Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten
Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksarbeiten

Der Staat gewährt seit einigen Jahren bei Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung. In der Vergangenheit war allerdings die Frage nicht ganz geklärt, ob das nur auf Leistungen zutrifft, die innerhalb des eigenen Areals des Steuerzahlers erbracht werden, oder, ob der Radius auch größer zu fassen ist. Hier ging es um den Anschluss eines Grundstücks an die Trinkwasserversorgung. Teile der Arbeiten fanden naturgemäß auf öffentlichem Grund statt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 7 K 7310/10) sah das Ganze jedoch als nicht trennbare einheitliche Leistung und ließ den Bürger seine Ausgaben für die Handwerker innerhalb der geltenden Höchstgrenzen steuerlich geltend machen.

Mit einer anderen steuerlichen Variante der Handwerkerleistungen hatte es ein Ehepaar zu tun. Beide Partner bewohnten Einfamilienhäuser an verschiedenen Orten und ließen daran Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen vornehmen. Insgesamt wollten sie eine Steuerermäßigung von rund 1.050 Euro geltend machen. Der Fiskus erkannte jedoch nur den Höchstbetrag von 600 Euro an. Das sei auch korrekt so, entschied in letzter Instanz der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 60/09). Zusammen veranlagten Ehepartnern werde die Steuerermäßigung nur einmal bis zum Maximalbetrag gewährt – auch dann, wenn sie zwei Objekte vorweisen können.

Quelle Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS