Vermieter als Fensterputzer
Auch aus einer zeitweisen Übernahme der Arbeiten entsteht kein Gewohnheitsrecht Das Putzen der Fenster stellt grundsätzlich eine Aufgabe dar, die von den Mietern einer Wohnung zu erledigen ist und nicht vom Eigentümer. Selbst wenn dieser es zeitweise übernimmt, ändert das nichts an der grundlegenden Aufgabenverteilung. Das Urteil im Detail Der Fall: Es ging um eine […]
Freitag, 28.06.2019