Friederike und Co.: Wer zahlt bei Sturmschäden?

Wie jetzt auch ganz aktuell Orkantief „Friederike“ hinterlassen Stürme oft ein Chaos unterschiedlichster Schäden. Keller laufen voll, der Sturm deckt Dächer ab, Autos werden zur Zielscheibe von Ästen oder Hagel. Auch Personen können verletzt werden. Lesen Sie, welche Versicherungen welche Schäden abdecken.

 

Sturmschäden an Haus oder Wohnung – Wohngebäudeversicherung

Ein Baum stürzt auf das Haus und zerstört Teile des Daches. Gleichzeitig dringt Wasser ins Gebäude ein. Ein Alptraum für Hausbesitzer. Wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, übernimmt diese den Schaden. Die Versicherung gegen Sturmschäden sollte unbedingt explizit in die Gebäudeversicherung miteinbezogen sein. Jedoch greift sie erst ab Windstärke 8. Das kommt einer Geschwindigkeit zwischen 62 und 74 km/h gleich.

Für im Bau befindliche Gebäude ist eine zusätzliche Bauleistungs- und Bauwesenversicherung nötig, sofern dies nicht bereits über eine Rohbauversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.

Hier finden Sie weitere Informationen zur  Wohngebäude-Versicherung

Sturmschäden an Kleidung und Gegenständen – Hausratversicherung

Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung können der Hausratversicherung gemeldet werden. Ein Beispiel: Ein Fenster zerbricht, durch Wind und Regen wird ein teurer Designertisch unbrauchbar. Die Hausratversicherung trägt die Kosten für den Tisch, nicht aber für das Fenster. Bei Sturmschäden tritt hier die Wohngebäudeversicherung für die zerbrochene Scheibe ein. Achtung: Wurden nachweislich Fenster oder Türen offen gelassen, greift der Versicherungsschutz nicht.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Hausrat-Versicherung

Sturmschäden im Keller – Elementarschadenversicherung

Ein heftiges Unwetter mit starkem Regen überfordert schnell die Kanalisation – Wasser kann in den Keller eindringen. Hier reicht die normale Hausratversicherung nicht aus. Nur eine zusätzliche Elementarversicherung schützt vor hohen Kosten.

Sturmschäden am Auto – Kaskoversicherung

Äste oder Ziegel verwandeln sich schon bei leichtem Sturm in gefährliche Wurfgeschosse, die ein Auto zerstören können. Ab Windstärke 8 greift hier die Teilkaskoversicherung. Ist diese Windstärke nicht erreicht, kann nur eine Vollkaskoversicherung die Schäden ersetzen. Ebenfalls nur die Vollkaskoversicherung springt ein, wenn der Fahrer beispielsweise einem herabfallenden Ast ausweicht und dabei sein Auto beschädigt.

Langanhaltender Regen kann Straßen in reißende Flüsse verwandeln. Ist das Auto in einer solchen Straße geparkt und von Wassermassen umspült, ersetzt die Teilkaskoversicherung den Schaden.

Verletzungen – Kranken- und Haftpflichtversicherung

Bei einer Verletzung durch umherfliegende Gegenstände greift die eigene Krankenversicherung. Aufpassen müssen insbesondere Grundstückbesitzer oder Eigentümer und Mieter mit Balkonen. Stürzt ein nachweislich morscher Baum um, haftet der Hauseigentümer. Das gilt auch, wenn im Sturm beispielsweise ein Blumentopf vom Balkon weht und einen Menschen verletzt.

To-do-Liste: Was tun nach einem Sturmschaden?

  1. Halten Sie Schäden so gering wie möglich. Decken Sie beispielsweise ein kaputtes Fenster mit einer Plane ab. Sonst kommt die Versicherung bei Folgeschäden eventuell nicht auf.
  2. Dass tatsächlich ein Unwetter die Schäden verursacht hat, müssen Sie zwar in der Regel nicht nachweisen, da auch in der Nachbarschaft ähnliche Schäden aufgetreten sein dürften. Um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, erstellen Sie eine Liste aller beschädigten Gegenstände und notieren Sie den Kaufpreis.
  3. Machen Sie Foto- oder Filmaufnahmen der beschädigten Objekte vor Beginn der Aufräumarbeiten.
  4. Melden Sie Schäden möglichst unverzüglich Ihrem Versicherer.
  5. Mieter wenden sich bei Beschädigungen an Ihren Vermieter.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal