Katzensitterin erhielt keinen Schadenersatz
Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen.
Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt?
Genau das war nämlich geschehen, während eine Bekannte in einer fremden Wohnung die Katze sittete. Anschließend forderte sie 5.000 Euro Schadenersatz – unter anderem für den Einsatz eines Kammerjägers bei sich zu Hause. Doch nach einem Urteil des Landegerichts Köln hatte sie keinen Anspruch darauf: Ein Flohbefall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn man eine Katze betreue, hieß es im Urteil (Landgericht Köln, Aktenzeichen 3 O 331/18).
Quelle: LBS- Infodienst Recht und Steuern