Wenn Sie Ihr Auto auf einem Kundenparkplatz abstellen, beachten Sie die vorgegebene Parkzeit. Sonst kann es teuer werden.
Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge bieten häufig Anlass zu großem Ärger. Selbst wenn nicht gleich Feuerwehrzufahrten oder sonstige Rettungswege blockiert werden, kann davon doch eine erhebliche Störung ausgehen.
Der Fall
Ein Pkw hatte die zulässige Höchstparkdauer von 90 Minuten auf einem Kundenparkplatz überschritten. Weder Fahrer noch Halter waren auf die Schnelle zu ermitteln. Der Grundstücksbesitzer ließ deswegen das Auto von einer darauf spezialisierten Firma abschleppen. Im Anschluss daran entwickelte sich ein Streit, ob der Fahrzeughalter, der in dieser Situation nicht der Fahrer gewesen war, für die Kosten aufkommen müsse.
Autos auf einem Parkplatz
Das unbefugte Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einem privaten Anwesen stellt eine sogenannte verbotene Eigenmacht dar, für die sowohl der Fahrer als auch der Halter verantwortlich sind. Der Grundstücksbesitzer kann eine sofortige Beseitigung der Störung verlangen. Wenn er den Pkw abschleppen lässt, dann entspricht das dem objektiven Interesse und mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. So entschied es der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, V ZR 102/15).
Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS
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