Von Dashcam beobachtet

Bei Dashcams handelt es sich um Kameras, die in Autos angebracht sind. Zweck ist die Beweissicherung. Ist der so ausgerüstete PKW irgendwo abgestellt und die Kamera in Betrieb, registriert der eingebaute Bewegungsmelder einen Menschen, der sich nähert, und schaltet sich automatisch ein.

Das passte der Nachbarin eines Dashcam-Besitzers nicht. Sie fühlte sich immer dann, wenn das Auto nahe ihrem eigenen Grundstück geparkt war, überwacht. Vor Gericht setzte sie sich damit durch. Man müsse hier abwägen zwischen den Interessen des Autobesitzers, eventuelle Sachbeschädigungen an ihrem PKW dokumentieren zu können, und dem Recht der Nachbarn auf informationelle Selbstbestimmung. Letzteres überwiege hier, weswegen die Kamera ausgeschaltet werden müsse (Landgericht Memmingen, Aktenzeichen 22 O 1983/13).

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS