können. Es nennt sich in diesem Fall Lastenzuschuss, und seine Höhe richtet sich nach Einkommen, Zahl der Haushaltsmitglieder und Wohnkosten.

Wer infolge von Corona auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist – zunächst werden dies vor allem Freiberufler und Selbstständige sein –, bekommt auch „Kosten der Unterkunft“ vom Jobcenter, und zwar bei Anträgen bis Ende Juni sechs Monate lang ohne Vermögensprüfung. Bei Haus- oder Wohnungseigentümern wird zwar die Tilgung nicht übernommen, aber zumindest Zinsen, Betriebskosten, Grundsteuer und Versicherungen.

Angenommen ich habe vor der Corona-Krise geplant, in nächster Zeit eine Immobilie zu kaufen. Sollte ich möglichst jetzt kaufen oder die Krise erst aussitzen und danach auf die Suche gehen? Mit welchen Schwierigkeiten muss ich rechnen, wenn ich jetzt ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte?

Das hängt wirklich sehr von der individuellen Situation ab. Wie sicher ist Ihr Einkommen? Genügt Ihr Eigenkapital? So um die 20 Prozent des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten sollten Sie schon mitbringen. Die Banken müssen bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit gesetzliche Vorgaben erfüllen, und sie werden dabei nun nicht weniger gründlich vorgehen können als vor der Corona-Krise. Erschwernisse gibt es derzeit tatsächlich bei der Ermittlung des Beleihungswerts einer Immobilie, denn dafür ist eigentlich eine Besichtigung vorgeschrieben, die aufgrund der staatlich auferlegten Kontaktbeschränkungen aber nur eingeschränkt möglich ist.

Trotzdem: Wer seine Traumimmobilie schon gefunden hat und wer sie sich unter den eben genannten Bedingungen leisten kann, der sollte natürlich nicht zögern, Eigentümer zu werden. In diesen Tagen anzufangen zu suchen oder bauen zu wollen, wird wegen des Stillstands vielleicht nicht unmittelbar von Erfolg gekrönt sein, aber das kann sich auch schnell wieder ändern.

Vielleicht hilft es bei der Beantwortung der Frage, ob Mieten oder Kaufen jetzt das Richtige ist, sich klarzumachen, dass ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung nicht in erster Linie als Renditeobjekt betrachtet werden sollte, sondern vor allem zum Leben passen muss. Dann kann eigentlich nicht viel bei der Entscheidung schiefgehen.

Illustration: Häuser

Welche langfristigen Folgen wären nach der Krise auf dem Immobilienmarkt möglich? Von welchen Trends gehen Sie aus?

Langfristig könnten sich vor allem verschobene Präferenzen auf dem Wohnungsmarkt niederschlagen. Viele Städter merken gerade, wie verwundbar ihr Leben ist und wie schön es wäre, wenigstens einen Balkon zu haben, besser noch einen Garten.

Vielleicht machen es die Erfahrungen vieler Unternehmen mit dem Dauer-Homeoffice möglich, dass künftig wieder mehr Menschen auf dem Land oder zumindest in den Vororten der Städte wohnen können. Viele werden es auch wollen, und zwar vor allem deshalb, weil sie sich dort größere Wohnungen oder Häuser leisten können.

Welchen Wert ein zusätzliches Arbeitszimmer oder ein abgetrennter Bereich für Kinder haben kann – im Vergleich zur Stadtwohnung, in der sich alles im Wohnzimmer oder in der Wohnküche abspielt – das wird eben auch gerade sehr deutlich.

Quelle: sparkasse.de