Wohn-Riester auch für Immobilieneigentümer

Wohn-Riester kann helfen, entschuldet in den Ruhestand zu gehen
Carsten Gallwas

Carsten Gallwas

Wohn-Riester kann helfen, entschuldet in den Ruhestand zu gehen

Heute möchte ich Ihnen etwas verraten, was immer noch viele Betroffene nicht wissen: Wohn-Riester gibt es auch für Immobilieneigentümer!

Wohn-Riester kann helfen, entschuldet in den Ruhestand zu gehen

Wohn-Riester kann helfen, entschuldet in den Ruhestand zu gehen

Die Wohn-Riester-Förderung erhalten nicht nur Bausparer, die sich den Traum vom eigenen Heim erst noch erfüllen wollen. Auch wer längst in seinen eigenen vier Wänden wohnt, kann in den Genuss der staatlichen Zulagen und Steuervorteile kommen.

Noch verschenken Wohneigentümer hier Geld, weil es ihnen nicht bekannt ist. Mit einem Riester-Guthaben kann man die Restschuld für sein Wohneigentum tilgen. Auch bei der Umschuldung eines Darlehens kann das Guthaben gegebenenfalls als Sonderzahlung eingesetzt werden, um die Restschuld zu verringern. Dazu müssen mindestens 3.000 Euro entnommen werden.

Eigenheimbesitzer im „besten Alter“, die erst jetzt mit dem Riester-Bausparen beginnen, sind mit dem durch die staatlichen Zulagen erheblich aufgestockten Guthaben in der Lage, die Restschulden vor dem Ruhestand zu tilgen. Das gilt unabhängig davon, wann die Immobilie gebaut oder erworben worden ist. Einkommensgrenzen gibt es bei der Wohn-Riester-Förderung nicht. So geht’s: Rentenversicherungspflichtige können maximal vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen einzahlen. Verheiratete erhalten dann vom Staat jedes Jahr bis zu 308 Euro an Zulagen.

Hinzu kommt, dass Wohn-Riester ein perfektes „Steuerspar-Modell“ ist. Denn alle eigenen Aufwendungen inklusive der Riester-Zulagen könnten bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dadurch verringert sich auch die Steuerlast. Deshalb sollte niemand auf Wohn-Riester verzichten. Denn wenn die eigenen vier Wände schuldenfrei sind, bleibt viel mehr von der Rente. Dann lässt es sich doppelt genießen – der Ruhestand und das eigene Heim.

Weitere Informationen zum Thema gibt’s hier.

Mein Tipp: Dazu sollten Sie sich in Ruhe beraten lassen. Vereinbaren Sie am besten einfach einen Termin mit Ihrem Kundenberater.

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