SEPA-Lastschrift: Was Online-Händler jetzt schon erledigen sollten

Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren
Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren

Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren

2014 kommt die SEPA-Lastschrift. Das bekannte und beliebte deutsche Lastschriftverfahren hat dann ausgedient. Es wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren ersetzt.

Abgesehen von technischen Änderungen am Onlineshop oder an der Zahlungsschnittstelle müssen weitere Punkte beachtet werden:

Rechtliche Beratung zu AGB: Die Möglichkeiten bestimmte Abläufe zu erleichtern, können unter Umständen in den AGB verankert werden. Es ist empfehlenswert, sich hierzu rechtlich beraten zu lassen.

Aktualisierung: Zahlungsformulare, Check-Out-Prozesse und Schnittstellen zu Zahlungsanbietern oder Payment-Service-Providern müssen aktualisiert werden.

Die Abwicklungssoftware muss auf einen kompatiblen Verwendungszweck für Vorkasse- und Lastschriftverfahren überprüft werden.

Wenn der Kontoinhaber vom Kunden abweicht, sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, den Kontoinhaber zu kontaktieren. Ein Pflichtfeld „E-Mail-Adresse Kontoinhaber“ wäre eine Möglichkeit.

Bestandkunden-Daten: Ohne Konvertierung sind hinterlegte Kontodaten nicht mehr brauchbar. Diese Konvertierungen können ggf. Fehler erzeugen. Mögliche Lösung: Ein Software-Modul im Onlineshop, das Bestandskunden vor dem Auslösen der ersten Zahlung nach der SEPA-Umstellung um eine Kontrolle der Bankverbindung bittet. Es ist sicherlich angeraten, die Zahlungsverkehtsfachleute seiner Bank zu fragen.

Hier gibt es weitere interessante Informationen, u.a. ein „Erklär-Video“
http://t3n.de/news/sepa-lastschrift-online-handler-459766/

Unsere Informationsseiten dazu finden Sie hier:
https://www.sparkasse-witten.de/sepa