Darf ein Immobilienerwerber im Haus gefundenes Geld behalten?

Schatz im Ofen
Schatz im Ofen

Schatz im Ofen

Hauskäufer fand Geldscheine im Wert von fast 150.000 Euro. Durfte er sie behalten?

Das kennt man sonst nur aus Romanen: Ein Mensch kauft ein Haus und entdeckt bei Renovierungsarbeiten ein Geheimversteck in der Mauer mit alten Geldscheinen (D-Mark) im Wert von knapp 150.000 Euro. Handelt es sich dabei um einen Schatzfund, den der Finder behalten darf? Oder muss er das Geld den Erben der ehemaligen Immobilienbesitzerin übergeben? Diese Fragen musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein deutsches Gericht beantworten.
(Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 15 O 103/11)

Der Fall
In einem eingemauerten Kachelofen der eben erworbenen Immobilie fand ein frisch gebackener Eigentümer zwei Stahlkassetten, in denen Geldscheine in einem Gesamtwert von 303.700 D-Mark lagen, teilweise noch mit Banderolen aus den 70er Jahren zusammengehalten. Die Rechtsnachfolger der früheren Hauseigentümerin erhoben Anspruch auf das Geld. Der Fund sei klar dieser Frau, einer früheren Unternehmerin, zuzuordnen. Das werde unter anderem durch eine Äußerung der Frau kurz vor ihrem Tod bestätigt („Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.“).

Das Urteil
Eine Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf entschied, dass der neue Eigentümer außer rund 5.000 Euro Finderlohn nichts behalten dürfe. Es liege hier kein klassischer Schatzfund vor, denn das setze voraus, dass der eigentliche Besitzer nicht mehr zu ermitteln sei. Hier aber könne man das durchaus tun. In der betreffenden Immobilie hätten über viele Jahre hinweg nur die Verstorbene und ihr Ehemann gelebt. Dazu komme dann noch die von Zeugen bestätigte „Kamin“-Äußerung kurz vor dem Tode.