Betätigt sich ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, damit schon gewerblich?
Betätigt sich ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, damit schon gewerblich?

Betätigt sich ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, damit schon gewerblich?

Gewerbe oder nicht: Betätigt sich ein Steuerzahler, der in einer Großstadt eine einzelne Wohnung jeweils kurzfristig an Feriengäste vermietet, damit schon gewerblich? Das musste das höchste zuständige Gericht klären.

Der Fall
Keine Zweifel gab es am grundlegenden Sachverhalt: Ein Wohnungseigentümer vermietete seine Immobilie gelegentlich auf Zeit an Urlauber. Doch wurde er damit schon gleich zum Gewerbetreibenden und musste die entsprechenden Steuern bezahlen? Diese Frage wurde über mehrere Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit hinweg diskutiert.

Das Urteil
Im Regelfall müsse man davon ausgehen, dass die Vermietung einer einzelnen Wohnung über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinaus gehe und damit nicht als gewerbliche Betätigung zu betrachten sei, hieß es in dem Beschluss des Bundesfinanzhofs. Anders sei die Situation dann zu bewerten, wenn die Wohnung in hotelmäßiger Weise auf dem Markt angeboten werde. Das könne unter anderem dann der Fall sein, wenn sie in einem klassischen Feriengebiet liege und im Verbund mit anderen Objekten vermarktet werde (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 42/10).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Energieversorger muss bei Geräteaustausch Termin vorschlagen
Energieversorger muss bei Geräteaustausch Termin vorschlagen

Energieversorger muss bei Geräteaustausch Termin vorschlagen

Passende Handwerkertermine zu vereinbaren wird zunehmend schwerer. In unseren mobilen Zeiten sind die Menschen eben beruflich wie privat viel unterwegs. Mal passt es dem Immobilienbesitzer nicht, mal dem Dienstleister nicht. Doch wer muss eigentlich den ersten Terminvorschlag machen? Mit dieser Frage musste sich dann die Justiz befassen.

Der Fall
Es ging um eigentlich eine relativ harmlose Angelegenheit. Der Betreiber des örtlichen Gasnetzes wollte einen Zähler austauschen. Dazu benötigte er natürlich Zugang zu der Wohnung, in der sich der Gaszähler befand. Er schrieb die Besitzer an und bat sie um die Nennung eines Termins. Darauf reagierten die Betroffenen jedoch nicht, weswegen ein vom Unternehmen beauftragter Anwalt einen baldigen Austausch des Geräts schriftlich anmahnte. Schließlich kam es zum Einbau des neuen Zählers. Strittig blieben am Ende nur die Anwaltskosten in Höhe von rund 170 Euro.

Das Urteil
Die Anschlussnutzer mussten nichts bezahlen. Denn niemand, so stellte das Amtsgericht Dieburg klar, sei verpflichtet, einen Termin zu nennen. Es liege zunächst am Unternehmen selbst, Vorschläge zu unterbreiten. Erst dann könnten sich beide Seiten austauschen, ob vielleicht ein anderer Zeitpunkt besser geeignet sei. Dass es möglicherweise vom Netzbetreiber durchaus nett gemeint gewesen war, um einen Terminvorschlag zu bitten, half ihm juristisch nichts (Amtsgericht Dieburg, Aktenzeichen 20 C 1185/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Freuten sich über ihre Abschlusszeugnisse: die inzwischen „ehemaligen“ Auszubildenden der Sparkasse Witten Vordere Reihe von l. n. r.: Dirk Becker, Personalleiter der Sparkasse Witten, Johanna Ambrosat, Matthias Jaworski, Kira Krause, Fabian Lichottka, Paraskevi Pappa mittlere Reihe von l. n. r.: Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, Manuela Briele, Ausbildungsleiterin der Sparkasse Witten, Jens Radowsky, Alina Herstell, Sarah Eisinger hinten, von l. n. r.: Vladyslav Samsonov, Christian Hasenkamp, André Tillmann, Philipp Sotzek, Patrick Tomasikiewicz Hinweis: Jasmin Figge (Bankkauffrau) und Marius Nieland (Immobilienkaufmann) konnten beim Fototermin leider nicht dabei sein – und fehlen auf dem Foto
Freuten sich über ihre Abschlusszeugnisse: die inzwischen „ehemaligen“ Auszubildenden der Sparkasse Witten Vordere Reihe von l. n. r.: Dirk Becker, Personalleiter der Sparkasse Witten, Johanna Ambrosat, Matthias Jaworski, Kira Krause, Fabian Lichottka, Paraskevi Pappa mittlere Reihe von l. n. r.: Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, Manuela Briele, Ausbildungsleiterin der Sparkasse Witten, Jens Radowsky, Alina Herstell, Sarah Eisinger hinten, von l. n. r.: Vladyslav Samsonov, Christian Hasenkamp, André Tillmann, Philipp Sotzek, Patrick Tomasikiewicz Hinweis: Jasmin Figge (Bankkauffrau) und Marius Nieland (Immobilienkaufmann) konnten beim Fototermin leider nicht dabei sein – und fehlen auf dem Foto

Freuten sich über ihre Abschlusszeugnisse: die inzwischen „ehemaligen“ Auszubildenden der Sparkasse Witten
Vordere Reihe von l. n. r.: Dirk Becker, Personalleiter der Sparkasse Witten, Johanna Ambrosat, Matthias Jaworski, Kira Krause, Fabian Lichottka, Paraskevi Pappa
mittlere Reihe von l. n. r.: Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, Manuela Briele, Ausbildungsleiterin der Sparkasse Witten, Jens Radowsky, Alina Herstell, Sarah Eisinger
hinten, von l. n. r.: Vladyslav Samsonov, Christian Hasenkamp, André Tillmann, Philipp Sotzek, Patrick Tomasikiewicz
Hinweis:
Jasmin Figge (Bankkauffrau) und Marius Nieland (Immobilienkaufmann) konnten beim Fototermin leider nicht dabei sein – und fehlen auf dem Foto

Unsere Auszubildenden überzeugen erneut mit guten Ergebnissen.
Der Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer bestätigt das erfolgreiche Ausbildungskonzept der Sparkasse Witten.

Bereits im Januar legten unsere 15 Auszubildenden mit der mündlichen Prüfung den letzten Teil ihrer Ausbildungs-Abschlussprüfung ab. Jetzt erhielten sie von der zuständigen Industrie- und Handelskammer im mittleren Ruhrgebiet zu Bochum ihre Zeugnisse.

Erfolgreich abgeschlossen haben ihre Ausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau: Johanna Ambrosat, Sarah Eisinger, Jasmin Figge, Christian Hasenkamp, Alina Herstell, Matthias Jaworski, Kira Krause, Fabian Lichottka, Paraskevi Pappa, Jens Radowsky, Vladyslav Samsonov, Philipp Sotzek, André Tillmann und Patrick Tomasikiewicz. Elf der jungen Bankkaufleute konnten ihre Ausbildung mit der Gesamtnote „gut“ abschließen. Zusätzlich ging – ebenso erfolgreich – für Marius Nieland die Ausbildung zum Immobilienkaufmann zu Ende.

Für uns sind diese guten Ergebnisse eine erneute Bestätigung des umfassenden Ausbildungskonzeptes: Die praktische Ausbildung erfolgt in weiten Teilen in den dreizehn Geschäftsstellen sowie dem Kundencenter und den Fachabteilungen der Sparkassenhauptstelle. Der theoretische Teil besteht aus regelmäßigen internen Seminaren und Workshops, wie zum Beispiel Computer-, Textverarbeitungs- beziehungsweise Fremdsprachenkurse oder auch Exkursionen zu Kooperationspartnern wie etwa der Landesbausparkasse in Münster.

Darüber hinaus nehmen unsere Auszubildenden an mehrtägigen Kommunikations- und Beratungstrainings teil. Im Rahmen der dualen Berufsausbildung nehmen sie selbstverständlich auch am Berufsschulunterricht an der Kollegschule teil. Zudem haben unsere jungen Bankkaufleute an der Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft teilgenommen und – zusammen mit erfahrenen Firmenkundenbetreuern – auch Wittener Unternehmer aus der Kundschaft der Sparkasse in ihren Betrieben besucht.

Während der zweieinhalbjährigen Ausbildung war jeder „Azubi“ Teil mindestens eines Projektteams, welches eigenständig Konzepte für verschiedene Themen erarbeitete und umsetzte. So vertraten diese Teams im vergangenen Jahr die Sparkasse Witten bei verschiedenen Ausbildungsmessen. Das Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Nachwuchskräfte im Rahmen der durchweg handlungsorientierten Ausbildung umfassend auf die „reale“ Berufswelt vorzubereiten.
„Wir richten unsere Ausbildung konsequent auf den späteren Berufsalltag aus und legen dabei großen Wert auf eine ganzheitliche Ausbildung, die unsere jungen Kollegen rundum fit für die hohen Anforderungen unserer Kunden macht”, erläutert Ausbildungsleiterin Manuela Briele.

Auch weiterhin bilden wir als Wittens größtes Kreditinstitut im Ausbildungsberuf Bankkauffrau/-mann aus. Für den Ausbildungsbeginn September 2016 nehmen wir ab sofort Bewerbungen entgegen. Dirk Becker, Personalleiter der Sparkasse Witten, dazu: „Wir freuen wir uns über jede motiviert-qualifizierte Bewerbung um einen unserer begehrten Ausbildungsplätze. Aber es ist auch so, dass die Auszubildenden im Rahmen ihrer umfassenden Ausbildung einiges an Engagement und Selbstdisziplin aufbringen – und viel Theoretisches und Praktisches lernen müssen. Sie werden dabei zwar entsprechend intensiv von uns begleitet und gefördert, jedoch auch ernsthaft gefordert. Immer wieder muss dazu auch mal die ach so liebgewonnene ‚Komfortzone‘ verlassen  – und neue Dinge trainiert werden. Schließlich sind es unsere Kunden, die im Mittelpunkt all unseres Tuns stehen – und diese erwarten Freundlichkeit und Service sowie maßgeschneiderte, kompetente und bedarfsorientierte Beratung.“

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Katzen können höchst eigensinnig sein.
Katzen können höchst eigensinnig sein.

Katzen können höchst eigensinnig sein.

Wer eine Katze besitzt, der weiß: Diese Tiere können höchst eigensinnig sein. Sie lassen sich nur sehr ungern vorschreiben, wo sie sich aufhalten sollen. Doch so ganz kann man die Eigentümer von Katzen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Sie müssen  dafür Sorge tragen, dass das Tier sich nicht zum Beispiel ständig in eine andere Wohnungen schleicht.

Der Fall
Eine Mieterin hielt in ihrer Wohnung eine Katze. Dagegen war auch nichts einzuwenden, denn grundsätzlich war das erlaubt. Seit geraumer Zeit drang das Tier jedoch regelmäßig in eine Nachbarswohnung ein. Kaum war dort einmal ein Fenster oder eine Türe geöffnet, schon saß die Katze drin und verschwand erst wieder, wenn sie vertrieben wurde. Das wurde den Nachbarn zu viel. Sie drangen darauf, dass der Tierhalter – mit welchen Mitteln auch immer – Einfluss auf seine Katze nimmt. Schließlich handle es sich nicht um einen einmaligen Ausflug.

Das Urteil
Das Amtsgericht Potsdam sprach den „Katzen-Geschädigten“ bis zur Beseitigung dieser Belästigungen eine Mietminderung in Höhe von zehn Prozent zu. Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehöre es, „dass Fenster und Terrassentüren, sei es zum Lüften oder aus anderen Gründen, vollständig geöffnet werden können“. Sei das nicht mehr möglich, müsse man von einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung beim Gebrauch der Mietsache sprechen (Amtsgericht Potsdam, Aktenzeichen 26 C 492/13).

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Buchholz - Blick ins Hammertal
Buchholz - Blick ins Hammertal

Buchholz – Blick ins Hammertal

Der Buchholzer Wetterkamin

Der Stadtbezirk Buchholz stellt die westliche Begrenzung Wittens zu Hattingen dar. Der von Hügeln geprägte Ortsteil wird durchschnitten vom Hammertal, welches sich im Norden zum Ruhrtal hin öffnet und in südlicher Richtung allmählich aufsteigend in Niedersprockhövel ausläuft.

Die erste Besiedlung erfolgte vermutlich bereits vor 2000 Jahren und bis ca. ins 18. Jahrhundert lebten hier fast ausschließlich Bauern. Mit zunehmender Industrialisierung wurde die Wasserkraft des Pleßbachs entdeckt und in Hammerschmieden genutzt. Der Name des Hammertals stammt aus jener Zeit. Schließlich entstanden im 19. Jahrhundert kleinere Zechenbetriebe und die Region entwickelte sich zu einer der bedeutendsten Stätten des Ruhrbergbaus. So wurde auf Initiative mehrerer im Hammertal ansässiger Zechenbetreiber die Kohlenstraße eingerichtet – ein Haupttransportweg von Herbede über Niedersprockhövel nach Wuppertal und ins Bergische Land.

Was hat es nun mit dem Wetterkamin auf sich?

Rastplatz am Wetterkamin oberhalb des Hammertals

Rastplatz am Wetterkamin oberhalb des Hammertals

Der Begriff „Bewetterung“ stammt aus dem Bergbau. Er bezeichnet Maßnahmen zur Frischluftzufuhr und zum Abtransport schädlicher Gase. Heute setzt man dazu starke Ventilatoren ein.

Im Hammertal war die Zeche Geschwind eine Anlage von größerer Bedeutung. Das anfallende Grubenwasser wurde mit einer dampfbetriebenen Pumpe aus der Tiefe hochgepumpt. Die Dampferzeugung erfolgte in einem feuerbetriebenen Kesselhaus. Zur Rauchabfuhr wurde ein etwa 14 m hoher Kamin oberhalb auf einem Hügel errichtet. Ein 60 m langer, im Berghang verlegter Kanal stellte die Verbindung her. Soweit fungierte der Kamin als reiner Rauchabzug.

1865 übernahm die Zeche Blankenburg im Hammertal den Betrieb. Die Einrichtungen unter Tage benötigten eine angemessene Versorgung mit Frischluft und auch das für die Dampferzeugung benötigte Feuer musste stets ausreichend belüftet werden. So wurde das Kesselhaus mit dem Nebenschacht Henry verbunden und dadurch mit der gesamten Grube: Die Frischluft strömte durch den Hauptschacht und entsprechend versorgte der Sog die Bergleute mit der nötigen frischen Atemluft. Seit 1891 wird der Wetterkamin nicht mehr genutzt, die Zeche Blankenburg wurde schließlich 1925 stillgelegt.

Fundament des Kamins

Fundament des Kamins

Der denkmalgeschützte Wetterkamin ist eine einzigartige Besonderheit, die man im Ruhrgebiet kein zweites Mal und sogar in ganz Europa nur noch selten antrifft.

Als Region der frühen Industrialisierung sind Buchholz und das Hammertal eine Fundgrube für den technisch und bergbaugeschichtlich interessierten Besucher. Das nahe gelegene Haus Kemnade und der Kemnader See mit seinen Freizeitangeboten laden zusätzlich zu einem Abstecher ein.

Weitere Informationen finden Sie unter heimatverein-buchholz.de und kemnadersee.de

Barbara Puhst (links), die glückliche Sparlotterie-Gewinnerin, nahm von Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten (2. v. l.), die Fahrzeugunterlagen des VW-Golf Sportsvan entgegen. Zu den ersten Gratulanten zählten auch Wilfried und Dr. Bettina Kogelheide vom gleichnamigen Wittener Autohaus.
Barbara Puhst (links), die glückliche Sparlotterie-Gewinnerin, nahm von Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten (2. v. l.), die Fahrzeugunterlagen des VW-Golf Sportsvan entgegen. Zu den ersten Gratulanten zählten auch Wilfried und Dr. Bettina Kogelheide vom gleichnamigen Wittener Autohaus.

Barbara Puhst (links), die glückliche Sparlotterie-Gewinnerin, nahm von Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten (2. v. l.), die Fahrzeugunterlagen des VW Golf Sportsvan entgegen. Zu den ersten Gratulanten zählten auch Wilfried und Dr. Bettina Kogelheide vom gleichnamigen Wittener Autohaus.

Im Rahmen der jährlich im Februar stattfindenden Sonderauslosung innerhalb der Sparlotterie der Sparkassen sind folgende Gewinne auf die Kunden der Sparkasse Witten entfallen:
ein Volkswagen „Golf Sportsvan Highline“, ein Geldgewinn in Höhe von 5.000 Euro sowie 4.659 weitere Geldgewinne im Gesamtwert von zusätzlichen 19.675 Euro.

Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, überreichte jetzt im Wittener Autohaus Kogelheide die Fahrzeugpapiere an die Gewinnerin:

Unsere Kundin Barbara Puhst wird demnächst – im Rahmen eines zweitägigen Luxus-Events mit Galadinner und Übernachtung im Ritz-Carlton Hotel – in der Autostadt Wolfsburg ihren neuen Volkswagen „Golf Sportsvan Highlight 1,4 l“ persönlich in Empfang nehmen.

Die Zugfahrkarten nach Wolfsburg sowie Galadinner und Übernachtung im 5-Sterne-Hotel zählen für die Gewinnerin samt Begleitung ebenso selbstverständlich zu diesem Traumgewinn, wie auch eine exklusive Erlebnisführung durch die Autostadt.

Die Gewinnlisten mit allen Gewinnzahlen liegen ab sofort in allen Standorten der Sparkasse Witten aus – oder können im Internet unter www.sparkasse-witten.de abgerufen werden:
Den Kunden der Sparkasse, die Ihr Glück – wie übrigens auch die Autogewinnerin – per Dauerauftrag „abonniert“ haben, wird der Gewinn selbstverständlich und bequem auf ihrem Girokonto gutgeschrieben; die Gewinnkontrolle erfolgt automatisch.

Daueraufträge zur Teilnahme an der Sparlotterie der Sparkassen können an allen Geschäftsstellen der Sparkasse in Witten und online eingerichtet werden: Ein Los kostet 6 Euro, wobei 1,20 Euro eingesetzt und 4,80 Euro gespart werden. Als Hauptgewinn winken übrigens in jedem Monat „satte“ 100.000,- Euro.

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Wenn die Fliese zum Streitobjekt wird
Wenn die Fliese zum Streitobjekt wird

Wenn die Fliese zum Streitobjekt wird

So eine Fliese ist ja höchst vielseitig. Sie wird im Haus und im Garten als Bodenbelag verwendet, ebenso in Bädern und Küchen an der Wand. Generell gelten Fliesen im Vergleich mit Teppichen und Holzböden als eher robust. Doch auch hier kommt es immer wieder zu Schäden. Sei es, dass die Oberflächen gleich nach dem Verlegen feine Kratzspuren aufweisen. Sei es, dass ein Mieter gegen den Willen des Eigentümers diverse Fliesen angebohrt hat. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt einige Streitfälle zu diesem Thema vor.

Wieviel Dübellöcher dürfen sein – und wo?
14 Dübellöcher in einer Küche sind durchaus noch im Bereich des Üblichen – zumindest dann, wenn keine Arbeitsplatte vorhanden war und der Mieter diese selbst anbringen musste. Die Befestigung einer Arbeitsplatte gehört nach Überzeugung des Amtsgerichts Rheinbach zum gewöhnlichen Mietgebrauch. Der Eigentümer müsse sich damit abfinden, dass sich auf Grund der besonderen räumlichen Situation einige der Dübellöcher mitten in den Fliesen befinden (Aktenzeichen 3 C 199/04).

Fuge oder Fliese?
Grundsätzlich sollte sich allerdings ein Mieter schon bemühen, Bohrlöcher nur in den Fugen anzubringen. Denn dort richten sie weit geringeren Schaden an. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies einen Mieter darauf hin, dass er durchaus in der Lage gewesen wäre, seine Wandspiegel und Schränke mit Hilfe von Bohrungen in den Fugen anzubringen. Nun aber waren Fliesen gerissen. Dafür musste der Verursacher der Schäden aufkommen (Aktenzeichen 4 C 64/12).

Fliesen weg – was nun?
Wenn der Vermieter die Fliesen auf dem Balkon bei einer Renovierung entfernen lässt und stattdessen den billigeren Estrich als Bodenbelag wählt, dann hat der Wohnungsmieter keinen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Das Landgericht Berlin wies darauf hin, dass der Wohnzweck durch den Austausch nicht beeinträchtigt werde. Das sei ganz anders, wenn zum Beispiel im Inneren des Objekts ein Parkettboden oder Stuckdecken verschwänden. Diese erhöhten den Wohnwert (Aktenzeichen 62 S 133/00).

Fliese ist nicht gleich Fliese!
Ein Wohnungseigentümer hatte nach einem Schadensfall grundsätzlich einen Anspruch auf Austausch einiger Badfliesen. Das Problem war allerdings, dass exakt dieselbe Fliesensorte nicht mehr aufzutreiben war und der Schadenersatzpflichtige nur ein sehr ähnliches Muster verlegen lassen konnte. Die Unterschiede in der Schattierung fielen auf. Trotzdem durfte es so bleiben, entschied das Landgericht München I, denn eine komplette Neuverfliesung des Bades hätte über 6.000 statt der hier eingesetzten 2.600 Euro gekostet. Allerdings erhielt der Betroffene 1.400 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil es zu einer Wertminderung gekommen sei (Aktenzeichen 1 T 14345/04).

Wer steigerte den Wohnwert?
Eigentümer und Mieter hatten sich darauf geeinigt, dass der Mieter auf eigene Kosten die Badezimmerwände umlaufend fliesen lassen dürfe. So geschah es denn auch. Rund zehn Jahre später war wegen Renovierungsarbeiten eine weitere Neuverfliesung des Bades nötig. Anschließend forderte der Eigentümer wegen dieser Wohnwertsteigerung eine höhere Miete. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg stimmte nicht zu. Die wohnwertsteigernde Maßnahme sei ursprünglich bereits durch den Mieter erfolgt, die neuen Arbeiten im Rahmen einer Strangsanierung gingen zu Lasten des Vermieters (Aktenzeichen 5 C 507/03).

Fiese Fliese?
Selbst die höchstrichterliche Rechtsprechung musste sich bereits mit dem Thema Fliesen befassen. Es ging um einen Kaufvertrag für polierte Bodenfliesen im Wert von knapp 1.400 Euro. Als die Ware zum größten Teil bereits verlegt war, stellte der Auftraggeber an der Oberfläche Schattierungen fest. Es handelte sich um Mikroschleifspuren. Er forderte eine Neuverlegung, die insgesamt 5.800 Euro gekostet hätte. Der Europäische Gerichtshof wies auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit hin und erklärte, die Kostenerstattung könne auf den Wert des vertragsgemäß gelieferten Verbrauchsgutes beschränkt werden (Aktenzeichen C 65/09).

Gefährlicher Fliesenbruch
Tritt durch eine gebrochene Fußbodenfliese Asbest aus, dann besteht die Gefahr einer Gesundheitsschädigung. Der Gebrauchswert einer Mietwohnung wird auf diese Weise spürbar gemindert. Deswegen entschied das Landgericht Berlin auf eine zehnprozentige Mietminderung bis zur Behebung des Schadens. Das waren im konkreten Fall immerhin 77 Euro pro Monat (Aktenzeichen 65 S 419/10).

Fehlende Beratung
Wer Fliesen verkauft und den Einbau besorgt, der übernimmt nicht nur Verantwortung für die korrekte Verlegung. Er muss seinem Kunden zumindest auch elementare Informationen über Gefahren durch unsachgemäße Reinigung geben. In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt stellte sich heraus, dass das verwendete Fugenmaterial den Einsatz säurehaltiger Pflegemittel nicht vertrug. Deswegen fielen reihenweise Fliesen zu Boden. Es wäre eine Nebenpflicht des Handwerkers gewesen, so das Gericht, auf die besondere Situation hinzuweisen (Aktenzeichen 15 U 163/12).

Angemessene Schutzfliese
Ein Fliesenspiegel in einer Küche gehört heute zu einer normalen, angemessenen Ausstattung einer Wohnung. Der Vermieter hat es als vertragsgemäß hinzunehmen, wenn sein Mieter derartige Einbauten vornimmt. Das Amtsgericht Fürstenwalde  weist darauf hin, dass solch ein Fliesenspiegel schließlich auch wichtig sei, um das schädliche Spritzwasser der Spüle von der Wandfläche abzuhalten (Aktenzeichen 15 C 248/01).

Text- und Bildquelle: LBS

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Action & Fun-Workshop "Schach"
 Action & Fun-Workshop "Schach"

Action & Fun-Workshop „Schach“

Spielekonsole kann jeder – aber wie ist es mit dem Spiel der Könige?

Action & Fun-Workshop bei unserem neuen S-Club Partner, der Schachgesellschaft Witten

Teilnehmer: max. 20 S-Clubber/innen
Datum: Samstag, 28.02.2015
Uhrzeit: 10 – 13 Uhr
Ort: Schachgesellschaft Witten, Ardeystraße 20, 58452 Witten
Kosten: keine

Anmeldung im S-Club Büro unter 02302 – 1741406 oder
Mail an s-club@sparkasse-witten.de

Willkommen an Bord: giropay bei airberlin.com verfügbar
Willkommen an Bord: giropay bei airberlin.com verfügbar

Willkommen an Bord: giropay bei airberlin.com verfügbar

„Ready for take off mit giropay“, so heißt es ab sofort bei airberlin.

Die zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands bietet ihren Kunden jetzt auch das Online-Bezahlverfahren giropay an. Damit haben Kunden von airberlin die Möglichkeit, ihre Flugbuchungen im Webshop (www.airberlin.com) schnell und sicher per Online-Überweisung zu tätigen.

„Wir freuen uns, mit giropay unseren Gästen ab sofort eine zusätzliche Zahlungsmethode bei der Flugbuchung auf airberlin.com anbieten zu können. Die Bezahlung mit giropay ist nicht nur sicher und bequem, zudem fällt für unsere Kunden kein Zahlungsmittelentgelt an“, sagt Friedrich Floto, Senior Vice President Finance & Administration bei airberlin.

Immer mehr Deutsche buchen ihre Reisen und damit auch ihre Flüge online. „Für Kunden spielt dabei natürlich auch eine einfache und sichere Zahlungsabwicklung eine wichtige Rolle“, erläutert Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay GmbH. „Diesen Anforderungen trägt giropay Rechnung. Kunden von airberlin haben mit giropay ab sofort die Möglichkeit, von der airberlin-Buchungsseite direkt zum Online-Banking ihrer Bank oder Sparkasse weitergeleitet zu werden. Dort können sie sich bequem mit ihren gewohnten Zugangsdaten anmelden und die Überweisung durchführen. Da die Bezahlung im sicheren Online-Banking der eigenen Bank oder Sparkasse stattfindet, haben Dritte keinen Einblick auf sensible und persönliche Daten.“

Bausparen steht auch weiterhin hoch im Kurs
Bausparen steht auch weiterhin hoch im Kurs

Bausparen steht auch weiterhin hoch im Kurs

Bausparen steht auch weiterhin hoch im Kurs.

Das, so LBS-Verbandsdirektor Guthmann am 11.02.2015 in Berlin, zeigte das Neugeschäftsergebnis 2014 der Landesbausparkassen (LBS). Es hat mit 35,8 Milliarden Euro das hohe Niveau des Vorjahres erreicht.

Ein deutlicher Zuwachs ergab sich bei „Wohn-Riester“: die neu abgeschlossenen Riester-Bausparverträge erreichen das Rekord-Volumen von 5,7 Milliarden Euro (plus 17 Prozent) und damit den höchsten Wert seit Einführung der Eigenheimrente im Jahr 2008. „Dies zeigt, dass die vor gut einem Jahr in Kraft getretenen Verbesserungen bei der Altersvorsorge-Förderung ihre Wirkung entfalten“, so Guthmann.

Mehr zu den Themen Bausparen  und Wohn-Riester.

Das Ansparen von Eigenkapital bleibt auch in Zukunft unerlässlich für eine solide Wohnungsbaufinanzierung, so Guthmann. Gerade im derzeitigen Zinsumfeld sei der Bausparvertrag dafür ideal, weil der Sparer damit zugleich Zinssicherheit für die spätere Finanzierung „einkauft“. Er rechne deshalb auch für das Jahr 2015 mit einem stabilen Neugeschäftsvolumen.

Dass die Menschen den Erwerb eigener vier Wände fest im Blick haben, zeigt nach Auskunft von Guthmann die Entwicklung der durchschnittlichen Bausparsummen. Die durchschnittliche Bausparsumme belief sich auf rund 31.100 Euro, was einem Anstieg zum Vorjahr um 8 Prozent entspricht. Die durchschnittliche Bausparsumme der 141.000 neu abgeschlossenen Wohn-Riester-Verträge (plus 10,7 Prozent) kletterte um 6 Prozent auf 40.200 Euro.

Text- und Bildquelle: LBS

Gewinne eines von drei Sets unsrer Ausbildungsstarthilfen
Gewinne eines von drei Sets unserer Ausbildungsstarthilfen

Gewinne eines von drei Sets unserer Ausbildungsstarthilfen

Spannend ab dem ersten Tag: die Ausbildung bei uns.

Wusstest du schon? Bundesweit sind die Sparkassen mit jährlich über 7.000 Auszubildenden einer der größten Arbeitgeber. Doch damit nicht genug! On Top, sind sie laut dem Trendence-Schülerbarometer 2014/15 sogar unter Deutschlands 100 Top-Arbeitgebern.

Noch mehr zum Thema „Ausbildung bei der Sparkasse“ gibt es hier

Es ist längst kein Geheimnis mehr: Die richtige Bewerbung und ein gelungener Auftritt beim Vorstellungsgespräch sind die ersten Schritte in Richtung Ausbildungsplatz. Na, und da kann ja ein bisschen „Starthilfe“ sicher nicht schaden!

Richtige Kniffe und bewährte Tipps halten die Trainingsbücher „MEIN JOB!“ des S-Clubs für dich bereit. Damit kannst du dich perfekt vorbereiten und dann klappt´s auch mit deinem „Traumjob“ bei der Sparkasse!

Also, mache mit und gewinne eins von drei Sets mit jeweils 4 Broschüren „MEIN JOB“-Bewerbungstrainer!

Beantworte nur folgende Frage: Ab wann ist eine Ausbildung bei der Sparkasse Witten spannend?
a)    Ab dem ersten Tag
b)    Ab dem zweiten Tag
c)    Ab 30 Tagen

Mail die richtige Antwort an s-club@sparkasse-witten.de oder nutze einfach Formuar.

[gravityform id=“10″ name=“Kontaktformular“]

Deadline ist der 28.02.15. Die Gewinner werden aus allen richtigen Antworten ausgelost und schriftlich benachrichtigt. Natürlich ist der Rechtsweg ausgeschlossen! Die angegebenen Daten werden nur für das Gewinnspiel genutzt und nach Ablauf vernichtet.

Gelungener Auftakt: Patrick Nübel, Leiter der Sparkasse Auf dem Schnee, übergibt seiner Kundin Ute Overhoff den ersten Goldbarren aus unserem Kalender-Gewinnspiel.
Gelungener Auftakt: Patrick Nübel, Leiter der Sparkasse Auf dem Schnee, übergibt seiner Kundin Ute Overhoff den ersten Goldbarren aus unserem Kalender-Gewinnspiel.

Gelungener Auftakt: Patrick Nübel, Leiter der Sparkasse Auf dem Schnee, übergibt seiner Kundin Ute Overhoff
den ersten Goldbarren aus unserem Kalender-Gewinnspiel.

Ute Overhoff hat den ersten Goldbarren in unserem Kalender-Gewinnspiel gewonnen. Im Januar-Rätsel ging es um das Geburtsdatum von Louis Constanz Berger.

Patrick Nübel, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Auf dem Schnee, übergab seiner Kundin vor dem Bergerdenkmal einen 5-Gramm-Goldbarren.

Hier geht zum aktuellen Februar-Rätsel

Was hat es mit dem Kalender-Gewinnspiel auf sich?

Bereits seit 1978 – damals wurde die Sparkasse Witten 125 Jahre alt – bringt das Kreditinstitut mit viel Engagement jährlich einen eigenen Wittener Bild-Monatskalender heraus. Es soll neugierig gemacht werden auf unsere Ruhrstadt mit ihren vielen Facetten, darum geht es der Sparkasse. Die schöne Landschaft mit Rad- und Wanderwegen, Bauwerke und Baudenkmäler, Kunstschätze oder historische Wittener Persönlichkeiten – die Themenpalette ist ganz breit gestreut und wird von Land, vom Wasser oder aus der Luft beleuchtet. Der Sparkassenkalender ist aber nicht nur ein individueller Wandschmuck, sondern auch ein Nachschlagewerk, da neben dem Monatstitel viel Wissenswertes um das Bildmotiv auf den Kalenderrückseiten redaktionell aufgearbeitet ist.

Der 38. Sparkassenkalender des Jahres 2015 hat den Titel „Wittener Schnitzeljagd II“, denn es gab 2009 schon einen sehr erfolgreichen Vorgänger. Der Kalender lädt ein zu einem Streifzug durch die Jahreszeiten in viele Ortsteile unserer Heimatstadt. Verbunden damit ist ein Gewinnspiel, bei dem man die Monatsmotive besuchen muss, um die Lösung für einen Goldbarren-Gewinn zu erhalten.

Patrick Nübel, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle  Auf dem Schnee, gratulierte seiner Kundin Ute Overhoff, die sich zum Januarmotiv „Bergerdenkmal“ aufgemacht hatte, um auf der Gedenktafel das erfragte Geburtsdatum des erfolgreichen Wittener Gusseisen-Industriellen Louis Constanz Berger abzulesen. Viele Wittener wissen sicher nicht, dass die Turngemeinde Witten von 1848 e.V. ihrem Mitbegründer und Förderer Berger das Denkmal 1902 stiftete und errichten ließ. Wer  den Sparkassenkalender studiert hat, ist natürlich im Bilde. 936 richtige Lösungen erreichten im Januar die Sparkasse Witten.

Belohnt wurde die Gewinnerin der Januar-Auslosung  mit einem 5-Gramm-Feingold-Barren, den die Sparkasse auch für die folgenden Monate auslobt. Im Februar geht es thematisch um die Burgruine Hardenstein. Gewinnspiel-Teilnahmekarten finden sich im Sparkassenkalender. Auch online kann man Lösungen einreichen. Einsendeschluss für die Februar-Auslosung ist der 28.02.2015.

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