Eigentümergemeinschaft: Verwalter tot, was nun?

Wenn der Verwalter stirbt
Wenn der Verwalter stirbt

Wenn der Verwalter stirbt: Eigentümergemeinschaft forderte Unterlagen von der Erbin

Wenn der Verwalter stirbt: Eigentümergemeinschaft forderte Unterlagen von der Erbin

Da stellte sich für die Eigentümergemeinschaft plötzlich ein großes Problem: Der von ihr eingesetzte Verwalter war verstorben und beim Sichten der Unterlagen stellte sich heraus, dass wichtige Dokumente nicht da waren. Doch die Erben des Verwalters sind nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nur innerhalb enger Grenzen zur Beschaffung der Dokumente verpflichtet.

Der Fall
Als ihr Verwalter gestorben war, vermisste die Eigentümergemeinschaft etliche Unterlagen. Sie verklagte daraufhin dessen Erbin auf Herausgabe sämtlicher Dokumente. Sie erklärte, bereits alles zur Verfügung gestellt zu haben, was sie auffinden konnte. Die weiter gehende Forderung der Eigentümer, dann müsse sie sich um die Wiederbeschaffung der Unterlagen kümmern, lehnte die Erbin ab. Dafür sei sie nicht mehr verantwortlich zu machen.

Das Urteil
Einen noch lebenden Verwalter träfe die Forderung nach Wiederbeschaffung, stellten die Richter des Landgerichts Düsseldorf fest. Nicht aber dessen Erbin. Sie habe in dieser Rolle lediglich Abwicklungspflichten zu erfüllen, denn schließlich bestand der Vertrag nicht mit ihr selbst. Das, was man von ihr verlangen könne, habe sie bereits geleistet (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 19 S 37/12).

Text- und Bildquelle: LBS