Hello, Namaste, Aloha und Kon-nichiwa!
Wenn Sie bei dieser Begrüßung jetzt das Fernweh packt, sind Sie hier goldrichtig. Wir wollen, dass Sie sicher und entspannt reisen. Dafür sollten Sie neben der konkreten Planung Ihrer Reise auch bei der Vorbereitung ein paar wichtige Details beachten. Sonst ist Ihr Urlaub mitunter vorbei, bevor er richtig angefangen hat. 
Mit unserer Reisecheckliste starten Sie bestens vorbereitet ins Abenteuer Ausland.

Fremde Kulturen kennenlernen, unglaubliche Städte entdecken, Sprachkenntnisse vertiefen, Work & Travel oder einfach mal abseits von Hektik, Stau und Terminen auf einer Trauminsel die Seele baumeln lassen – Optionen für Ihre ganz individuelle Auszeit gibt es viele. 
Bevor Sie aber Ihren Koffer packen, sollten Sie planen: Bei Fernreisen müssen Sie je nach Land ein Visum beantragen, mitunter Versicherungen abschließen oder sich impfen lassen. Und auch bei innereuropäischen Reisen hilft die richtige Vorbereitung: indem Sie beispielsweise vorab ärztliche Rezepte in ausreichender Menge für Ihre Reisedauer besorgen und wichtige Medikamente immer griffbereit aufbewahren (bei Flugreisen unbedingt im Handgepäck).

Haben Sie wirklich an alles gedacht? Manche der Tipps auf unserer Liste mögen Ihnen vielleicht banal vorkommen. Doch oft vergisst man im Reisefieber die selbstverständlichsten Dinge. Wenn Sie rechtzeitig alle essentiellen Punkte für Ihren Urlaub organisieren, können die schönsten Wochen des Jahres kommen – ohne Sorgen und Unsicherheiten.

So gelingt die perfekte Reisevorbereitung in sieben Schritten 
1. Einreisebestimmungen 
Wenn Sie sich für ein Reiseziel im Ausland entschieden haben, sollten Sie als Erstes die Formalitäten recherchieren:Benötigen Sie einen Pass oder reicht Ihr Personalausweis (innerhalb der EU)? Ist Ihr Dokument noch lange genug gültig? Die meisten Länder verlangen bei der Einreise eine Gültigkeit von mindestens weiteren sechs Monaten. Sollten Sie mit Kindern reisen, stellen Sie sicher, dass diese ebenfalls ein eigenes, gültiges Ausweisdokument besitzen. 
Müssen Sie ein Visum beantragen? Bei Pauschalreisen übernimmt dies manchmal der Reiseveranstalter für Sie. Nehmen Sie mindestens zwei Passfotos mit. Diese sind manchmal vor Ort für ein Einreisevisum erforderlich oder für die Weiterreise in ein anderes Land. 
Gibt es Vorbedingungen für Ihren Gesundheitszustand oder Pflichtimpfungen, die Sie bei der Einreise nachweisen müssen? Prüfen Sie Ihren Impfpass. 
Hinweis: Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder sowie weitere Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie beim Auswärtigen Amt . 
Einreisevoraussetzungen auf einen Blick:

  • Pass/Personalausweis (Gültigkeit prüfen), gegebenenfalls Ausweisdokument für Kinder mitnehmen
  • Visum beantragen (an Passbilder denken)
  • Impfpass prüfen, Hausarzt konsultieren

2. Weitere Dokumente
Wenn Sie die Einreisevoraussetzungen Ihres Ziellandes oder Ihrer Zielländer erfüllen, gilt es, die Details Ihrer Reise zu planen:
Haben Sie die Tickets für Ihren Flug oder andere Verkehrsmittel sowie Ihre sonstigen Reiseunterlagen sicher digital gespeichert oder ausgedruckt? Heute reicht es häufig aus, das Dokument im Smartphone oder Wearable verfügbar zu haben. 
Vergessen Sie Ihren deutschen Führerschein nicht, sofern Sie vor Ort einen Leihwagen nutzen möchten. Oder beantragen Sie für Ihr Zielland außerhalb der EU einen internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle. Er ist gegen eine Gebühr von 15 bis 20 Euro meist direkt erhältlich. 
Wollen Sie vor Ort arbeiten und ist dafür die Beantragung eines Führungszeugnisses erforderlich? Denken Sie auf jeden Fall daran, einen aktuellen Lebenslauf mitzunehmen. Auch Empfehlungen oder Zeugnisse in Kopie können hilfreich sein. Vergessen Sie nicht, diese in die Landessprache oder eine internationale Verkehrssprache übersetzen zu lassen.

Weitere Dokumente auf einen Blick:

  • Buchungstickets/Reiseunterlagen ausdrucken oder speichern
  • (Internationalen) Führerschein mitführen
  • Bei Arbeitswunsch gegebenenfalls Führungszeugnis, Lebenslauf, Zeugnisse mit Übersetzung mitführen

3. Finanzen 
Nicht überall auf der Welt werden Debit- und Kreditkarten akzeptiert. Sorgen Sie vor, indem Sie folgende Dinge bei Ihrer finanziellen Planung beachten:
Lassen Sie sich etwas Bargeld (im Wert von 100-200 Euro) in der entsprechenden Landeswährung auszahlen, um in jeder Situation zahlungsfähig zu sein. 
Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer SparkassenCard (Debitkarte) und lassen Sie sie für die Nutzung im Ausland freischalten. Vergessen Sie besonders bei einem längeren Auslandsaufenthalt Ihre Kreditkarte nicht (prüfen Sie auch deren Gültigkeit) oder beantragen Sie diese noch rechtzeitig. Sie ist das gängigste AuslandsZahlungsmittel. Hier finden Sie alle Informationen zu den Sparkassen-Kreditkarten. 
Schalten Sie sich für das Sparkassen Online-Banking frei und installieren Sie idealerweise die S-App auf Ihrem Smartphone.
So behalten Sie immer und an jedem Ort der Welt den Überblick über Ihre Finanzen. 
Richten Sie Daueraufträge ein, um die pünktliche Bezahlung laufender Rechnungskosten während Ihrer Abwesenheit sicherzustellen. Informieren Sie sich zudem, ob Sie bei längerer Abwesenheit einem Verwandten Konto-Vollmachten ausstellen sollten oder es sinnvoll ist, einen Kontoumzug zu beauftragen.
Hinweis: Notieren Sie sich die Nummern Ihrer Kredit- und Debitkarte sowie die Notfallnummer, um sie im Verlustfall sofort sperren zu lassen. Aus dem Ausland ist das die +49 116 116 (gebührenpflichtig). 
Von wichtigen Dokumenten, Karten, Visa und Pässen sollten Sie sich Kopien fürs Handgepäck anfertigen – oder Fotos/Scans davon im eSafe innerhalb des geschützten OnlineBanking-Bereichs Ihrer Sparkasse Witten ablegen. Das erleichtert Ihnen im Verlustfall die Zusammenarbeit mit regionalen Behörden oder der Deutschen Botschaft.

Finanzen auf einen Blick:

  • SparkassenCard (Debitkarte) und Kreditkarte (Gültigkeit prüfen) mitnehmen/beantragen
  • Sparkassen Online-Banking freischalten 
  • S-App auf Smartphone installieren 
  • Daueraufträge einrichten 
  • Vollmachten erteilen oder Kontoumzug beantragen
  • Notfallnummer zur Sperrung von Kredit- und Debitkarte notieren (+49 116 116) 
  • Kopien von Dokumenten, Karten, Visa und Pässen anfertigen – und in den eSafe bei Ihrer Sparkasse hochladen

4. Versicherungen 
Unterwegssein ist inspirierend, spannend und herausfordernd, aber auch mit allerlei Risiken verbunden. So sichern Sie sich ab:
Führen Sie die Mitgliedskarte Ihrer Krankenversicherung immer bei sich und informieren Sie sich zudem über eine temporäre Auslandskrankenversicherung. Ohne diese müssen Sie Behandlungs- oder Krankenhauskosten selbst tragen. Für einen Auslandsaufenthalt mit einer Länge von acht Wochen und mehr sollten Sie eine Langzeitauslandskranken-versicherung abschließen. 
Ziehen Sie auch eine Reiseunfallversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reisegepäckversicherung in Betracht. 
Sie fahren mit dem eigenen Auto ins Ausland? Dann denken Sie an die sogenannte Grüne Versicherungskarte – in einigen Ländern benötigen Sie das internationale Dokument, um im Schadensfall Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Hinweis: Es empfiehlt sich, Übersetzungen der wichtigsten Dokumente in Landessprache anzufordern (zum Beispiel von der Bescheinigung über Ihre Auslandskrankenversicherung).

Und: Beachten Sie auch das clevere Versicherungspaket, welches in unsere Mastercard Gold integriert ist: Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenversicherung, Auslandsreise-Krankenversicherung, Kfz-Schutzbrief für das europäische Ausland sowie 24-Stunden Reise-Notfallservice – auch Wunsch auch mit Notfall-Bargeld.

Versicherungen auf einen Blick:

  • Mitgliedskarte der Krankenversicherung oder Auslandskrankenversicherungspolice mitnehmen
  • Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiseunfallversicherung prüfen 
  • Grüne Versicherungskarte der Kfz-Haftpflichtversicherung anfordern

5. Gesundheit 
Höhenlage, Klimawechsel, eingeschränkte Trinkwasserqualität und ungewohnte Ernährung im Ausland können für Ihren Körper anstrengend sein. So bleiben Sie fit:

Halten Sie für Ihr Immunsystem bei akutem Bedarf Unterstützung parat. Tabletten für Magenverstimmungen, Übelkeit und eventuell Reise- oder Seekrankheit sowie Schmerztabletten und Pflaster gehören in eine Basis-Reiseapotheke. Für bestimmte Regionen empfiehlt sich zudem die Mitnahme von Mückenschutzspray und Tabletten für Malaria-Prophylaxe- oder Malaria-Standby.
Denken Sie an Ihren Blutgruppenausweis und weitere Notfall-Ausweise (Diabetiker, Allergiker). 
Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, besorgen Sie sich nach Möglichkeit vorab ärztliche Rezepte für die gesamte Reisedauer. Bedenken Sie auch, dass Ihre Medikamente möglicherweise nicht an jedem Ihrer Reiseziele sofort verfügbar sind. Stellen Sie aber in jedem Fall sicher, dass die Mitnahme von Arzneimitteln nicht gegen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes verstößt. 
Für die meisten Regionen ist es ausreichend, die Standardimpfungen aktuell zu halten und mit Impfungen gegen Hepatitis A und B zu ergänzen. Konsultieren Sie unbedingt rechtzeitig Ihren Hausarzt zum Thema Impfungen. Er kennt die Empfehlungen zu einzelnen Ländern und kann Sie im Einzelfall auch an einen speziellen Tropenarzt verweisen.

Gesundheit auf einen Blick:

  • Reiseapotheke zusammenstellen gegen Übelkeit, Reise-/Seekrankheit, Schmerzen und andere Beschwerden
  • Notfall-Ausweise mitnehmen (Diabetiker, Allergiker
  • Ärztliche Rezepte oder wichtige Medikamente für die gesamte Reisedauer besorgen
  • Rechtzeitig impfen lassen

6. Zuhause 
Wer länger unterwegs sein will, muss so manches zuhause zurücklassen. Gut, wenn man weiß, dass alles geregelt wurde rund um Wohnung, Pflanzen oder das geliebte Haustier:

Bei den heutigen Mietpreisen planen viele, Ihr Zuhause unterzuvermieten, wenn sie eine bestimmte Zeit reisen. Sofern es sich nicht ohnehin um Ihr Eigentum handelt, sollten Sie das allerdings nur mit Einwilligung des Vermieters tun. 
Planen Sie außerdem genug Vorlauf ein, um einen geeigneten Kandidaten zu finden. Schließlich möchten Sie bei Ihrer Rückkehr keine böse Überraschung erleben. Im Idealfall sorgt Ihr Untermieter dafür, dass Ihre Pflanzen die Reisezeit unbeschadet überstehen und leert Ihren Briefkasten regelmäßig. 
Sofern Sie nicht untervermieten, sollten Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen oder Ihren Posteingang mit Bekannten oder Nachbarn regeln. Es empfiehlt sich zudem, einem Vertrauten den Zweitschlüssel für Ihre Wohnung auszuhändigen. 
Sie haben ein Haustier, aber können Bello oder Mieze nicht mit in den Urlaub nehmen? Haustierpensionen sind eine Alternative, wenn Freunde und Verwandte keine Zeit haben, sich um das Tier zu kümmern. Geben Sie Ihrem Liebling am besten einen vertrauten Gegenstand mit. Der Gummi-Quietscher oder die Plüschmaus helfen bestimmt ein wenig über den Trennungsschmerz hinweg. 
Wenn Ihr Zuhause über mehrere Monate leer stehen wird, ist es mitunter sinnvoll Ihren Telefonanschluss sowie Gas-, Wasser- und Stromlieferungsverträge zu kündigen. Ebenso verfahren Sie mit Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements. Schalten Sie zudem die Sicherungen aus, damit Ihre Geräte nicht im Standby unnötig Strom verbrauchen. Achten Sie darauf, dass Ihr abgeschalteter Kühlschrank geleert ist und offensteht, damit sich kein Schimmel oder Geruch bilden kann.

Zuhause auf einen Blick:

  • Wohnungsschlüssel an Nachbarn oder Bekannte aushändigen oder untervermieten 
  • Posteingang regeln, zum Beispiel durch Nachsendeauftrag
  • Für Pflanzen und Haustiere vorsorgen 
  • Bei langer Abwesenheit überflüssige Abos, Telefonanschluss sowie Gas-, Wasser- und Stromlieferungsverträge kündigen 
  • Bei langer Abwesenheit Sicherungen abschalten und Kühlschrank leeren

7. Sonstiges 
Wenn alles andere geregelt und geplant ist, geht es ans Kofferpacken. Da kommt einfach mit, was gefällt, oder? Nicht ganz, denn mit den Tipps dieser Packliste lässt sich auch Ihr Reisegepäck optimieren:

Von Technik-Equipment bis Kleidung: Jedes Ding braucht Platz – und wiegt. Wer leichter reist, reist freier, das ist die goldene Regel beim Packen. Es spielt dabei übrigens kaum eine Rolle, ob Sie nur eine Pauschalreise-Woche, mehrere Backpacker-Monate oder auf unbestimmte Zeit als digitaler Nomade überall auf der Welt unterwegs sein werden. Dinge aus der Kategorie „nur für den Fall der Fälle“ können Sie getrost zu Hause lassen.
Wer sich auf einen Rucksack oder Trolley für das Handgepäck beschränken kann, spart beim Reisen viel Zeit und Geld. Zum einen fallen bei Flugreisen keine ExtraGebühren an, zum anderen entfällt auch das lästige Einchecken und Aufs-Gepäck-Warten bei der Ankunft.
Sicherer ist es obendrein: Wer seinen Rucksack immer bei sich trägt, dem kommt er nicht so schnell abhanden. Vergessen Sie nicht, Kosmetik und Flüssigkeiten in einen verschließbaren Plastikbeutel zu packen.
Wer sich für seine Flugreise partout nicht limitieren kann, muss sein Gepäckstück beim Check-in aufgeben. Beachten Sie die Beschränkungen für das Maximalgewicht. Wiegen Sie also Ihren Koffer vorher. Sollte er mehr als 20 Kilo auf die Waage bringen, verlangen die meisten Airlines saftige Gebühren: zum Teil bis zu 20 Euro pro zusätzlichem Kilo.
Prüfen Sie, ob Ihr Handy im Zielland funktioniert oder ob Sie ein Prepaid-Telefon und eine spezielle SIM-Karte für das entsprechende Land benötigen. Speichern Sie die +49 vor die Rufnummern in Ihrem Handy, damit Sie sie im Ausland problemlos verwenden können.

Zu guter Letzt: Ladekabel und Reiseadapter nicht vergessen! Es sei denn, Sie möchten ganz bewusst mal ein paar Tage nicht erreichbar sein.

Sonstiges auf einen Blick:

  • Nach Möglichkeit nur mit Handgepäck reisen  Plastikbeutel für Flüssigkeiten besorgen 
  • Aufgabe-Gepäck wiegen (Maximalgewicht beachten) 
  • Handy-Freischaltung fürs Ausland prüfen 
  • Handynummern mit internationaler Vorwahl +49 einspeichern
  • Ladekabel und Reiseadapter einpacken

Tipp: Einfach unsere Reisecheckliste in Kurzform als PDF herunterladen. Ausdrucken. Abhaken. So vergessen Sie sicher nichts.
Sie haben Fragen rund um Finanzen und Versicherungen auf Reisen? Sprechen Sie einen unserer Berater in Ihrer Filiale an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Am besten jetzt gleich hier einen Termin vereinbaren!
Und: Unsere Mastercard Gold (Kreditkarte) ist ein wertvoller Reisebegleiter. Lassen Sie sich auch dazu informieren.

So… Jetzt aber tatsächlich das Wichtigste:
Entspannen Sie – und genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt.
Gute Reise!

Schon als Student oder Berufseinsteiger an die eigene Rente denken? Gerade erst angefangen zu arbeiten und schon Geld für die Altersvorsorge zurücklegen?
Ja, damit bist du tatsächlich gut beraten. Denn für ein entspanntes Leben im Alter reicht die gesetzliche Rente nicht aus.

(mehr …)

Die Möglichkeit, gegebenenfalls in seine eigene, bislang vermietete Immobilie einziehen zu können, hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Dazu gibt es für Vermieter das Instrument der Eigenbedarfskündigung. Voraussetzung ist die Tatsache, dass der Eigentümer selbst, ein naher Verwandter oder Haushaltsangehöriger den Wohnraum benötigt und dies im Kündigungsschreiben auch klar benannt wird.

In der Praxis gibt es wegen der Eigenbedarfskündigung immer wieder rechtlichen Ärger: Mieter bestreiten zum Beispiel häufig, dass überhaupt ein echtes Interesse an Eigennutzung vorliegt. Sie vermuten, diese Art der Kündigung sei nur vorgeschoben, um die Immobilie besser weiterverwerten zu können.

Das Urteil im Detail

Ein sehr hohes Lebensalter kann Mieter vor der Eigenbedarfskündigung schützen.
So scheiterte ein Eigentümer in Berlin mit seinem Ansinnen, ein 87 und 84 Jahre altes Paar aus seiner Wohnung zu entfernen. Die Betroffenen verwiesen darauf, das sei ihnen wegen ihres Gesundheitszustandes, ihres hohen Alters und ihrer sozialen Verwurzelung in der Gegend nicht zuzumuten. Das Landgericht Berlin akzeptierte diese Härtegründe. Wenn der Vermieter nicht seinerseits besonders gewichtige Nachteile erleide, falls er das Objekt nicht beziehen könne, dann müsse er verzichten. Hier sei das nicht der Fall gewesen, er habe schließlich nicht einmal eine ganzjährige Nutzung beabsichtigt. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 345/18)
Quelle: LBS, Infodienst Recht+Steuern

Wenn Sie sich nachhaltig vor einer Eigenbedarfskündigung schützen wollen, ist selbstverständlich auch eine eigene Immobilie eine gute Idee. Und oftmals muss die Rate für die Finanzierung einer Eigentumswohnung nicht höher sein, als die bisher gewohnte Kaltmiete.
Daher: Jetzt mit den Immobilienexperten der Sparkasse sprechen. Am besten jetzt sofort einen Termin vereinbaren!

Warn- und Überwachungsanlagen gewinnen eine immer größere Bedeutung – sei es, dass sie (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Falle von Rauchentwicklung Alarm schlagen oder Einbrecher verscheuchen sollen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei gelegentlich auch zu Streitigkeiten kommen kann. Mal geht es um die vermeintlich fehlerhafte Anbringung der Geräte, mal um den Signalton, der als Störung empfunden wird.

Acht Urteile im Detail

Wer auf eigene Faust eine Alarmanlage installiert, der sollte wissen, was er tut. Denn kommt es später zu einem Fehlalarm mit Polizeieinsatz, dann kann der Betreiber der Anlage zur Kasse gebeten werden. Das musste ein Kioskbesitzer erfahren, zu dessen Geschäft die Beamten eines Abends wegen aktivierter Alarmleuchte gerufen worden waren. Vor Ort stellten sie keinen Einbruchsversuch fest. Für die Kosten des Einsatzes nach diesem Fehlalarm wurde dem Kioskbesitzer vom Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 414/11) 120 Euro aufgebürdet.

Brandmeldeanlagen sollten so angebracht und so eingestellt werden, dass sie tatsächlich nur im Notfall aktiv werden. In einem Seniorenzentrum war das offensichtlich nicht so. Dort löste bereits leicht angebranntes Essen in der Küche einer Altenwohnung zwei Mal nacheinander einen Fehlalarm aus und die Feuerwehr musste anrücken. Die Behörden forderten jeweils 400 Euro Einsatzkostenpauschale. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 491/14) entschied, dass dies wegen der ungenügenden Einstellung der Brandmelder durch den Betreiber der Anlage gerechtfertigt sei.

Mieter sollten bei der Überprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern in ihren Räumlichkeiten kooperativ sein. Sind sie das nicht, so rechtfertigt das einem Urteil des Landgerichts Konstanz zufolge (Aktenzeichen 11 S 83/17) die fristlose Kündigung durch den Eigentümer. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig. Ein solches Verhalten stellt nämlich eine Gefährdung des Mietshauses und all seiner Bewohner dar.

Wo sich ein Überwachungsgerät befindet, da besteht rein theoretisch häufig auch die Möglichkeit anderweitiger Überwachung der Wohnungsnutzer. Ein Mieter lehnte zum Beispiel einen Funk-Rauchmelder mit Fernwartung ab, weil er fürchtete, dieses Gerät könne zur Übermittlung anderer, persönlicher Daten verwendet werden. Tatsächlich wurden einmal im Monat Daten weitergeleitet (zum Batteriestand und zur Frage, ob die Umgebung des Brandmelders nicht verstellt ist). Doch das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 2921/15) nahm seine Beschwerde mangels Erfolgsaussichten gar nicht erst an.

Grundsätzlich wird bei Fehlalarmen zwischen privaten, manchmal technisch nicht so ausgereiften Anlagen und Anlagen im öffentlichen Interesse unterschieden. Bei Version Nummer eins werden im Falle von Fehlschaltungen häufig Gebühren für die unnötige Anfahrt der Einsatzkräfte verlangt, bei Version Nummer zwei ist das in der Regel nicht so. Das mussten Hausbesitzer erfahren, deren optischer Alarm an ihrem Haus sich als unbegründet erwiesen hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 18 K 323/01) bestätigte die 170 Euro Gebühr und legte in seinem Urteil auch fest, dass bei Einrichtungen zum Schutz des öffentlichen Interesses (zum Beispiel Museen) solche Zahlungen in der Regel nicht angebracht seien.

Alarmanlagen haben es an sich, dass sie eine gewisse Lautstärke entwickeln. Schließlich sollen sie ja im Notfall auf sich aufmerksam machen. Wenn allerdings bereits das Einschalten Geräusche verursacht (hier: kurzfristig 105 Dezibel), dann müssen das die Nachbarn nach Ansicht des Amtsgerichts Duisburg (Aktenzeichen 33 C 2116/16) nicht dulden. Schon gar nicht sei das angebracht, entschieden die Richter, wenn der Besitzer seine Anlage wegen seiner Schichtarbeit häufig erst zur Nachtzeit in Betrieb nehme.

Wer im Rahmen des betreuten Wohnens ein Hausnotrufsystem bei sich zu Hause installieren lässt, der kann dafür die Steuerermäßigung der haushaltsnahen Dienstleitung geltend machen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 7 K 7128/17) hielt es in dem Zusammenhang nicht für entscheidend, dass sich die Notrufzentrale selbst außerhalb der Wohnung befindet und damit im örtlichen Sinne nicht unbedingt „haushaltsnah“ ist.

Besitzer von Gebäuden und Grundstücken sind dazu verpflichtet, den Fortbestand von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen auf ihrem Anwesen zu dulden. Das gehört zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen 7 K 3053/11) wies mit dieser Begründung die Klage einer Eigentümerin ab, die eine auf dem Dach ihres Gebäudes befindliche Feuerwehrsirene entfernen lassen wollte. Sie hatte die Immobilie, eine ehemalige Grundschule, von der Kommune erworben und bestritt nun die Notwendigkeit genau dieses Standorts. Die Fachleute sahen es jedoch anders.

Quelle: LBS, Infodienst Recht und Steuer

Mit Schulden ins Berufsleben starten? Ja. Viele finanzieren zumindest Teile ihres Studiums oder ihrer Ausbildung über das sogenannte Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) und müssen das Staatsdarlehen nach dem Berufseinstieg zurückzahlen. Wir erklären, wie Sie bei der Rückzahlung Ihres Studienkredits sparen – und so dafür sorgen, dass möglichst viel vom eigenen Gehalt übrigbleibt.

Das BAföG erleichtert das Studium.
Für viele ist die staatliche Finanzspritze eine wichtige Einnahmequelle während der eher geldschwachen Studienjahre. Mit dem Berufseinstieg beginnt dann erstmals eine Zeit finanzieller Eigenständigkeit und zunehmender Verantwortung.
Es gilt, sich gegen die wichtigsten Risiken abzusichern, am besten frühzeitig die Altersvorsorge anzugehen und die eigene Finanzplanung in Angriff zu nehmen. Wer seine Ausbildung oder sein Studium mithilfe von BAföG oder Ausbildungs-krediten finanziert hat, muss die Rückzahlung seiner Schulden einkalkulieren.

Wie viel muss ich zurückzahlen?
Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 735 Euro pro Monat. Bei maximal fünf Jahren Förderdauer ergibt sich eine Summe von 44.100 Euro. Den vollen Betrag müssen Berufseinsteiger aber nicht zurückzahlen – denn die BAföG-Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinsfreien Darlehen. Dazu kommt: Der Rückzahlungsbetrag ist auf maximal 10.000 Euro gedeckelt. Mehr müssen Sie also nicht zurückzahlen – auch nicht, wenn Sie während des Studiums immer den BAföG-Höchstsatz bekommen haben.
Übrigens: Die individuelle Förderungshöchstdauer bezieht sich immer auf die Regelstudienzeit des Bachelor-Studiengangs. 

Wann muss ich zurückzahlen?
Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer verschickt das Bundesverwaltungsamt den Rückzahlungsbescheid. Darin stehen alle Informationen zu Höhe und Dauer der Raten für die BAföG-Rückzahlung.
Die erste Rate wird dann ein weiteres halbes Jahr später fällig, also insgesamt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Darlehenssumme muss dann standardmäßig innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden.
Gut zu wissen: Wer eine vorzeitige Rückzahlung plant, wird ausgebremst. Es ist nicht möglich, das Darlehen schon vor dem Eingang des Rückzahlungsbescheids zurückzuzahlen. Die Annahme des Staates: Nach Ablauf von fünf Jahren beziehen Förderungsempfänger ein angemessenes Gehalt und sind so tatsächlich in der Lage, das Darlehen auf einmal oder kontinuierlich in dreimonatigen Raten zu tilgen.
Übrigens: Sie müssen die BAföG-Förderung auch zurückzahlen, wenn Sie Ihr Studium abgebrochen haben.
Tipp: Denken Sie immer daran, dem Bundesverwaltungsamt Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Wenn der Rückzahlungs-bescheid nicht zugestellt werden kann, kommen unnötige Kosten auf Sie zu.

Wie kann ich bei der Rückzahlung sparen?
Sie haben grundsätzlich genug Zeit, Ihre BAföG-Schulden zu begleichen. In der Regel müssen Sie alle drei Monate 315 Euro abstottern. Den Höchstsatz von 10.000 Euro hätten Sie so nach acht Jahren zurückgezahlt.
Wenn Sie allerdings Ihre Schulden „auf einen Schlag“ oder zumindest teilweise früher zurückzahlen, bekommen Sie einen Nachlass. Wie hoch dieser ausfällt, ist abhängig von der Höhe des Darlehens. Mindestens beträgt er acht Prozent, maximal 50,5 Prozent. Eine schnelle Tilgung macht sich also bezahlt.
Alles Wichtige zur Höhe der Tilgung und des Nachlasses steht im Rückzahlungsbescheid.
In vielen Fällen lohnt sich ein Kredit, wie zum Beispiel der Sparkassen-Privatkredit. Denn es kann sinnvoll sein, einen Kredit aufzunehmen, um das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Denn der Nachlass ist oft höher als die Kosten für einen Kredit – besonders bei den aktuell niedrigen Zinsen.

Ein konkretes Beispiel?
Okay: Anne hat eine BAföG-Darlehensschuld von 9.500 Euro.
Wenn sie diese früher zurückzahlt, erhält sie 27,5 Prozent Rabatt. Sie muss also im Endeffekt also nur 6.888 Euro zahlen. Da sie den Betrag allein nicht zusammenbekommt, nimmt sie einen Kredit auf. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Die Zinsen liegen bei fünf Prozent.
Sie zahlt letztlich rund 911 Euro Zinsen für den Kredit, spart aber durch das schnelle Tilgen 2.612 Euro ein. Für Anne lohnt sich deshalb der Kredit für die Rückzahlung des BAföG-Darlehens. Ob es bei Ihnen auch so ist, prüfen Sie am besten gemeinsam mit uns.

Die BAföG-Raten haben auch ihre Vorteile
Umzuschulden ist nicht für jeden die beste Lösung bei der Rückzahlung der Förderung. Das gilt beispielsweise für Berufseinsteiger mit einem sehr geringen Gehalt oder einem unsicheren Job.
Denn der Vorteil beim BAföG-Abstottern ist, dass Sie die Raten zeitweise aussetzen können. Das geht bei einem normalen Darlehen nicht immer. Je nach Kreditvereinbarung müssen Sie die Raten auch bei einer finanziellen Durststrecke weiterzahlen.

Was mache ich, wenn ich die BAföG-Raten nicht zahlen kann?
Wer fünf Jahre nach der Förderung nicht genug verdient, um seine Raten zu begleichen – zum Beispiel, weil er arbeitslos oder nicht berufstätig ist –, kann eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen.
Damit werden die Schulden nicht erlassen, sondern die Rückzahlung wird um ein Jahr aufgeschoben. Diese Stundung ist maximal zehn Jahre lang möglich, dann wird keine weitere Freistellung gewährt und der ehemalig Studierende muss mit der Rückzahlung beginnen.
Übrigens: Es gibt eine fixe Untergrenze für das monatliche Nettoeinkommen, die festlegt, ob eine Freistellung gewährt wird. Wer verheiratet ist, in einer eigentragenden Lebenspartnerschaft lebt und/oder ein eigenes Kind, ein Kind des Ehe-/Lebenspartners oder ein Pflegekind im Haushalt betreut, für den gilt eine erhöhte Einkommensgrenze.

Alles Wissenswerte zur BAföG-Rückzahlung auf einen Blick

  • Die maximale Höhe der individuell zurückzuzahlenden BAföG-Schulden beläuft sich auf 10.000 Euro.
  • Fünf Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer beginnt die Rückzahlung.
  • Die Bafög-Schulden können auf einmal oder in dreimonatigen Raten beglichen werden.
  • Die Rückzahlung muss normalerweise innerhalb von 20 Jahren erfolgen.
  • Wer seine Schulden auf einen Schlag zurückzahlt, profitiert von einem Nachlass von bis zu 50 Prozent. 
  • Geringverdiener können eine Freistellung der Rückzahlung beantragen und damit die Rückzahlungsfrist auf höchstens 30 Jahre verlängern. 

BAföG-Reform Ende 2019: Welche Änderungen gibt es?
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Mai 2019 das 26. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Die Reform wird als dringend notwendig erachtet, da durch die BAföG-Anpassungen der jüngeren Vergangenheit beispielsweise weder die Inflation noch die derzeitigen Mietsteigerungen ausgeglichen wurden.

Mit dem neuen Änderungsgesetz sollen Bildungsschulden kein Grund mehr für Verschuldungsängste auf Seiten der Studierenden sein: Laut Schuldner-Atlas Deutschland 2018 kann derzeit gut jeder zehnte Erwachsende in Deutschland seine laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen.
Die BAföG-Änderungen, die im Herbst 2019 in Kraft treten sollen, beinhalten daher generell höhere Förderungsleistungen und an die aktuellen Mieten angepasste Wohnkosten sowie höhere Freibeträge.
Veränderungen ergeben sich auch bei der BAföG-Rückzahlung: Die Ratenhöhe wird steigen auf quartalsweise 390 Euro statt bisher 315 Euro, dafür werden aber künftig höchstens 77 Raten fällig – auch wenn Sie zeitweise wegen geringen Einkommens niedrigere Ratenzahlungen vorgenommen haben. Nach insgesamt 20 Jahren wird eine etwaige Restschuld außerdem künftig vollständig erlassen.
Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: Gegebenenfalls verringern sich künftig die Rabatte für die Rückzahlung auf einen Schlag. Dies bedarf jedoch vorher noch der Änderung der aktuellen Darlehensverordnung.
Im Gespräch geben wir Ihnen gerne mehr Tipps zu Ihren Finanzen als Berufseinsteiger sowie zu den Themen Schulden, Privatkredit oder Überschuldung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Rückzahlungs-Ausnahmen:
Schüler-BAföG und Meister-BAföG

Schüler-BAföG ist im Normalfall ein Vollzuschuss, da Schüler neben der Ausbildung regelmäßig nicht selbst arbeiten. Daher muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.
Das sogenannte Meister-BAföG für die berufliche Fortbildung ist anders als das Studenten-BAföG nur zu einem Drittel Zuschuss und zu zwei Dritteln ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei der Rückzahlung fallen ab dem Start der BAföG-Rückzahlung Zinsen an.

Alles klar?
Unsere Beraterinnen und Berater stehen an elf Standorten in allen Wittener Stadtteilen gern mit Rat und Tat zur Verfügung…
… und wenn Sie es wünschen, kommen wir auch gern zu Ihnen nach Haus.
Am besten gleich hier und jetzt einen Termin vereinbaren.

 

 

 

Ihr digitales Schließfach –
kostenlos als wertvoller Bestandteil Ihres Sparkassen-Privatgirokontos!

Kennen Sie schon den Elektronischen Safe (eSafe) Ihrer Sparkasse Witten? Darin können Sie persönliche Dokumente sicher hinterlegen, flexibel und weltweit darauf zurückgreifen.
Wir erklären, warum der eSafe auch für Sie interessant ist – und wie es funktioniert.

Stellen Sie sich vor, Ihre Geldbörse mit allen Ausweisen und Karten wurde Ihnen im Ausland gestohlen.
Na klar: Zunächst mal telefonisch unter 116 116 die Sparkassen-Cards und Kreditkarten sperren.  Okay, zunächst ist damit schon mal alles klar.
Doch nun brauchen Sie auch dringend Ersatzdokumente, doch niemand kennt Sie!
Wenn Sie nun aber eine digitalisierte Kopie (Scan) Ihres Ausweises oder Reisepasses  im Elektronischen Safe hinterlegt haben, sind Sie klar im Vorteil.

Denn der Elektronische Safe im geschützten Online-Banking-Bereich ist vergleichbar mit einem digitalen Schließfach.
In Ihrem persönlichen Online-Speicher können Sie Dokumente, wie beispielsweise Ausweis, Führschein, Reiseunterlagen, Verträge, Versicherungspolicen, Steuerunterlagen oder Passwörter nach deutschem Datenschutz-Standard aufbewahren. Diese stehen Ihnen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Der eSafe ist sozusagen eine Erweiterung des elektronischen Postfachs, das jeder Online-Banking-Kunde kostenlos nutzen kann.

Weltweit auf Dokumente zugreifen
Mit dem Elektronischen Safe erhalten Sie nun zusätzlich einen privaten Bereich innerhalb des Online-Bankings, in dem Sie wichtige Dokumente speichern und weltweit darauf zugreifen können. Einmal dort hinterlegt, können nur noch Sie selbst auf die Dokumente zugreifen.
Wichtig: Auch die Sparkasse oder ein Sparkassen-Mitarbeiter kann nicht auf die Dateien/Dokumente in Ihrem eSafe zugreifen.
Und so funktioniert’s: Sie melden sich über den Online-Banking-Zugang sowie eine gültige TAN an und aktivieren den eSafe. Dann können Sie ihn für folgende Aktionen nutzen:

  • Übertragung von Dokumenten aus dem Elektronischen Postfach
  • Ordner anlegen, umbenennen und löschen
  • vorbereitete Finanzordner nutzen
  • eigene Dokumente vom Tablet oder Computer hochladen

Wann immer Sie Ihre Dokumente benötigen: Mit der Download-Funktion können Sie diese jederzeit zuhause am Computer oder mobil über Ihr Smartphone oder Tablet herunterladen. Der Zugriff auf die Dokumente ist weltweit von jedem internetfähigen Gerät aus möglich. Ob Word-Dokument, Excel-Tabelle oder PDF-Dokument – Sie können jeden Dokumententyp in Ihren eSafe hochladen.

Sie können sich den elektronischen Safe auch im Video erklären lassen: Hier geht´s zum Film!

Keine zusätzlichen Kosten
Wichtig für Sie: Den eSafe mit einem Gigabyte Speichervolumen stellt die Sparkasse Witten allen Online-Banking-Nutzern ohne weitere Kosten zur Verfügung.
Falls gewünscht, können Sie den Speicherplatz Ihres eSafes sogar noch erweitern: 5 Gigabyte kosten dann monatlich 2,99 Euro – 10 Gigabyte 4,99 Euro.
Doch ganz gleich, welche Größe Sie wählen: Alle Daten werden im geschützten Online-Banking-Bereich Ihrer Sparkasse bereitgestellt. Zugang erhalten nur Sie über die Eingabe einer TAN. Diese TAN-Sicherung können Sie bei Bedarf auch ausschalten. Dann werden nur die Zugangsdaten zum Online-Banking benötigt. Entscheiden Sie einfach selbst.

Unser Tipp: Jetzt den eigenen eSafe aktivieren – und für alle Fälle digitale Kopien (etwa als pdf-Dateien) von Ausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein …. in den eSafe hochladen. So stehen Ihnen im Notfall ruckzuck diese Unterlagen zur Verfügung!

Weitere Details zum Elektronischen Safe gibt‘s hier.

 

Testen Sie jetzt unsere Mastercard Gold (Kreditkarte)
ein halbes Jahr lang kostenlos!
Wir sind sicher, dass Sie anschließend nicht mehr auf Ihre neue goldene Begleiterin verzichten möchten. Schließlich können Sie mit Ihrer Mastercard Gold nicht nur weltweit bequem und vor allem sicher bezahlen, sondern Sie sind auch bei Urlaubsreisen künftig bestens gerüstet.
Denn die integrierten Versicherungsleistungen wie z. B.
– Auslandsreise-Krankenversicherung
– Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sowie der
– Auslands-Autoschutzbrief
machen das Reisen besonders sicher.

Und mit der „eingebauten“ Reisekosten-Rückerstattung in Höhe von 5 % bei s-urlaub.de macht Urlaub erst so richtig Spaß!
Und das ist noch längst nicht alles:
Obwohl die Karte nur 8,5 x 5,4 cm „klein“ ist, gelingt es kaum, alle darin enthaltenen Leistungen und Services darzustellen. Schauen Sie daher selbst – und staunen Sie, was die Mastercard Gold alles für Sie „drauf“ hat:

  • Weltweite Akzeptanz: Bei weltweit rund 35 Millionen Partnerunternehmen sind Sie mit Ihrer Mastercard Gold (Kreditkarte) ein gerngesehener Kunde – und herzlich willkommen.
  • Bargeld-Service – bei vielen Kreditinstituten auf der ganzen Welt Geld abheben.
  • Weltweite Nutzungsmöglichkeit aller Geldautomaten mit dem Mastercard-Akzeptanzzeichen.
  • Maximale Transparenz durch die übersichtliche monatliche Abrechnung: per Post, per Kontoauszugsdrucker oder direkt in Ihrem elektronischen Postfach.
  • Sicherer als Bargeld: Sicherheit auch bei Verlust und Kreditkarten-Missbrauch. Bei sofortiger Verlustmeldung vor einem Schadensfall entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenversicherung
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Kfz-Schutzbrief für das europäische Ausland
  • 24-Stunden Reise-Notfallservice, auf Wunsch mit Notfallbargeld
  • S-Urlaub – das Sparkassen-Reiseportal mit 5 % Reisepreisrückvergütung.
    Ganz einfach buchen, reisen und gleichzeitig sparen. So macht Urlaub erst richtig Spaß! http://www.s-urlaub.de/
  • Dreimal jährlich erhalten Sie unseren Mastercard Gold-Newsletter – mit inspirierenden Reiseangeboten zum Vorteilspreis und aktuellen Informationen zu Ihrer Karte.
  • Sicher im Internet bezahlen: SSL-Verschlüsselung und MasterCard® Identity CheckTM.
  • Kostenfreies Parken und kostenlose Garderobenbenutzung bei jedem Veranstaltungs-besuch im Wittener Saalbau.
    Einfach Ihre Mastercard Gold an der Saalbau-Garderobe vorlegen. Gold? Gut!
  • Wunsch-PIN: Ändern Sie Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) in einen selbstgewählten Zahlencode. Wie? Ganz bequem in nur wenigen Schritten an jedem der über 25.000 Sparkassen-Geldautomaten in Deutschland.
  • Umsatzabhängiger Jahreskartenpreis: Wenn Sie mit Ihrer Karte innerhalb eines Laufzeitjahres einen Umsatz (ohne Bargeldabhebungen) von 5.000 Euro generieren, erstatten wir anschließend 25 Prozent des Jahreskartenpreises. Und wenn Sie mehr als 10.000 Euro innerhalb eines Laufzeitjahres mit Ihrer Karte umsetzen, erstatten wir Ihnen sogar die Hälfte – also 50 Prozent – des Jahreskartenpreises.
  • Mit dem Sparkassen-Internetkäuferschutz und Ihrer Mastercard Gold sind Sie auch beim Einkauf im Internet auf der sicheren Seite: durch sicheren Lieferschutz und bei Bedarf auch persönliche, telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt.
  • 10 Mal jährlich kostenfreie* Geldautomaten-Verfügungen im Ausland (*bis auf eventuelle Zusatzentgelte der Automatenbetreiber):
    Bargeld abheben an Geldautomaten im Ausland ist mit Ihrer Mastercard Gold zehnmal pro Jahr kostenlos*! Seitens der Sparkasse Witten werden somit für solche Barverfügungen keine Kosten oder Auslandseinsatzentgelte erhoben.
  • Im Sparkassen-Shoppingportal www.sparkassen-shoppingportal.de shoppen und sparen Sie gleichzeitig ganz bequem mit Ihrer Mastercard Gold: Profitieren Sie von exklusiven Vorteilsangeboten bei über 1.000 Partnershops. Ob Mode, Elektronik, Wohnen oder Freizeit – attraktive Sofortrabatte und Geld-zurück-Vorteile erwarten Sie bei jedem Einkauf.

Übrigens: Wenn Sie Ihre Karte häufig einsetzen, können Sie im Folgejahr mit einer Erstattung von bis zu 50 % des Jahreskartenpreises rechnen. Und dabei zählen bereits schon die Umsätze aus dem für Sie kostenlosen, sechsmonatigen Testzeitraum.

Interessiert? Dann bestellen Sie doch jetzt gleich hier …
… Ihre persönliche
Mastercard Gold.

Seit dem 15. Juni sind E-Scooter nun auch in Deutschland zugelassen. Die Sparkasse Witten bietet über ihren Partner Westfälische Provinzial den entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz für jährlich nur 29 Euro an.

Elektrisch angetriebene City-Roller, sogenannte Elektro-Tretroller oder E-Scooter, sind abgasfrei, falt- und tragbar und dürfen nun auch in Deutschland fahren.

„Um legal unterwegs zu sein, sind unter anderem zwei voneinander getrennte Bremsen, Beleuchtung sowie eine helltönende Glocke notwendig. Der Roller darf außerdem nicht schneller als maximal 20 km/h fahren“, erläutert Martin Eisenburger, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Siegfriedstraße (Siegfriedstr. 1) und ergänzt: „Die Fahrerin/der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein – und benötigt ein entsprechendes Versicherungs-kennzeichen.“
Wichtig ist es außerdem, darauf zu achten, dass der E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis hat, kurz ABE.
„Dies ist leider in vielen Fällen nicht der Fall“, berichtet Eisenburger. Um einen Versicherungsschutz zu erhalten sei die ABE aber zwingend.

Da es sich um versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge handelt, besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht bzw. Hausrat-Versicherung. Stattdessen ist eine Versicherungsplakette, ähnlich wie sie Mofas und Motorroller benötigen, erforderlich. Die Plakette wird als Aufkleber auf dem Rahmen befestigt. Bei der Provinzial kostet die Versicherung 29 € im Jahr und bietet umfänglichen Haftpflichtversicherungsschutz.

„Die Haftpflichtversicherung für sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) kann ab sofort in allen Sparkassenfilialen in allen Wittener Stadtteilen – oder natürlich auch online in der Internetfiliale, dort im Online-Bankingbereich – beantragt werden. Das selbstklebende Versicherungskennzeichen wird den Kunden anschliessend ruckzuck per Post von der Provinzial zugeschickt.
Bei Fragen stehen meine Kollegen/innen und ich selbst natürlich gern zur Verfügung“, ergänzt Martin Eisenburger.

Bildquelle: Elke Jung-Wolff/GDV

Den inneren „Schweinehund“ überwinden,
mitmachen – und ein Sparschwein mit 100,- Euro gewinnen!
Wann und wo? Am 7. Juli von 10.00 bis 14.00 Uhr,
im Wittener Wullenstadion.

Allen, die wissen und checken möchten, wie es um ihre körperliche Fitness bestellt ist, bietet der StadtSportVerband Witten am Sonntag, dem 07. Juli, die Möglichkeit, sich den Herausforderungen des Deutschen Sportabzeichens zu stellen. Teilnehmen kann jeder ab sechs Jahren – die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht erforderlich.
Kleine und große Leute sind also dazu aufgerufen, sich sportlich zu betätigen, sich der Herausforderung des Deutschen Sportabzeichens zu stellen – sowie ihre persönliche Fitness zu überprüfen und zu trainieren.

Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination
Die vier Disziplingruppen bestehen aus Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie Koordination. Diese Vielseitigkeit ist nach wie vor der Leitgedanke des Sportabzeichens, der sich bis zum heutigen Tage erhalten hat. Aus jeder dieser vier Anforderungsgruppen muss eine Übung erfolgreich absolviert werden. Darüber hinaus muss die Schwimmfertigkeit bei Kindern und Jugendlichen einmalig nachgewiesen werden; bei den Erwachsenen ist dieser Nachweis fünf Jahre lang gültig.
Hier die Anforderungen für Erwachsene und/oder Jugendliche.

Beim gemütlichen Beisammensein und Fachsimpeln mit leckerem Gegrillten sowie Kaffee und Kuchen können sich die Teilnehmer und Besucher am 7. Juli nach getaner sportlicher Betätigung austauschen.

Auf nationaler Ebene wird das Deutsche Sportabzeichen von der Sparkassen-Finanzgruppe, als größtem nichtstaatlichen Sportförderer Deutschlands – unterstützt. Auf lokaler Ebene setzt sich das Engagement durch die Sparkasse Witten fort.

Patrick Nübel, Leiter der Sparkassen-geschäftsstelle in Witten-Annen:
„Wir tragen gern dazu bei, noch mehr Wittener – und zwar ganz gleich, welchen Alters – für das Sportabzeichen und regelmäßige sportliche Betätigung zu begeistern. Der Wittener Tag des Sportabzeichens am kommenden Sonntag ist eine wunderbare Gelegenheit, sich mal wieder sportlich zu betätigen. Als kleinen Anreiz dafür stellen wir unter anderem ein knallrotes Sparschwein, gefüttert mit 100,- Euro, zur Verfügung.  Ich wünsche allen Teilnehmern viel Erfolg – und ebenso viel Spaß beim diesjährigen Wittener Tag des Sportabzeichens“, so Patrick Nübel.

Alle Teilnehmer, die am Wittener Tag des Sportabzeichens mindestens zwei Aufgaben erfüllt haben, nehmen schließlich an einer Verlosung des StadtSportVerbands teil, bei der attraktive Preise zu gewinnen sind: Der bereits erwähne Hauptpreis der Sparkasse:
ein knallrotes Sparschwein mit 100,- Euro.

Auch einige Krankenkassen honorieren das Sportabzeichen
Das Deutsche Sportabzeichen hat in den letzten Jahren eine starke Aufwertung als Förderer der Gesundheit der Deutschen erhalten. Daher haben viele Krankenkassen begonnen, den „Fitnessorden des deutschen Sports“ in ihre neuen Bonusprogramme aufzunehmen. Eine entsprechende Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse kann sich also zusätzlich lohnen.

Also rein in die Sportschuhe und am 07. Juni aktiv mitmachen – es lohnt sich!

Übrigens:
Bereits seit Anfang Mai kann auf folgenden Sportanlagen für das Sportabzeichen trainiert werden:

  • Sportplatz Herbede, am jeweils letzten Montag  im
    Monat von 17.00 bis 18.30 Uhr
  • Sportplatz Heven,
    dienstags von 18.00 bis 20.00 Uhr
  • Sportplatz Rüdinghausen,
    mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr
  • Sportplatz Stockum, am jeweils letzten Mittwoch im Monat von 18.00 bis 20.00 Uhr
  • Sportplatz Wullenstadion,
    freitags von 18.00 bis 20.00 Uhr

Und:
Passend zur Sportabzeichen-Saison ist bereits im April 2019 die zehnte Auflage des Sportabzeichen-Wettbewerbs der Sparkassen-Finanzgruppe gestartet.
Für die sportlichsten Leistungen oder die einfallsreichsten Beiträge werden Preise im Gesamtwert von 100.000 Euro ausgelobt. Anmelden können sich bis zum 31. Dezember 2019 Schulen, Sportvereine, Einzelpersonen oder Institutionen. Die Schulen und Vereine, die die meisten Sportabzeichen im Verhältnis zur Anzahl ihrer Mitglieder ablegen, landen ganz vorn. Mit Foto- oder Videobeiträgen, die besondere Engagements dokumentieren, sind zudem Sonderpreise zu gewinnen.
Die Preise im Gesamtwert von 100.000 Euro sollen Vereinen und Schulen die Möglichkeit geben, lang gehegte Wünsche zu verwirklichen; etwa neue Sportgeräte anzuschaffen oder außergewöhnliche Sportveranstaltungen mit ihren Mitgliedern beziehungsweise Schülern zu organisieren. Anmeldungen unter www.sportabzeichen-wettbewerb.de

Stellten gemeinsam die Planungen für den Wittener Tag des Sportabzeichens 2019 vor (von links nach rechts):

  • Agnetha Peters,
    StadtSportVerband Witten
  • Rainer Vogt,
    Koordinator Sportabzeichen beim SSV
  • Dagmar Möllers,
    KreisSportBund EN
  • Patrick Nübel,
    Leiter der Sparkassengeschäftsstelle in Witten-Annen
  • Klaus Völkel,
    Projekt „Gesunde Stadt Witten“
  • Anne-Liese Teichmann,
    Projekt „Gesunde Stadt Witten“

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Sparkassen-App ist in jeder Situation für Sie da

Die S-App ist ausgezeichnet – und das im wörtlichen Sinne:
Die App „Sparkasse“ wurde von der Stiftung Warentest zum Testsieger gekürt. Die beste deutsche Banking-App überzeugt sowohl auf Android-Handys (Testergebnis 2,2) als auch auf dem iPhone (Testergebnis 2,0). Von 38 getesteten Apps schnitt unsere am besten ab.
Woran das liegt? Mit der Sparkassen-App erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte schnell und unkompliziert überall, wo Sie möchten. Was die App so alles kann? Schauen Sie mal:

Bequem von der Couch: Daueraufträge einrichten

Manchmal gibt es nichts Schöneres, als gemütlich die Füße hochzulegen. Doch gerade wenn unsere Gedanken zur Ruhe kommen, fallen uns häufig die To-dos ein, die wir bis dahin vergessen hatten. Die gute Nachricht: Wenn es dabei um das Einrichten eines Dauerauftrags geht, müssen Sie die bequeme Couch dafür jetzt nicht mehr verlassen. S-App auf und los geht’s!

Am Frühstückstisch: Rechnungen abfotografieren –
mit der Fotoüberweisung

Es soll doch lieber eine Überweisung sein? Kein Problem, das ist mit der SparkassenApp sogar noch einfacher. Fotografieren Sie einfach Rechnungen oder Überweisungsträger ab. Alle für die Zahlung relevanten Daten – also etwa Empfänger, IBAN und Betrag – werden ausgelesen und in die App übertragen. Nachdem Sie alles überprüft haben, schließen Sie die Überweisung ab, indem Sie eine pushTan eingeben.
Einfacher als mit der Fotoüberweisung geht’s wirklich nicht.

Geht sogar einhändig:
Kontostand und Kreditkartenumsätze anzeigen

Egal, ob es gerade ruhig oder hektisch zugeht. Oder ob Sie gerade eine oder beide Hände zur Verfügung haben. Mit Ihrem Smartphone ist auch Ihr Konto nicht weit. Mit der Sparkassen-App sehen Sie jederzeit Ihren Kontostand ein und können sich Ihre Kreditkartenumsätze anzeigen lassen. So sind Sie immer auf dem Laufenden, was Ihre Finanzen angeht.

Up to date für den Einkaufsbummel:
So hilfreich ist der Kontowecker


Für den perfekten Durchblick eignet sich auch der Kontowecker. Dieser benachrichtigt Sie rund um die Uhr zeitnah über Kontobewegungen. Sie entscheiden: Möchten Sie einmal täglich wissen, was Ihr Kontostand macht? Dann richten Sie sich den Kontostandswecker ein. Der Gehaltswecker informiert Sie, wenn Ihr Lohn auf dem Konto eingeht. Der Limitwecker meldet sich immer dann, wenn ein festgelegter Kontostand über- oder unterschritten wird. Praktisch oder?

Nach dem gemeinsamen Restaurantbesuch:
Mit Kwitt Rechnungen teilen
 
Ein gemütlicher Abend mit Freunden beim Lieblingsitaliener ist etwas Tolles. Wir erzählen, lachen, schwelgen in Erinnerungen und schmieden Pläne. Und selbst das Teilen der Rechnung ist jetzt ganz einfach. Mit Kwitt überweisen Sie einfach und schnell Geld von Handy zu Handy. Das geht natürlich auch, wenn Sie sich Geld bei einem Bekannten leihen oder gemeinsam für ein Geschenk sammeln.

In einer misslichen Situation: Karte sperren

Auf einmal ist es passiert! Ihre Sparkassen-Card ist weg. Sie können Ihre Kreditkarte nicht finden. Das erste, was in dieser Situation zu tun ist:
Melden Sie sich unter der Sperrhotline 116116* und lassen Sie Ihre Karte sperren – die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Noch einfacher geht das mit der Sparkassen-App: Mit ein paar Klicks ist alles erledigt. So sind Sie sofort auf der sicheren Seite.

Sie wollen die vielen überzeugenden Vorteile der Sparkassen-App nutzen? Hier geht’s direkt zu allen Informationen rund um das Sparkassen-Privatgirokonto.

*Ein Anruf aus Deutschland ist kostenlos.
Die Höhe der Gebühren bei einem Anruf aus dem Ausland ist abhängig vom jeweiligen Anbieter/Netzbetreiber.

Informationsveranstaltung zum Thema „Brustkrebs“ im Veranstaltungscenter der Sparkasse Witten war sehr gut besucht.

Bereits zum 15. Mal fand im Veranstaltungscenter der Sparkasse Witten die jährliche Informationsveranstaltung „Brustkrebs – Mut hilft heilen“ des Brustzentrums des Wittener Marien Hospitals statt.

Das Informationsangebot richtete sich übrigens auch diesmal an Frauen mit gynäkologischen Krebserkrankungen und deren Familien. Im Laufe des Nachmittags beleuchteten Experten und Betroffene verschiedene Aspekte rund um das wichtige Thema Brustkrebs. Zudem nutzten die Besucher beim Markt der Möglichkeiten die Gelegenheit, sich zu informieren und auszutauschen. Zu den zahlreichen Ausstellern unter anderem Sozialpartner aus den Bereichen Pflege und Ernährungsberatung, Ansprechpartner für Krankengymnastik, Selbsthilfegruppen, Sanitätshäuser, Seelsorger und Hospize. Und natürlich standen den interessierten Besucherinnen und Besuchern Ärzte und Pflegende des Brustzentrums für individuelle Fragen zur Verfügung.

Seit nunmehr 15 Jahren!
Gemeinsam mit den Experten des Brustzentrums des Wittener Marien Hospitals hatte die Sparkasse Witten zur mittlerweise 15. Auflage dieser jährlichen Informationsveranstaltung eingeladen.
Denn: Rechtzeitig erkannt und behandelt, sind die meisten Brustkrebs-Erkrankungen heilbar! Und nich zu unterschätzen:
Mut hilft heilen!

Sie eröffneten gemeinsam den diejährigen Informationsnachmittag im Veranstaltungscenter der Sparkasse Witten:

  • Dr. John Hackmann,
  • Chefarzt des Brustzentrums, Marien Hospital Witten
  • Andrea Psarski, Vorstand der Sparkasse Witten
  • Dr. Natalie Herold, Fachärztin, Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs, Universitätsklinikum Köln
  • Dr. Vera Heuer, Fachärztin, MVZ Wanne, Ärzte am Ruschenhof, Herne
  • Prof. Dr. Sven Schiermeier, Direktor des Zentrums für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der St. Elisabeth Gruppe, Standort: Witten | Wanne-Eickel – und Chefarzt der Frauenklinik und Geburtshilfe, Marien Hospital Witten

Wahrscheinlich kennen und nutzen Sie es schon längst. Aber für alle, denen der Begriff „Echtzeit-Überweisung“ bisher nichts sagt, hier die wichtigsten Infos dazu:
Bereits seit Juli 2018 können Sie noch schneller Geld von Ihrem Konto auf ein anderes überweisen. Mit der Echtzeit-Überweisung wechselt der gewünschte Betrag innerhalb weniger Sekunden den Besitzer.

Die Vorteile der Echtzeit-Überweisung (englisch: Instant Payment)
• Geld wird in Sekundenschnelle auf das Konto des Empfängers überwiesen
• Das funktioniert rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr
• Echtzeit-Überweisungen sind in alle Länder des einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraums (SEPA) möglich
• Nutzbar sind die Instant Payments über Ihr Online- und Mobile-Banking
• Rechnungen für Handwerker oder andere Dienstleister können Sie direkt vor Ort begleichen – bargeldlos und nachweisbar.

Eckart Rorka

Sekundenschnelle Überweisung
Sie haben die Wahl: Zusätzlich zu der bereits bekannten SEPA-Überweisung steht Ihnen auch die Echtzeit-Überweisung in Ihrem Online- und Mobile-Banking zur Verfügung. Immer wenn Sie eine Überweisung in Auftrag geben und das Finanzinstitut des Empfängers an dem Verfahren teilnimmt, wird Ihnen die neue, schnelle Alternative angezeigt„, erklärt Eckart Rorka, Leiter Zahlungsverkehr bei der Sparkasse Witten.
Entscheiden Sie sich für eine Echtzeit-Überweisung, überweisen wir Ihr Geld binnen weniger Sekunden auf das Empfängerkonto. Dabei ist es egal, wann Sie die Überweisung auslösen: Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen funktioniert das schnelle Überweisen problemlos„, so der Zahlungsverkehrsexperte.

Und so können Sie Instant Payments nutzen
Sie haben vergessen eine wichtige Rechnung zu überweisen, schulden einem Bekannten noch Geld oder möchten einen Handwerker schnell bezahlen?
Für genau diese Fälle eignen sich Echtzeit-Überweisungen.
Pro Transaktion können Sie bis zu 15.000 Euro versenden – und das im gesamtem SEPA-Raum. Ist die Überweisung erfolgt, können Sie das sofort in der Umsatzanzeige sehen.
Bei Kwitt – eine bequeme Funktion innerhalb unserer App „Sparkasse“ erfolgen übrigens alle Überweisungen automatisch in Echtzeit.

Die häufigsten Fragen zur Echtzeit-Überweisung
Was ist eine Echtzeit-Überweisung?
Eine Echtzeit-Überweisung ist eine sekundenschnelle Überweisung innerhalb des SEPA-Raums. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung der bekannten SEPAÜberweisung. Die Echtzeit-Überweisung ist optional und stellt ein zusätzliches Angebot Ihrer Sparkasse dar.
Was unterscheidet eine Echtzeit-Überweisung von einer Standard-Überweisung?
Bei einer Überweisung in Echtzeit wird der gewünschte Betrag innerhalb von maximal 20 Sekunden auf das Konto des Zahlungsempfängers übertragen. Die StandardÜberweisung benötigt für eine Übertragung in der Regel einen Werktag.

Die Echtzeit-Überweisung steht Ihnen an jedem Tag im Jahr, rund um die Uhr zur Verfügung – auch an Sonn- und Feiertagen. Die Standard-Überweisung ist an die Geschäftszeiten Ihrer Sparkasse gebunden.
Bei einer Standard-Überweisung gibt es keine Betragsgrenze – anders bei der EchtzeitÜberweisung. Hier gilt aktuell die Grenze von 15.000 Euro pro Transaktion.

Bei einer Echtzeit-Überweisung erfahren Sie innerhalb von Sekunden, ob die Zahlung erfolgreich war oder nicht. Bei einer Standard-Überweisung kann es mehrere Tage dauern, bis Sie das Geld vom Konto abgeht oder Sie eine Rückbuchung erhalten.

Die Nutzung der Echtzeit-Überweisung ist optional. Sie können je nach Situation selbst entscheiden, wann Sie diese neue Variante der Standard-Überweisung vorziehen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie eine Handwerkerrechnung sofort begleichen oder einen Online-Kauf gleich bezahlen möchten. Vielleicht möchten Sie auch einem Geburtstagskind zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt ein Geldgeschenk zukommen lassen.

Unser Tipp: Falls Sie bisher unsere bequemen Services im Rahmen von Online-Banking oder Mobile-Banking noch nicht nutzen, vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin bei der Sparkasse Witten. Denn mit einem Zugang zum Online-Banking erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte bequem zu Hause. Per Mausklick tätigen Sie Überweisungen, sehen Ihren Kontostand ein oder richten einen Dauerauftrag ein.

Das sind Ihre Vorteile beim Online-Banking:

  • Unabhängig von den Öffnungszeiten Ihrer Filiale
  • Kontozugang rund um die Uhr
  • Überblick über Ihre gesamten Kontoumsätze
  • Hohe Sicherheitsstandards und moderne TAN-Verfahren