Staatliche Zulagen für Wohn-Riester sind besonders attraktiv für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen – Positive Impulse durch verbesserte Förderung – empirica-Forscher widersprechen Analyse der FU Berlin
Der einmillionste Wohn-Riester-Bausparvertrag ist jüngst bei den Landesbausparkassen (LBS) abgeschlossen worden. Allein 2014 kamen 163.000 neue Verträge (plus 18,9 Prozent) mit einer Bausparsumme von 6,8 Milliarden Euro (plus 23,8 Prozent) dazu. „Wohn-Riester ist ein Erfolgsmodell“, so LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann. Die Fördervorteile durch Grund- und Kinderzulagen seien gerade für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen besonders hoch.
Mit Wohn-Riester könne nicht nur Eigenkapital zügiger aufgebaut, sondern später Kredite auch schneller getilgt werden, so Guthmann. Die Förderintensität sei bei Familien besonders hoch. So könnten Familien mit zwei kleinen Kindern Jahr für Jahr 908 Euro an Zulagen erhalten. Bei mittleren Einkommen sind die vom Staat gewährten Zulagen oft höher als die eigenen Spar- und Tilgungsleistungen. „Mit anderen Worten: Die Wohn-Riester-Förderung kann über 100 Prozent der Eigenleistungen betragen“, so Guthmann.
Auf die positiven Auswirkungen der Riester-Förderung auf Geringverdiener hat aktuell auch das Forschungsinstitut empirica als Reaktion auf eine Analyse der FU Berlin hingewiesen. In der Studie war behauptet worden, dass „Besserverdiener“ stärker gefördert werden. Dabei seien jedoch steuerliche Wirkungen völlig außer Acht gelassen und entsprechend auch falsche Schlussfolgerungen gezogen worden. Richtig sei, dass gerade Geringverdiener durch Zulagen in besonderem Maße profitieren.
Die hohe Akzeptanz von Wohn-Riester in der Bevölkerung macht aus Sicht der Landesbausparkassen deutlich, wie wichtig es war, die selbstgenutzte Immobilie voll in die Förderung der privaten Altersvorsorge zu integrieren. Positive Impulse gingen auch von den seit 2014 geltenden Neuerungen bei Wohn-Riester aus. Zu den Verbesserungen gehört insbesondere die Möglichkeit, Riester-geförderte Darlehen auch für Häuser und Wohnungen einzusetzen, die vor 2008 gekauft oder gebaut wurden. Auch der Einsatz von Wohn-Riester für den altersgerechten Umbau eines Objekts ist jetzt möglich. Erleichterung bietet darüber hinaus die jederzeitige Option, sich in der Auszahlungsphase (also etwa während des Ruhestandes) von der laufenden Besteuerung des Wohnförderkontos durch eine Einmalzahlung zu „befreien“.