Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht

Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die „soziale Distanz“ nicht eingehalten werden muss. Wir haben Urteile zusammengefasst, die sich mit der Thematik Balkon, Dachterrasse und Freisitz auseinandersetzen.

Urteile im Detail

Ein Wohnungseigentümer hegte offensichtlich eine besondere Leidenschaft für Vögel. Er stellte auf seinem Balkon Wassergefäße als Vogeltränken auf, brachte an der Decke Meisenknödel an und legte in den Blumenkästen Rosinen aus. Damit lockte er auch Tauben an, die mit ihrem Kot den Balkon und die Umgebung verschmutzten. Die Eigentümergemeinschaft untersagte ihm das mit Hinweis auf die Hausordnung. Das Amtsgericht München bestätigte diese Entscheidung. Es gehe in dem Fall nicht nur um die Verschmutzung, sondern auch um die Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch Parasiten (Aktenzeichen 485 C 5977/15).

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht

Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die „soziale Distanz“ nicht eingehalten werden muss. Wir fassen neun Urteile zusammen, die sich mit der Thematik Balkon, Dachterrasse und Freisitz auseinandersetzen.

Urteile im Detail

In einer Eigentumsanlage hatte ein Mitglied der Gemeinschaft eigenmächtig eine Treppe von seinem Balkon zum Garten errichtet, um nicht den Umweg über den Hauseingang nehmen zu müssen. Über längere Zeit unternahmen die anderen Eigentümer nichts dagegen. Der individuelle Anspruch der Gemeinschaft gegen den Betroffenen auf Beseitigung der Treppe war deswegen verjährt. Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin durften aber die Eigentümer mehrheitlich eine Entfernung auf Kosten der Gemeinschaft beschließen und diese auch durchsetzen (Aktenzeichen 55 S 18/19).

Quelle: LBS-Infodienst Recht & Steuern

Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht

Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die „soziale Distanz“ nicht eingehalten werden muss. Wir haben Urteile zusammengefasst, die sich mit der Thematik Balkon, Dachterrasse und Freisitz auseinandersetzen.

Urteile im Detail

Ein Wohnungseigentümer hatte auf seiner Dachterrasse ein sogenanntes „Anlehngewächshaus“ errichtet, das 265 Kilogramm schwer war und aus Aluminium, Glas und einem Kunststoffdach bestand. Das Objekt war nicht mit der Fassade verbunden, sondern nur an diese angelehnt. Die anderen Mitglieder der Gemeinschaft drangen auf eine Beseitigung. Das Amtsgericht München betrachtete das Gewächshaus als eine bauliche Veränderung und ordnete dessen Entfernung an. Von außen sei das Objekt klar zu erkennen gewesen und habe das Erscheinungsbild der Wohnanlage verändert (Aktenzeichen 481 C 26682/15).

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Steuerzahler dürfen im Ausnahmefall längere Arbeitswege wählen

Ein Arbeitnehmer muss normalerweise bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn er die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen will. Ausnahmen können nur dann geltend gemacht werden, wenn eine andere (längere) Verbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Ein Steuerzahler gab in seiner Steuererklärung eine einfache Fahrtstrecke von 69 Kilometern an. Der Fiskus rechnete nach und vertrat eine andere Auffassung: Lediglich 55 Kilometer seien anzusetzen, denn dabei handle es sich um die kürzeste Verbindung zwischen den beiden Orten. Der Bundesfinanzhof als oberste fachgerichtliche Instanz musste entscheiden, welche Regeln für die Pendlerpauschale gelten sollen, sprich: ob tatsächlich immer nur die bloße Kilometerzahl ausschlaggebend ist.

Das Urteil: So einfach könne man es sich nicht machen, beschloss der Bundesfinanzhof nach der Beweisaufnahme. Es gebe durchaus Situationen, in denen sich für den Arbeitnehmer „längere, aber zeitlich günstigere Verkehrsverbindungen“ wie Schnell- oder Ringstraßen anböten. Letztlich könne über die Zulässigkeit einer Abweichung von der kürzesten Strecke nur im Einzelfall entschieden werden. Starre Regeln seien hier nicht praktikabel. Das Finanzamt hatte in dem Verfahren damit argumentiert, nur ab einer zeitlichen Ersparnis von mindestens 20 Minuten pro Fahrtstrecke dürfe der längere Weg gewählt werden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 19/11)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Der Eigentümer muss die Unzumutbarkeit der Erhaltung darlegen

Auch für eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, gibt es keine unendliche Bestandsgarantie. Wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass die Erhaltung aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar und das Objekt unverkäuflich ist, dann kommt trotz der Schutzwürdigkeit ein Abriss in Frage.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Die Eigentümerin eines Wohnhauses aus den Jahren 1780/81 beantragte bei den Behörden eine Abbruchgenehmigung. Zwar handelte es sich bei der Immobilie um einen ehemaligen Adelshof, der in der Denkmaltopographie Reinland-Pfalz aufgelistet und Teil einer Denkmalzone war. Aber die Eigentümerin hielt es aus finanziellen Gründen für unzumutbar, das Haus zu erhalten. Es seien Investitionen von mehreren 100.000 Euro nötig, die weder durch Vermietung noch durch Verkauf jemals wieder erwirtschaftet werden könnten. Die Fassade zur Straßenseite hin war aufwendig gestaltet, doch das Gebäude selbst befand sich in einem sehr schlechten Zustand (unter anderem undichtes Dach, morsche Traufbretter, zerbrochene Fensterscheiben, lose Ziegel).

Das Urteil: Die Verwaltungsrichter kamen zu dem Ergebnis, dass es der Eigentümerin „bislang nicht gelungen“ sei, „die Unzumutbarkeit des Denkmalerhaltes schlüssig darzulegen“. Ein verlässlicher Nachweis sei „erst dann nachvollziehbar geführt, wenn ein Vergleich der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten unter Einbeziehung von Steuervergünstigungen und gegebenenfalls zugesagten staatlichen Zuschüssen einerseits und der aus dem sanierten Objekt zu erzielenden möglichen Nutzungserträge andererseits vorgenommen wird“. (Oberverwaltungsgericht Koblenz, Aktenzeichen 8 A 11062/14)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Eine Auswertung der aktuellen Baukindergeld-Statistik bis Ende Mai durch LBS Research zeigt: Die Förderung wird gut genutzt – und sie kommt bei jenen an, für die sie gedacht ist: Familien mit geringen Einkommen.

BERLIN – Das Baukindergeld kann zwar noch bis Ende 2023 beantragt werden – allerdings nur für Häuser und Wohnungen, für die bis Ende dieses Jahres entweder eine Baugenehmigung vorlag oder ein Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Ob es zu einer Neuauflage in der nächsten Legislaturperiode kommt oder die Fristen verlängert werden, falls die im Bundeshaushalt eingeplanten Mittel von 9,9 Milliarden Euro nicht ausgeschöpft werden, dürfte ganz entscheidend von der Erfolgsbilanz der Förderung abhängen. Dazu wird es eine umfangreichere Evaluation geben, deren Ergebnisse bis zum Sommer 2021 vorliegen sollen. Doch bereits die jüngsten Förderstatistiken der bundeseigenen Förderbank KfW erlauben fundierte Analysen. LBS Research kommt auf dieser Basis zu folgenden Ergebnissen:

Verteilung der Anträge auf die Bundesländer

Dass die meisten Baukindergeldanträge in bevölkerungsreichen Bundesländern gestellt werden würden, war zu erwarten: Gemäß den aktuellsten Daten aus einer Ende Juni veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hatte die KfW bis zum 31. Mai dieses Jahres insgesamt knapp 233.000 Anträge zugesagt. Davon kam ein gutes Fünftel aus NRW, weitere jeweils 14 Prozent aus Bayern und Baden-Württemberg und 12 Prozent aus Niedersachsen.

Interessanter ist jedoch die Frage, wo die neue Wohneigentumsförderung, die eben zugleich als Familienförderung konzipiert ist, von ihrer Zielgruppe besonders gut angenommen wird. An der Spitze liegen hier – und das ist auf den ersten Blick durchaus etwas erstaunlich – zwei ostdeutsche Bundesländer (Grafik):

In Brandenburg kamen auf 1.000 Familien mit minderjährigen Kindern 39 Anträge auf Baukindergeld, in Mecklenburg-Vorpommern 37 – und damit ein gutes beziehungsweise knappes Drittel mehr als im Bundesdurchschnitt, der bis Ende Mai bei 29 Anträgen lag.

Auf den Plätzen folgen die westdeutschen Flächenländer Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das Saarland. Weit unterdurchschnittlich in Anspruch genommen wird das Baukindergeld dagegen wie erwartet in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Etwas weniger rege war die Nachfrage außerdem in Bayern und Hessen. Zu diesen großen Unterschieden tragen mehrere Faktoren bei:

Stadt und Land. Das Baukindergeld wird in den ländlicheren Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz stärker nachgefragt als in den eher städtischen Ländern mit hoher Einwohnerdichte. Zu diesen zählen nicht nur die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sondern beispielsweise auch Nordrhein-Westfalen mit dem Ruhrgebiet und Hessen mit dem Großraum Frankfurt.

Dahinter steckt, dass ländliche Räume per se eigentumsaffiner sind, also eine höhere Wohneigentumsbildung aufweisen. So werden in Rheinland-Pfalz 58 Prozent und in Niedersachsen 54 Prozent aller Wohnungen und Häuser von ihren Eigentümern bewohnt. In Hamburg und Berlin gilt dies nur für 24 beziehungsweise 17 Prozent. Gerade für Familien, die mit Wohneigentum liebäugeln, geht es auch darum, Platz zu gewinnen – und das klappt nun einmal eher mit einem Häuschen im Grünen als mit einer Stadtwohnung. Etwas aus der Reihe dieser Logik tanzt das kleinstädtisch geprägte Saarland: Es hat traditionell die höchste Wohneigentumsquote in Deutschland – und dies spiegelt sich auch in der hohen Nachfrage der Familien nach Baukindergeld wider.

Erschwinglichkeit von Wohneigentum. Wo das Baukindergeld mehr hilft und wo weniger, ist auch eine Frage des Immobilienpreisniveaus sowie des regionalen Einkommensniveaus. Nach Berechnungen des Immobilienforschungsinstituts empirica war es um die Relation von beidem im ersten Quartal 2020 in Niedersachsen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen besser bestellt als im Bundesdurchschnitt. Eine 60 bis 80 Quadratmeter große Wohnung beispielsweise war dort mit knapp fünf durchschnittlichen Nettojahreseinkommen zu bezahlen. In all diesen Bundesländern ist die Nachfrage nach Baukindergeld überdurchschnittlich hoch. Das Gegenteil ist in Hamburg und Berlin der Fall – dort sind mehr als neun Jahreseinkommen für eine vergleichbare Wohnung aufzubringen, aber auch in Bayern ist Wohneigentum mit sieben Jahreseinkommen deutlich schwerer erschwinglich als im übrigen Deutschland.

Aufholprozess Ost. Lässt man die beiden doch deutlich aus dem Rahmen fallenden Stadtstaaten Hamburg und Berlin außen vor, offenbart sich überdies ein deutliches Ost-West-Gefälle:

In Ostdeutschland ohne Berlin wurden bisher pro 1.000 Familien 34 Baukindergeldanträge gestellt, in Westdeutschland ohne Hamburg waren es nur 30.

Ein Grund für diese Differenz ist, dass Wohneigentum in Ostdeutschland – abgesehen vom Berliner Umland und der Ostseeküste – vergleichsweise günstig ist. Ein zweiter Grund ist der Nachholbedarf: Noch immer leben im Osten der Republik weniger Menschen in den eigenen vier Wänden als im Westen. Fakt ist aber auch, dass der Anteil der selbstnutzenden Wohneigentümer in den vergangenen Jahren zwischen Thüringer Wald und Ostseeküste kräftiger zugelegt hat als in Westdeutschland – und das Baukindergeld beflügelt diesen Aufholprozess nun.

Umzug in den Speckgürtel. All diese Gründe zusammen genommen treiben die beiden Pole im Baukindergeld-Ranking besonders weit auseinander: Während der Zuschuss zum Eigenheim in Berlin kaum zu verfangen scheint, ist er in Brandenburg ein regelrechter Hit. Doch auch wenn es in der Statistik nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist – das Baukindergeld kommt auch Berlinern zugute: Die Faktoren (verfügbare) Fläche und Erschwinglichkeit führen dazu, dass immer mehr Hauptstädter im Umland sesshaft werden und somit als Neu-Brandenburger ihr Baukindergeld beantragen. Berlin hat schon in den vergangenen Jahren beständig Einwohner an die Kreise ringsum verloren, und auch zuletzt haben die Umlandkreise unterm Strich neue Einwohner gewonnen und sind teils sogar kräftiger gewachsen als die Hauptstadt selbst. Während Berlin jedoch wie alle deutschen Metropolen seine Einwohnergewinne vor allem aus der überregionalen und der Auslandszuwanderung generiert, profitiert der Speckgürtel in Brandenburg von der Stadtflucht insbesondere der Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr gezeigt hatte.

In einem ähnlichen Verhältnis wie Berlin zu Brandenburg steht Hamburg zu seinen schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Nachbarkreisen. Und auch hier ist die Diskrepanz der Inanspruchnahme von Baukindergeld zwischen dem Stadtstaat und den angrenzenden Flächenländern immens.

Verteilung auf Neubau und Bestand

Zugeschrieben wird dem Baukindergeld nicht nur eine Funktion als Instrument der Wohneigentums- und Familienförderung, sondern manch einer erwartet darüber hinaus, dass es durch seine nachfragestimulierende Wirkung auch die Bautätigkeit ankurbelt. Das ist zwar zu kurz gesprungen, weil es vor allem Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft und Baulandmangel sind, die den Neubau ausbremsen. Dennoch war die Kritik quasi von der ersten Minute an groß, als sich abzeichnete, dass die meisten Baukindergeldanträge für bestehende Immobilien gestellt wurden. Nun sind seit dem Start des Baukindergelds fast zwei Jahre vergangen, Daten liegen dank der Kleinen Anfrage der FDP ganz aktuell für immerhin gut 20 Monate vor – und sie zeigen, was zu erwarten war:

Lag der Neubauanteil an den Baukindergeldzusagen bis Ende 2018 nur bei 14 Prozent, waren es 2019 schon 27 Prozent und in den ersten fünf Monaten des Jahres 2020 nach Berechnungen von LBS Research sogar 32 Prozent.

Dieser zeitverzögerte Anstieg des Neubauanteils beruht darauf, dass das Baukindergeld erst nach dem Einzug beantragt werden kann, zugleich aber die Baugenehmigung nicht vor 2018 erteilt sein darf. Noch zu bauende Häuser benötigen aber nun einmal eine Weile, bis sie bezugsfertig sind.

Tatsächlich liegen die Baugenehmigungen in Deutschland seit einigen Jahren auf einem sehr hohen Niveau, und auch die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ist 2019 weiter gestiegen. Dass es mancherorts immer noch zu wenig ist, um die Nachfrage zu befriedigen, etwa in Berlin, dafür lassen sich einige Gründe finden – ein Versagen des Baukindergelds gehört nicht dazu.

Last but not least: Einkommensverteilung

Das Baukindergeld käme nur jenen zugute, die sich ohnehin Wohneigentum leisten könnten, also den Gutverdienern – auch das war ein häufig gehörter Kritikpunkt vor Einführung des Baukindergelds. Und auch er löst sich immer weiter in Luft auf. Die neueste Auswertung der Antragsdaten nach Einkommenshöhe bestätigt die zuletzt von der KfW für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2019 kommunizierte Verteilung:

Von allen bisher positiv beschiedenen Baukindergeldanträgen entfallen 62 Prozent auf Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro.

Dabei hat im Lauf des vergangenen Jahres eine Verschiebung zu den geringeren Einkommen stattgefunden. Auf Basis der ersten veröffentlichten Daten zur Einkommensverteilung ergab sich bis März 2019 ein Anteil der (zu versteuernden) Einkommen unter 20.000 Euro an den Anträgen von knapp 15 Prozent, Ende Mai 2020 waren es bereits 19,5 Prozent (Grafik).

Fazit

Das Baukindergeld wirkt nicht überall gleichermaßen stark, aber es kommt bei seiner Zielgruppe an: den einkommensschwächeren Familien. Es fließt eher ins Umland, dürfte aber auch Abwanderungen aus ländlichen Regionen verhindern – und erfüllt damit womöglich sogar die ihm zugesprochene Funktion einer „Bleibeprämie“. Damit diese nicht irgendwann zum Bumerang wird, bleibt es aber eine politische Aufgabe, den ländlichen Raum durch Infrastrukturinvestitionen – vor allem in den ÖPNV und Datennetze – auf Dauer attraktiv zu halten. So wird letztlich auch der Wohnungsmarkt in den Städten entlastet.

Quelle: LBS Research

Hobbykeller durfte zum Unterrichtsraum umgebaut werden

Wenn es um gewerbliche Aktivitäten in einem reinen Wohngebiet geht, dann legt die Rechtsprechung in Deutschland strenge Maßstäbe an. Die Nachbarn sollen vor allzu viel Unruhe sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen geschützt werden. Deswegen werden Baugenehmigungen nicht ohne weiteres erteilt. Aber wie ist das im Falle einer Yogalehrerin zu bewerten, die ihre Tätigkeit weder zu ungewöhnlichen Zeiten ausübt noch dabei besondere Belästigungen in der Nachbarschaft verursacht? Die Justiz gestattete den Umbau des Hobbykellers eines Reiheneckhauses zu einem Unterrichtsraum. Die Yogalehrerin sei mit Freiberuflern wie Ärzten, Anwälten und Journalisten vergleichbar, denen die Tätigkeit im Wohngebiet erlaubt sei. Die Grenzen einer wohnartigen Betätigung würden hier nicht überschritten, urteilten die Richter. (Verwaltungsgericht München, Aktenzeichen M 8 K 15.733)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Vermieter eines Grundstücks musste Schäden hinnehmen

Wer sein Grundstück gegen Bezahlung zur Ablagerung von Materialien zur Verfügung stellt, der muss anschließend selbst für Folgeschäden aufkommen. Das gilt dann, wenn es sich um ein vertragsgemäßes Verhalten handelte.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Zwei Vertragspartner einigten sich darauf, dass der eine das Grundstück des anderen zur Lagerung von Abraum aus dem Bergbau verwenden dürfe. Für diese befristete Nutzung wurde ein Entgelt bezahlt. Es war vereinbart, dass diese Fläche in ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückgegeben werde. Später monierte der Eigentümer, es seien Schadstoffe in den Boden eingedrungen, die eine weitere geplante Nutzung nun verhinderten. Deswegen müsse der Vertragspartner nun Schadenersatz leisten.

Das Urteil: Die Richter verneinten die geforderten Ansprüche. Es könne nicht festgestellt werden, dass der zeitweise Nutzer gegen die vertraglich vereinbarten Bedingungen verstoßen habe. Er habe sich offensichtlich genau so verhalten, wie es vorgesehen gewesen sei. Deswegen treffe das Risiko den Eigentümer, der schließlich dafür bezahlt worden sei, dass er sein Grundstück befristet zur Verfügung stellte. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 12 U 101/15)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Nach einer Fassadendämmung stritten Mieter und Eigentümer

Außenjalousien an den Fenstern werden von vielen Menschen geschätzt, weil sie einen wirksamen Licht- und Lärmschutz darstellen. Doch wenn sie im Zuge einer Fassadendämmung wegfallen, stellt das für Mieter grundsätzlich keine unzumutbare Härte dar. Allerdings kann es erforderlich sein, als Ausgleich Innenjalousien anzubringen.

Das Urteil im Detail

Der Fall: Manchmal gibt es im Zusammenleben von Immobilieneigentümern und ihren Mietern kollidierende Interessen. Das war so, als ein Vermieter eine an sich vom Staat gewollte Wärmedämmfassade an seinem Haus anbringen ließ, um Energiekosten einzusparen. Die Sanierungsarbeiten brachten es mit sich, dass eine bis dahin vorhandene Außenjalousie wegfiel. Der Mieter war der Meinung, das müsse er nicht hinnehmen. Er forderte eine nachträgliche Anbringung von Jalousien, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen.

Das Urteil: Die vorgenommene Modernisierungsmaßnahme sei vom Mieter zu dulden gewesen, stellte das Landgericht Düsseldorf fest. Er habe sich dagegen auch gar nicht gewehrt. Insofern gehe es nur um die Frage, ob ein Anspruch auf einen Ersatz der Jalousien bestehe. Grundsätzlich sei das nicht gegeben, zumal dafür ein erheblicher technischer Aufwand nötig sei. Allerdings könne die Mietsache mit dem Wegfall der Jalousien mangelhaft sein, weil nun plötzlich kein Sicht- und Sonnenschutz mehr gegeben sei. Innenjalousien könnten in dieser Situation Abhilfe schaffen und den ursprünglichen Zustand annähernd wiederherstellen. Der Mieter habe daher aufgrund des Wegfalls des zuvor durch die Außenrollläden bewirkten Sicht- und Sonnenschutzes Anspruch auf Schadenersatz.“ (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 23 S 241/13)

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

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Wie Sie mit digitalen Lösungen ihr Geschäft in der Corona-Krise nach vorne bringen

Die Corona-Krise hat weite Teile der Wirtschaft kalt erwischt. Viele Unternehmen sind in ihrer Existenz bedroht, darunter zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe. Andere Firmen können auch in diesen Zeiten ihre Geschäfte weiter betreiben, ihre Mitarbeiter weiter beschäftigen, ihre Produkte und Dienstleistungen weiter anbieten. Möglich machen das vor allem digitale Technologien.

Was wir uns selten vor Augen halten: Vor zehn Jahren gab es die meisten der digitalen Lösungen noch nicht, die uns heute durch die Krise bringen. Webshops und Online-Handel? Fehlanzeige. Eine Verlagerung der Büroarbeit ins Homeoffice wäre mit der IT von damals undenkbar gewesen. Anträge auf Kurzarbeit oder Soforthilfen hätten wir nicht über das Internet stellen und Bankgeschäfte nicht online erledigen können.

Auch wenn in den vergangenen Jahren digitale Geschäftsmodelle viele Branchen umgekrempelt haben, beschleunigt die Corona-Pandemie die Digitalisierung der Wirtschaft noch einmal deutlich. Viele Neuerungen betreffen die Arbeitnehmer und Kunden direkt, andere laufen eher im Hintergrund, zunächst unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit, sind dafür aber nicht minder umwälzend für die Betriebe.

Homeoffice wird über Nacht der neue Standard

Viele Beschäftigten, die in einem Büro oder einem Kundencenter arbeiten, waren mit dieser Frage konfrontiert: Ab ins Homeoffice oder nicht? Unternehmen mussten innerhalb weniger Tage die Verlagerung von abertausenden Arbeitsplätzen in die Wohnungen ihrer Mitarbeiter organisieren. Ende 2019 waren nach einer Studie des Branchenverbands Bitkom nur 19 Prozent des Mittelstands für eine umfassende Digitalisierung der Büroarbeit gerüstet.

Was vor Corona unmöglich schien, ging nun im Eiltempo vonstatten. Hard- und Software wurden aufgerüstet, virtuelle Meeting-Tools, die die hohen Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit erfüllen, gesucht. Kundenhotlines in die privaten Arbeitszimmer der Republik umgeleitet. Papier und Aktenordner erwiesen sich als unpraktisch für dezentral arbeitende Teams, Clouds sind nun in deutlich mehr Firmen die Ablageorte der Wahl. Die Zusammenarbeit wird per Jira, Slack, Citrix oder mit Hilfe anderer Kollaborationstools organisiert.

Laut einer Umfrage von YouGov arbeitete Ende März 2020 jeder fünfte Erwerbstätige (22 Prozent) wegen des Coronavirus im Homeoffice oder in Telearbeit.

Mann sitzt vor Laptop

Händler eröffnen Webshops, beraten per Videochat

Auch viele Händler digitalisierten sich über Nacht: Einzelhändler eröffneten oder optimierten Webshops, installierten digitale Bezahlverfahren und überlegten sich neue Wege, um den Kontakt zu ihren Kunden zu halten, auch wenn sie ihre Läden schließen mussten.

Viele Menschen wollen gerade in der Krise Händler und Gastronomen in ihrer Nachbarschaft unterstützen. Digitale Angebote – auch in Kombination mit Abhol- oder Lieferservices – helfen ihnen dabei.

Manche Händler beraten ihre Kundinnen inzwischen per Whatsapp und Videochat. Auch wenn Geschäfte jetzt wieder geöffnet sind, werden viele der neuen Onlineshops und digitalen Services bleiben.

Mitarbeiter bilden sich per E-Learning weiter

Nicht nur Lehrer und Schüler, Professoren und Studierende setzen sich jetzt mit dem Lernen über die Distanz hinweg auseinander. Auch Unternehmen nutzen zunehmend Möglichkeiten, Mitarbeiter über E-Learning-Angebote weiterzubilden. Viele Angestellte sind in Kurzarbeit und haben plötzlich ein größeres Zeitbudget, das sich für Weiterbildung besonders sinnvoll nutzen lässt.

Die KfW schrieb kurz vor Beginn der Corona-Pandemie in einer Studie: „In den letzten Jahren hat die technische und didaktische Qualität digitaler Weiterbildungsangebote zugenommen.“ Der grundlegende Vorteil von Lernvideos, Apps & Co. sei, dass so zeit- und ortsunabhängiges Lernen möglich ist.

Corona führt dazu, dass der Markt weiter wächst. Auch nach Ende der Reise- und Kontaktbeschränkungen wird E-Learning wichtig bleiben.

Start-up-Mentalität erfasst den Mittelstand

Sich weiterzuentwickeln – das gilt in der Krise auch für die Chefs. Vor allem die Unternehmer selbst sind jetzt auf ihre Schaffenskraft zurückgeworfen, auf den Kern ihres Unternehmertums. Das alte Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr? Dann ist genau jetzt die Zeit, neu zu denken, Ideen umzusetzen, digital zu werden. Diese Start-up-Mentalität erfasst derzeit weite Teile des Mittelstands.

Alles wird auf den Prüfstand gestellt: Welche Produkte passen noch in die neue Zeit? Welche Unternehmensbereiche müssen umstrukturiert werden? Wie lassen sich die Lieferketten kreisenfest aufstellen? Und ganz wichtig: Wie verändern sich die Kundenbedürfnisse?

Mann hat Modell in der Hand

1. Die Menschen suchen online nach Gemeinschaft.

Solange kein Corona-Impfstoff für die breite Bevölkerung vorhanden ist, werden die Menschen auf Distanz bleiben. Die erlebte Gemeinschaft gewinnt deshalb an Wert. Online wird nach Alternativen für reale Gemeinschaftserlebnisse gesucht. Wer hier neue Angebote schafft, hat beste Chancen. Auch wenn Nähe im analogen Leben wieder möglich ist, wird der Trend zur digitalen Gemeinschaft bleiben.

2. Kunden fragen über digitale Kanäle alle Informationen, Services und Produkte ab.

Was in der Krise gut funktioniert hat, wird auch danach von vielen Kunden als selbstverständlich eingefordert werden. Wer künftig nicht das gewünschte Angebot in digitaler Form bekommt, sucht binnen Sekunden (zum Beispiel über Chats, Apps, oder Lockangebote) mit einem Wisch oder Klick nach andere Angeboten bei Marktteilnehmern. Das Handy ist dabei das wichtigste Endgerät.

3. Aber: Nicht jeder macht die Digitalisierung mit.

Corona hat eine Bevölkerung zwangsdigitalisiert, die zu fast 20 Prozent aus digitalen Abstinenzlern und zu 40 Prozent aus Gelegenheitsnutzern bestand. Die technischen Fähigkeiten wachsen nicht bei allen so schnell mit wie die unterstellte Selbstverständlichkeit, dass alle digital wollen und können. Abhängig von der jeweiligen Zielgruppe ist hier also eine differenzierte Ansprache nötig. Unternehmen haben allerdings nicht dieselbe Wahlfreiheit wie Verbraucher: Wer sich der Digitalisierung verweigert, wird vom Wettbewerb überholt.

Kreisdiagramm

4. Digitale Vorreiter bauen Marktposition weiter aus.

Getrieben durch die veränderten Bedürfnisse der Endnutzer müssen sich Unternehmen im Eiltempo digitalisieren, um nicht den Anschluss zu verlieren. Digitale Vorreiter – auch aus anderen Branchen – nutzen die Schwächen von Wettbewerbern, um ihre Marktposition auszubauen. Anbieter von Distanzleistungen sind die Gewinner der Krise. Nur wer schnell seine technischen Prozesse und Abläufe ändert, kann hier mithalten.

5. Die digitale Arbeitswelt bietet mehr Wahlfreiheit.

In der Krise haben viele Beschäftigte flexible Arbeitsformen, Zusammenarbeit aus dem Homeoffice und die Nutzung neuer digitaler Werkzeuge kennengelernt. Das geht nicht mehr weg. Für Geschäftsreisen wird in Zukunft viel seltener eine Notwendigkeit bestehen. Viele Arbeitnehmer werden sich in der Zeit nach Corona aussuchen können, ob sie zu Hause, in der Firma oder lieber im Café arbeiten.

6. Datentools und Organisationen, die Orientierung liefern, sind gefragter denn je.

In der Corona-Krise überschlugen sich die Nachrichten. Datenanalysen in Echtzeit sind inzwischen der Normalfall. Vorausschauendes Risikomanagement und die Fähigkeit, anderen schnell Orientierung geben zu können, wird mehr und mehr zum Wettbewerbsvorteil.

7. Die Roboter kommen schneller als gedacht.

In vielen Fällen ersetzen Roboter nun Menschen: Produkte werden vollautomatisiert gefertigt, Roboterarme reichen Corona-Teströhrchen durch Autofenster. Die Maschinen haben den Vorteil, dass ihnen ein Krankheitserreger nichts anhaben kann. Die Krise verleiht der Entwicklung und Verbreitung von Robotertechnik einen immensen Schwung.

Interview

Portrait Im Gespräch mit Alexander Eickhoff Deka-Fondsmanager

Die Kräfteverschiebung wird auch nach Corona nicht ganz zurückgedreht“

Deka-Fondsmanager Alexander Eickhoff ist überzeugt, dass Technologieunternehmen, die jetzt von den Einschränkungen durch die Corona-Krise profitieren, auch langfristig attraktiv bleiben. Wer dazu gehören wird – und wer überraschenderweise zumindest kurzfristig nicht.

Herr Eickhoff, sehr viele Unternehmen leiden unter den Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Doch es gibt auch Gewinner. Netflix beispielsweise wird immer genannt. Wer profitiert von der derzeitigen Lage noch?

Technologie, die uns Vernetzung trotz gebotener physischer Distanz ermöglicht, ist nun sehr gefragt. Netflix ist das Kino für daheim. Konnektivitätslösungen wie Zoom und andere ermöglichen gemeinsames Arbeiten, Studieren, Lernen. Auch für Gesundheitsthemen gibt es inzwischen Telemedizin-Möglichkeiten, die Arztpraxen entlasten können.

Werden wir nach Lockerung der Coronavirus-Einschränkungen nicht zu unseren etablierten Arbeits- und Lebensweisen zurückkehren?

Zu einem großen Teil ja – doch diese Krise wird uns prägen. Viele Unternehmen erfahren, dass Telearbeit nicht nur in Startups funktioniert, sondern auch bei ihnen. Webinare und Videokonferenzen werden häufiger als früher eine Option sein, die Geld und Zeit spart. E-Learning wird selbstverständlicher werden.

Was ist mit den Anbietern digitaler Infrastruktur wie Server-Hosts, Chipherstellern, Datenkabelproduzenten – je digitaler wir arbeiten und lernen, desto mehr Speicherplatz, schnelle Datenverbindungen und Rechnerkapazität werden wir benötigen?

Grundsätzlich haben Sie recht. Kurzfristig leiden aber viele dieser Hardware-Hersteller unter Lieferengpässen. Der Run auf Laptops beispielsweise war jetzt riesig, doch die Hersteller kamen da nicht hinterher. Erst war der Chip-Produzent China ausgefallen, jetzt gibt es Schwierigkeiten mit Malaysia als wichtigem IT-Produzenten. Die Lager sind heruntergefahren worden, da ist die Versorgung momentan schwierig. Grundsätzlich werden aber auch diese Unternehmen positive Auswirkungen spüren.

Wie steht es um Online-Händler?

Unternehmen wie Amazon, in Südamerika Mercado Libre oder in China Alibaba und JD.com, haben sich schon bislang sehr dynamisch entwickelt. Jetzt bekommen sie durch den „Lock down” noch einmal einen richtigen Nachfrageschub. Wer bislang nicht online gekauft hatte, sammelt derzeit entsprechende Erfahrungen und baut Berührungsängste ab. Auch hier erwarte ich, dass die Kräfteverschiebung auch nach Corona nicht ganz zurückgedreht wird.

Quelle: sparkasse.de