Pflanzen, die hinter einem Sichtschutz an der Grundstücksgrenze wachsen, müssen den Nachbarn ja eigentlich nicht besonders interessieren, bekommt er ja von ihnen nichts mit.
Werden die Pflanzen aber zu groß und lugen hinter dem Sichtschutz hervor, kann der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung geltend machen. Im konkreten Fall handelte es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um mehrere Eiben und Thujen, die den blickdichten Zaun um mehr als 20 Zentimeter überragten. Auf diese Weise warfen sie Schatten auf das Nachbargrundstück und ließen auch ihre Nadeln auf das andere Grundstück fallen. Nach Einschaltung eines Sachverständigen und als Ergebnis einer weiteren Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass die Pflanzen beschnitten werden müssen.
Ein Urteil des Amtsgerichts München, Aktenzeichen 173 C 19258/09
Bildmaterial: LBS