Kosten für die Schlichtung waren bei einem Immobilienstreit steuerlich absetzbar

Kosten für die Schlichtung waren bei einem Immobilienstreit steuerlich absetzbar

Bei Streitigkeiten wird immer häufiger zunächst das Schlichtungsverfahren genutzt. Auch der Staat sieht es gerne, wenn die Streitparteien erst einmal diesen vorgerichtlichen Weg wählen, ehe sie einen personalintensiven, die Justiz belastenden Zivilprozess führen. Doch wie sieht es mit den Kosten für die Schlichtung aus? Können diese gegebenenfalls auch steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden?

Der Fall
Der Eigentümer eines Zweifamilienhauses in einem ehemaligen Bergbaugebiet war der Meinung, ihm stehe gegenüber dem Bergbauunternehmen Schadenersatz zu. Doch die Firma lehnte das ab. Deswegen kam es zu einem eigens für solche Fälle vorgesehenen Schlichtungsverfahren. Die dabei entstandenen Kosten für den Anwalt und den Gutachter (etwa 5.500 Euro) machte er in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das zuständige Finanzamt lehnte das ab. Bei einer Schlichtung könne man nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsläufigkeit der Ausgaben sprechen, die zum Beispiel einen Zivilprozess kennzeichne. Dem könne sich nämlich niemand entziehen, wenn er Ansprüche geltend machen wolle bzw. von einem anderen verklagt werde.

Das Urteil
Die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf konnten diese Unterscheidung des Fiskus nicht nachvollziehen. Zwar handle es sich hier nicht um den klassischen Rechtsweg. Ein Schlichtungsverfahren sei allerdings eine Vorstufe zum Zivilprozess und daher in ähnlicher Weise wie dieser selbst der Ausdruck staatlichen Gewaltmonopols. Deshalb konnte der Immobilieneigentümer seine Ausgaben geltend machen (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 11 K 3540/12 E).

Textquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Das so genannte "Hammerschlagrecht" soll wichtige Arbeiten ermöglichen
Das so genannte "Hammerschlagrecht" soll wichtige Arbeiten ermöglichen

Das so genannte „Hammerschlagrecht“ soll wichtige Arbeiten ermöglichen

Das so genannte „Hammerschlagrecht“ soll wichtige Arbeiten ermöglichen

Gerüst auf fremdem Grund

Es gibt bauliche Situationen, in denen ein Eigentümer seine Immobilie nur reparieren kann, indem er das Grundstück eines Nachbarn betritt. In solchen Fällen kann man sich auf das „Hammerschlagrecht“ berufen, das einem entsprechende Arbeiten von fremdem Territorium aus erlaubt. Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein, ehe der Nachbar gezwungen ist, dem zuzustimmen.

Der Fall
Ein Grundstücksbesitzer wollte seine Giebelwand sanieren. Nachdem diese allerdings unmittelbar an das Anwesen des Nachbarn grenzte, musste er dazu ein Gerüst auf dessen Eigentum aufstellen. Die Arbeiten sollten etwa einen Monat dauern. Darüber informierte der Betroffene den Nachbarn schriftlich. Der aber erklärte sich nicht einverstanden. Er zweifelte so ziemlich alles an – seine ordnungsgemäße Benachrichtigung ebenso wie die Notwendigkeit der Reparaturen. Der Bundesgerichtshof sah sich deswegen im folgenden Zivilprozess gezwungen, einige Regeln aufzustellen.

Das Urteil
Die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme des Hammerschlagrechts ist eine umfassende Darlegung zu Art, Umfang und zeitlicher Befristung der geplanten Arbeiten. Das war im konkreten Fall schon mal der erste Fehler des Betroffenen gewesen. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts zu ungenau formuliert. Des Weiteren muss es sich um eine notwendige Behebung von Schäden, um eine Vorsorge zur Vermeidung von Schäden oder um eine Anpassung an heutige Erfordernisse (wie Wärmedämmung) handeln. Eine bloße Verschönerungsmaßnahme reicht als Begründung nicht aus (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 49/12).

Quelle von Text und Bild: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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CRO am 22.11.2014 in Dortmund

Zwei S-Clubberinnen beim Panda-Rapper CRO Konzert in Dortmund

Gina mit Freundin beim CRO-Konzert

Gina mit Freundin beim CRO-Konzert

Gina Mosig hatte an einem Gewinnspiel in der letzten Ausgabe unseres S-Club Magazins mitgemacht und zwei Eintrittskarten gewonnen. Da war es natürlich nur selbstverständlich, dass auch ihre Freundin bei diesem krassen Event mit von der Partie war.

Natürlich wurden die beiden Girls ganz exklusiv auf die Gästeliste gesetzt. Somit konnten sie die Massen begeisterter Fans hinter sich lassen und sich direkt vorne an der Bühne ihre Pole-Position sichern.

Ein echtes Hammerkonzert, was CRO mit seiner Performance in Dortmund hinlegte. Ob „Einmal um die Welt“, „Whatever“ oder der ultimative Hit „Easy“ – alle machten mit und ließen diesen Abend zu einem unvergesslichen Ereignis. Das vornehmlich junge, weibliche Publikum wird durch Panda-Rapper Cro angefeuert, als er die Bühne betritt. “Dortmund, wer hat Bock?“ Natürlich nur eine rhetorische Frage, die durch ein Meer von Händen, die sich augenblicklich in die Luft reckten, beantwortet wurde.

Gina: “Diesen Tag werden wir für ewig in Erinnerung behalten. DANKE! DANKE! DANKE, S-Club! Ohne euch wäre das nie möglich geworden“.

Heiß begehrt, das CRO-Konzert in Dortmund

Heiß begehrt, das CRO-Konzert in Dortmund

CRO am 22.11.2014 in Dortmund

CRO am 22.11.2014 in Dortmund

CRO in Dortmund

CRO in Dortmund

CRO in Dortmund

CRO in Dortmund

Mehr zu unserem S-Club gibt es hier

Alle Fotos: Gina und Anhang

 

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Der Führerschein steht immer noch ganz oben auf der Wunschliste

Ist der Führerschein für junge Leute heute noch einer der größten Wünsche?

Der Führerschein steht immer noch ganz oben auf der Wunschliste

Der Führerschein steht immer noch ganz oben auf der Wunschliste

Auch wenn mancherorts zu lesen ist, dass das Auto nicht mehr ganz oben auf der Wunschliste junger Leute steht, so stimmt das meiner Beobachtung nach insbesondere hier im Ballungsraum Ruhrgebiet nicht. Die gute Autobahnanbindung und das nicht immer optimale Angebot im öffentlichen Personen-Nahverkehr machen da schon einen Unterschied zu Großstädten wie Berlin zum Beispiel. Aber selbst wenn man anstelle des eigenen Wagens Carsharing-Angebote nutzen will, braucht man dazu eine Fahrerlaubnis. Wir alle wissen aber: Das gute Stück ist nicht ganz billig.

Ich möchte daher heute eine Möglichkeit aufzeigen, wie man die Finanzierung eines Führerscheins mit wenig Aufwand realisieren kann – vorausgesetzt, es ist noch genügend Zeit vorhanden.

In unserer Gegend kostet ein Führerschein durchschnittlich um die 1.600 Euro. Im Schnitt braucht der Fahrschüler 24 Übungsstunden. Wer vergleichen möchte, kann das auf http://www.fahrschulvergleich.de.

Damit unsere jungen Kunden ihren nicht ganz billigen Wunsch verwirklichen können, haben wir das FührerscheinSparen entwickelt. Als Basis dient das bewährte Sparkonto. Jeder – ob Oma, Opa, Tante, Onkel, Vater oder Mutter kann mitsparen und so mithelfen, den Wunsch real werden zu lassen.  Das ist ganz einfach per Dauerauftrag oder auch direkter Einzahlung auf das Konto jederzeit problemlos möglich. Als Anreiz ist der Zins höher als auf einem „normalen“ Sparkonto.

Das Führerschein-Sparkonto kann man ab 13 und bis 21 Jahre führen. Danach wird es ein normales Sparkonto. Wenn man zwischendurch mal etwas braucht, kann man ab dem 16. Lebensjahr pro Verfügung bis zur Hälfte des Guthabens jederzeit einfach abheben, ohne den guten Sonderzinssatz und die anderen Vorteile zu verlieren. Wird mehr als die Hälfte abgehoben, wird aus dem Führerschein-Sparkonto ein normales Sparkonto und die Vorteile sind leider auch futsch.

Neben dem besonderen Zinssatz spendiert die Sparkasse, nach Anmeldung in der Fahrschule, den Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“, den man bis zur Prüfung besucht haben muss. Dabei setzen wir auf die qualifizierten Dozenten unseres Partners: dem Deutschen Roten Kreuz.

Und wenn die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden wurde, gibt es außerdem noch den Erste-Hilfe-Kasten für das erste Auto von uns geschenkt.

Weitere Informationen und den aktuellen Zinssatz finden Sie hier

 

 

Karten sperren per Fax

Girocard und Kreditkarte sperren per Fax

Service zur Kartensperre für Sprach- und Hörgeschädigte: girocard und Kreditkarte per Fax sperren

Sprach- und hörgeschädigte Besitzer von Girocards (immer noch gern EC-Karten genannt) und Kreditkarten können bei Verlust oder Diebstahl ihrer Zahlungskarten oftmals nur schwer eine telefonische Kartensperre veranlassen. Dennoch müssen natürlich auch sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und den Kartenverlust schnell melden, um finanzielle Schäden zu vermeiden.

Dafür gibt es einen besonderen Service: Girocards und Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden. Die zentrale Faxnummer lautet 116 116, genauso wie die Telefonnummer für den Sperrnotruf.

Faxformular Sperre Girocard

Faxformular Sperre Kreditkarte

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5 Schritte zur Computer-Sicherheit

Für den Schutz des eigenen Online-Bankings ist die Sicherheit Ihres Computers der entscheidende Faktor. In fünf Schritten machen Sie Ihren Rechner sicherer.

5 Schritte zur Computer-Sicherheit

5 Schritte zur Computer-Sicherheit

Benutzerkonto
Nutzen Sie für den Zugriff auf das Internet ein Benutzerkonto mit eingeschränkten Rechten, keinesfalls ein Administrator-Konto. Alle gängigen Betriebssysteme bieten die Möglichkeit, sich als Nutzer mit eingeschränkten Rechten anzumelden.

Betriebssystem
Halten Sie das Betriebssystem stets aktuell. Betriebssysteme wie Windows oder Mac OSX unterstützen Sie dabei, indem sie sich automatisch aktualisieren, wenn der PC Verbindung mit dem Internet hat. Durch regelmäßige Updates erhöhen Sie Ihren Schutz vor schadhafter Software.

Virenschutzprogramm
Installieren Sie unbedingt ein Virenschutzprogramm und aktualisieren Sie dieses regelmäßig – am besten über die Funktion „Automatische Updates“. Hier bekommen Sie einen Überblick über getestete Programme: http://www.pc-magazin.de/vergleichstest/

Firewall
Richten Sie eine Firewall ein. Sie schützt Ihren Rechner  vor nicht autorisierten Netzwerkzugriffen. Viele Betriebssysteme bringen bereits eine vorinstallierte Firewall mit. So verhindern sie, dass Hacker auf Ihren Computer zugreifen können, während Sie mit dem Internet verbunden sind.

Neuester Stand
Halten Sie Programme wie Acrobat Reader oder Java und Browser-Plugins wie Flash und Shockwave auf dem neuesten Stand. Aktuelle Versionen sind weniger anfällig für Trojaner-Angriffe als veraltete.

Hier erhalten Sie stets aktuelle Sicherheitshinweise zum Online-Banking: https://www.sparkasse-witten.de/sicherheit

So erkennen Sie eine sichere Internetverbindung
Eine sichere Verbindung zu einer Website sollte immer über das geschützte https-Protokoll erfolgen. Ob das der Fall ist, können Sie daran erkennen, dass sich zum Beispiel der Anfang der Browserzeile verändert. Statt „http://“ steht dort „https://“. Bei der Verwendung aktueller Browser wird zudem ein Zertifikat angezeigt, mit dem die Richtigkeit der Angaben des Servers, mit dem Sie verbunden sind, von einer unabhängigen Instanz, dem Zertifikatshersteller, bestätigt wird.

Browser prüfen das Sicherheitszertifikat der SSL-Verbindung in der Regel automatisch. Sie testen die Echtheit und die Gültigkeit des Zertifikats. Außerdem testen sie, ob die Adresse, die Sie im Browser eingegeben haben, mit der im Zertifikat angegebenen Adresse übereinstimmt.

Ob eine Webseite zertifiziert ist, können Sie an dem Schloss-Symbol erkennen, das nach der URL angezeigt wird. Mit Klick auf das Schloss-Symbol erhalten Sie mehr Informationen über das Zertifikat und ob die Webseite tatsächlich die ist, für die sie sich ausgibt.

Übrigens: Alle Sparkassen verwenden für das Online-Banking Extended-Validation-Zertifikate. Diese werden von den Browsern erkannt und im Regelfall in der URL-Leiste grün dargestellt.

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Daten – Ware und Währung
Daten – Ware und Währung

Daten – Ware und Währung

Wir Deutsche möchten im Internet möglichst alles umsonst, wissen gleichzeitig, dass wir quasi im Austausch doch dafür mit unseren Daten dafür „bezahlen“, lehnen das aber zumeist strikt ab!

So etwas vereinfacht das Ergebnis einer umfassenden Studie „Daten – Ware und Währung“, für die das renommierte Meinungsforschungsinstitut dimap in der zweiten Oktoberhälfte 2014 insgesamt 1002 Internetnutzer in Deutschland ab 14 Jahren befragt hat.

– Kostenlose Online-Angebote werden bevorzugt
– Datennutzung durch Anbieter wird abgelehnt
– Jeder Dritte würde für Datenschutz zahlen

In Deutschland greifen 76 Prozent der Nutzer ausschließlich oder vor allem auf Angebote zurück, für die nicht bezahlt werden muss. Nur gut jeder Fünfte nutzt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Online-Angebote. 75 Prozent der Befragten sind sich allerdings auch der Tatsache bewusst, dass sie für diese kostenlosen Online-Angebote in der Regel mit ihren persönlichen Daten bezahlen müssen.

82 Prozent der Befragten nutzen das Internet zum Einkaufen

„Online-Konsum steht hoch im Kurs. 82 Prozent der Befragten nutzen das Internet zum Einkaufen. Nur 17 Prozent shoppen ausschließlich offline. Angesichts dieses Trends rücken Fragen in den Vordergrund, die sich mit der kommerziellen Weiterverwendung persönlicher Daten und damit zusammenhängenden Sicherheitsproblemen beschäftigen“, erklärte DIVSI-Direktor Matthias Kammer im Rahmen der heutigen Pressekonferenz zum Hintergrund der Studie.

Internetnutzer lehnen Geschäft mit den eigenen Daten ab

Mehrheitlich gehen die deutschen Internetnutzer davon aus, dass die meisten Anbieter von Online-Angeboten mit den persönlichen Daten ihrer Nutzer Geld verdienen. Gleichzeitig lehnen 80 Prozent der Befragten diese Praxis entschieden ab. Angst vor Datenmissbrauch und die Unklarheit darüber, was mit den eigenen Daten geschieht, sind hierfür die wichtigsten Gründe. Jeder dritte Befragte mit ablehnender Haltung sagt, dass persönliche Daten nur einem selbst gehören.

Lediglich 16 Prozent haben ein gewisses Verständnis für das Geschäftsmodell. Sie begründen dies vor allem damit, dass die Online-Anbieter schließlich auch Geld verdienen müssten. Knapp jeder dritte Konsument zeigt sich hingegen resigniert und gibt an, daran lasse sich so oder so nichts ändern.

Jeder Dritte würde für Datenschutz zahlen

Immerhin jeder dritte Internetnutzer wäre nach den Ergebnissen der DIVSI Studie bereit, für den Schutz der eigenen Daten zu bezahlen (41 Euro pro Jahr im Durchschnitt) – unabhängig davon, ob er das Vorgehen, Nutzerdaten zu Geld zu machen, ablehnt oder dafür Verständnis hat. Für eine solche Zahlung wären Personen mit Hochschulabschluss eher bereit (41 Prozent) als Personen mit einem Hauptschulabschluss (27 Prozent).

Die Ablehnung jährlicher Zahlungen wird am häufigsten mit Misstrauen begründet: 59 Prozent bezweifeln, dass dies tatsächlich zu höherer Datensicherheit führt. 40 Prozent von ihnen meinen, dass alles im Internet kostenlos sein sollte, auch die Sicherheit der Nutzerdaten.

Bei der Frage, ob die Nutzer an den Umsätzen, die mit ihren Daten erzielt werden, beteiligt werden sollten, ist die Haltung fast unentschieden. 48 Prozent sind dafür und 46 Prozent sind dagegen. Allerdings glauben auch nur 19 Prozent, dass eine Umsatzbeteiligung überhaupt umsetzbar wäre.

Nutzer nehmen Politik und Wirtschaft in die Pflicht

„Angesichts der Problematik, dass persönliche Daten häufig als Ware gehandelt werden, sehen die Nutzer vor allem die Politik und die Unternehmen in der Pflicht. Fast alle (97 Prozent) fordern, dass der Missbrauch persönlicher Daten stärker verfolgt und bestraft wird“, so der Geschäftsführer des Markt- und Politikforschungsinstituts dimap, Reinhard Schlinkert. 95 Prozent verlangen zudem, dass sich ausländische Internetfirmen an deutsche Datenschutzregeln halten müssen. Und 86 Prozent der Befragten fordern, dass Datengeschäfte gesetzlich verboten werden sollen. DIVSI-Direktor Kammer ergänzte, dass „die Politik noch stärker ihrer Verantwortung gerecht werden sollte, im Sinne der Verbraucher einen einheitlichen Datenschutz für in- und ausländische Unternehmen in Deutschland zu gewährleisten“.

Was ist der Unterschied zwischen Girocard und Kreditkarte?

Was ist der [etweet]Unterschied zwischen Girocard und Kreditkarte?[/etweet]

Was ist der Unterschied zwischen Girocard und Kreditkarte?

Was ist der Unterschied zwischen Girocard und Kreditkarte?

Die meisten Bank- oder SparkassenCards (im Sprachgebrauch immer noch EC-Karte genannt) tragen das girocard-Logo der Deutschen Kreditwirtschaft und sind Girocards. Zusammen mit der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) kann damit innerhalb Deutschlands und in einigen europäischen Ländern Geld an Automaten abgehoben oder im Handel bezahlt werden. Dabei wird das Geld sofort vom Girokonto abgebucht.

Neben dem girocard-Logo verfügen Karten oft auch über eine weitere Marke, z. B. Maestro, mit der die Karte sogar weltweit eingesetzt werden kann. Dazu hier weitere Informationen.

Mit einer Kreditkarte kann man noch flexibler im In- und Ausland bezahlen und Geld abheben. Die mit der Kreditkarte gezahlten Beträge werden je nach Kartenart einmal pro Monat gesammelt vom angegebenen Girokonto abgebucht – entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen. Jede Kreditkarte besitzt außerdem eine Kartennummer und eine Prüfziffer auf der Rückseite. Durch Eingabe dieser Daten kann man mit der Kreditkarte bei vielen Online-Händlern bezahlen. Jede Krdditkarte ist mit einem Limit versehen. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt oder generell auch höhere Summen mit der Karte begleichen wollen, sprechen Sie Ihren Kundenberater darauf an.

Wichtig ist für den Einsatz von Girocards im Ausland, dass mögliche Gebühren und Einschränkung beim Einsatz im Vorfeld immer mit dem Kreditinstitut abgeklärt wurden.
In vielen Ländern und bei manchen Kreditinstituten ist der Einsatz der Karte aus Sicherheitsgründen erst nach einer vorherigen Freischaltung möglich. Es empfiehlt sich daher, vor einer Reise seinen Kundenberater zu fragen.

Ich rate auf jeden Fall, sich unsere Länderinformationen anzuschauen, bevor es auf große Reisen geht.

Die Vorschulkinder der Kindertageseinrichtung „An der Bachschule“ warfen einen Blick in den Sparkassentresor.

Vorschulkinder besichtigten die Sparkassenhauptstelle

Die Vorschulkinder der Kindertageseinrichtung „An der Bachschule“ warfen einen Blick in den Sparkassentresor.

Die Vorschulkinder der Kindertageseinrichtung „An der Bachschule“ warfen einen Blick in den Sparkassentresor.

Wo kommt das Geld her? Was macht die Sparkasse mit dem Geld ihrer Kunden? Eine Antwort auf diese und weitere Fragen erhielten die Vorschulkinder der Kindertageseinrichtung „An der Bachschule“ am 12.11.2014 in der Sparkassenhauptstelle. Die Kinder erfuhren während der anderthalbstündigen Besichtigung jede Menge interessante Dinge zu den Themen „Wert des Geldes“ und „Sparen“. Zum unterhaltsamen Programm gehörte auch ein auf die Altersgruppe zugeschnittener Zeichentrickfilm mit den bekannten Comicfiguren Didi und Dodo.

Beim Rundgang durch die Sparkassenhauptstelle durften die kleinen Geld-Profis dann auch mal hinter die sonst verschlossenen Türen schauen. Dazu gehörte natürlich auch ein Blick in den Tresor, auf den sich die Kinder ganz besonders gefreut hatten.

Im Anschluss an die Führung erhielten die Jungen und Mädchen noch kleine Geschenke zur Erinnerung an ihren Besuch in der Sparkasse.

Wittener Kindergärten und Kindertageseinrichtungen, die auch gerne einmal mit ihren Vorschulkindern die Sparkasse besichtigen möchten, melden sich bei Anja Dietrich, Tel. 02302/174-1405 oder E-Mail anja.dietrich@sparkasse-witten.de an. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 20 Kindern.

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Was bedeuten die Logos auf der Girocard?
Was bedeuten die Logos auf der Girocard?

Was bedeuten die Logos auf der Girocard?

Was bedeuten die Logos auf der EC-Karte, sprich Girocard?

Zunächst einmal eine Begriffsbestimmung: Die Bezeichnung „EC-Karte“ für Ihre Bank- oder SparkassenCard ist immer noch sehr geläufig, obwohl es sie so schon lange nicht mehr gibt. Das wird sich aber wohl nicht so schnell ändern. Die offizielle Bezeichnung dieser Karte lautet „Girocard“. Das ist ja auch schlüssig, weil es die Karte zum Girokonto ist.

[etweet]Bezahlen im Ausland mit der Girocard[/etweet]

Die Girocard ist häufig mit Funktionen zum Bezahlen im Ausland ausgestattet. Außerhalb Deutschlands wird dann entweder das System „Maestro“ (von MasterCard)  oder „V Pay“ (von VISA) verwendet. Welches System mit der eigenen Girocard kombiniert ist, sieht man am Logo auf der Vorderseite der Karte.

Karten mit „Maestro“-Logo sind nahezu weltweit einsetzbar. Beim Bezahlen außerhalb Europas wird teilweise noch der Magnetstreifen ausgelesen, der allerdings nicht so sicher ist wie der Chip. Viele Banken und Sparkassen haben daher die Kartennutzung mit „Maestro“-Logo im Ausland begrenzt. Es empfiehlt sich daher, vor einer Reise ins außereuropäische Ausland Kontakt zu seinem Kreditinstitut aufzunehmen, um die Karte entsprechend freizuschalten.

Es stellen allerdings auch immer mehr Länder und Akzeptanzstellen auf die Chip-Akzeptanz um. Ich empfehle auf jeden Fall, sich unsere Länderinformationen anzuschauen, bevor es auf große Reisen geht.

Karten mit „V Pay“-Logo funktionieren hauptsächlich in der Europäischen Union und in Andorra, Gibraltar, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz und in der Türkei. Zum Bezahlen wird der Chip auf der Karte ausgelesen und das Geld vom Girokonto abgebucht.

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Wohn-Riester
Wohn-Riester

Wohn-Riester 2014 – flexibler, einfacher, besser

Wohn-Riester 2014 – flexibler, einfacher, besser
Wichtige Änderungen beim Wohn-Riester seit dem 01.01.2014 im Überblick

Als aktueller oder angehender Eigenheimbesitzer haben Sie Grund zur Freude: Die Förderung ist seit 2014 in vielen Punkten flexibler nutzbar, zum Beispiel für die Entschuldung oder den barrierereduzierenden Umbau.

[etweet]So profitieren Sie vom verbesserten Wohn-Riester:[/etweet]

Sie haben mehr Entscheidungsfreiraum bei der Versteuerung der geförderten Beträge
Sie haben beim Umzug mehr Zeit für die Reinvestition der geförderten Beträge
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen auch für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen nutzen
Sie können mit Ihrem Guthaben die Baufinanzierung Ihres selbstgenutzten Wohneigentums ablösen.
Sie können Ihr Riester-gefördertes Darlehen zur Umschuldung der Baufinanzierung Ihres selbstgenutzten Wohneigentums einsetzen.

Guthaben flexibel verwenden

Setzen Sie Ihr Guthaben wohnungswirtschaftlich ein: Wenn Ihr Guthaben mindestens 3.000 Euro beträgt, können Sie es künftig bis zum Beginn der Auszahlungsphase für den Kauf oder Bau Ihres selbstgenutzten Wohneigentums oder die Tilgung eines Immobiliendarlehens flexibel entnehmen

Umschuldung bestehender Baufinanzierungskredite

Bisher konnten Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie vor 2008 gekauft bzw. gebaut haben, ihre laufende Baufinanzierung nicht mit einem Riester-geförderten Darlehen ablösen.

Nun haben Sie als Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum die Möglichkeit, Ihre bestehenden Baukredite unabhängig vom Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt der Immobilie mit einem Wohn-Riester-Kredit umzuschulden und dadurch unter Umständen mehrere tausend Euro zu sparen. Diese Möglichkeit haben Sie grundsätzlich für alle Kredite, die Sie für die Anschaffung oder Herstellung Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie verwendet haben.

Förderung eines barrierereduzierenden Umbaus

Künftig können Sie Ihr Wohn-Riester-Guthaben auch für den barrierereduzierenden Umbau, zum Beispiel für alters- und behindertengerechtes Wohnen, verwenden. Voraussetzungen dafür: Sie verwenden mindestens die Hälfte des Betrags für Maßnahmen, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen. Auch das restliche entnommene Guthaben müssen Sie zur Reduzierung von Barrieren in oder an der Immobilie verwenden. Dies bescheinigt Ihnen ein Sachverständiger.

Besitzen Sie Ihre Immobilie länger als drei Jahre, so müssen Sie mindestens 20.000 Euro Guthaben und/oder Darlehen für den Umbau aufwenden, bei einem kürzeren Zeitraum mindestens 6.000 Euro. Für diesen Umbau dürfen Sie keine sonstigen Zuschüsse oder Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.

Flexiblere Einmalbesteuerung

Bisher mussten Sie bei Wohn-Riester-Verträgen sofort zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen einer reduzierten Einmalbesteuerung von 70 Prozent der geförderten Beträge und der Besteuerung in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr wählen. Zukünftig können Sie sich bei dieser wichtigen Entscheidung mehr Zeit lassen und noch während der gesamten Auszahlungsphase das Angebot zur reduzierten Einmalbesteuerung in Anspruch nehmen.

Mehr Zeit für die Reinvestition

Auch die Fristen bei einem Auszug aus der mit Wohn-Riester finanzierten Immobilie wurden verlängert: Nach Ablauf des Jahres, in dem Sie ausgezogen sind, haben Sie künftig fünf Jahre Zeit, die geförderten Beträge in eine neue selbstgenutzte Immobilie zu investieren.

Sie besitzen bereits einen geförderten Bausparvertrag oder möchten noch dieses Jahr einen Vertrag abschließen? Von den Änderungen können Sie trotzdem profitieren. Denn diese gelten ab 2014 auch für schon bestehende Verträge.*

Beratungstermin vereinbaren

* Es gelten Fördervoraussetzungen

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Planspiel Börse
Anja Dietrich

Anja Dietrich

Unsere Jungbörsianer profitieren von steigenden Kursen

Anmeldung zum Planspiel Börse 2014 noch bis zum 12. November 2014 möglich
 
Am 1. Oktober 2014 ist das Planspiel Börse der Sparkassen-Finanzgruppe europaweit gestartet. Seit dem Startschuss haben sich 160 Wittener Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen in über 60 Teams angemeldet.
 
Planspiel Börse

Seit dem Startschuss haben sich 160 Wittener Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen in über 60 Teams angemeldet

Erste Erfahrungen mit dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren haben die Teilnehmer in den vergangenen Spielwochen bereits sammeln können. Schwache Wachstumsprognosen, die Sorge vor den Auswirkungen der Russland-Sanktionen, Ebola und der IS-Terror hatten in den vergangenen Wochen negativen Einfluss auf den Deutschen-Aktienindex. Von der Flaute haben sich die deutschen Wertpapiere in der letzten Woche aber wieder etwas erholt. Von den steigenden Kursen profitieren jetzt auch die Börsenspiel-Teilnehmer, die mit ihrem virtuellen Startkapital von 50.000 Euro schon eifrig an der Börse gehandelt und in Unternehmen wie Adidas, Amazon, Apple und Volkswagen investiert haben.

 
Insgesamt 175 Wertpapiere stehen den Schülern für ihre Anlagestrategien im Online-Spielbereich zur Auswahl. Zweimal täglich wird die Kursfeststellung mit anschließendem Abrechnungslauf durchgeführt. Die Teams, die ihr Spielkapital bis zum Spielende, am 10. Dezember 2014, am erfolgreichsten vermehrt haben oder den höchsten Ertrag mit nachhaltigen Aktien erzielt haben, gewinnen attraktive Geld- und Sachpreise für sich und ihre Schulen.
 
Das Planspiel Börse bietet Schülerinnen und Schülern eine in dieser Form einmalige Gelegenheit, völlig risikolos in das reale Börsengeschehen einzutauchen und damit ihr Wissen in den Bereichen Wirtschaft, Markt und Börse zu erweitern.
 
Weitere Informationen zum Spiel und zu den Preisen sind auf der Internetseite www.planspiel-boerse.de/skwitten zu finden.
 
Anmelden können sich Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen aus Witten noch bis zum 12. November 2014 bei mir. Meine Daten
Anja Dietrich, Rufnummer 174-1405 oder per E-Mail an anja.dietrich@sparkasse-witten.de.

 

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