So kritisiert Hans-Rainer van den Berg, Experte beim IT-Verband Bitkom, dass viele Hersteller von Warenwirtschaftssystemen, Vereinssoftware und Spendensoftware noch gar keine SEPA-fähigen Softwarelösungen anbieten.
Für Georg Fischer, Projektleiter beim Softwarekonzern SAP, liegt der Grund für die zögerliche Umsetzung in den zahlreichen offenen Fragen, vor allem wie das deutsche Lastschriftverfahren im künftigen einheitlichen europäischen Zahlungsraum, sprich SEPA, laufen soll. „Vor wenigen Wochen erst gab es die letzten Änderungen im deutschen Abkommen über die SEPA-Inlandslastschrift“, so der SAP-Manager.
Ein großes Problem besteht nach Expertenmeinung für viele Unternehmen, Vereine und Organisationen darin, dass sie ihrer Bank künftig eine händische Unterschrift des Verbrauchers unter die Einzugsermächtigung vorlegen müssen. Heute arbeiten aber viele Firmen lediglich mit mündlichen Zusagen am Telefon und einer Einwilligung auf Online-Formularen. Ein Zeichen leichter Entwarnung kam jetzt von der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Die Behörde teilte auf Anfrage der Zeitschrift Wirtschaftswoche mit, dass es einen Bußgeldtatbestand, wonach Banken mit Bußgeldern zu rechnen hätten, wenn sie von ihren Firmenkunden nicht die händische Unterschrift für die SEPA-Lastschriftmandate einfordern würden, nicht gäbe. Das hört sich zunächst einmal ganz entspannend an, eine rechtlich saubere Lösung des Problems ist das aber natürlich nicht.