Nach einem Einbruch – was sollten Sie möglichst schnell tun?

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Nach einem Einbruch ist man oft zu aufgeregt, um nachzudenken. Unsere Checkliste zeigt Schritt für Schritt, was Sie jetzt machen sollten.

1. Bringen Sie sich in Sicherheit

– Sind die Einbrecher noch vor Ort?- Bringen Sie sich nicht in Gefahr! Verlassen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Versuchen Sie nicht, die Täter selbst zu stellen!
– Gehen Sie zu einem Nachbarn, in ein Geschäft oder in ein öffentliches Gebäude in Ihrer Nähe.

2. Rufen Sie die Polizei

– Wählen Sie die Notfallnummer 110.
– Schildern Sie die Situation: Wie ist Ihr Name? Wo ist der Einbruch passiert? Wo sind Sie? Sind die Täter noch in Haus oder Wohnung oder schon weg? Was haben Sie gesehen?
– Warten Sie an einem sicheren Ort bis Hilfe kommt.
– Betreten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung erst wieder, wenn die Polizei Ihnen den Zutritt erlaubt.

3. Fotografieren Sie Beweise – ggf. fragt Ihr Versicherer danach

– Doch zunächst: Fassen Sie am Tatort nichts an. Räumen Sie nicht auf, bevor die Spurensicherung und ggf. die Kriminalpolizei fertig ist.
– Gibt es Einbruchspuren an der Haustür oder an einem Fenster? Fotografieren Sie, wie die Einbrecher hereingekommen sind.
– Fotografieren Sie alles, was die Täter im Haus oder in der Wohnung verändert haben. Wurden Schränke durchwühlt? Sachen herausgeworfen? Gibt es Fußabdrücke auf dem Teppich?
– Fotografieren Sie alle Schäden, die durch den Einbruch entstanden sind.

4. Prüfen Sie, ob etwas gestohlen wurde

– Fassen Sie Gegenstände in Haus oder Wohnung erst an, wenn es die Polizei erlaubt.
– Sind noch alle EC- und Kreditkarten da? Die Sparbücher auch? Falls nicht, lassen Sie EC- und Kreditkarten sofort unter der Telefonnummer 116 116 sperren. Informieren Sie Ihre Sparkasse oder Bank, wenn Ihr Sparbuch gestohlen wurde.
– Ist Ihr Handy noch da? Falls nicht, sperren Sie es sofort bei Ihrem Handy-Anbieter.
– Sind alle Ausweise noch da? Falls nicht, geben Sie möglichst schnell der den Einbruch aufnehmenden Polizei Bescheid. Informieren Sie außerdem das Bürgeramt bzw. das Bürgerbüro oder die Einwohnermeldestelle.
– Unter der Telefonnummer 116 116 können Sie Ausweise mit Online-Ausweisfunktion auch sofort sperren lassen.
– Wurden Fenster eingeschlagen oder können Sie Türen durch den Einbruch nicht mehr verschließen? Zeigen Sie diese Schäden sofort der Polizei. Beauftragen Sie einen Schlüsseldienst, der den Schaden zeitnah absichert. Damit kein zweiter Einbruch folgt.
– Notieren Sie in einer Liste alles, was gestohlen wurde (Stehlgutliste). Geben Sie, wenn möglich, den Wiederbeschaffungswert jedes gestohlenen Gegenstandes an. Legen Sie, wenn möglich, Fotos der gestohlenen Gegenstände bei. Geben Sie eine Kopie der Stehlgutliste bei der Polizei ab.

5. Benachrichtigen Sie Ihre Versicherungen

– Rufen Sie bei Ihrer Hausratversicherung an. Die Hausratversicherung ersetzt die Kosten für gestohlene Gegenstände. Schildern Sie den Einbruch. Notieren Sie sich den Namen Ihres Ansprechpartners und Ihre Schadensnummer.
– Schicken Sie eine Kopie der Stehlgutliste ggf. mit den Bildern der gestohlenen Gegenstände an Ihre Hausratversicherung. Geben Sie die Schadensnummer an.
– Gibt es Schäden am Gebäude? Wenn Sie in Ihrer Wohngebäudeversicherung als Zusatzfall Einbruchschäden versichert haben, melden Sie den Schaden der Versicherung.
– Schildern Sie auch bei der Wohngebäudeversicherung, was passiert ist. Notieren Sie sich den Namen Ihres Ansprechpartners und Ihre Schadensnummer.
– Schicken Sie der Wohngebäudeversicherung Bilder der Schäden am Haus.
– Eventuell melden sich Sachverständige der Versicherungen bei Ihnen. Beantworten Sie ihre Fragen.

Im Fall eines Einbruchs ist es sehr hilfreich, wenn Sie vorgesorgt haben. Auch dazu haben wir hilfreiche Tipps.
Das sollten Sie tun, bevor ein Einbruch passiert:

• IMEI-Nummer notieren: Die Polizei kann gestohlene Handys unter Umständen lokalisieren. Notieren Sie deshalb die IMEI-Nummer.
• Hausrat fotografieren: Fotografieren Sie wertvolle Gegenstände. Nach einem Einbruch brauchen Sie die Bilder für die Stehlgutliste. Hinterlegen Sie die Fotos an einem sicheren Ort. Das sollte am besten nicht im Haus selbst sein.
• Kaufbelege sammeln: Bewahren Sie Kaufbelege teurer Gegenstände an einem sicheren Ort auf. So können Sie nach einem Diebstahl beweisen, dass Ihnen der jeweilige Gegenstand gehört hat.
• Einbruchschutz: Machen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung möglichst einbruchsicher. Dazu können Sie auch Fördermittel der KfW nutzen.

Haben Sie Fragen zur Finanzierung einbruchsicherer Umbauten? Sprechen wir darüber!