Mieter erhielt für Beleidigung kein Schmerzensgeld

Wenn ein Mietverhältnis zu Ende geht, dann ist das manchmal auch nicht angenehmer als eine auseinanderbrechende Ehe. Die Parteien beschimpfen sich, vergreifen sich erheblich im Ton. So schrieb etwa ein Ex-Vermieter seinem Ex-Mieter Kurznachrichten auf das Handy, in denen er die Begriffe „Schweinebacke“, „asozialer Abschaum“ und „Lusche allerersten Grades“ verwendete.

Der Betroffene forderte auf gerichtlichem Wege ein Schmerzensgeld. Doch von der höchsten zuständigen Gerichtsinstanz (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VI ZR 496/15) wurde ihm das  verweigert.

Die Begründung: Erstens handle es sich um keine besonders schwerwiegenden Ehrverletzungen, zweitens hätten sie als SMS keine besondere Breitenwirkung entfaltet, drittens sei auch der Zeitraum sehr kurz gewesen. Es bleibe dem Beleidigten überlassen, eventuell Unterlassungsansprüche durchzusetzen, um künftig nicht mehr belästigt zu werden.

Wir meinen: Lieber im Frieden auseinandergehen!

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS, Foto: Pixabay