Terrassendach ohne Zustimmung

Urteil zum Sondernutzungsrecht
Urteil zum Sondernutzungsrecht

Urteil zum Sondernutzungsrecht

Streitfrage beim Sondernutzungsrecht: Terrassendach rechtens oder nicht?

Wenn sich mehrere Eigentümer eine Wohnanlage teilen, dann bleiben Konflikte ab und zu leider nicht aus. Das gilt häufig, wenn dabei die Grenze zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Ganz eindeutig zu weit geht es nach Überzeugung der Rechtsprechung, wenn jemand einfach eigenmächtig eine Terrassenüberdachung errichtet.

Das hatte einer der Eigentümer auf der ihm zustehenden Gartenfläche getan. Ein Balken berührte dabei die Außenwand des Gebäudes. Die anderen Wohnungseigentümer sahen das sehr kritisch, doch der Dach-Erbauer wollte nicht von seiner Anschaffung lassen. So wurde der Fall dann schlussendlich auf höchstrichterlicher Ebene geklärt.

Im schriftlichen Urteil hieß dann unmissverständlich: „Die Errichtung einer Terrassenüberdachung überschreitet die übliche Nutzung einer Gartenfläche und ist von dem Sondernutzungsrecht ohne eine ausdrückliche Regelung nicht umfasst.“ Unter anderem, so die Richter, könnten später Probleme bei Instandsetzungsarbeiten an der Hausfassade auftreten (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 25/13).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS