Urteile zum Thema Herbst und Winter: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes
Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher. Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Wir berichten über einige Fälle, die von Gerichten entschieden werden mussten.
Urteil im Detail
Im Herbst und im Winter sieht der Rasen in der Regel nicht mehr so attraktiv aus wie in der wärmeren Jahreszeit. Das störte die Mieter eines Grundstücks, die vom Eigentümer deswegen eine Mietminderung forderten. Doch das Landgericht Berlin wies die entsprechende Klage ab. Dieses eher kümmerliche Erscheinungsbild des Rasens sei jahreszeitlich bedingt und nicht vom Vermieter zu verantworten. (Aktenzeichen 65 S 422/10)
Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern