
Die Schuld an Schimmel
Schimmel ist nur sehr schwer zu entfernen, wenn er sich erst einmal in dem Mauerwerk festgesetzt hat. Vor diesem Hintergrund fordert die Rechtsprechung auch vom Mieter eines Objekts große Aufmerksamkeit bei Pilz- und/oder Schimmelbefall.
Mittwoch, 07.09.2016