„Team Sparkasse“ beim Sparkassen-Münsterland-Giro –
Sparkasse Witten ist dabei

Fast 60 Markenbotschafter sind für den 3. Oktober bestens vorbereitet.
Radsport funktioniert ausschließlich mit Teamgeist: Nur wer mit seinen Mitstreitern zusammenarbeitet, kann Spitzenplätze erreichen oder seine eigene Bestmarke überbieten – je nach Zielsetzung.

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Die deutschen mittelständischen Unternehmen sind nach wie vor gut ausgelastet. Doch passende Mitarbeiter sind auf dem Arbeitsmarkt Mangelware:
In der IT-Branche dauert es durchschnittlich 159 Tage, bis eine offene Stelle wiederbesetzt wird. Das liegt deutlich über dem Durchschnitt von 107 Tagen. Vor allem für kleinere Arbeitgeber wird es immer schwerer, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Wird der Fachkräftemangel zur Fortschrittsbremse?
Die zweite Mittelstandsbefragung, die die LBBW in Kooperation mit dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen durchgeführt hat, legt ihren Fokus auf diesen Themenkomplex.
Wir sprechen mit Uwe Burkert, dem Chefvolkswirt der LBBW.

Herr Burkert, seit acht Jahren verbessert sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt kontinuierlich. Immer mehr Menschen haben einen Job, der Anstieg der offenen Stellen ist markant. Die Arbeitslosigkeit liegt aktuell bei nur 5,1 Prozent. Alle jammern über den Fachkräftemangel, aber sind diese Zahlen nicht erst einmal positiv?

Uwe Burkert:
In den kommenden Jahren werden wir demografische Veränderungen beantworten müssen. Die Situation ist positiv dahingehend, dass wir mit den neuen Technologien den weniger werdenden Arbeitskräften perspektivisch begegnen können.
Aktuell ist es aber leider so, dass wir in den Branchen, die wir brauchen, um uns entsprechend aufzustellen – also im Bereich Software-Entwicklung und ITAnwendung – zu wenig Personal haben. Es fehlen also genau die Mitarbeiter, die den Schritt von der Industrie 3.0 zur Industrie 4.0 bewerkstelligen sollen.
Wir laufen Gefahr, dass wir auf der einen Seite ein Überschuss an Arbeitskräften haben, weil bestimmte Tätigkeiten wegfallen. Dem gegenüber steht ein großes Defizit an Fachkräften.


Die Bundesagentur für Arbeit spricht davon, dass es in einigen Berufen Engpässe gibt. Alles andere wird von der Politik so nicht benannt.
Ist der Fachkräftemangel ein Mythos?

Was wir haben ist ein Wandel innerhalb der Jobs:
Die Anforderungen ändern sich. Wir brauchen bestimmte Fähigkeiten zukünftig mehr als andere. Es sind nicht nur diejenigen gefragt, die programmieren können, sondern auch diejenigen, die dieses Wissen anwenden können. Wenn ich sehe, wie rasant sich unser Berufsalltag ändert, braucht es neben einer Offenheit für die technischen Themen auch die Fertigkeit, damit umzugehen. Das lässt sich auf die gesamte Wirtschaft übertragen.
Sprich: Ich muss als qualifizierte Fachkraft den Wandel vollziehen vom versierten Schraubenschlüsselarbeiter hin zum IT-Anwender. Wir haben also einen Fachkräftemangel in dem Sinne, das wir digitale Themen, die auf dem Arbeitsmarkt wichtiger werden, nur unzureichend entwickeln.

Fehlt es an genügend Bewerbern oder fehlt es an den Kompetenzen der Arbeitnehmer?

Bei beruflichen Einsteigern fehlt es an den richtigen Kompetenzen. Die Bewerberzahlen sind rückläufig. Die Qualifikation leidet. Das Resultat: Es werden nicht alle Ausbildungsplätze adäquat der Qualifikation besetzt. Das höre ich auch aus Handwerk und Mittelstand. Dort aber natürlich auch deswegen, weil die Konkurrenz durch die Großunternehmen nach wie vor recht hoch ist.
Wir haben inzwischen auch eine deutliche Bewegung von der Fläche hin zu den Städten, vor allem im Bereich der neuen Technologien. Gefragte Städte wie Berlin oder Hamburg sind für kreative Köpfe interessanter als die Schwäbische Alb oder der Hunsrück.

Bremst der Mangel an Fachkräften die Digitalisierung aus? In der Breite ja. In der Spitze noch nicht. Unternehmen wie SAP oder Bosch können nach wie vor entsprechende Kräfte rekrutieren, auch weil sie weltweit aktiv sind. Aber bei kleineren Mittelständlern ist das Problem Fachkräftemangel existent. Es kommen zwei Dinge zusammen: Die mangelnde Attraktivität und das allgemeine Standortproblem, man denke an Breitband und 5G-Netze.

Liegt es an der mangelnden Attraktivität der Unternehmen oder legen die Mittelständler zu wenig Geld auf den Tisch?
An beidem. Das Ergebnis unseres aktuellen Mittelstandsradars zeigt, dass Unternehmen nicht bereit sind, deutlich mehr Geld für neues Personal auszugeben.
Zum zweiten: Es ist oft schwer für einen Bewerber festzustellen, wie aktiv und fortschrittlich ein Unternehmen tatsächlich ist. Der Mittelstand muss mehr kommunizieren, etwa so: Wenn ihr bei uns anfangt, seid ihr absolut gefordert und ganz weit vorne an der Spitze der Digitalisierung.

Was ist denn interessant für Bewerber?
Das sind oft eigentümergeführte Unternehmen, die mit flachen Hierarchien arbeiten. Es ist immer interessant, relativ früh Verantwortung zu bekommen und Prozesse von Anfang bis Ende zu sehen.

Mittelständische Unternehmen sind beim Recruiting nicht untätig. Welche Maßnahmen ergreifen sie, um auf den Mangel an qualifizierten Fachkräften zu reagieren?
Es gibt viele Kooperationen mit Schulen. Zum Beispiel versuchen Unternehmen, die Jugendlichen über Schnupperpraktika davon zu überzeugen, dass es gut ist, mit einer Bewerbung in einem mittelständischen Unternehmen durch eine Ausbildung die berufliche Basis zu legen. Auch gibt es ein unheimlich vielfältiges Studienangebot. Vor allem duale Studiengänge sind ein sehr großer Erfolgsfaktor.

Bei den kleineren Handwerksbetrieben oder auch im landwirtschaftlichen Bereich ist das Image nach wie vor schwierig. Dabei ist es extrem spannend, was Digitalisierung und Industrie 4.0 für auch dort für Umwälzungen mit sich bringen. Heute bewirtschaftet ein Hightech-Bauer seine Felder GPS-gesteuert. Das ist aber in der Breite der Bevölkerung noch nicht angekommen – und bei Bewerbern erst recht nicht.

Womit können Mittelständler erfolgreich punkten? Persönliche Betreuung, Erfolg, keine Anonymität, sondern Prozesstransparenz von Anfang bis Ende. Absolute Kundenbezogenheit. Der Wille, in dem Feld, in dem man arbeitet, möglichst der Beste zu sein.
Dieser Spirit: Wir schaffen das, wir tüfteln das aus. Das ist ein ganz starkes mittelstandswirtschaftliches Thema.
Attraktiv ist außerdem, auch dauerhaft an dem Betrieb interessiert zu sein und – was Familienbetriebe häufig sind – von Generation zu Generation langfristig mit den Kunden verbunden zu sein. Auch der Standort in der Region kann von Vorteil sein, um wohnortnah zu arbeiten und eine gute Work-Life-Balance zu haben.

Deutschland ist ein Land der Akademiker. Inzwischen studieren mehr junge Menschen denn je. Viele davon waren im Ausland. Würden Sie sagen, die Deutschen sind überqualifiziert?
Nein. Wir müssen vielmehr aufpassen, dass wir nicht weiter Leute ausbilden, die in den zukünftigen Prozessen, die ja stark automatisiert laufen, nicht mehr gebraucht werden.

Der Mittelstand ist sehr stark in der forschungs- und anwenderorientierten Technologie. Sicher entwickelt er auch eigene Patente, aber er ist extrem stark in der Adaption. Was wir also brauchen, ist: technologisch ausgebildetes Personal und eine positive Einstellung dazu.
Auch was Behörden und Verwaltungen angeht, haben wir nicht an der Spitze zu viel, sondern eher im mittleren Bereich, also im Verwaltungsbauch. Dort, wo Vorgänge nicht mehr manuell passieren werden, sondern von Anfang bis Ende komplett elektronisch.
Wir können nicht generell von einer Überqualifizierung sprechen. Sondern davon, dass Leute entsprechend ihrer Qualifikation auch eingesetzt werden. Da sehe ich für Deutschland großes Potenzial. Wenn eine Ingenieurin oder Betriebswirtin als Sekretärin arbeitet, aus welchen Gründen auch immer, dann passt der Match nicht.

Haben Sie bei der Mitarbeitergewinnung einen internationalen Vergleich?
Was das angeht, sind die skandinavischen Länder unschlagbar im Vorteil: Sie sind bei der Flexibilität und den tatsächlichen Möglichkeiten, Know-how entsprechend einbringen zu können, weltweit führend. Diese Flexibilität wird ein ganz wesentlicher Faktor sein, stille Reserven in der Qualifikation zu heben und auch den Wertschöpfungswert zu erhöhen.
Welche Rolle kann die Politik spielen?
Sie sollte den Rahmen für Mindeststandards im Schulsystem schaffen. Wir müssen schon mit dem frühkindlichen Bereich anfangen. Dazu brauchen wir eine Betreuungssituation, in der die Kinder optimal gefördert werden. Es ist aus meiner Sicht ein Unding, dass wir damit so lässig umgehen.

Wenn wir in diesen Bereich nicht investieren, werden wir auf lange Sicht darunter leiden. Auch müssen wir klarer definieren, wie wir mit Schulinhalten umgehen wollen. Die absolute Verschulung wie beim Bachelor ist nicht die Methodenkompetenz, die wir für die Zukunft brauchen.

Das neue Fachkräfte- und Einwanderungsgesetz soll den Zuzug von ausländischen Fachkräften erleichtern. Erwarten Sie, dass sich dadurch etwas verbessert?
Ich hoffe, dass deutsche Unternehmen neue Fertigkeiten dazugewinnen und deutlich flexibler sein werden. Aber auch hier gilt: Wenn Fachkräfte aus anderen Ländern zu uns kommen, dann müssen wir den Rahmen dafür schaffen, dass auch deren Kinder gut betreut und sie integriert werden können. Das ist noch ein großer Schritt. Bei uns im mittleren Neckarraum zum Beispiel gibt es wenig internationale Schulen.

Muss sich Deutschland mehr öffnen?
Ja. Nehmen Sie erfolgreiche Fußballvereine: Wie schaffen sie es, dass ihre Spieler sich wohlfühlen? Indem sie wunderbare Rahmenbedingungen schaffen. Wenn ich wirklich gute Mitarbeiter haben will, die sich voll einbringen, dann muss ich ihnen die entsprechende Umgebung schaffen, damit sie ihre Leistung auch zum Einsatz bringen.

Was wünschen Sie sich von Unternehmen?
Dass wir uns von dem Gedanken verabschieden, mit einem einzigen Studium durchs Berufsleben zu kommen. Ich muss zwischen 40 und 70 nochmal ein Studium draufsatteln, um mich auf die Neuerungen einzulassen. Dieses Midlife-Studium würde ich mir von Unternehmen wünschen.

Was ist mit der Ausbildung von jungen Frauen in den technischen Berufen? Was sehen Sie für Handlungsbedarf? Wir müssen von diesem alten Ingenieursdenken weg. Ich sehe ein unheimliches Interesse von Mädchen und weiblichen Jugendlichen in diesen Fächern. Die Auszeichnungen, die junge Frauen in den naturwissenschaftlichen Fächern erhalten, sind sensationell. Wir müssen es schaffen, diese Neugier und diese guten Chancen weiter am Leben zu erhalten. Wichtig ist, den Einstieg für den weiblichen Nachwuchs zu erleichtern und Hemmschwellen abzubauen. Das wirkt.

 

Unser Tipp:
Wenn Sie Ihr Unternehmen angesichts des Fachkräftemangels für Ihre Mitarbeiter/innen noch attraktiver machen möchten, kann dies beispielsweise auch durch betriebliche Altersvorsorge und/oder betriebliche Gesundheitsvorsorge geschehen.
Sprechen Sie einfach unsere kompetenten Firmenkundenbetreuer an.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!




 
 

WEG-Versammlung kann Mitglieder nicht zum Tätigwerden zwingen

Ein Beschluss, wonach Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft das Streichen von Fenstern (im Sondereigentum befindlich, aber dem Gemeinschaftseigentum zugehörig) selbst veranlassen müssen, ist nichtig.
Für derartige Auftragsvergaben ist die Verwaltung zuständig.

Das Urteil im Detail
Der Fall: Eine Eigentümerversammlung war zu der Überzeugung gekommen, dass die Fenster neu gestrichen werden müssten. Sie ließ den Mitgliedern die Wahl, entweder selbst tätig zu werden oder eine Firma damit zu beauftragen.
Es ging also in beiden Konstellationen darum, dass die Eigentümer jeweils für sich diese Maßnahme hätten veranlassen müssen. Und das, obwohl es sich bei den Fenstern um Gemeinschaftseigentum (wenn auch über das Sondereigentum zugänglich) handelte. Dieser Beschluss wurde angefochten – mit dem Hinweis, hier werde einzelnen Eigentümern eine Aufgabe übertragen, für die sie gar nicht zuständig seien.

Das Urteil: Eine Verpflichtung zum Selberstreichen komme nach einhelliger Rechtsmeinung nicht in Frage, beschied die zuständige Zivilkammer des Landgerichts. Für ein solches „Auferlegen von Leistungspflichten“ gebe es keine gesetzlichen Grundlagen. Aber auch die Beauftragung eines Dritten – also einer Firma – gehöre nicht zu den Aufgaben eines Eigentümers, denn selbst das sei „mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden“, unter anderem wegen eines umfangreichen Preis-/Leistungsvergleichs mehrerer Anbieter. Die gesetzliche Pflicht des einzelnen Eigentümers bestehe darin, „die entsprechenden Kosten solcher Maßnahmen anteilig zu tragen“, heißt es im Urteil – „ureigenste (…) Aufgabe des Verwalters“ hingegen sei es, die nötigen Informationen für das Ob und Wie der erforderlichen Arbeiten so aufzubereiten, dass diese darüber entscheiden können.
(Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 1 S 109/17)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

 

 

Entsprechende behördliche Verfügung gilt auch für Käufer

Dass der Erwerber eines Grundstücks eine bereits vom Voreigentümer beantragte und behördlich genehmigte Baugenehmigung übernehmen kann, ist weitgehend bekannt. Weniger bekannt dürfte sein, dass auch das Gegenteil gilt.
Liegt für ein bestimmtes Objekt auf dem gekauften Grundstück – hier: ein Wochenendhäuschen mit Schuppen – eine Abrissverfügung vor, dann ist der Erwerber davon ebenfalls daran gebunden.
Er muss also das Gebäude abreißen, selbst wenn er das eigentlich gar nicht möchte und von der Verfügung nichts wusste. Solche Anordnungen beziehen sich nämlich nicht auf die Person des jeweiligen Eigentümers, sondern auf das konkrete Vorhaben, entschied die Justiz.
Lediglich in einem Punkt hatte der Erwerber Erfolg: Bereits bestehende Zwangsmittelandrohungen, die noch gegen den Voreigentümer gerichtet waren, gehen nicht auf ihn über.
Diese müssen ihm noch einmal persönlich übermittelt werden.
(Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 1 MB 12/17)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

 

 

Langjährig genutzte Wohnung vor Verkauf kurzfristig vermietet

Der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig selbstgenutzten Eigentumswohnung, die vor dem Verkauf lediglich kurzfristig vermietet war, ist nicht steuerpflichtig.
So hat es die zuständige Fachgerichtsbarkeit entschieden.

Das Urteil im Detail
Der Fall: Ein Eigentümer hatte seine Wohnung rund acht Jahre lang durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt, danach sieben Monate an Dritte (Mai bis Dezember) vermietet und das Objekt schließlich verkauft. Das Finanzamt machte einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn in Höhe von mehr als 44.000 Euro geltend. Damit war der Betroffene nicht einverstanden, denn er habe die Wohnung wie vorgeschrieben im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorausgehenden Jahren selbst genutzt.

Das Urteil: Die Finanzrichter betrachteten die kurzfristige Vermietung vor dem Verkauf als unerheblich. Sie bezogen sich auf den Paragrafen 23 des Einkommensteuergesetzes, wonach Grundstücksveräußerungen grundsätzlich einer Steuerpflicht innerhalb der Zehn-Jahres-Spekulationsfrist zwischen Kauf und Verkauf unterliegen, diese aber nicht gilt, wenn die Räume vom Eigentümer „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden“. Genau das sei hier erfüllt, daran änderten auch die wenigen Monate der Vermietung im Verkaufsjahr nichts.
Der Verkäufer musste demnach keinen Veräußerungsgewinn versteuern.
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 13 K 289/17)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

 

 

 

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Hello, Namaste, Aloha und Kon-nichiwa!
Wenn Sie bei dieser Begrüßung jetzt das Fernweh packt, sind Sie hier goldrichtig. Wir wollen, dass Sie sicher und entspannt reisen. Dafür sollten Sie neben der konkreten Planung Ihrer Reise auch bei der Vorbereitung ein paar wichtige Details beachten. Sonst ist Ihr Urlaub mitunter vorbei, bevor er richtig angefangen hat. 
Mit unserer Reisecheckliste starten Sie bestens vorbereitet ins Abenteuer Ausland.

Fremde Kulturen kennenlernen, unglaubliche Städte entdecken, Sprachkenntnisse vertiefen, Work & Travel oder einfach mal abseits von Hektik, Stau und Terminen auf einer Trauminsel die Seele baumeln lassen – Optionen für Ihre ganz individuelle Auszeit gibt es viele. 
Bevor Sie aber Ihren Koffer packen, sollten Sie planen: Bei Fernreisen müssen Sie je nach Land ein Visum beantragen, mitunter Versicherungen abschließen oder sich impfen lassen. Und auch bei innereuropäischen Reisen hilft die richtige Vorbereitung: indem Sie beispielsweise vorab ärztliche Rezepte in ausreichender Menge für Ihre Reisedauer besorgen und wichtige Medikamente immer griffbereit aufbewahren (bei Flugreisen unbedingt im Handgepäck).

Haben Sie wirklich an alles gedacht? Manche der Tipps auf unserer Liste mögen Ihnen vielleicht banal vorkommen. Doch oft vergisst man im Reisefieber die selbstverständlichsten Dinge. Wenn Sie rechtzeitig alle essentiellen Punkte für Ihren Urlaub organisieren, können die schönsten Wochen des Jahres kommen – ohne Sorgen und Unsicherheiten.

So gelingt die perfekte Reisevorbereitung in sieben Schritten 
1. Einreisebestimmungen 
Wenn Sie sich für ein Reiseziel im Ausland entschieden haben, sollten Sie als Erstes die Formalitäten recherchieren:Benötigen Sie einen Pass oder reicht Ihr Personalausweis (innerhalb der EU)? Ist Ihr Dokument noch lange genug gültig? Die meisten Länder verlangen bei der Einreise eine Gültigkeit von mindestens weiteren sechs Monaten. Sollten Sie mit Kindern reisen, stellen Sie sicher, dass diese ebenfalls ein eigenes, gültiges Ausweisdokument besitzen. 
Müssen Sie ein Visum beantragen? Bei Pauschalreisen übernimmt dies manchmal der Reiseveranstalter für Sie. Nehmen Sie mindestens zwei Passfotos mit. Diese sind manchmal vor Ort für ein Einreisevisum erforderlich oder für die Weiterreise in ein anderes Land. 
Gibt es Vorbedingungen für Ihren Gesundheitszustand oder Pflichtimpfungen, die Sie bei der Einreise nachweisen müssen? Prüfen Sie Ihren Impfpass. 
Hinweis: Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder sowie weitere Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie beim Auswärtigen Amt . 
Einreisevoraussetzungen auf einen Blick:

  • Pass/Personalausweis (Gültigkeit prüfen), gegebenenfalls Ausweisdokument für Kinder mitnehmen
  • Visum beantragen (an Passbilder denken)
  • Impfpass prüfen, Hausarzt konsultieren

2. Weitere Dokumente
Wenn Sie die Einreisevoraussetzungen Ihres Ziellandes oder Ihrer Zielländer erfüllen, gilt es, die Details Ihrer Reise zu planen:
Haben Sie die Tickets für Ihren Flug oder andere Verkehrsmittel sowie Ihre sonstigen Reiseunterlagen sicher digital gespeichert oder ausgedruckt? Heute reicht es häufig aus, das Dokument im Smartphone oder Wearable verfügbar zu haben. 
Vergessen Sie Ihren deutschen Führerschein nicht, sofern Sie vor Ort einen Leihwagen nutzen möchten. Oder beantragen Sie für Ihr Zielland außerhalb der EU einen internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle. Er ist gegen eine Gebühr von 15 bis 20 Euro meist direkt erhältlich. 
Wollen Sie vor Ort arbeiten und ist dafür die Beantragung eines Führungszeugnisses erforderlich? Denken Sie auf jeden Fall daran, einen aktuellen Lebenslauf mitzunehmen. Auch Empfehlungen oder Zeugnisse in Kopie können hilfreich sein. Vergessen Sie nicht, diese in die Landessprache oder eine internationale Verkehrssprache übersetzen zu lassen.

Weitere Dokumente auf einen Blick:

  • Buchungstickets/Reiseunterlagen ausdrucken oder speichern
  • (Internationalen) Führerschein mitführen
  • Bei Arbeitswunsch gegebenenfalls Führungszeugnis, Lebenslauf, Zeugnisse mit Übersetzung mitführen

3. Finanzen 
Nicht überall auf der Welt werden Debit- und Kreditkarten akzeptiert. Sorgen Sie vor, indem Sie folgende Dinge bei Ihrer finanziellen Planung beachten:
Lassen Sie sich etwas Bargeld (im Wert von 100-200 Euro) in der entsprechenden Landeswährung auszahlen, um in jeder Situation zahlungsfähig zu sein. 
Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer SparkassenCard (Debitkarte) und lassen Sie sie für die Nutzung im Ausland freischalten. Vergessen Sie besonders bei einem längeren Auslandsaufenthalt Ihre Kreditkarte nicht (prüfen Sie auch deren Gültigkeit) oder beantragen Sie diese noch rechtzeitig. Sie ist das gängigste AuslandsZahlungsmittel. Hier finden Sie alle Informationen zu den Sparkassen-Kreditkarten. 
Schalten Sie sich für das Sparkassen Online-Banking frei und installieren Sie idealerweise die S-App auf Ihrem Smartphone.
So behalten Sie immer und an jedem Ort der Welt den Überblick über Ihre Finanzen. 
Richten Sie Daueraufträge ein, um die pünktliche Bezahlung laufender Rechnungskosten während Ihrer Abwesenheit sicherzustellen. Informieren Sie sich zudem, ob Sie bei längerer Abwesenheit einem Verwandten Konto-Vollmachten ausstellen sollten oder es sinnvoll ist, einen Kontoumzug zu beauftragen.
Hinweis: Notieren Sie sich die Nummern Ihrer Kredit- und Debitkarte sowie die Notfallnummer, um sie im Verlustfall sofort sperren zu lassen. Aus dem Ausland ist das die +49 116 116 (gebührenpflichtig). 
Von wichtigen Dokumenten, Karten, Visa und Pässen sollten Sie sich Kopien fürs Handgepäck anfertigen – oder Fotos/Scans davon im eSafe innerhalb des geschützten OnlineBanking-Bereichs Ihrer Sparkasse Witten ablegen. Das erleichtert Ihnen im Verlustfall die Zusammenarbeit mit regionalen Behörden oder der Deutschen Botschaft.

Finanzen auf einen Blick:

  • SparkassenCard (Debitkarte) und Kreditkarte (Gültigkeit prüfen) mitnehmen/beantragen
  • Sparkassen Online-Banking freischalten 
  • S-App auf Smartphone installieren 
  • Daueraufträge einrichten 
  • Vollmachten erteilen oder Kontoumzug beantragen
  • Notfallnummer zur Sperrung von Kredit- und Debitkarte notieren (+49 116 116) 
  • Kopien von Dokumenten, Karten, Visa und Pässen anfertigen – und in den eSafe bei Ihrer Sparkasse hochladen

4. Versicherungen 
Unterwegssein ist inspirierend, spannend und herausfordernd, aber auch mit allerlei Risiken verbunden. So sichern Sie sich ab:
Führen Sie die Mitgliedskarte Ihrer Krankenversicherung immer bei sich und informieren Sie sich zudem über eine temporäre Auslandskrankenversicherung. Ohne diese müssen Sie Behandlungs- oder Krankenhauskosten selbst tragen. Für einen Auslandsaufenthalt mit einer Länge von acht Wochen und mehr sollten Sie eine Langzeitauslandskranken-versicherung abschließen. 
Ziehen Sie auch eine Reiseunfallversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reisegepäckversicherung in Betracht. 
Sie fahren mit dem eigenen Auto ins Ausland? Dann denken Sie an die sogenannte Grüne Versicherungskarte – in einigen Ländern benötigen Sie das internationale Dokument, um im Schadensfall Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Hinweis: Es empfiehlt sich, Übersetzungen der wichtigsten Dokumente in Landessprache anzufordern (zum Beispiel von der Bescheinigung über Ihre Auslandskrankenversicherung).

Und: Beachten Sie auch das clevere Versicherungspaket, welches in unsere Mastercard Gold integriert ist: Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenversicherung, Auslandsreise-Krankenversicherung, Kfz-Schutzbrief für das europäische Ausland sowie 24-Stunden Reise-Notfallservice – auch Wunsch auch mit Notfall-Bargeld.

Versicherungen auf einen Blick:

  • Mitgliedskarte der Krankenversicherung oder Auslandskrankenversicherungspolice mitnehmen
  • Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiseunfallversicherung prüfen 
  • Grüne Versicherungskarte der Kfz-Haftpflichtversicherung anfordern

5. Gesundheit 
Höhenlage, Klimawechsel, eingeschränkte Trinkwasserqualität und ungewohnte Ernährung im Ausland können für Ihren Körper anstrengend sein. So bleiben Sie fit:

Halten Sie für Ihr Immunsystem bei akutem Bedarf Unterstützung parat. Tabletten für Magenverstimmungen, Übelkeit und eventuell Reise- oder Seekrankheit sowie Schmerztabletten und Pflaster gehören in eine Basis-Reiseapotheke. Für bestimmte Regionen empfiehlt sich zudem die Mitnahme von Mückenschutzspray und Tabletten für Malaria-Prophylaxe- oder Malaria-Standby.
Denken Sie an Ihren Blutgruppenausweis und weitere Notfall-Ausweise (Diabetiker, Allergiker). 
Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, besorgen Sie sich nach Möglichkeit vorab ärztliche Rezepte für die gesamte Reisedauer. Bedenken Sie auch, dass Ihre Medikamente möglicherweise nicht an jedem Ihrer Reiseziele sofort verfügbar sind. Stellen Sie aber in jedem Fall sicher, dass die Mitnahme von Arzneimitteln nicht gegen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes verstößt. 
Für die meisten Regionen ist es ausreichend, die Standardimpfungen aktuell zu halten und mit Impfungen gegen Hepatitis A und B zu ergänzen. Konsultieren Sie unbedingt rechtzeitig Ihren Hausarzt zum Thema Impfungen. Er kennt die Empfehlungen zu einzelnen Ländern und kann Sie im Einzelfall auch an einen speziellen Tropenarzt verweisen.

Gesundheit auf einen Blick:

  • Reiseapotheke zusammenstellen gegen Übelkeit, Reise-/Seekrankheit, Schmerzen und andere Beschwerden
  • Notfall-Ausweise mitnehmen (Diabetiker, Allergiker
  • Ärztliche Rezepte oder wichtige Medikamente für die gesamte Reisedauer besorgen
  • Rechtzeitig impfen lassen

6. Zuhause 
Wer länger unterwegs sein will, muss so manches zuhause zurücklassen. Gut, wenn man weiß, dass alles geregelt wurde rund um Wohnung, Pflanzen oder das geliebte Haustier:

Bei den heutigen Mietpreisen planen viele, Ihr Zuhause unterzuvermieten, wenn sie eine bestimmte Zeit reisen. Sofern es sich nicht ohnehin um Ihr Eigentum handelt, sollten Sie das allerdings nur mit Einwilligung des Vermieters tun. 
Planen Sie außerdem genug Vorlauf ein, um einen geeigneten Kandidaten zu finden. Schließlich möchten Sie bei Ihrer Rückkehr keine böse Überraschung erleben. Im Idealfall sorgt Ihr Untermieter dafür, dass Ihre Pflanzen die Reisezeit unbeschadet überstehen und leert Ihren Briefkasten regelmäßig. 
Sofern Sie nicht untervermieten, sollten Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen oder Ihren Posteingang mit Bekannten oder Nachbarn regeln. Es empfiehlt sich zudem, einem Vertrauten den Zweitschlüssel für Ihre Wohnung auszuhändigen. 
Sie haben ein Haustier, aber können Bello oder Mieze nicht mit in den Urlaub nehmen? Haustierpensionen sind eine Alternative, wenn Freunde und Verwandte keine Zeit haben, sich um das Tier zu kümmern. Geben Sie Ihrem Liebling am besten einen vertrauten Gegenstand mit. Der Gummi-Quietscher oder die Plüschmaus helfen bestimmt ein wenig über den Trennungsschmerz hinweg. 
Wenn Ihr Zuhause über mehrere Monate leer stehen wird, ist es mitunter sinnvoll Ihren Telefonanschluss sowie Gas-, Wasser- und Stromlieferungsverträge zu kündigen. Ebenso verfahren Sie mit Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements. Schalten Sie zudem die Sicherungen aus, damit Ihre Geräte nicht im Standby unnötig Strom verbrauchen. Achten Sie darauf, dass Ihr abgeschalteter Kühlschrank geleert ist und offensteht, damit sich kein Schimmel oder Geruch bilden kann.

Zuhause auf einen Blick:

  • Wohnungsschlüssel an Nachbarn oder Bekannte aushändigen oder untervermieten 
  • Posteingang regeln, zum Beispiel durch Nachsendeauftrag
  • Für Pflanzen und Haustiere vorsorgen 
  • Bei langer Abwesenheit überflüssige Abos, Telefonanschluss sowie Gas-, Wasser- und Stromlieferungsverträge kündigen 
  • Bei langer Abwesenheit Sicherungen abschalten und Kühlschrank leeren

7. Sonstiges 
Wenn alles andere geregelt und geplant ist, geht es ans Kofferpacken. Da kommt einfach mit, was gefällt, oder? Nicht ganz, denn mit den Tipps dieser Packliste lässt sich auch Ihr Reisegepäck optimieren:

Von Technik-Equipment bis Kleidung: Jedes Ding braucht Platz – und wiegt. Wer leichter reist, reist freier, das ist die goldene Regel beim Packen. Es spielt dabei übrigens kaum eine Rolle, ob Sie nur eine Pauschalreise-Woche, mehrere Backpacker-Monate oder auf unbestimmte Zeit als digitaler Nomade überall auf der Welt unterwegs sein werden. Dinge aus der Kategorie „nur für den Fall der Fälle“ können Sie getrost zu Hause lassen.
Wer sich auf einen Rucksack oder Trolley für das Handgepäck beschränken kann, spart beim Reisen viel Zeit und Geld. Zum einen fallen bei Flugreisen keine ExtraGebühren an, zum anderen entfällt auch das lästige Einchecken und Aufs-Gepäck-Warten bei der Ankunft.
Sicherer ist es obendrein: Wer seinen Rucksack immer bei sich trägt, dem kommt er nicht so schnell abhanden. Vergessen Sie nicht, Kosmetik und Flüssigkeiten in einen verschließbaren Plastikbeutel zu packen.
Wer sich für seine Flugreise partout nicht limitieren kann, muss sein Gepäckstück beim Check-in aufgeben. Beachten Sie die Beschränkungen für das Maximalgewicht. Wiegen Sie also Ihren Koffer vorher. Sollte er mehr als 20 Kilo auf die Waage bringen, verlangen die meisten Airlines saftige Gebühren: zum Teil bis zu 20 Euro pro zusätzlichem Kilo.
Prüfen Sie, ob Ihr Handy im Zielland funktioniert oder ob Sie ein Prepaid-Telefon und eine spezielle SIM-Karte für das entsprechende Land benötigen. Speichern Sie die +49 vor die Rufnummern in Ihrem Handy, damit Sie sie im Ausland problemlos verwenden können.

Zu guter Letzt: Ladekabel und Reiseadapter nicht vergessen! Es sei denn, Sie möchten ganz bewusst mal ein paar Tage nicht erreichbar sein.

Sonstiges auf einen Blick:

  • Nach Möglichkeit nur mit Handgepäck reisen  Plastikbeutel für Flüssigkeiten besorgen 
  • Aufgabe-Gepäck wiegen (Maximalgewicht beachten) 
  • Handy-Freischaltung fürs Ausland prüfen 
  • Handynummern mit internationaler Vorwahl +49 einspeichern
  • Ladekabel und Reiseadapter einpacken

Tipp: Einfach unsere Reisecheckliste in Kurzform als PDF herunterladen. Ausdrucken. Abhaken. So vergessen Sie sicher nichts.
Sie haben Fragen rund um Finanzen und Versicherungen auf Reisen? Sprechen Sie einen unserer Berater in Ihrer Filiale an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Am besten jetzt gleich hier einen Termin vereinbaren!
Und: Unsere Mastercard Gold (Kreditkarte) ist ein wertvoller Reisebegleiter. Lassen Sie sich auch dazu informieren.

So… Jetzt aber tatsächlich das Wichtigste:
Entspannen Sie – und genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt.
Gute Reise!

Schon als Student oder Berufseinsteiger an die eigene Rente denken? Gerade erst angefangen zu arbeiten und schon Geld für die Altersvorsorge zurücklegen?
Ja, damit bist du tatsächlich gut beraten. Denn für ein entspanntes Leben im Alter reicht die gesetzliche Rente nicht aus.

(mehr …)

Die Möglichkeit, gegebenenfalls in seine eigene, bislang vermietete Immobilie einziehen zu können, hat der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Dazu gibt es für Vermieter das Instrument der Eigenbedarfskündigung. Voraussetzung ist die Tatsache, dass der Eigentümer selbst, ein naher Verwandter oder Haushaltsangehöriger den Wohnraum benötigt und dies im Kündigungsschreiben auch klar benannt wird.

In der Praxis gibt es wegen der Eigenbedarfskündigung immer wieder rechtlichen Ärger: Mieter bestreiten zum Beispiel häufig, dass überhaupt ein echtes Interesse an Eigennutzung vorliegt. Sie vermuten, diese Art der Kündigung sei nur vorgeschoben, um die Immobilie besser weiterverwerten zu können.

Das Urteil im Detail

Ein sehr hohes Lebensalter kann Mieter vor der Eigenbedarfskündigung schützen.
So scheiterte ein Eigentümer in Berlin mit seinem Ansinnen, ein 87 und 84 Jahre altes Paar aus seiner Wohnung zu entfernen. Die Betroffenen verwiesen darauf, das sei ihnen wegen ihres Gesundheitszustandes, ihres hohen Alters und ihrer sozialen Verwurzelung in der Gegend nicht zuzumuten. Das Landgericht Berlin akzeptierte diese Härtegründe. Wenn der Vermieter nicht seinerseits besonders gewichtige Nachteile erleide, falls er das Objekt nicht beziehen könne, dann müsse er verzichten. Hier sei das nicht der Fall gewesen, er habe schließlich nicht einmal eine ganzjährige Nutzung beabsichtigt. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 345/18)
Quelle: LBS, Infodienst Recht+Steuern

Wenn Sie sich nachhaltig vor einer Eigenbedarfskündigung schützen wollen, ist selbstverständlich auch eine eigene Immobilie eine gute Idee. Und oftmals muss die Rate für die Finanzierung einer Eigentumswohnung nicht höher sein, als die bisher gewohnte Kaltmiete.
Daher: Jetzt mit den Immobilienexperten der Sparkasse sprechen. Am besten jetzt sofort einen Termin vereinbaren!

Warn- und Überwachungsanlagen gewinnen eine immer größere Bedeutung – sei es, dass sie (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Falle von Rauchentwicklung Alarm schlagen oder Einbrecher verscheuchen sollen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei gelegentlich auch zu Streitigkeiten kommen kann. Mal geht es um die vermeintlich fehlerhafte Anbringung der Geräte, mal um den Signalton, der als Störung empfunden wird.

Acht Urteile im Detail

Wer auf eigene Faust eine Alarmanlage installiert, der sollte wissen, was er tut. Denn kommt es später zu einem Fehlalarm mit Polizeieinsatz, dann kann der Betreiber der Anlage zur Kasse gebeten werden. Das musste ein Kioskbesitzer erfahren, zu dessen Geschäft die Beamten eines Abends wegen aktivierter Alarmleuchte gerufen worden waren. Vor Ort stellten sie keinen Einbruchsversuch fest. Für die Kosten des Einsatzes nach diesem Fehlalarm wurde dem Kioskbesitzer vom Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 414/11) 120 Euro aufgebürdet.

Brandmeldeanlagen sollten so angebracht und so eingestellt werden, dass sie tatsächlich nur im Notfall aktiv werden. In einem Seniorenzentrum war das offensichtlich nicht so. Dort löste bereits leicht angebranntes Essen in der Küche einer Altenwohnung zwei Mal nacheinander einen Fehlalarm aus und die Feuerwehr musste anrücken. Die Behörden forderten jeweils 400 Euro Einsatzkostenpauschale. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 491/14) entschied, dass dies wegen der ungenügenden Einstellung der Brandmelder durch den Betreiber der Anlage gerechtfertigt sei.

Mieter sollten bei der Überprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern in ihren Räumlichkeiten kooperativ sein. Sind sie das nicht, so rechtfertigt das einem Urteil des Landgerichts Konstanz zufolge (Aktenzeichen 11 S 83/17) die fristlose Kündigung durch den Eigentümer. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig. Ein solches Verhalten stellt nämlich eine Gefährdung des Mietshauses und all seiner Bewohner dar.

Wo sich ein Überwachungsgerät befindet, da besteht rein theoretisch häufig auch die Möglichkeit anderweitiger Überwachung der Wohnungsnutzer. Ein Mieter lehnte zum Beispiel einen Funk-Rauchmelder mit Fernwartung ab, weil er fürchtete, dieses Gerät könne zur Übermittlung anderer, persönlicher Daten verwendet werden. Tatsächlich wurden einmal im Monat Daten weitergeleitet (zum Batteriestand und zur Frage, ob die Umgebung des Brandmelders nicht verstellt ist). Doch das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 2921/15) nahm seine Beschwerde mangels Erfolgsaussichten gar nicht erst an.

Grundsätzlich wird bei Fehlalarmen zwischen privaten, manchmal technisch nicht so ausgereiften Anlagen und Anlagen im öffentlichen Interesse unterschieden. Bei Version Nummer eins werden im Falle von Fehlschaltungen häufig Gebühren für die unnötige Anfahrt der Einsatzkräfte verlangt, bei Version Nummer zwei ist das in der Regel nicht so. Das mussten Hausbesitzer erfahren, deren optischer Alarm an ihrem Haus sich als unbegründet erwiesen hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 18 K 323/01) bestätigte die 170 Euro Gebühr und legte in seinem Urteil auch fest, dass bei Einrichtungen zum Schutz des öffentlichen Interesses (zum Beispiel Museen) solche Zahlungen in der Regel nicht angebracht seien.

Alarmanlagen haben es an sich, dass sie eine gewisse Lautstärke entwickeln. Schließlich sollen sie ja im Notfall auf sich aufmerksam machen. Wenn allerdings bereits das Einschalten Geräusche verursacht (hier: kurzfristig 105 Dezibel), dann müssen das die Nachbarn nach Ansicht des Amtsgerichts Duisburg (Aktenzeichen 33 C 2116/16) nicht dulden. Schon gar nicht sei das angebracht, entschieden die Richter, wenn der Besitzer seine Anlage wegen seiner Schichtarbeit häufig erst zur Nachtzeit in Betrieb nehme.

Wer im Rahmen des betreuten Wohnens ein Hausnotrufsystem bei sich zu Hause installieren lässt, der kann dafür die Steuerermäßigung der haushaltsnahen Dienstleitung geltend machen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 7 K 7128/17) hielt es in dem Zusammenhang nicht für entscheidend, dass sich die Notrufzentrale selbst außerhalb der Wohnung befindet und damit im örtlichen Sinne nicht unbedingt „haushaltsnah“ ist.

Besitzer von Gebäuden und Grundstücken sind dazu verpflichtet, den Fortbestand von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen auf ihrem Anwesen zu dulden. Das gehört zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen 7 K 3053/11) wies mit dieser Begründung die Klage einer Eigentümerin ab, die eine auf dem Dach ihres Gebäudes befindliche Feuerwehrsirene entfernen lassen wollte. Sie hatte die Immobilie, eine ehemalige Grundschule, von der Kommune erworben und bestritt nun die Notwendigkeit genau dieses Standorts. Die Fachleute sahen es jedoch anders.

Quelle: LBS, Infodienst Recht und Steuer

Mit Schulden ins Berufsleben starten? Ja. Viele finanzieren zumindest Teile ihres Studiums oder ihrer Ausbildung über das sogenannte Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) und müssen das Staatsdarlehen nach dem Berufseinstieg zurückzahlen. Wir erklären, wie Sie bei der Rückzahlung Ihres Studienkredits sparen – und so dafür sorgen, dass möglichst viel vom eigenen Gehalt übrigbleibt.

Das BAföG erleichtert das Studium.
Für viele ist die staatliche Finanzspritze eine wichtige Einnahmequelle während der eher geldschwachen Studienjahre. Mit dem Berufseinstieg beginnt dann erstmals eine Zeit finanzieller Eigenständigkeit und zunehmender Verantwortung.
Es gilt, sich gegen die wichtigsten Risiken abzusichern, am besten frühzeitig die Altersvorsorge anzugehen und die eigene Finanzplanung in Angriff zu nehmen. Wer seine Ausbildung oder sein Studium mithilfe von BAföG oder Ausbildungs-krediten finanziert hat, muss die Rückzahlung seiner Schulden einkalkulieren.

Wie viel muss ich zurückzahlen?
Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit bei 735 Euro pro Monat. Bei maximal fünf Jahren Förderdauer ergibt sich eine Summe von 44.100 Euro. Den vollen Betrag müssen Berufseinsteiger aber nicht zurückzahlen – denn die BAföG-Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinsfreien Darlehen. Dazu kommt: Der Rückzahlungsbetrag ist auf maximal 10.000 Euro gedeckelt. Mehr müssen Sie also nicht zurückzahlen – auch nicht, wenn Sie während des Studiums immer den BAföG-Höchstsatz bekommen haben.
Übrigens: Die individuelle Förderungshöchstdauer bezieht sich immer auf die Regelstudienzeit des Bachelor-Studiengangs. 

Wann muss ich zurückzahlen?
Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer verschickt das Bundesverwaltungsamt den Rückzahlungsbescheid. Darin stehen alle Informationen zu Höhe und Dauer der Raten für die BAföG-Rückzahlung.
Die erste Rate wird dann ein weiteres halbes Jahr später fällig, also insgesamt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Darlehenssumme muss dann standardmäßig innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden.
Gut zu wissen: Wer eine vorzeitige Rückzahlung plant, wird ausgebremst. Es ist nicht möglich, das Darlehen schon vor dem Eingang des Rückzahlungsbescheids zurückzuzahlen. Die Annahme des Staates: Nach Ablauf von fünf Jahren beziehen Förderungsempfänger ein angemessenes Gehalt und sind so tatsächlich in der Lage, das Darlehen auf einmal oder kontinuierlich in dreimonatigen Raten zu tilgen.
Übrigens: Sie müssen die BAföG-Förderung auch zurückzahlen, wenn Sie Ihr Studium abgebrochen haben.
Tipp: Denken Sie immer daran, dem Bundesverwaltungsamt Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Wenn der Rückzahlungs-bescheid nicht zugestellt werden kann, kommen unnötige Kosten auf Sie zu.

Wie kann ich bei der Rückzahlung sparen?
Sie haben grundsätzlich genug Zeit, Ihre BAföG-Schulden zu begleichen. In der Regel müssen Sie alle drei Monate 315 Euro abstottern. Den Höchstsatz von 10.000 Euro hätten Sie so nach acht Jahren zurückgezahlt.
Wenn Sie allerdings Ihre Schulden „auf einen Schlag“ oder zumindest teilweise früher zurückzahlen, bekommen Sie einen Nachlass. Wie hoch dieser ausfällt, ist abhängig von der Höhe des Darlehens. Mindestens beträgt er acht Prozent, maximal 50,5 Prozent. Eine schnelle Tilgung macht sich also bezahlt.
Alles Wichtige zur Höhe der Tilgung und des Nachlasses steht im Rückzahlungsbescheid.
In vielen Fällen lohnt sich ein Kredit, wie zum Beispiel der Sparkassen-Privatkredit. Denn es kann sinnvoll sein, einen Kredit aufzunehmen, um das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Denn der Nachlass ist oft höher als die Kosten für einen Kredit – besonders bei den aktuell niedrigen Zinsen.

Ein konkretes Beispiel?
Okay: Anne hat eine BAföG-Darlehensschuld von 9.500 Euro.
Wenn sie diese früher zurückzahlt, erhält sie 27,5 Prozent Rabatt. Sie muss also im Endeffekt also nur 6.888 Euro zahlen. Da sie den Betrag allein nicht zusammenbekommt, nimmt sie einen Kredit auf. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Die Zinsen liegen bei fünf Prozent.
Sie zahlt letztlich rund 911 Euro Zinsen für den Kredit, spart aber durch das schnelle Tilgen 2.612 Euro ein. Für Anne lohnt sich deshalb der Kredit für die Rückzahlung des BAföG-Darlehens. Ob es bei Ihnen auch so ist, prüfen Sie am besten gemeinsam mit uns.

Die BAföG-Raten haben auch ihre Vorteile
Umzuschulden ist nicht für jeden die beste Lösung bei der Rückzahlung der Förderung. Das gilt beispielsweise für Berufseinsteiger mit einem sehr geringen Gehalt oder einem unsicheren Job.
Denn der Vorteil beim BAföG-Abstottern ist, dass Sie die Raten zeitweise aussetzen können. Das geht bei einem normalen Darlehen nicht immer. Je nach Kreditvereinbarung müssen Sie die Raten auch bei einer finanziellen Durststrecke weiterzahlen.

Was mache ich, wenn ich die BAföG-Raten nicht zahlen kann?
Wer fünf Jahre nach der Förderung nicht genug verdient, um seine Raten zu begleichen – zum Beispiel, weil er arbeitslos oder nicht berufstätig ist –, kann eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen.
Damit werden die Schulden nicht erlassen, sondern die Rückzahlung wird um ein Jahr aufgeschoben. Diese Stundung ist maximal zehn Jahre lang möglich, dann wird keine weitere Freistellung gewährt und der ehemalig Studierende muss mit der Rückzahlung beginnen.
Übrigens: Es gibt eine fixe Untergrenze für das monatliche Nettoeinkommen, die festlegt, ob eine Freistellung gewährt wird. Wer verheiratet ist, in einer eigentragenden Lebenspartnerschaft lebt und/oder ein eigenes Kind, ein Kind des Ehe-/Lebenspartners oder ein Pflegekind im Haushalt betreut, für den gilt eine erhöhte Einkommensgrenze.

Alles Wissenswerte zur BAföG-Rückzahlung auf einen Blick

  • Die maximale Höhe der individuell zurückzuzahlenden BAföG-Schulden beläuft sich auf 10.000 Euro.
  • Fünf Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer beginnt die Rückzahlung.
  • Die Bafög-Schulden können auf einmal oder in dreimonatigen Raten beglichen werden.
  • Die Rückzahlung muss normalerweise innerhalb von 20 Jahren erfolgen.
  • Wer seine Schulden auf einen Schlag zurückzahlt, profitiert von einem Nachlass von bis zu 50 Prozent. 
  • Geringverdiener können eine Freistellung der Rückzahlung beantragen und damit die Rückzahlungsfrist auf höchstens 30 Jahre verlängern. 

BAföG-Reform Ende 2019: Welche Änderungen gibt es?
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Mai 2019 das 26. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Die Reform wird als dringend notwendig erachtet, da durch die BAföG-Anpassungen der jüngeren Vergangenheit beispielsweise weder die Inflation noch die derzeitigen Mietsteigerungen ausgeglichen wurden.

Mit dem neuen Änderungsgesetz sollen Bildungsschulden kein Grund mehr für Verschuldungsängste auf Seiten der Studierenden sein: Laut Schuldner-Atlas Deutschland 2018 kann derzeit gut jeder zehnte Erwachsende in Deutschland seine laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen.
Die BAföG-Änderungen, die im Herbst 2019 in Kraft treten sollen, beinhalten daher generell höhere Förderungsleistungen und an die aktuellen Mieten angepasste Wohnkosten sowie höhere Freibeträge.
Veränderungen ergeben sich auch bei der BAföG-Rückzahlung: Die Ratenhöhe wird steigen auf quartalsweise 390 Euro statt bisher 315 Euro, dafür werden aber künftig höchstens 77 Raten fällig – auch wenn Sie zeitweise wegen geringen Einkommens niedrigere Ratenzahlungen vorgenommen haben. Nach insgesamt 20 Jahren wird eine etwaige Restschuld außerdem künftig vollständig erlassen.
Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: Gegebenenfalls verringern sich künftig die Rabatte für die Rückzahlung auf einen Schlag. Dies bedarf jedoch vorher noch der Änderung der aktuellen Darlehensverordnung.
Im Gespräch geben wir Ihnen gerne mehr Tipps zu Ihren Finanzen als Berufseinsteiger sowie zu den Themen Schulden, Privatkredit oder Überschuldung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Rückzahlungs-Ausnahmen:
Schüler-BAföG und Meister-BAföG

Schüler-BAföG ist im Normalfall ein Vollzuschuss, da Schüler neben der Ausbildung regelmäßig nicht selbst arbeiten. Daher muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.
Das sogenannte Meister-BAföG für die berufliche Fortbildung ist anders als das Studenten-BAföG nur zu einem Drittel Zuschuss und zu zwei Dritteln ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei der Rückzahlung fallen ab dem Start der BAföG-Rückzahlung Zinsen an.

Alles klar?
Unsere Beraterinnen und Berater stehen an elf Standorten in allen Wittener Stadtteilen gern mit Rat und Tat zur Verfügung…
… und wenn Sie es wünschen, kommen wir auch gern zu Ihnen nach Haus.
Am besten gleich hier und jetzt einen Termin vereinbaren.

 

 

 

Ihr digitales Schließfach –
kostenlos als wertvoller Bestandteil Ihres Sparkassen-Privatgirokontos!

Kennen Sie schon den Elektronischen Safe (eSafe) Ihrer Sparkasse Witten? Darin können Sie persönliche Dokumente sicher hinterlegen, flexibel und weltweit darauf zurückgreifen.
Wir erklären, warum der eSafe auch für Sie interessant ist – und wie es funktioniert.

Stellen Sie sich vor, Ihre Geldbörse mit allen Ausweisen und Karten wurde Ihnen im Ausland gestohlen.
Na klar: Zunächst mal telefonisch unter 116 116 die Sparkassen-Cards und Kreditkarten sperren.  Okay, zunächst ist damit schon mal alles klar.
Doch nun brauchen Sie auch dringend Ersatzdokumente, doch niemand kennt Sie!
Wenn Sie nun aber eine digitalisierte Kopie (Scan) Ihres Ausweises oder Reisepasses  im Elektronischen Safe hinterlegt haben, sind Sie klar im Vorteil.

Denn der Elektronische Safe im geschützten Online-Banking-Bereich ist vergleichbar mit einem digitalen Schließfach.
In Ihrem persönlichen Online-Speicher können Sie Dokumente, wie beispielsweise Ausweis, Führschein, Reiseunterlagen, Verträge, Versicherungspolicen, Steuerunterlagen oder Passwörter nach deutschem Datenschutz-Standard aufbewahren. Diese stehen Ihnen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Der eSafe ist sozusagen eine Erweiterung des elektronischen Postfachs, das jeder Online-Banking-Kunde kostenlos nutzen kann.

Weltweit auf Dokumente zugreifen
Mit dem Elektronischen Safe erhalten Sie nun zusätzlich einen privaten Bereich innerhalb des Online-Bankings, in dem Sie wichtige Dokumente speichern und weltweit darauf zugreifen können. Einmal dort hinterlegt, können nur noch Sie selbst auf die Dokumente zugreifen.
Wichtig: Auch die Sparkasse oder ein Sparkassen-Mitarbeiter kann nicht auf die Dateien/Dokumente in Ihrem eSafe zugreifen.
Und so funktioniert’s: Sie melden sich über den Online-Banking-Zugang sowie eine gültige TAN an und aktivieren den eSafe. Dann können Sie ihn für folgende Aktionen nutzen:

  • Übertragung von Dokumenten aus dem Elektronischen Postfach
  • Ordner anlegen, umbenennen und löschen
  • vorbereitete Finanzordner nutzen
  • eigene Dokumente vom Tablet oder Computer hochladen

Wann immer Sie Ihre Dokumente benötigen: Mit der Download-Funktion können Sie diese jederzeit zuhause am Computer oder mobil über Ihr Smartphone oder Tablet herunterladen. Der Zugriff auf die Dokumente ist weltweit von jedem internetfähigen Gerät aus möglich. Ob Word-Dokument, Excel-Tabelle oder PDF-Dokument – Sie können jeden Dokumententyp in Ihren eSafe hochladen.

Sie können sich den elektronischen Safe auch im Video erklären lassen: Hier geht´s zum Film!

Keine zusätzlichen Kosten
Wichtig für Sie: Den eSafe mit einem Gigabyte Speichervolumen stellt die Sparkasse Witten allen Online-Banking-Nutzern ohne weitere Kosten zur Verfügung.
Falls gewünscht, können Sie den Speicherplatz Ihres eSafes sogar noch erweitern: 5 Gigabyte kosten dann monatlich 2,99 Euro – 10 Gigabyte 4,99 Euro.
Doch ganz gleich, welche Größe Sie wählen: Alle Daten werden im geschützten Online-Banking-Bereich Ihrer Sparkasse bereitgestellt. Zugang erhalten nur Sie über die Eingabe einer TAN. Diese TAN-Sicherung können Sie bei Bedarf auch ausschalten. Dann werden nur die Zugangsdaten zum Online-Banking benötigt. Entscheiden Sie einfach selbst.

Unser Tipp: Jetzt den eigenen eSafe aktivieren – und für alle Fälle digitale Kopien (etwa als pdf-Dateien) von Ausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein …. in den eSafe hochladen. So stehen Ihnen im Notfall ruckzuck diese Unterlagen zur Verfügung!

Weitere Details zum Elektronischen Safe gibt‘s hier.