Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet

Stecker gezogen: Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet
Stecker gezogen: Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet

Stecker gezogen: Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet

Schon die großformatige Werbung an sich, die gelegentlich an Häuserwänden angebracht wird, stört viele Anwohner. Umso heftiger sind die Proteste, wenn es sich nicht nur um ein Plakat handelt, sondern um eine LED-Leuchtwand, die auch nachts für Aufsehen sorgt. Genau das hatte allerdings eine Werbefirma vor. Sie wollte eine bestehende Plakatwand mit einer LED-Schriftleiste umrüsten.

Das zuständige Bauamt stellte sich dem entgegen und verweigerte die Genehmigung. Die Bewohner des benachbarten, weniger als sechs Meter entfernten Gebäudes würden durch das Flackern des Lichts zu stark belästigt. Das gehe klar über das hinaus, was ein Nachbar selbst innerhalb einer traditionell eher unruhigen städtischen Umgebung hinnehmen müsse. Einen Bezug zur Wohnnutzung sah das Gericht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht mehr gegeben. Man müsse hier von einem wesensfremden Gestaltungselement sprechen (VG Stuttgart, Aktenzeichen 13 K 308/14)

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS