Diese Frage taucht häufig auf:
„Jugendkonto für unser Kind – müssen beide Elternteile unterschreiben? Gibt es Ausnahme?”
Sofern der zukünftige Kontobesitzer noch nicht volljährig ist, muss der Vertrag von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn das alleinige Sorgerecht bei einem Elternteil liegt.
Informationen zu unserem Jugendkonto
Dazu noch ein interessanter Artikel: „Sparschwein oder Konto?“
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