Baumschnitt auf Kosten des Nachbarn erlaubt?

Rechnug für den Rückschnitt der grenzübergreifenden Bäume
Rechnung für den Rückschnitt der grenzübergreifenden Bäume

Rechnung für den Rückschnitt der grenzübergreifenden Bäume

Selbsthilfe des Nachbarn: Er bestellte einen Fachmann in Sachen Baumschnitt zum Rückschnitt der grenzübergreifenden Bäume

Dieser geplagte Grundstückseigentümer hatte nun wirklich alles versucht, was man nur machen kann, um seinen sturen Nachbarn zum Beschneiden der über die gemeinsame Grenze herausragenden Bäume zu bewegen: Er nahm mehrfach mündlich Kontakt auf, er stellte seine Forderungen schriftlich. Doch nichts geschah, der Betroffene reagierte einfach nicht.

Die Äste an der 100 Meter langen gemeinsamen Grundstücksgrenze ragten zum Teil bis sieben Meter herüber und sorgten für einen starken Nadel- und Laubbefall. Schließlich wollte der Geschädigte nicht länger warten. Er bestellte einen professionellen Baumdienst, der die Arbeiten zum Preis von über 6.000 Euro vornahm. Die Rechnung sandte er an den widerspenstigen Eigentümer der Bäume.

Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte, der Betroffene muss für die Arbeiten aufkommen. Der Nachbar habe ihn durch den Auftrag an die Firma von einer Verbindlichkeit befreit, die eigentlich ihn betroffen habe. Wegen der Höhe des Betrages hatte das Gericht keine Bedenken, das sei angemessen (Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 3 U 631/13).

Text und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS