Erdaushub am Nachbargrundstück war verantwortlich
Es dürfte wohl neben Brand und Überschwemmung zu den schlimmsten Vorstellungen von Immobilieneigentümern gehören, dass ihr Haus plötzlich einstürzt. Bei einem Objekt im Rheinland war das der Fall. Die Ursache dafür war schnell ermittelt: eine Baustelle auf dem Nachbaranwesen mit erheblichem Erdaushub. Im Zivilprozess stellte sich heraus, dass der mit den Aushubarbeiten betraute Bauunternehmer gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen habe. Ein solches Verhalten spricht in den Augen der Justiz bereits von sich aus für die Vermutung, dass eventuell auftretende Schäden darauf zurückzuführen sind. Wenn ein Unternehmen an solchen Aushubarbeiten teilnehme, dann müsse es nicht nur vor Beginn, sondern auch während der Arbeiten prüfen und sicherstellen, dass dem Nachbargebäude kein Schaden drohe. Im konkreten Fall war es um einen Streitwert in Höhe von rund 200.000 Euro gegangen.
(Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 U 6/17)
Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS