Mit staatlichem Zuschuss ins selbst gebaute oder bezugsfertig gekaufte Wohneigentum

Noch nie war die Nachfrage nach Immobilien so groß, wie im Moment. Die Folge sind steigende Preise, die es für Viele schwer machen, ihren Wunsch zu verwirklichen. Um Abhilfe zu schaffen, hat die Bundesregierung das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Schon seit Herbst 2018 können Familien und Alleinerziehende die Förderung fürs Eigenheim oder Wohneigentum beantragen.

Grischa Klawe, Leiter des Immobiliencenters
der Sparkasse Witten

Wer bekommt Baukindergeld?

Grischa Klawe, Leiter des Immobiliencenters der Sparkasse Witten: „Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Grundvoraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie Wohneigentum kaufen oder bauen. Die Unterschrift des Kaufvertrags soll zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 datiert sein. Falls Sie bauen, ist es erforderlich, dass Sie in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erhalten haben. Einen Antrag können Sie noch bis Ende 2023 stellen. Entscheidend ist dann, dass Sie ihn drei Monate nach Einzug in Ihre Immobilie einreichen.“

Gibt es noch weitere Voraussetzungen für den Zuschuss?

Beim Verdienst gibt es eine Obergrenze: Die Förderungen erhalten nur Familien, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese liegt bei einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro. Den Zuschuss gibt es nur, wenn die betreffende Immobilie aktuell ihre einzige ist. Wer schon eine Immobilie hat, erhält leider keine Förderung.

Wie läßt sich das Baukindergeld maximal ausnutzen?

Grischa Klawe erklärt, wie hoch die Förderung sein kann: „Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Es wird über insgesamt zehn Jahre nach dem Kauf oder Bau der Immobilie ausgezahlt. Sie bekommen den Zuschuss einmal jährlich überwiesen. So können Sie über den gesamten Förderzeitraum 12.000 Euro für jedes Kind erhalten. Bei zwei Kindern bekommen Sie 24.000 Euro, bei drei 36.000 Euro und so weiter.“

Die Art und Größe der Immobilie spielt bei der Vergabe der Förderung übrigens keine Rolle – ebenso wenig, ob Sie das Haus oder die Wohnung neu bauen oder ein Objekt aus unserem Bestand kaufen. Allerdings darf der Kauf- oder Baupreis nicht niedriger sein als die Fördersumme. Entscheidend ist, dass Sie selbst in der Immobilie wohnen und diese nicht verkaufen oder vermieten. Sie müssen während der gesamten zehn Jahre die eigenen vier Wände selbst nutzen.

Dass mindestens ein Kind beim Baukindergeld eine Grundvoraussetzung ist, versteht sich von selbst. Damit das Kind beim Antrag miteinbezogen werden kann, muss es schon auf der Welt sein. Schwangere sollten bei der Antragstellung deshalb warten, bis der Nachwuchs da ist. Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, werden beim Baukindergeld nicht berücksichtigt. Außerdem müssen die Kinder bei Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und in Ihrem Haushalt leben.

Wo beantrage ich das Baukindergeld?
Welche Unterlagen werden verlangt?

Grischa Klawe: „Baukindergeld ist eine sinnvolle Komponente in der Gesamtfinanzierung, die wir gemeinsam mit unseren Kunden als tragfähiges Fundament für den Wohntraum entwickeln. Wir helfen natürlich auch bei der Beantragung, die momentan nur online über das Zuschussportal der KfW erfolgen kann. Für einen erfolgreichen Antrag bei der KfW werden einige Unterlagen verlangt, damit Sie die wichtigen Informationen zur Immobilie und zu den Kindern belegen können. Wir sind digital bestens aufgestellt und haben fast alle Informationen überall im Zugriff, wie die Kauf- oder Bauunterlagen. Sie müssen zum Beispiel nachweisen, dass Sie das Eigenheim erworben beziehungsweise gebaut haben. Das geht einfach über den Eintrag im Grundbuch. Mit einer Meldebescheinigung als Bestätigung des Einwohnermeldeamtes belegen Sie, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in der Immobilie haben und diese selbst nutzen. Einkommensteuernachweise der Kalenderjahre, die zwei beziehungsweise drei Jahre vor der Antragstellung liegen, benötigen Sie auch. Wenn Sie 2019 den Antrag stellen, brauchen Sie die Einkommensteuernachweise der Jahre 2017 und 2016. Mit Ihren Kindergeldbescheiden weisen Sie nach, welche Kinder bei Ihnen wohnen.
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug in die Immobilie bei der KfW vorliegen. Danach haben Sie noch drei Monate Zeit, die erforderlichen Unterlagen im Zuschussportal hochzuladen. Wie gesagt: Mein Team und ich begleiten Sie gerne bei der Antragstellung! Wir versprechen Ihnen eine günstige tragfähige Finanzierung. Das ist unser Anspruch.“