Sie haben Geld gefunden – und nun?

Sie haben 20 Euro auf der Straße gefunden? Glückwunsch! Oder doch nicht? Werfen Sie besser einen Blick in das deutsche Fundrecht. Denn: Nicht alles, was Sie finden, dürfen Sie einfach so behalten. Wir verraten Ihnen, wie die Rechtslage aussieht. 

Das dürfen Sie behalten
Bleiben wir bei unserem Beispiel. Sie haben 20 Euro oder gar eine Geldbörse auf der Straße gefunden. Dürfen Sie Ihren Fund behalten und davon Ihre beste Freundin zum Eis oder Essen einladen? Geht es nach dem Fundrecht, lautet die Antwort: nein. Denn sobald Sie das Geld eines anderen finden, besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Ihnen und dem eigentlichen Besitzer. Zumindest, wenn Ihr Fund einen Wert von zehn Euro übersteigt. Das gilt auch dann, wenn Sie einen Gegenstand finden, der mehr als zehn Euro wert ist – also eine Brille oder ein Smartphone.
Merke: Beträge unter zehn Euro dürfen Sie behalten. Genauso Gegenstände, die weniger als zehn Euro wert sind.

Der Finderlohn
Den 20-Euro-Schein, den Sie gefunden haben, sollten Sie wie auch die Geldbörse zum Fundbüro bringen. Meldet sich der Besitzer, haben Sie einen Anspruch auf fünf Prozent Finderlohn. Fünf Prozent erhalten Sie immer dann, wenn der Fund weniger als 500 Euro wert ist.  Ab allem darüber sind es drei Prozent. Taucht der Besitzer des Geldes über sechs Monate nicht beim Fundbüro auf, dürfen Sie sich freuen: Der gesamte Betrag oder das gefundene Smartphone wandert in Ihre Tasche. Doch beim Finderlohn gibt es auch Einschränkungen. Entdecken Sie in den Räumen einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln einen herrenlosen Gegenstand oder Geld, steht Ihnen nur der halbe Finderlohn zu – und das auch nur, wenn der Wert über 50 Euro liegt.

 

Apropos Thema Verlieren/Finden:

 

 

Schlüsselbunde stehen ja leider auch manchmal auf der Verlustliste. In einer Geldbörse entdeckt der ehrliche Finder vielleicht ja noch eine Adresse. Ein verlorener Schlüssel inklusive Adresse wäre aber ein Super-Gau. Für unsere Kunden haben wir deshalb eine tolle kostenlose Service-Leistung: Zur Kontoeröffnung gibt es von uns eine Schlüsselfund-Marke für den Schlüsselbund. Die Registriernummer verknüpfen wir mit dem Konto. Geht der Schlüssel verloren, sendet der Finder ihn an die Sparkasse Witten und wir können den Besitzer sofort informieren.

 

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal