Die Betreuung eines Tieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung gelten

Wenn von einer haushaltsnahen Dienstleistung im Sinne des Steuerrechts die Rede ist, dann denkt die Mehrheit der Menschen wohl zunächst nicht an die Betreuung von Hunden und Katzen durch eine dritte Person während der Abwesenheit von Frauchen oder Herrchen. Aber auch das kann dazu gehören.

Der Fall
Ein Steuerzahler hielt sich eine Katze. Während der Zeiten, in denen er sich nicht selbst um das Tier kümmern konnte, beschäftigte er für 12 Euro pro Tag eine Kraft, die für das Füttern und das Reinigen der Katzentoilette zuständig war. Die Ausgaben in Höhe von 302,90 Euro pro Jahr machte der Betroffene in seiner Steuererklärung geltend. Das Finanzamt akzeptierte dies allerdings nicht. Die Tierbetreuung gehöre im Sinne des Gesetzgebers nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Das Urteil
Die Gerichtsbarkeit widersprach der Finanzverwaltung. Die Betreuung von Haustieren habe naturgemäß einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters und falle deswegen auch unter die Steuerbegünstigung. Man könne hier von einer regelmäßigen Arbeit sprechen, die sonst vom Halter bzw. dessen Familienangehörigen erledigt werde. Wichtig sei in dem Zusammenhang auch, dass die Versorgung der Katze ausschließlich in der Wohnung des Steuerzahlers stattgefunden habe (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 15 K 1779/14; unter dem Aktenzeichen VI R 13/15 beim Bundesfinanzhof anhängig).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Auch in diesem Jahr präsentieren wir uns – als einer der größten Ausbildungsbetriebe des Ennepe-Ruhr-Kreises – bei der Berufsbildungsmesse Mittleres Ruhrgebiet 2015 im RuhrCongress Bochum.

Am 09.09. und 10.09.2015 stehen wir Ihnen dort Rede und Antwort:
Wie werde ich Bankkauffrau/Bankkaufmann?
Wie läuft die Ausbildung ab?
Wann und wie muss ich mich bewerben?
Und welche Noten muss ich haben, um zu einem Einstellungstest eingeladen zu werden?

Ob allgemeine Fragen zum Berufsbild oder gezielte zu Ausbildungsplan, Praktika und dualem Studium, die Kombination aus Studium und Ausbildung: Aus erster Hand erfahren hier Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer etwas über die Vielfalt unseres Berufes.

Sie finden uns an Stand 31, Haupthalle EG.
Termin:
09. September 2015 von 9.00 bis 16.00 Uhr
10. September 2015 von 9.00 bis 16.00 Uhr
Ort:
RuhrCongress Bochum
Stadionring 20, 44791 Bochum

Informationen zur Ausbildung bei uns natürlich auch unter
www.sparkasse-witten.de/ausbildung

Beate Wohlfahrt löst die Rätselfrage rund um den Ruhrviadukt und gewinnt einen 24-karätigen Goldbarren.

„Wittener Schnitzeljagd II“ lautet der Titel unseres aktuelleWandkalenders. Darin enthalten ist ein monatliches Gewinnspiel, welches die Wittener auf heimatkundliche Fährten lockt: In jedem der zwölf Monate gibt es einen 5-Gramm-Goldbarren zu gewinnen.

Wie viele Bögen hat der Ruhrviadukt? So lautete die Aufgabe des Juli-Rätsels. Beate Wohlfahrt hat sich der Rätselfrage angenommen – und unternahm zunächst einen kleinen Ausflug zum Bergerdenkmal auf dem Hohenstein. Doch auch aus dieser luftigen Höhe konnte sie nicht alle Bögen sehen- oder sogar zählen. Danach ging unsere Kundin sehr pragmatisch vor und fand schließlich im Internet die richtige Lösung: Der Viadukt hat genau 20 Bögen – und drei davon sind eine Stahlkonstruktion. Unter rund 600 Teilnehmern hatte sie schließlich die Nase vorn und wurde als Gewinnerin ausgelost. Jens Sudwischer, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Siegfriedstraße, traf sich nun mit der Gold-Gewinnerin im Wittener Ruhrtal – und überreichte den 5-Gramm-Goldbarren.

Erbaut wurde der Viadukt übrigens zwischen 1913 und 1916. Er hat eine wechselvolle, hundertjährige Geschichte hinter sich. So wurde die Brücke lediglich 45 Jahre lang von Personenzügen genutzt. Heute rollen nur noch schwere Güterzüge über das historische Bauwerk. Was jetzt ein geschätztes Wahrzeichen der Ruhrstadt ist, wurde damals von der Bevölkerung übrigens zunächst als „Landschaftsverschandelung“ abgelehnt.

Sie kennen sich auch in Witten aus und möchten ebenfalls pures Gold gewinnen?

Na los! Die „Wittener Schnitzeljagd“ des Monats August führt Sie mitten ins Herz der Innenstadt – zum Wittener Rathaus. Dort gibt es einen besonderen Briefkasten. Und genau um diesen roten Briefkasten und seine Geschichte als Geschenk einer Wittener Partnerstadt geht es im August-Rätsel.

Machen Sie mit.

Die konkrete Rätselfrage sowie wissenswerte Details und spannende Informationen rund um das Wittener Rathausgebäude findet man auf der Rückseite des aktuellen Kalenderblatts und auch online. Auch diesmal wartet wieder ein echter Goldbarren aus fünf Gramm 24-karätigem Feingold auf den Gewinner. Übrigens: Die Recherche der August-Rätselfrage lässt sich wunderbar mit einem sommerlichen Shoppingbummel und einer anschließenden Erfrischung in der Wittener Innenstadt verbinden.

Mit der kostenlosen Infobroschüre zum Thema elektronische Rechnungsabwicklung erhalten interessierte Unternehmen eine Kompaktübersicht zu den damit verbundenen organisatorischen, technischen und rechtlichen Aspekten.

Täglich werden tausende Rechnungen per Post quer durch Deutschland verschickt. Für Rechnungssteller können durch diese Form der Kommunikation hohe Kosten entstehen, z. B. für Portogebühren oder Geschäftspapier. Auch für Rechnungsempfänger kann die Verarbeitung von papierhaften Rechnungen einige Herausforderungen mit sich bringen. Beispielsweise führen Verzögerungen im Rahmen der Bearbeitung dazu, dass Skonti nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Abhilfe für diese und andere Probleme kann der Versand bzw. der Empfang elektronischer Rechnungen leisten. Um vor allem kleinen und mittleren Unternehmen einen einfachen Einstieg in die elektronische Rechnungsabwicklung zu ermöglichen, bietet die aktuelle Infobroschüre des eBusiness-Lotsen Ostbayern eine kompakte und übersichtliche Hilfestellung zu diesem Thema.

Die Infobroschüre sowie weitere Informationsmaterialien zum Thema „Elektronische Rechnungsabwicklung“ können über das Portal www.elektronische-rechnungsabwicklung.de kostenlos heruntergeladen werden.

Aktuell beschäftigen sich viele Unternehmen mit der Übertragung elektronischer Rechnungen zwischen Lieferanten und Kunden. Sie wollen die zum Teil erheblichen Einsparpotentiale und Vorteile dieses Verfahrens für sich nutzen. Erfahrungsgemäß schrecken jedoch gerade kleinere und mittlere Unternehmen davor zurück, Ein- und Ausgangsrechnungen in digitaler Form zu bearbeiten. Ein möglicher Grund hierfür besteht in der Annahme, dass eine derartige Umstellung zu kompliziert und mit hohen Anschaffungs- bzw. Anpassungskosten verbunden sei.

ibi research an der Universität Regensburg, Träger des eBusiness-Lotsen Ostbayern, hat es sich deshalb mit der kostenlosen Informationsreihe „Elektronische Rechnungsabwicklung“ zur Aufgabe gemacht, anbieterneutrale und praxisnahe Hilfestellungen zu entwickeln, die vor allem den Mittelstand bei der Einführung elektronischer Rechnungsprozesse unterstützen sollen.

Unternehmen schätzen ihr Wissen zu den rechtlichen Anforderungen, aber auch zur passenden Vorgehensweise, dabei sehr unterschiedlich ein. Einige Unternehmen sind sehr versiert, andere – gerade kleinere und mittelgroße Unternehmen sowie Handwerker – zeigen dagegen Informationsbedarf. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Unternehmensbefragung „Elektronische Rechnungsabwicklung – Fakten aus der Unternehmenspraxis“ des eBusinessLotsen Ostbayern.

Mit der aktuellen Informationsbroschüre haben Interessenten nun die Möglichkeit, sich schnell in die Thematik der elektronischen Rechnungsabwicklung einzulesen. Die Publikation vermittelt dem Leser in knapper praxistauglicher Form die wichtigsten Aspekte in Bezug auf rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen. In diesem Zusammenhang wird auch ein möglicher Prozess für die Verarbeitung elektronischer Ein- und Ausgangsrechnungen in einem kleinen Unternehmen skizziert. Zudem wird dargestellt, welche gesetzlichen Voraussetzungen im Zuge der elektronischen Archivierung von digitalen Rechnungen erfüllt werden müssen.

Gemeinsam mit dem Musikförderprojekt „create music“ machen wir uns – wie alle Sparkasse in Westfalen-Lippe – stark für die Jugendkultur in der Region: Um zu zeigen, dass in Westfalen richtig was los ist und es nicht nur Bauernhöfe und Kühe gibt, hat „create music“ die Kampagne „Westfalen knipst das Licht an“ ins Leben gerufen. Hier können die Menschen aus Westfalen-Lippe im Rahmen eines Fotowettbewerbs zeigen, was Westfalen wirklich drauf hat. Sei es ein Foto mit den Freunden und einem Feierabendbier, eine abgefahrene Party oder ein tolles Konzert – am besten noch dieses Wochenende das Handy zücken, ein Bild machen, dabei sein und vielleicht am 24.10. in der Jovel Music Hall Münster den ersten Preis mit nach Hause nehmen!

Und so geht’s:

1. Foto hochladen
Laden Sie ein Foto von einem Event oder Highlight in Ihrer Region unter www.westfalen-knipst-das-licht-an.de in eines der vier Alben hoch: #Freundschaft #Humor #Action #Ungeschminkte Wahrheit

2. Foto bekanntmachen
Machen Sie Ihr Foto bekannt, indem Sie es über die Buttons unter Ihrem Bild bei Facebook, Twitter, Google+ oder WhatsApp teilen und Ihre Freunde animieren, dafür zu stimmen. Über den geteilten Link können Ihre Freunde auf der Uploadplattform für das Foto abstimmen. Je mehr Werbung Sie also für Ihr Foto machst, desto höher die Chance am Ende einen der begehrten Preise abzuräumen.

3. Gewinnen
Die Bilder mit den meisten Stimmen aus jeder Kategorie nehmen an dem Gewinner-Voting auf der create & connect 2015 am 24.10.2015 in Münster teil. Hier haben Sie und Ihre Freunde die Möglichkeit Ihr Bild zum Gewinnerbild zu machen. Also kommen Sie am 24. Oktober in der Jovel Music Hall in Münster vorbei und stimmen Sie dort über die besten Fotos aus jeder Kategorie ab.

Mit etwas Glück gewinnen Sie einen der Preise im Gesamtwert von 1.000 Euro.

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Freiheit auf Balkon und im Gemeinschaftsgarten: Auch hier müssen Gerichte oftmals ein Wörtchen mitreden. Es gilt: Wenn die Belange anderer betroffen sind, dann müssen die eigenen Interessen zurücktreten.

Sommer – für viele Menschen bedeutet das, möglichst viel Zeit im Freien zu verbringen. Es hat ja irgendwie auch etwas mit Freiheit zu tun.  Man will im Garten, auf dem Balkon und auf der Terrasse all das tun, worauf in der kalten Jahreszeit verzichten werden muss. Doch was dem einen die Freiheit, ist dem anderen oftmals Belästigung. Da wird dann so heftig gestritten, dass sogar Gerichte bemüht werden.

Wir haben Ihnen hier eine Reihe von Urteilen deutscher Gerichte zusammengestellt, in denen es um das Thema Garten und Balkon geht. Es zeigt sich dabei, dass die Richter durchaus flexibel denken. Mal räumen sie den Entfaltungswünschen der Gartenfreunde den Vorrang ein, mal betonen sie den Schutz der Nachbarn.

Stein des Anstoßes

Ein steinerner Findling auf einer Rasenfläche kann vielerlei Funktionen haben. Er kann als Zierde gedacht sein, er kann aber auch das unerwünschte Parken von Autos verhindern. Letzteres hatten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinn. Sie beschlossen mehrheitlich, aber gegen den Willen eines Eigentümers, zwei bis drei stattliche Findlinge aufstellen zu lassen. Das durften sie allerdings nach Überzeugung des Gerichts gar nicht. Denn solch eine Aktion geht weit über eine bloße gärtnerische Gestaltung hinaus. Sie stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf einer einstimmigen Beschlussfassung (Amtsgericht Oberhausen, Aktenzeichen 34 C 94/12).

Mauerbau

Der Gestaltungsdrang bei den Eigentümern von Sondernutzungsflächen reicht manchmal sehr weit. So errichtete ein Betroffener eine massive Steinmauer in dem Teil des Gartens, für den er zuständig war. Das gefiel den Miteigentümern ganz und gar nicht. Sie vertraten die Meinung, sie hätten zumindest vorher um eine Zustimmung gebeten werden müssen. Das sah auch das Gericht so. Hier handle es sich – sogar auf einer Sondernutzungsfläche – um eine erhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer gesamten Immobilie. Von üblicher Gartengestaltung könne man nicht mehr sprechen (Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 82/12).

Falsche Lorbeeren

Die Erdgeschossbewohner (und damit meistens auch Sondernutzungsberechtigte für bestimmte Gartenteile) können aber auch nicht für alles verantwortlich gemacht werden. So forderte ein im ersten Obergeschoss wohnender Eigentümer, der Eigentümer im Erdgeschoss müsse eine störende Kirschlorbeerhecke entfernen. Doch der weigerte sich. Er habe diese Hecke weder gepflanzt noch sonst irgendetwas mit ihr zu tun. Das Gericht konnte auch nicht recht erkennen, auf welcher Rechtsgrundlage nun ausgerechnet der Beklagte dazu gezwungen werden könnte, den Lorbeer zu entfernen. Es handle sich hier offensichtlich um Gemeinschaftseigentum, für das dann auch die Gemeinschaft zuständig sei (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 318 S 130/12).

Schwarzbau

Die Errichtung von Gartenhäusern und Freisitzen ist in vielen Situationen durchaus erlaubt. Doch stößt auch hier der Expansionsdrang mancher Eigentümer/Mieter auf Grenzen. Ein größeres Gartenhaus von mehr als 30 Kubikmetern Rauminhalt ist nach Überzeugung des Gerichts zu viel des Guten. Es hätte zuvor auf ordnungsgemäßen Wegen beantragt werden müssen. Weil das nicht geschehen war, entschieden die Richter auf einen Abriss. Die Anlage sei so, wie sie sich jetzt darstelle, ohnehin kaum genehmigungsfähig (Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Aktenzeichen 6 K 3801/11).

Pavillon und Katzennest

Nicht ganz so einfach ist es, wenn ein Mieter in den Sommermonaten plötzlich einen Pavillon auf seiner Terrasse aufstellt. Das bewegt sich nach Ansicht der Justiz nicht mehr im Rahmen des Üblichen. Die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Immobilie seien erheblich, so das Gericht. Deswegen hätte der Mieter vorher fragen müssen. Das sei ähnlich wie bei einem weithin sichtbaren Katzennest, das den optischen Eindruck eines Anwesens verändere (Amtsgericht Spandau, Aktenzeichen 6 C 281/12).

Freiheit auf Balkonien

Zu den vergleichsweise harmlosen Sommerhobbys von Mietern gehört es, auf dem Balkon Blumen zu pflanzen. Besonders bieten sich dazu spezielle Blumenkästen an, die an der Außenseite der Brüstungen angebracht (eingehängt) werden. Ein Wohnungseigentümer wollte das nicht dulden. Er bestand auf einer Entfernung, da diese Blumenkästen ein Sicherheitsrisiko für Passanten darstellten. Das Gericht wollte sich dieser Meinung nicht anschließen. Die Einrichtung mache einen stabilen Eindruck. Außerdem zeige die Lebenserfahrung, dass in Berlin nicht ständig Menschen und Sachen wegen herabfallender Balkonkästen gefährdet würden (Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen 235 C 169/11).

Aber wie sieht es mit einer Lichterkette aus, die – von außen gut sichtbar – an einem Balkon angebracht wird? Überschreitet ein Mieter dadurch die Grenzen des Zulässigen und trägt er dazu bei, dass eine Immobilie als Ganzes plötzlich auf Außenstehende unseriös wirkt? Das Gericht bestritt das. Es sei inzwischen nicht nur zur Weihnachtszeit eine weit verbreitete Sitte, solche Lichter am Balkon anzubringen. Die Kette durfte trotz des Widerspruchs des Eigentümers bleiben (Amtsgericht Eschweiler, Aktenzeichen 26 C 43/14).

Vogelfrei? Nicht so einfach!

Vögel können große Schäden anrichten, wenn sie die geplante Obsternte einfach so wegfressen. Besonders schlimm ist das bei landwirtschaftlichen Betrieben, weswegen sich die Verantwortlichen immer neue Maßnahmen zum Verscheuchen der Tiere mit akustischen und pyrotechnischen Anlagen einfallen lassen. Doch es ist zumindest dann Vorsicht geboten, wenn in der Nachbarschaft ein Wohngebiet liegt. In diesem Falle müssen sich die Landwirte nach Überzeugung des Gerichts zurückhalten. Größere Lärmeinwirkungen sind den Anwohnern nicht zumutbar, die Geräuschentwicklung muss eingedämmt werden (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Aktenzeichen 10 S 1663/11).

Quelle: – Infodienst Recht und Steuern der LBS

Welche Waren und Wertgegenstände darf man aus dem Urlaub eigentlich mitbringen, welche Urlaubssouvenirs sind verboten?

Wer kennt das nicht: Nach einer erlebnisreichen Reise fällt es schwer, einfach so wieder in den Alltag zurückzufinden. Deshalb nimmt so mancher Urlauber dann ein kleines Andenken an diese schöne Zeit mit.  Oftmals wird jedoch nicht daran gedacht, dass beim Zoll einige Probleme auftreten können. Wer also gerne Souvenirs aus seinem Urlaub mitbringt, tut gut daran, sich vor dem Urlaub mit den Zollvorschriften vertraut zu machen.

Dies gilt nicht nur für Souvenirs, Waren und Gebrauchsgegenstände, sondern auch für Bargeld sowie gleichgestellte Zahlungsmittel wie zum Beispiel Wertpapiere und Schmuck.

Bitte auch daran denken, dass es einige Unterschiede zwischen EU und Nicht-EU Ländern gibt!

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich die Smartphone-App „Zoll und Reisen“ herunterzuladen, um Beschränkungen und Einfuhrverbote für bestimmte Waren zu überprüfen.

Google Play Store

iOS-Store

UPDATE

Selten hat ein Kalender von uns solange so viele Nachfragen verursacht wie „Gute Aussichten – Witten 2012“. Da uns immer wieder Nachfragen geschickt werden, wo sich denn die roten Bänke, die wir seinerzeit in der schönen Wittener Natur aufgestellt haben, hier nun die Standorte. Wir haben auch die Geo-Koordinaten der Freiluftsofas für Sie. Ein Fan der „besser-als jede-Bank-Sofas“, der auch als Geocaching-Akteur unterwegs ist, hat uns vor einiger Zeit einmal die Geo-Koordinaten der zwölf Standorte übermittelt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Wandern und Finden.

Die Standorte

01) etwa Frielinghauser Straße

02) etwa Wartenbergweg

03) Heven, etwa „Kleff“

04) Herbede, Kirchstraße, Blick auf die Kirche

05) Kamperbach

06.) etwa Rauendahlstraße

07) Blick vom Hohenstein, nordöstlich vom Bergerdenkmal

08.) Annen, noröstlich der Tennisanlage Schwarz-Weiss Annen

09) Vorholz, Wilbergstraße

10) Kämpen

11) Bommern, etwa Wacholderstraße

12) oberhalb des Hammerteichs

Die Geo-Koordinaten

01) Frielinghauser Str. N 51° 25.546 E 7° 19.432

02) Wartenbergweg N 51° 25.278 E 7° 21.479

03) Kleff N 51° 25.942 E 7° 18.173

04) Kirchstr. N 51° 25.153 E 7° 16.849

05) Kamperbach N 51° 24.651 E 7° 17.430

06) Rauendahlstr. N 51° 24.705 E 7° 18.608

07) Hohenstein N 51° 25.589 E 7° 20.988

08) NO Tennis SWAnnen N 51° 27.320 E 7° 22.216

09) Kämpen, Wilbergstr. N 51° 24.637 E 7° 16.647

10) Vormholz, Wilbergstr. N 51° 24.893 E 7° 16.835

11) Wacholderstr. N 51° 25.031 E 7° 19.938

12) Hammerteich N 51° 25.715 E 7° 20.696

UPDATE ENDE

„Gute Aussichten – Witten 2012“ lautet der Titel des neuen Sparkassen-Kalenders für das Jahr 2012, der auch in diesem Jahr wieder traditionell ab dem Nikolaustag an allen 17 Geschäftsstellen der Sparkasse in Witten kostenlos erhältlich ist. Damit gibt die Sparkasse nun schon zum 35. Mal in Folge einen Bildkalender mit lokalem Bezug heraus.  Diesmal hat der Wittener Fotokünstler Dipl.-Ing. Stanislaus Kandula auf seinen „Streifzügen“ durch Witten interessante Standorte mit „guten Aussichten“ aufgespürt – und die sich jeweils bietenden Ausblicke und Perspektiven mit seiner Kamera fotografisch festgehalten.

Damit die Wittener diese guten Aussichten nicht nur innerhalb des Kalenders – sondern ganz entspannt auch live, in der Natur – genießen können, hat die Sparkasse Witten in unmittelbarer Nähe der zwölf Fotostandorte jeweils ein bequemes rotes Freiluft-Sofa aufgestellt. Drei weitere Exemplare dieser Freiluft-Sofas gibt es zusätzlich im Rahmen eines Gewinnspiels zu gewinnen. Dabei sind die Wittener aufgefordert, die zwölf Fotostandorte zu besuchen, auf dem jeweils bereitstehenden Freiluft-Sofa bequem Platz zu nehmen, sich den dort angebrachten Gewinnspiel-Code zu notieren – und ganz entspannt die guten Aussichten zu genießen.  Im Kalender sind Teilnahmekarten zum Gewinnspiel enthalten: Einfach ausfüllen – und in einer der 17 Standorte der Sparkasse in Witten abgeben oder per Post zusenden.

Innerhalb des Kalenders erhält der Betrachter noch viele interessante, ungewöhnliche oder auch kurios anmutende Informationen aus der Ruhrstadt. Hätten Sie beispielsweise gewusst, das der Wittener Straßenname „Kohlensiepen“ nicht auf Bergbau oder Kohle zurückzuführen ist sondern auf einen „kahlen Siepen“ – und damit auf ein baumloses Bachtal? Oder, dass es in dem Gebiet, in dem heute die Straße „Im Wullen“ verläuft, vor langer Zeit einen nahezu undurchdringlich dichten Wald gegeben haben muss? Beim Durchblättern des Kalenders wird der Betrachter sozusagen immer wieder auf die vielen guten Aussichten in und auf Witten aufmerksam gemacht – und animiert, diese in vollen Zügen zu genießen. Eines ist sicher: Es gibt viel zu entdecken und zu bestaunen in Witten. Eine Anleitung und Anregung dazu soll der 35. Wandkalender der Sparkasse Witten sein, der ab Dienstag, 6. Dezember, an allen 17 Standorten der Sparkasse Witten kostenlos ausgegeben wird.

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Alle Infos des Auswärtigen Amts für Ihre sichere Auslandsreise in einer App. Für  Android Smartphones und Tablets sowie für iPhone und iPad.

Das Auswärtige Amt stellt in seiner App „Sicher reisen“ wichtige Informationen rund um Ihr Reiseland zusammen, wie beispielsweise Sicherheits- und Einreisehinweise. Sie finden hier Tipps für Ihre Reisevorbereitung, für Notfälle sowie die Adressen der deutschen Vertretungen im Ausland und der Vertretungen Ihres Reiselandes in Deutschland.

Auf Ihr Reiseland zugeschnittene Reise- und Sicherheitshinweise:
Die App bietet Ihnen zu jedem Land  ausführliche, fortlaufend aktualisierte Reise- und Sicherheitshinweise. Dazu kommt ein kurzer Überblick mit den wichtigsten geographischen, politischen und wirtschaftlichen Daten des Landes.

Ortungs- und Nachrichtenfunktion:
Ebenfalls mit an Bord: eine Ortungsfunktion („Wo bin ich?“) und ein „Ich bin OK“-Button, mit dem Sie Freunden oder Verwandten eben mal kurz ein Lebenszeichen senden können.

Roamingkosten vermeiden:
Weite Bereiche der App „Sicher reisen“ können Sie offline nutzen. Das spart im Ausland unter Umständen hohe Datengebühren.

Zu den Reise- und Sicherheitshinweise wird allerdings empfohlen, diese online zu konsultieren. Nur so können Sie sichergehen, den letzten Stand zu haben. Daran „erinnert“ Sie die App aber von selbst.

Die App kann kostenfrei heruntergeladen werden:

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Eine unwahre Selbstauskunft kann nachträglich zur Kündigung führen.

Wer eine Wohnung mieten möchte, muss häufig ein Selbstauskunftsformular ausfüllen. Dabei sollte man tunlichst bei der Wahrheit bleiben, denn Lügen können sich später bitter rächen. Der Vermieter darf in gravierenden Fällen sogar die fristlose Kündigung aussprechen.

Der Fall
Ein Wohnungseigentümer bestand vor Vertragsabschluss auf der Abgabe einer so genannten „Vorvermieterbescheinigung“. In diesem Formular ging es um die Dauer des vorherigen Mietverhältnisses, aber auch darum, ob diese Miete regelmäßig bezahlt worden sei. Der Interessent gab an, er sei über einige Jahre hinweg seinen vertraglichen Pflichten stets nachgekommen. Das stimmte nicht, wie sich längere Zeit nach Abschluss des aktuellen Mietvertrages herausstellte. Der Eigentümer kündigte daraufhin fristlos. Es handle sich hier um eine erhebliche Vertragsverletzung, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar mache.

Das Urteil
Eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung reiche als Kündigungsgrund aus, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs. Fragen nach Person und Anschrift des Vorvermieters sowie nach Dauer und Erfüllung des Vertragsverhältnisses seien „grundsätzlich geeignet, sich über die Bonität und Zuverlässigkeit des potentiellen Mieters ein gewisses Bild zu machen“. Die Fragen beträfen nicht den persönlichen oder intimen Lebensbereich und seien deswegen zulässig. Selbstverständlich müssten sie auch korrekt beantwortet werden (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 107/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Haftpflicht verweigerte Leistung wegen übermäßiger Tierhaltung.

Das dicke Ende kam erst nach dem Auszug, als die Mieterin die Wohnung längst verlassen hatte. Der Eigentümer stellte fest, dass seine Immobilie durch Katzenurin erheblich geschädigt worden sei. Er forderte über 15.000 Euro Schadenersatz.

In dieser Situation erinnerte sich die Katzenbesitzerin an ihre private Haftpflichtversicherung und bat um Unterstützung in dieser Angelegenheit. Doch die Assekuranz weigerte sich, etwas zu bezahlen. Die Begründung: Die Versicherte habe insgesamt vier Katzen gehalten. Man müsse deswegen von einer „übermäßigen Beanspruchung der Mietsache“ sprechen, die durch den Vertrag nicht abgedeckt sei.

Der zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts, der in diesem Fall urteilen musste, schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Eine Beanspruchung der Mietsache sei übermäßig, wenn sie über das für einen Raum vereinbarte oder übliche Maß hinaus gehe und deswegen ein erhöhter Verschleiß eintrete. Genau aus diesem Grund müsse die Versicherung hier nicht eintreten (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 106/14).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Trödelmarkt auf dem Wittener Rathausplatz
Trödelmarkt auf dem Wittener Rathausplatz

Trödelmarkt auf dem Wittener Rathausplatz

Das Wittener Rathaus

Seit der Verleihung von Stadtrechten im Mittelalter entwickelten sich die Rathäuser zu den bedeutendsten profanen Repräsentationsbauten einer Stadt. Die architektonische Gestaltung sind Zeugnis der Bedeutung und des Ansehens einer Gemeinde. Viele architektonisch bedeutsame Rathausbauten, insbesondere aus der Zeit der Gotik und Renaissance, sind erhalten und werden noch heute als solche genutzt.

Die Geschichte des Wittener Rathauses geht nicht so weit zurück. Sie begann im Jahr 1862: Ein Privathaus in der Nähe des Marktplatzes wurde von der Stadt angekauft und erhielt seine Funktion als erstes Rathaus. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung stieg der Verwaltungsaufwand und die Stadt beschloss den Neubau eines repräsentativen Rathauses im Jahr 1910. Auf einen Architektenwettbewerb, der 1912 ausgeschrieben wurde, ging eine Vielzahl von Vorschlägen ein. Der Berliner Architekt Heinrich Jennen, der allerdings den zweiten Preis des Wettbewerbs gewann, erhielt den Auftrag zur Ausführung. Der Baubeginn 1914 musste kriegsbedingt unterbrochen werden – und wurde schließlich 1921 fortgesetzt. 1923 begann der schrittweise Bezug des Gebäudes. Bei einem schweren Bombenangriff ging 1944 der Nordflügel in Trümmer. In den 50er-Jahren erfolgte der Wiederauf- und Ausbau, dem sich in den folgenden Jahren weitere Um- und Anbauten anschlossen.

Der Platz am Wittener Rathaus, davor die querverlaufende Bahnhofstraße

Der Platz am Wittener Rathaus, davor die querverlaufende Bahnhofstraße

Das heutige Rathausgebäude ist eine imposante Erscheinung und im Baustil des Historismus errichtet mit Stilelementen verschiedener Epochen. Das Äußere wird bestimmt durch den mächtigen quadratischen Turm und das schlossähnliche mit Säulen versehene Hauptgebäude.

Wenn Sie vor dem Haupteingang stehen, fällt ein roter Briefkasten ins Auge. Ja, ein roter, kein gelber, also genau so, wie man das von Briefkästen aus Großbritannien kennt. Ein Informationsschild verrät die Herkunft und weist auf die Wittener Partnerstädte Barking und Dagenham (Großraum London) in England hin. Die Stadt Witten pflegt insgesamt acht Städtepartnerschaften und freundschaftliche Beziehungen.

Blick vom Kornmarkt

Blick vom Kornmarkt

Der besagte rote Briefkasten ist ein Geschenk der Partnerstädte aus Großbritannien anlässlich eines Besuchs der Stadt Witten. Der erste Kontakt entstand bereits nach dem Krieg 1946, als deutsche Kriegsgefangene das Weihnachtsfest bei Familien in Dagenham verbringen durften und sich daraus eine bis heute andauernde Partnerschaft in vielen Bereichen der zwischenmenschlichen Beziehungen entwickelte.

Seit 1975 pflegt die Stadt Witten und mit ihr viele Bürgerinnen und Bürger partnerschaftliche Beziehungen zu
den Städten Beauvais in Frankreich (1975), Barking and Dagenham in Großbritannien (1979), Mallnitz in Österreich (1979), Lew Hascharon in Israel (1979), Bitterfeld-Wolfen in Deutschland (1990), Kursk in Russland (1991), Tczew in Polen (1998) und San Carlos in Nicaragua (1990).

Näheres über die Städtepartnerschaften ist auf den Seiten der Stabsstelle für Integration, internationale Beziehungen und Städtepartnerschaften ersichtlich (www.witten.de).

Städteinformationen finden Sie unter partnerschaftsverein-witten.de