Eine WG mit elf Studenten
Das ist selbst in einem reinen Wohngebiet zulässig Dem Eigentümer eines Einfamilienhauses behagte es ganz und gar nicht, dass in seiner Nachbarschaft eine Wohngemeinschaft eingezogen war, die aus elf Personen (allesamt Studenten) bestand. Er wandte sich an die Bauaufsichtsbehörde und forderte ein Einschreiten gegen die seiner Meinung nach unzulässige Immobiliennutzung. Das vertrage sich nicht mit […]