Neue Häuser müssen ab 2016 noch sparsamer sein: Die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöht Anforderungen an Energiestandard für Neubauten.
Wer ab 2016 baut, muss sein neues Haus wärmer „anziehen“. Für Dämmung und Energieverbrauch gelten ab dem 01.01.2016 neue Mindestanforderungen. Das regelt eine Verschärfung der EnEV. Für Neubauten steigen die Energiestandards künftig um 25 Prozent, die Dämmung soll um 20 Prozent verbessert werden. Die Landesbausparkasse (LBS) rät künftigen Bauherren, diese neuen Anforderungen bei der Planung zu berücksichtigen, da sie sich auch auf die Förderprogramme und somit auf die Finanzierung auswirken.
Wer sein Haus nicht ausreichend dämmt, belastet nicht nur seine eigene Geldbörse, sondern vor allem auch die Umwelt. Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung in der EnEV Energiestandards festgelegt. Diese Anforderungen an Wärmedämmung und Anlagentechnik sind für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude verbindlich. Mit dem Jahreswechsel gelten für Neubauten verschärfte Bedingungen. Ein Haus muss dann 25 Prozent weniger Primärenergie pro Jahr verbrauchen als ein Haus, das nach der Verordnung von 2015 gebaut worden ist. Der Primärenergiebedarf bezieht sich dabei auf Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung.
Die neue EnEV gilt für alle Neubauten, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 eingereicht wird. Falls keine Baugenehmigung oder -anzeige erforderlich ist, ist der Baubeginn ab dem 1. Januar 2016 maßgeblich.
Wärmeverlust eines Gebäudes soll um weitere 20 Prozent sinken
Zudem steigen die Anforderungen an die Dämmung. Der Wärmeverlust eines Gebäudes an die Umgebung soll über eine dickere Dämmung noch einmal um 20 Prozent gesenkt werden.
Durch die EnEV werden Bauherren bereits seit 2009 dazu verpflichtet, erneuerbare Energien zu nutzen. Dabei sollten sie sich aber nicht mit den Mindeststandards begnügen. Laut LBS droht sonst die Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach der Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Wer jetzt schon nach zukünftigen Effizienzstandards baut, ist auf der sicheren Seite.
Außerdem sollten Bauherren den Zeitpunkt ihrer Antragstellung bzw. Bauanzeige genau im Blick haben, da sich die neue EnEV auch auf staatliche Förderprogramme auswirkt. So gilt zum Beispiel für KfW-Programme: Je geringer der Energieverbrauch des Neubaus, desto höher fällt die Förderung durch die KfW aus – sowohl in Form eines Tilgungszuschusses, als auch durch einen besonders niedrigen Zins.
Da künftig höhere Standards gelten, ändert die KfW ihr Förderangebot: Voraussichtlich schon ab April 2006 wird die Förderung für den Standard Effizienzhaus 70 eingestellt.