Erst Kälte, dann Ärger (3)

Auf Probleme mit der Heizanlage reagieren Mieter und Eigentümer sehr empfindlich

Der ungeheure zivilisatorische Fortschritt, den eine (Zentral-)Heizung bedeutet, ist den meisten Menschen im Alltag gar nicht klar. Denn da funktioniert die Anlage einfach, wenn man sie einschaltet. Sehr schnell ändern sich die Dinge jedoch im Falle von technischen Defekten. Wenn die Heizung im Winter kalt bleibt oder – auch das kommt vor – für bei weitem zu hohe Temperaturen sorgt, müssen schnellstmöglich Fachleute geholt werden. Wir greifen einige dieser Fälle auf.

Urteile im Detail

Hauseigentümer trifft im Zusammenhang mit der Heizanlage eine besondere Verantwortung. Sie müssen sie im Winter regelmäßig kontrollieren, um Frostschäden zu vermeiden. Ein Eigentümer war sieben Wochen im Urlaub gewesen und hatte sich während dieser Zeit nicht um die Heizung kümmern können. Bei seiner Rückkehr wiesen Heizkörperelemente, Ventile und Wasserabläufe wegen extremer Minustemperaturen erhebliche Schäden auf. Die Versicherung musste nach Ansicht des Landgerichts Bonn nicht dafür aufkommen, denn der Hauseigentümer sei seinen Pflichten nicht nachgekommen. (Aktenzeichen 10 O 203/06)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern