Ist Bambus nun ein Gras oder eine Hecke? Oder vielleicht beides?
Zwei Nachbarn stritten um eine Anpflanzung an der Grenze ihrer Grundstücke. Es handelte sich um Bambusstauden, die im Laufe der Zeit in die Höhe geschossen waren.
Ein Nachbar fühlte sich dadurch erheblich beeinträchtigt. Seine freie Sicht werde eingeschränkt und bei Schneefall neigten sich die Stauden außerdem zu stark in Richtung seines Anwesens. Deswegen sei dringend ein Beschnitt angesagt.
Der Eigentümer der Pflanzen wollte davon nichts wissen. Er verteidigte sich unter anderem damit, dass es sich bei Bambus im botanischen Sinne ja doch um ein Gras handle. Deswegen könnten die entsprechenden Hecken-Vorschriften im geltenden (baden-württembergischen) Nachbarrecht gar nicht greifen.
Und da sahen sich die zuständigen Oberlandesrichter plötzlich mit Fragen der Biologie konfrontiert. Sie trafen eine interessante Entscheidung: Ein Gras könne im Sinne des Rechts wie eine Hecke bewertet werden. Deswegen musste der Nachbar den störenden Bambus bis auf eine Höhe von 1,80 Metern beschneiden (Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 162/13).
Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS