Wenn es der Eigentümer einer Immobilie jahrelang widerspruchslos hinnimmt, dass sein Mieter die monatliche Miete zum falschen Zeitpunkt überweist, dann kann er später nicht abrupt wegen einer Verletzung der Vertragspflichten kündigen. So sieht es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland.
Der Fall
Es war ein klarer Vertragsverstoß, daran gab es nichts zu rütteln. Ein Mieter hatte stets zur Mitte des Monats und nicht – wie ursprünglich schriftlich vereinbart – zu Monatsbeginn bezahlt. Das war insgesamt fast 25 Jahre lang so, erst unter einem früheren Eigentümer, dann unter dessen Rechtsnachfolger. Schließlich erhielt der Mieter eine Abmahnung, in der er zur pünktlichen Zahlung aufgefordert wurde. Als dies beim ersten Mal nicht gleich funktionierte, folgte sofort die fristlose Kündigung.
Das Urteil
Der Bundesgerichtshof hielt eine solch harte Reaktion für übertrieben. Wenn der Eigentümer behaupte, ihm sei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar, dann sei das „nicht gerechtfertigt“. Gleichzeitig gab es in dem Urteil aber auch deutliche Worte für den Mieter: Er dürfe sich grundsätzlich nicht darauf verlassen, dass ein Vertragsverstoß nicht so bedeutend sei, nur weil der Vermieter ihn über Jahre widerspruchslos hinnehme (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 191/10)
Quelle von Text und Grafik: LBS