Was Sie zum Baukindergeld wissen müssen

Mit staatlichem Zuschuss ins Eigenheim

Der Einzug ins eigene Haus oder in die eigene Wohnung – ein Wunschtraum für viele Familien. Noch nie war die Nachfrage nach Immobilien so groß wie im Moment. Die Folge sind steigende Preise, die es für viele schwer machen, diesen Wunsch zu verwirklichen.

Um Abhilfe zu schaffen, hat die Bundesregierung das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Seit Herbst 2018 können Familien und Alleinerziehende die Förderung fürs Eigenheim oder Wohneigentum beantragen.

Wer bekommt das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Grundvoraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie Wohneigentum kaufen oder bauen. Die Unterschrift des Kaufvertrags muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 datiert sein. Falls Sie bauen, müssen Sie in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erhalten haben. Einen Antrag können Sie noch bis Ende 2023 stellen. Entscheidend ist dann, dass Sie ihn drei Monate nach Einzug in Ihre Immobilie einreichen.

Beim Verdienst gibt es eine Obergrenze: Die Förderungen erhalten nur Familien, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese liegt bei einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro.

Den Zuschuss gibt es nur, wenn die betreffende Immobilie aktuell Ihre einzige ist. Wer schon eine Immobilie besitzt, bekommt keine Förderung.Wie hoch ist die Förderung?

Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Es wird über insgesamt zehn Jahre nach dem Kauf oder Bau der Immobilie ausgezahlt. Sie bekommen den Zuschuss einmal jährlich überwiesen.

So können Sie über den gesamten Förderzeitraum 12.000 Euro für jedes Kind erhalten. Bei zwei Kindern bekommen Sie 24.000 Euro, bei drei 36.000 Euro und so weiter.
 

Anzahl Kindermaximales Jahreseinkommen
(75.000 Euro + 15.000 Euro pro Kind)
Baukindergeld pro JahrBaukindergeld in 10 Jahren
190.000 Euro1.200 Euro12.000 Euro
2105.000 Euro2.400 Euro24.000 Euro
3120.000 Euro3.600 Euro36.000 Euro
4135.000 Euro4.800 Euro48.000 Euro
5150.000 Euro 6.000 Euro60.000 Euro

Gibt es noch weitere Voraussetzungen für den Zuschuss?

Die Art und Größe der Immobilie spielt bei der Vergabe der Förderung keine Rolle. Ebenso wenig, ob Sie das Haus oder die Wohnung neu bauen oder eine bestehende kaufen. Allerdings darf der Kauf- oder Baupreis nicht niedriger sein als die Fördersumme.

Entscheidend ist, dass Sie selbst in der Immobilie wohnen und diese nicht verkaufen oder vermieten. Sie müssen während der gesamten zehn Jahre die eigenen vier Wände selbst nutzen.

Dass mindestens ein Kind beim Baukindergeld eine Grundvoraussetzung ist, versteht sich von selbst. Damit das Kind beim Antrag miteinbezogen werden kann, muss es schon auf der Welt sein. Schwangere sollten bei der Antragstellung deshalb warten, bis der Nachwuchs da ist. Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, werden beim Baukindergeld nicht berücksichtigt. Außerdem müssen die Kinder bei Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und in Ihrem Haushalt leben.

Wo beantrage ich das Baukindergeld?

Den Antrag für das Baukindergeld stellen Sie über das Zuschussportal der KfW. Im Moment können Sie die Förderung nur online beantragen.

Welche Unterlagen brauche ich dafür?

Für einen erfolgreichen Antrag bei der KfW sollten Sie einige Unterlagen parat haben, damit Sie die wichtigen Informationen zur Immobilie und zu den Kindern belegen können.

  • Kauf- oder Bauunterlagen: Sie müssen nachweisen, dass Sie das Eigenheim erworben beziehungsweise gebaut haben. Das geht zum Beispiel über den Eintrag im Grundbuch.
  • Meldebescheinigung: Sie zeigen mit der Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in der Immobilie haben und diese selbst nutzen.
  • Einkommensteuernachweise: Sie benötigen die Nachweise der Kalenderjahre, die zwei beziehungsweise drei Jahre vor der Antragstellung liegen. Wenn Sie 2018 den Antrag stellen, brauchen Sie die Einkommensteuernachweise der Jahre 2016 und 2015.
  • Kindergeldbescheide: So weisen Sie nach, welche Kinder bei Ihnen wohnen.

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug in die Immobilie bei der KfW vorliegen. Danach haben Sie noch drei Monate Zeit, die erforderlichen Unterlagen im Zuschussportal hochzuladen. Momentan hat die KfW allerdings noch technische Probleme. Voraussichtlich soll das Hochladen der Dokumente ab März 2019 möglich sein. Die Anträge selbst können aber bereits abgegeben werden.

Sonderfall Bayern

Eine zusätzliche Finanzspritze gibt es für Familien und Alleinerziehende im Freistaat Bayern. Zusätzlich zur Förderung des Bundes bekommen sie noch 300 Euro pro Monat – insgesamt macht das 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Das sogenannte Baukindergeld Plus wird ebenfalls über zehn Jahre gezahlt.

Obendrein gibt es vom Land noch eine Eigenheimzulage. Diesen Zuschuss bekommen Immobilienbauer und -käufer einmalig, er beträgt 10.000 Euro.

Quelle: Sparkasse.de