Barbara Puhst (links), die glückliche Sparlotterie-Gewinnerin, nahm von Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten (2. v. l.), die Fahrzeugunterlagen des VW-Golf Sportsvan entgegen. Zu den ersten Gratulanten zählten auch Wilfried und Dr. Bettina Kogelheide vom gleichnamigen Wittener Autohaus.
Barbara Puhst (links), die glückliche Sparlotterie-Gewinnerin, nahm von Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten (2. v. l.), die Fahrzeugunterlagen des VW-Golf Sportsvan entgegen. Zu den ersten Gratulanten zählten auch Wilfried und Dr. Bettina Kogelheide vom gleichnamigen Wittener Autohaus.

Barbara Puhst (links), die glückliche Sparlotterie-Gewinnerin, nahm von Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten (2. v. l.), die Fahrzeugunterlagen des VW Golf Sportsvan entgegen. Zu den ersten Gratulanten zählten auch Wilfried und Dr. Bettina Kogelheide vom gleichnamigen Wittener Autohaus.

Im Rahmen der jährlich im Februar stattfindenden Sonderauslosung innerhalb der Sparlotterie der Sparkassen sind folgende Gewinne auf die Kunden der Sparkasse Witten entfallen:
ein Volkswagen „Golf Sportsvan Highline“, ein Geldgewinn in Höhe von 5.000 Euro sowie 4.659 weitere Geldgewinne im Gesamtwert von zusätzlichen 19.675 Euro.

Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, überreichte jetzt im Wittener Autohaus Kogelheide die Fahrzeugpapiere an die Gewinnerin:

Unsere Kundin Barbara Puhst wird demnächst – im Rahmen eines zweitägigen Luxus-Events mit Galadinner und Übernachtung im Ritz-Carlton Hotel – in der Autostadt Wolfsburg ihren neuen Volkswagen „Golf Sportsvan Highlight 1,4 l“ persönlich in Empfang nehmen.

Die Zugfahrkarten nach Wolfsburg sowie Galadinner und Übernachtung im 5-Sterne-Hotel zählen für die Gewinnerin samt Begleitung ebenso selbstverständlich zu diesem Traumgewinn, wie auch eine exklusive Erlebnisführung durch die Autostadt.

Die Gewinnlisten mit allen Gewinnzahlen liegen ab sofort in allen Standorten der Sparkasse Witten aus – oder können im Internet unter www.sparkasse-witten.de abgerufen werden:
Den Kunden der Sparkasse, die Ihr Glück – wie übrigens auch die Autogewinnerin – per Dauerauftrag „abonniert“ haben, wird der Gewinn selbstverständlich und bequem auf ihrem Girokonto gutgeschrieben; die Gewinnkontrolle erfolgt automatisch.

Daueraufträge zur Teilnahme an der Sparlotterie der Sparkassen können an allen Geschäftsstellen der Sparkasse in Witten und online eingerichtet werden: Ein Los kostet 6 Euro, wobei 1,20 Euro eingesetzt und 4,80 Euro gespart werden. Als Hauptgewinn winken übrigens in jedem Monat „satte“ 100.000,- Euro.

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Wenn die Fliese zum Streitobjekt wird
Wenn die Fliese zum Streitobjekt wird

Wenn die Fliese zum Streitobjekt wird

So eine Fliese ist ja höchst vielseitig. Sie wird im Haus und im Garten als Bodenbelag verwendet, ebenso in Bädern und Küchen an der Wand. Generell gelten Fliesen im Vergleich mit Teppichen und Holzböden als eher robust. Doch auch hier kommt es immer wieder zu Schäden. Sei es, dass die Oberflächen gleich nach dem Verlegen feine Kratzspuren aufweisen. Sei es, dass ein Mieter gegen den Willen des Eigentümers diverse Fliesen angebohrt hat. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt einige Streitfälle zu diesem Thema vor.

Wieviel Dübellöcher dürfen sein – und wo?
14 Dübellöcher in einer Küche sind durchaus noch im Bereich des Üblichen – zumindest dann, wenn keine Arbeitsplatte vorhanden war und der Mieter diese selbst anbringen musste. Die Befestigung einer Arbeitsplatte gehört nach Überzeugung des Amtsgerichts Rheinbach zum gewöhnlichen Mietgebrauch. Der Eigentümer müsse sich damit abfinden, dass sich auf Grund der besonderen räumlichen Situation einige der Dübellöcher mitten in den Fliesen befinden (Aktenzeichen 3 C 199/04).

Fuge oder Fliese?
Grundsätzlich sollte sich allerdings ein Mieter schon bemühen, Bohrlöcher nur in den Fugen anzubringen. Denn dort richten sie weit geringeren Schaden an. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick wies einen Mieter darauf hin, dass er durchaus in der Lage gewesen wäre, seine Wandspiegel und Schränke mit Hilfe von Bohrungen in den Fugen anzubringen. Nun aber waren Fliesen gerissen. Dafür musste der Verursacher der Schäden aufkommen (Aktenzeichen 4 C 64/12).

Fliesen weg – was nun?
Wenn der Vermieter die Fliesen auf dem Balkon bei einer Renovierung entfernen lässt und stattdessen den billigeren Estrich als Bodenbelag wählt, dann hat der Wohnungsmieter keinen Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Das Landgericht Berlin wies darauf hin, dass der Wohnzweck durch den Austausch nicht beeinträchtigt werde. Das sei ganz anders, wenn zum Beispiel im Inneren des Objekts ein Parkettboden oder Stuckdecken verschwänden. Diese erhöhten den Wohnwert (Aktenzeichen 62 S 133/00).

Fliese ist nicht gleich Fliese!
Ein Wohnungseigentümer hatte nach einem Schadensfall grundsätzlich einen Anspruch auf Austausch einiger Badfliesen. Das Problem war allerdings, dass exakt dieselbe Fliesensorte nicht mehr aufzutreiben war und der Schadenersatzpflichtige nur ein sehr ähnliches Muster verlegen lassen konnte. Die Unterschiede in der Schattierung fielen auf. Trotzdem durfte es so bleiben, entschied das Landgericht München I, denn eine komplette Neuverfliesung des Bades hätte über 6.000 statt der hier eingesetzten 2.600 Euro gekostet. Allerdings erhielt der Betroffene 1.400 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil es zu einer Wertminderung gekommen sei (Aktenzeichen 1 T 14345/04).

Wer steigerte den Wohnwert?
Eigentümer und Mieter hatten sich darauf geeinigt, dass der Mieter auf eigene Kosten die Badezimmerwände umlaufend fliesen lassen dürfe. So geschah es denn auch. Rund zehn Jahre später war wegen Renovierungsarbeiten eine weitere Neuverfliesung des Bades nötig. Anschließend forderte der Eigentümer wegen dieser Wohnwertsteigerung eine höhere Miete. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg stimmte nicht zu. Die wohnwertsteigernde Maßnahme sei ursprünglich bereits durch den Mieter erfolgt, die neuen Arbeiten im Rahmen einer Strangsanierung gingen zu Lasten des Vermieters (Aktenzeichen 5 C 507/03).

Fiese Fliese?
Selbst die höchstrichterliche Rechtsprechung musste sich bereits mit dem Thema Fliesen befassen. Es ging um einen Kaufvertrag für polierte Bodenfliesen im Wert von knapp 1.400 Euro. Als die Ware zum größten Teil bereits verlegt war, stellte der Auftraggeber an der Oberfläche Schattierungen fest. Es handelte sich um Mikroschleifspuren. Er forderte eine Neuverlegung, die insgesamt 5.800 Euro gekostet hätte. Der Europäische Gerichtshof wies auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit hin und erklärte, die Kostenerstattung könne auf den Wert des vertragsgemäß gelieferten Verbrauchsgutes beschränkt werden (Aktenzeichen C 65/09).

Gefährlicher Fliesenbruch
Tritt durch eine gebrochene Fußbodenfliese Asbest aus, dann besteht die Gefahr einer Gesundheitsschädigung. Der Gebrauchswert einer Mietwohnung wird auf diese Weise spürbar gemindert. Deswegen entschied das Landgericht Berlin auf eine zehnprozentige Mietminderung bis zur Behebung des Schadens. Das waren im konkreten Fall immerhin 77 Euro pro Monat (Aktenzeichen 65 S 419/10).

Fehlende Beratung
Wer Fliesen verkauft und den Einbau besorgt, der übernimmt nicht nur Verantwortung für die korrekte Verlegung. Er muss seinem Kunden zumindest auch elementare Informationen über Gefahren durch unsachgemäße Reinigung geben. In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt stellte sich heraus, dass das verwendete Fugenmaterial den Einsatz säurehaltiger Pflegemittel nicht vertrug. Deswegen fielen reihenweise Fliesen zu Boden. Es wäre eine Nebenpflicht des Handwerkers gewesen, so das Gericht, auf die besondere Situation hinzuweisen (Aktenzeichen 15 U 163/12).

Angemessene Schutzfliese
Ein Fliesenspiegel in einer Küche gehört heute zu einer normalen, angemessenen Ausstattung einer Wohnung. Der Vermieter hat es als vertragsgemäß hinzunehmen, wenn sein Mieter derartige Einbauten vornimmt. Das Amtsgericht Fürstenwalde  weist darauf hin, dass solch ein Fliesenspiegel schließlich auch wichtig sei, um das schädliche Spritzwasser der Spüle von der Wandfläche abzuhalten (Aktenzeichen 15 C 248/01).

Text- und Bildquelle: LBS

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Action & Fun-Workshop "Schach"
 Action & Fun-Workshop "Schach"

Action & Fun-Workshop „Schach“

Spielekonsole kann jeder – aber wie ist es mit dem Spiel der Könige?

Action & Fun-Workshop bei unserem neuen S-Club Partner, der Schachgesellschaft Witten

Teilnehmer: max. 20 S-Clubber/innen
Datum: Samstag, 28.02.2015
Uhrzeit: 10 – 13 Uhr
Ort: Schachgesellschaft Witten, Ardeystraße 20, 58452 Witten
Kosten: keine

Anmeldung im S-Club Büro unter 02302 – 1741406 oder
Mail an s-club@sparkasse-witten.de

Willkommen an Bord: giropay bei airberlin.com verfügbar
Willkommen an Bord: giropay bei airberlin.com verfügbar

Willkommen an Bord: giropay bei airberlin.com verfügbar

„Ready for take off mit giropay“, so heißt es ab sofort bei airberlin.

Die zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands bietet ihren Kunden jetzt auch das Online-Bezahlverfahren giropay an. Damit haben Kunden von airberlin die Möglichkeit, ihre Flugbuchungen im Webshop (www.airberlin.com) schnell und sicher per Online-Überweisung zu tätigen.

„Wir freuen uns, mit giropay unseren Gästen ab sofort eine zusätzliche Zahlungsmethode bei der Flugbuchung auf airberlin.com anbieten zu können. Die Bezahlung mit giropay ist nicht nur sicher und bequem, zudem fällt für unsere Kunden kein Zahlungsmittelentgelt an“, sagt Friedrich Floto, Senior Vice President Finance & Administration bei airberlin.

Immer mehr Deutsche buchen ihre Reisen und damit auch ihre Flüge online. „Für Kunden spielt dabei natürlich auch eine einfache und sichere Zahlungsabwicklung eine wichtige Rolle“, erläutert Joerg Schwitalla, Geschäftsführer giropay GmbH. „Diesen Anforderungen trägt giropay Rechnung. Kunden von airberlin haben mit giropay ab sofort die Möglichkeit, von der airberlin-Buchungsseite direkt zum Online-Banking ihrer Bank oder Sparkasse weitergeleitet zu werden. Dort können sie sich bequem mit ihren gewohnten Zugangsdaten anmelden und die Überweisung durchführen. Da die Bezahlung im sicheren Online-Banking der eigenen Bank oder Sparkasse stattfindet, haben Dritte keinen Einblick auf sensible und persönliche Daten.“

Bausparen steht auch weiterhin hoch im Kurs
Bausparen steht auch weiterhin hoch im Kurs

Bausparen steht auch weiterhin hoch im Kurs

Bausparen steht auch weiterhin hoch im Kurs.

Das, so LBS-Verbandsdirektor Guthmann am 11.02.2015 in Berlin, zeigte das Neugeschäftsergebnis 2014 der Landesbausparkassen (LBS). Es hat mit 35,8 Milliarden Euro das hohe Niveau des Vorjahres erreicht.

Ein deutlicher Zuwachs ergab sich bei „Wohn-Riester“: die neu abgeschlossenen Riester-Bausparverträge erreichen das Rekord-Volumen von 5,7 Milliarden Euro (plus 17 Prozent) und damit den höchsten Wert seit Einführung der Eigenheimrente im Jahr 2008. „Dies zeigt, dass die vor gut einem Jahr in Kraft getretenen Verbesserungen bei der Altersvorsorge-Förderung ihre Wirkung entfalten“, so Guthmann.

Mehr zu den Themen Bausparen  und Wohn-Riester.

Das Ansparen von Eigenkapital bleibt auch in Zukunft unerlässlich für eine solide Wohnungsbaufinanzierung, so Guthmann. Gerade im derzeitigen Zinsumfeld sei der Bausparvertrag dafür ideal, weil der Sparer damit zugleich Zinssicherheit für die spätere Finanzierung „einkauft“. Er rechne deshalb auch für das Jahr 2015 mit einem stabilen Neugeschäftsvolumen.

Dass die Menschen den Erwerb eigener vier Wände fest im Blick haben, zeigt nach Auskunft von Guthmann die Entwicklung der durchschnittlichen Bausparsummen. Die durchschnittliche Bausparsumme belief sich auf rund 31.100 Euro, was einem Anstieg zum Vorjahr um 8 Prozent entspricht. Die durchschnittliche Bausparsumme der 141.000 neu abgeschlossenen Wohn-Riester-Verträge (plus 10,7 Prozent) kletterte um 6 Prozent auf 40.200 Euro.

Text- und Bildquelle: LBS

Gewinne eines von drei Sets unsrer Ausbildungsstarthilfen
Gewinne eines von drei Sets unserer Ausbildungsstarthilfen

Gewinne eines von drei Sets unserer Ausbildungsstarthilfen

Spannend ab dem ersten Tag: die Ausbildung bei uns.

Wusstest du schon? Bundesweit sind die Sparkassen mit jährlich über 7.000 Auszubildenden einer der größten Arbeitgeber. Doch damit nicht genug! On Top, sind sie laut dem Trendence-Schülerbarometer 2014/15 sogar unter Deutschlands 100 Top-Arbeitgebern.

Noch mehr zum Thema „Ausbildung bei der Sparkasse“ gibt es hier

Es ist längst kein Geheimnis mehr: Die richtige Bewerbung und ein gelungener Auftritt beim Vorstellungsgespräch sind die ersten Schritte in Richtung Ausbildungsplatz. Na, und da kann ja ein bisschen „Starthilfe“ sicher nicht schaden!

Richtige Kniffe und bewährte Tipps halten die Trainingsbücher „MEIN JOB!“ des S-Clubs für dich bereit. Damit kannst du dich perfekt vorbereiten und dann klappt´s auch mit deinem „Traumjob“ bei der Sparkasse!

Also, mache mit und gewinne eins von drei Sets mit jeweils 4 Broschüren „MEIN JOB“-Bewerbungstrainer!

Beantworte nur folgende Frage: Ab wann ist eine Ausbildung bei der Sparkasse Witten spannend?
a)    Ab dem ersten Tag
b)    Ab dem zweiten Tag
c)    Ab 30 Tagen

Mail die richtige Antwort an s-club@sparkasse-witten.de oder nutze einfach Formuar.

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Deadline ist der 28.02.15. Die Gewinner werden aus allen richtigen Antworten ausgelost und schriftlich benachrichtigt. Natürlich ist der Rechtsweg ausgeschlossen! Die angegebenen Daten werden nur für das Gewinnspiel genutzt und nach Ablauf vernichtet.

Gelungener Auftakt: Patrick Nübel, Leiter der Sparkasse Auf dem Schnee, übergibt seiner Kundin Ute Overhoff den ersten Goldbarren aus unserem Kalender-Gewinnspiel.
Gelungener Auftakt: Patrick Nübel, Leiter der Sparkasse Auf dem Schnee, übergibt seiner Kundin Ute Overhoff den ersten Goldbarren aus unserem Kalender-Gewinnspiel.

Gelungener Auftakt: Patrick Nübel, Leiter der Sparkasse Auf dem Schnee, übergibt seiner Kundin Ute Overhoff
den ersten Goldbarren aus unserem Kalender-Gewinnspiel.

Ute Overhoff hat den ersten Goldbarren in unserem Kalender-Gewinnspiel gewonnen. Im Januar-Rätsel ging es um das Geburtsdatum von Louis Constanz Berger.

Patrick Nübel, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Auf dem Schnee, übergab seiner Kundin vor dem Bergerdenkmal einen 5-Gramm-Goldbarren.

Hier geht zum aktuellen Februar-Rätsel

Was hat es mit dem Kalender-Gewinnspiel auf sich?

Bereits seit 1978 – damals wurde die Sparkasse Witten 125 Jahre alt – bringt das Kreditinstitut mit viel Engagement jährlich einen eigenen Wittener Bild-Monatskalender heraus. Es soll neugierig gemacht werden auf unsere Ruhrstadt mit ihren vielen Facetten, darum geht es der Sparkasse. Die schöne Landschaft mit Rad- und Wanderwegen, Bauwerke und Baudenkmäler, Kunstschätze oder historische Wittener Persönlichkeiten – die Themenpalette ist ganz breit gestreut und wird von Land, vom Wasser oder aus der Luft beleuchtet. Der Sparkassenkalender ist aber nicht nur ein individueller Wandschmuck, sondern auch ein Nachschlagewerk, da neben dem Monatstitel viel Wissenswertes um das Bildmotiv auf den Kalenderrückseiten redaktionell aufgearbeitet ist.

Der 38. Sparkassenkalender des Jahres 2015 hat den Titel „Wittener Schnitzeljagd II“, denn es gab 2009 schon einen sehr erfolgreichen Vorgänger. Der Kalender lädt ein zu einem Streifzug durch die Jahreszeiten in viele Ortsteile unserer Heimatstadt. Verbunden damit ist ein Gewinnspiel, bei dem man die Monatsmotive besuchen muss, um die Lösung für einen Goldbarren-Gewinn zu erhalten.

Patrick Nübel, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle  Auf dem Schnee, gratulierte seiner Kundin Ute Overhoff, die sich zum Januarmotiv „Bergerdenkmal“ aufgemacht hatte, um auf der Gedenktafel das erfragte Geburtsdatum des erfolgreichen Wittener Gusseisen-Industriellen Louis Constanz Berger abzulesen. Viele Wittener wissen sicher nicht, dass die Turngemeinde Witten von 1848 e.V. ihrem Mitbegründer und Förderer Berger das Denkmal 1902 stiftete und errichten ließ. Wer  den Sparkassenkalender studiert hat, ist natürlich im Bilde. 936 richtige Lösungen erreichten im Januar die Sparkasse Witten.

Belohnt wurde die Gewinnerin der Januar-Auslosung  mit einem 5-Gramm-Feingold-Barren, den die Sparkasse auch für die folgenden Monate auslobt. Im Februar geht es thematisch um die Burgruine Hardenstein. Gewinnspiel-Teilnahmekarten finden sich im Sparkassenkalender. Auch online kann man Lösungen einreichen. Einsendeschluss für die Februar-Auslosung ist der 28.02.2015.

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Ulrich Heinemann, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Witten
Ulrich Heinemann, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Witten

Ulrich Heinemann, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Witten

Nach Ablauf unseres 162. Geschäftsjahres geben wir Ihnen hier erste Informationen zur Entwicklung der Sparkasse Witten im Jahr 2014. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass der geprüfte Geschäftsbericht mitsamt der testierten Bilanz derzeit noch nicht vorliegt: Damit ist – wie üblich – etwa im Sommer zu rechnen. Dennoch lassen sich schon jetzt die nachfolgenden Daten, Fakten und Ausblicke festhalten.

Als zusätzliches Hintergrundmaterial stellen wir Ihnen die „Diagnose Mittelstand 2015“, eine Erhebung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, zum Download zur Verfügung.

Die „Diagnose Mittelstand“ ist die umfassendste Analyse mittelständischer Unternehmen in Deutschland. Sie betrachtet zum einen die Bilanzkennzahlen der Firmenkunden von Sparkassen. Zum anderen beruht sie auf einer Expertenbefragung, bei der die zuständigen Kundenbetreuer der Sparkassen die aktuelle Geschäftslage ihrer mittelständischen Unternehmen bewerten.

Die Entwicklung der Wirtschaft zeigte im Jahr 2014 keinen einheitlichen Trend. Nach einem dynamischen Jahresauftakt hat sich die Konjunktur in Deutschland im weiteren Verlauf des Jahres merklich abgekühlt. Dies spiegelte sich in den Ergebnissen der wichtigsten Indikatoren wie z. B. dem ifo-Geschäftsklimaindex oder dem ZEW-Index der Konjunkturerwartung wider. Der anfänglich positive Verlauf kippte zur Jahresmitte und erst in den letzten drei Monaten des Jahres konnte der negative Trend wieder gestoppt werden. Allein das Konsumklima war im gesamten Jahr 2014 freundlich. Die hohe Zahl der Beschäftigten und die Abschlüsse in den Tarifverträgen trugen zu dieser Entwicklung bei. Die Situation im Geschäftsgebiet der Sparkasse Witten weicht nach einer regionalen Umfrage der Industrie- und Handelskammer positiv von der bundesweiten Entwicklung ab: Ein Vergleich der Ergebnisse der Herbstumfrage 2014 mit denen des Vorjahres zeigt, dass die Zahl der Unternehmen, die die gegenwärtige Lage als gut bezeichnen, von 28 % auf 34 % gestiegen ist. Lediglich 11 % schätzen sie als schlecht ein, das sind 4 %-Punkte weniger als noch vor einem Jahr.

Gedämpft wird dies von den Geschäftserwartungen. Sie fallen erstmals seit 2012 wieder verhaltener aus. Die internationalen Krisen wirken sich sowohl auf die Exportaussichten als auch auf die geplanten Investitionen aus. Auch die Bundesregierung und die Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Erwartungen für die kommenden Monate nach unten korrigiert.

Auf das Ergebnis der Sparkasse Witten in 2014 hat sich diese Entwicklung unterschiedlich ausgewirkt:

Das Kreditvolumen konnte noch um rund 25 Millionen Euro auf über 1,4 Milliarden Euro ausgeweitet werden. Die Investitionsbereitschaft der Unternehmen war aber gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Mehr als ein Drittel des Zuwachses entfiel auf die Kreditnachfrage der privaten Kunden, die das historisch niedrige Zinsniveau genutzt haben. Die derzeit ausgelegten Kredite der Sparkasse Witten wurden wie folgt verwendet: 49 % Wohnungsbaudarlehen, 32 % Darlehen an Geschäftskunden, 8 % Kontokorrentkredite, 8 % Darlehen an Privatkunden und 3 % Bürgschaften. Die Schwerpunkte liegen eindeutig in den Bereichen Wohnungsbau und Darlehen an Geschäftskunden für gewerbliche Investitionen.

Die Entwicklung der Einlagen von Kunden war bei der Sparkasse Witten in 2014 ebenfalls durch das Zinsniveau und die konjunkturelle Entwicklung geprägt. Die Politik der Europäischen Zentralbank nahm keine Rücksicht auf die berechtigten Interessen der Sparer, die bemüht sind, Rücklagen für die private Alters- und Risikovorsorge zu bilden. In dieser Situation fällt die Bereitschaft, sich langfristig zu binden, eher gering aus. Die hohe Konsumbereitschaft hat durch niedrige Verzinsung der Geldanlagen einen deutlichen Anschub erhalten. Gerade vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass die Einlagen von unseren Kunden trotzdem um 27 Millionen Euro gewachsen sind.

Für die Fragen um die Vermögensbildung ist – insbesondere in diesen Zeiten –  ein kompetenter Partner von größter Wichtigkeit. Deswegen sind Vorstand und Mitarbeiter stolz darauf, dass die Sparkasse Witten in 2014 zum vierten Mal in Folge von der Finanzzeitschrift FOCUS-MONEY zum besten Kreditinstitut in Witten ausgezeichnet wurde. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass sich die konsequent-ganzheitliche Beratung und das Sparkassen-Finanzkonzept bestens bewährt haben. Unverändert lag der Sparkasse Witten im vergangenen Jahr die Unterstützung von Sport und Vereinen, sozialen Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie auch der Kunst und Kultur am Herzen: Die Ausgaben für das Gemeinwesen in unserer Stadt in Form von Spenden und Sponsoringmaßnahmen beliefen sich auf fast eine halbe Million Euro.

Ulrich Heinemann, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Witten:
„Mit exzellenter finanzieller Expertise sowie individueller und passgenauer Kundenberatung konnte sich unser Haus erneut als erste Adresse vor Ort behaupten: mit einem weiteren ersten Platz beim CityContest 2014 – dem vierten Sieg in Folge. Die Auszeichnung bedeutet eine erneute Bestätigung für unsere auf nachhaltige Kundenbindung angelegte Philosophie. Offenbar ist den geschulten Testkunden von FOCUS-MONEY das Thema ,Ganzheitliche Kundenberatung mit einem strukturierten Ansatz‘ genauso wichtig wie uns. Schließlich sind Ausgangssituation und Ziele bei jedem unserer über 55.000 Kunden anders gelagert – und erfordern individuelle Lösungen statt 08/15-Beratung. Neben der mehrfach ausgezeichneten Beratungskompetenz sind wir auch, was Erreichbarkeit und Nähe angeht, sehr gut aufgestellt: Mit unseren 14 Standorten in Witten bieten wir den Sparkassenkunden deutlich mehr Geschäftsstellen als alle anderen Kreditinstitute in Witten zusammen. Und diese – ausdrücklich nicht nur geografische – Kundennähe ist für uns auch in Zukunft Verpflichtung und Ansporn zugleich.“

Insgesamt ist der Sparkassenvorstand mit der Entwicklung in 2014 zufrieden und vorsichtig optimistisch, dass das neue Jahr ähnlich verlaufen wird. Die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage macht allerdings eine Einschätzung nicht leicht: Niemand kann mit Gewissheit sagen, wie sich die Situation in Griechenland oder in der Ukraine entwickeln wird und ob die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank die gewünschten Ergebnisse erzielt. Eine spürbare Ausweitung des Geschäftsvolumens erscheint wenig wahrscheinlich zu sein. Ein Wachstum um jeden Preis ist keine Option. Die Sparkasse ist sich vielmehr ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden und der Region bewusst und sieht daher den Schwerpunkt, so wie es im Sparkassengesetz als öffentlicher Auftrag festgeschrieben ist, darin, primär den Finanzierungs- und Anlagebedarf der privaten und mittelständischen Kunden im Geschäftsgebiet zu erfüllen – und die Kunden als kompetenter und serviceorientierter Dienstleister zu begleiten. So sollte auch für 2015 eine stabile Ertragslage erwartet werden dürfen.

Manchmal müssen Juristen sogar die Natur neu definieren
Ist Bambus nun ein Gras oder eine Hecke?

Ist Bambus nun ein Gras oder eine Hecke?

Ist Bambus nun ein Gras oder eine Hecke? Oder vielleicht beides?

Zwei Nachbarn stritten um eine Anpflanzung an der Grenze ihrer Grundstücke. Es handelte sich um Bambusstauden, die im Laufe der Zeit in die Höhe geschossen waren.

Ein Nachbar fühlte sich dadurch erheblich beeinträchtigt. Seine freie Sicht werde eingeschränkt und bei Schneefall neigten sich die Stauden außerdem zu stark in Richtung seines Anwesens. Deswegen sei dringend ein Beschnitt angesagt.

Der Eigentümer der Pflanzen wollte davon nichts wissen. Er verteidigte sich unter anderem damit, dass es sich bei Bambus im botanischen Sinne ja doch um ein Gras handle. Deswegen könnten die entsprechenden Hecken-Vorschriften im geltenden (baden-württembergischen) Nachbarrecht gar nicht greifen.
Und da sahen sich die zuständigen Oberlandesrichter plötzlich mit Fragen der Biologie konfrontiert. Sie trafen eine interessante Entscheidung: Ein Gras könne im Sinne des Rechts wie eine Hecke bewertet werden. Deswegen musste der Nachbar den störenden Bambus bis auf eine Höhe von 1,80 Metern beschneiden (Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 162/13).

Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Hundekratzer im Parkett: Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören
Hundekratzer im Parkett: Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören

Hundekratzer im Parkett: Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören

Hundekratzer im Parkett: Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören

Hat ein Vermieter die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt , dann kann er nach dem Auszug des Mieters unter Umständen keinen Anspruch auf die Beseitigung von „normalen“ Kratzspuren im Parkettboden geltend machen. Denn so etwas kann dann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören.

Der Fall
Ein Paar bewohnte knapp ein Jahr lang eine Loft-Wohnung. Dritter „Mieter“ im Bunde war ein Labrador, dessen Haltung schriftlich genehmigt worden war. Weil sich ein Hund aber nicht anders durch die Wohnung bewegen kann als auf seinen Pfoten (und damit auch unter gelegentlichem Einsatz der Krallen), waren beim Auszug auf dem Parkett Kratzspuren zu sehen. Der Eigentümer ließ den Boden sanieren und stellte für die Reparaturarbeiten durch einen Fachbetrieb beinahe 5.000 Euro in Rechnung. Die Mieter weigerten sich, das zu bezahlen.

Das Urteil
Hauptsächlich zwei Argumente brachten das Gericht dazu, dem Eigentümer den begehrten Schadenersatz zu versagen. Erstens habe er selbst den Einzug des Labradors erlaubt, zweitens deuteten die fraglichen Spuren auf eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung hin. Anders wäre es nach Meinung des Richters gewesen, wenn der Hund an einer bestimmten Stelle besonders intensiv gescharrt oder gekratzt hätte (Amtsgericht Koblenz, Aktenzeichen 162 C 939/13).
Text- und Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Was ist prägend für den Beruf?
Was ist prägend für den Beruf?

Was ist prägend für den Beruf?

Wann das Finanzamt ein häusliches Arbeitszimmer anerkennt

Never ending Story: Er wird wohl nie ein Ende nehmen, der Streit zwischen Steuerzahlern und dem Fiskus über die Anerkennung von häuslichen Arbeitszimmern. Meistens geht es darum, ob der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit wirklich in diesem Raum liegt. Das kann oft nur im konkreten Fall entschieden werden, wie die erfolglose Klage einer Lehrerin zeigt.

Der Fall
Eine Frau war Studienleiterin in der Lehrerausbildung. Sie schulte junge Nachwuchskräfte am Seminar und besuchte deren Unterricht. Allerdings spielte sich nach ihrer eigenen Auskunft der Großteil ihrer Arbeit zu Hause ab. Dort erstelle sie Prüfungen, korrigiere die Hausarbeiten der Junglehrer und habe auch sonst allerhand an Vor- und Nachbereitung zu leisten. Zwei Drittel der gesamten Arbeitszeit würden hier erbracht, bilanzierte sie. Deswegen sei eine steuerliche Anerkennung der Ausgaben für diesen Raum (2.140 Euro im Jahr) angebracht.

Das Urteil
Das häusliche Arbeitszimmer stelle nach Abwägung aller Argumente nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Klägerin dar, entschieden die Finanzrichter. Es komme nämlich nicht nur auf den Zeitfaktor an. Wichtig sei, was als prägend für den ausgeübten Beruf beurteilt werde müsse. Und das seien eben nun mal bei einer Studienleiterin der Aufenthalt am Seminar und die Unterrichtsbesuche (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 4 K 1778/10).

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Burg Hardenstein

Burg Hardenstein

Wie wäre es denn einmal mit einer romantischen Burgentour?

Es lohnt sich, denn auf dem Wittener Stadtgebiet präsentiert sich eine Reihe ehemaliger Adels- und Herrensitze. Vielleicht beginnen Sie Ihren Tagesausflug am Rittergut Haus Herbede. Der Stammsitz der Adelsfamilie von Elverfeldt war einst Gerichtsherrensitz und besticht im Innenhof durch eine imposante Renaissancefassade aus dem Jahr 1568. Von hier führt der Weg über die Lakebrücke auf die andere Ruhrseite. Am Fluss entlang gelangt man zum Hardensteiner Wehr und zum historischen Schleusenwärterhaus. Die Schleuse ist zum Überbrücken des Höhenunterschieds für die seinerzeit bedeutende Kohleschifffahrt erbaut worden und wird noch heute vom Fahrgastschiff Schwalbe II genutzt. Am Schleusenwärterhäuschen bietet sich Gelegenheit für eine Rast samt Erfrischung.

Heute wird die Burganlage liebevoll vom Verein der Burgfreunde Hardenstein und der Stadt Witten gepflegt. Zu gebührenden Anlässen  bietet sie den Rahmen für mittelalterliche Ritterspiele. Eine geführte Besichtigung im Zuge der Stadtführungen ist möglich.

Heute wird die Burganlage liebevoll vom Verein der Burgfreunde Hardenstein und der Stadt Witten gepflegt. Zu gebührenden Anlässen bietet sie den Rahmen für mittelalterliche Ritterspiele. Eine geführte Besichtigung im Zuge der Stadtführungen ist möglich.

Dann geht es mit der Fähre „Hardenstein“ wieder auf die linke Ruhrseite, unter der Eisenbahnunterführung hindurch und weiter zur etwa 300 m entfernten Burgruine Hardenstein. Die in einem Seitental der Ruhr gelegene Burganlage ist willkommenes Ziel für Wanderer, Romantiker und Geschichtsinteressierte. Das nächtliche Scheinwerferlicht unterstützt die romantisch sagenumwobene Erscheinung. Bei den Gebäuderesten handelt es sich ursprünglich um eine Wasserburg, die zwischen 1345 und 1354 von Heinrich II von Hardenberg errichtet wurde und im Laufe der Jahrhunderte mehrfache Umbauten erfuhr. Bereits im 16. Jahrhundert wurde die Burg nur noch selten als Wohnsitz genutzt und schließlich verlassen sowie dem Verfall preisgegeben. Die noch heute vorhandene Ringmauer umschließt den Komplex und lässt die Großzügigkeit der Gesamtanlage erahnen. An den noch teilweise erhaltenen Kaminzügen ist die Lage der Räume erkennbar. Eine Kapelle und Wirtschaftsgebäude gehörten ebenfalls zur Burganlage.

Reste des Palas

Reste des Palas

Das Anwesen liegt am Rande des bergbaugeschichtlich bedeutenden Muttentals und ist trotz der abgeschiedenen Lage aus allen Himmelsrichtungen gut zu erreichen: zu Fuß, als 5. Station des Bergbauwanderwegs, mit dem Fahrrad über den Ruhrtalradweg, per historischer Ruhrtalbahn und schließlich mit dem Ausflugsschiff Schwalbe II. Sogar eine eigene Station für den Zugverkehr ist eingerichtet und ermöglicht die Anbindung an Bochum und Hagen. An der Schiffsanlegestelle nimmt das Ausflugsschiff Fahrgäste in Richtung Kemnader See oder Bommern auf.

Wer noch über ausreichend Energie und Interesse verfügt, besucht in der Nähe das auf einem Bergrücken über der Ruhr thronende Schloss Steinhausen mit sehenswerter Kunstausstellung und Einkehrmöglichkeit. Die imposante Lage ermöglicht einen Blick auf das ursprünglich barocke Haus Witten auf der stadtseitigen Ruhrseite.

Weitere Informationen zur Burg Hardenstein finden Sie unter burgfreunde-hardenstein.de