Janette Tschasche
Janette Tschasche

Janette Tschasche

Mit unseren 14 Geschäftsstellen und den Geldautomaten in ganz Witten ist die Sparkasse in der ganzen Stadt schnell erreichbar. Doch nicht nur unsere Kunden profitieren von dem großen Geschäftsstellennetz, auch wir als Auszubildende.

Einen festen Platz in einer bestimmten Abteilung oder Geschäftsstelle haben wir während unserer zweieinhalbjährigen Ausbildung nicht. Neben den Geschäftsstellen kommen wir auch in fast  alle  Abteilungen. Dominik Tutaj hat dazu ja bereits einen Beitrag geschrieben.

Ob im Service oder in der Beratung, wir sind als Auszubildende wirklich aktiv mit eingebunden und können so wertvolle Erfahrungen sammeln. Unterstützt werden wir dabei nicht nur von den Mentoren, die sich in jeder Geschäftsstelle und Abteilung speziell um uns Azubis kümmern, sondern auch von jedem einzelnen Mitarbeiter und Berater.

Eines der wichtigsten Kapitel in der Ausbildung: Die Kundenberatung

Eines der wichtigsten Kapitel in der Ausbildung: Die Kundenberatung

Durch die Teilnahme an Beratungsgesprächen bekommen wir zum Beispiel jede Menge Anregungen. Bis jetzt war ich in vier unserer 14 Geschäftsstellen.

Ganz gleich ob in Herbede, Heven, Bommern oder Annen, überall wurde ich herzlich empfangen und durfte in Kundengesprächen mitwirken.
Interessant daran ist, dass jeder Berater seinen eigenen Stil hat und mir seine ganz eigenen Tipps mitgeben konnte. Somit können wir Azubis immer wieder viel Neues lernen und werden auf eigene Beratungsgespräche mit Kunden vorbereitet. Die erste „eigene“ Kundenberatung bleibt da natürlich besonders in Erinnerung.

 

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Zu lautes Windrad?
Zu lautes Windrad?

Zu lautes Windrad?

Des Öfteren beschwerten sich die Einwohner einer kleinen Gemeinde bei den Behörden über ihrer Meinung nach nicht mehr zumutbare Geräusche, die ein nahes Windrad verursache.

Daraufhin verpflichtete die Behörde den Betreiber, durch eine zugelassene Messstelle Untersuchungen zu veranlassen – und zwar auf eigene Kosten (etwa 16.000 Euro). Genau das verweigerte der Windkraftunternehmer. Er verwies auf zurückliegende Messungen. Diese schienen aber dem zuständigen Verwaltungsgericht nach Angaben des Infodiensts Recht und Steuern der LBS „nicht hinreichend aussagekräftig“. Deswegen wurde angeordnet, dass der Betreiber selbst für eine neue Begutachtung aufkommen müsse, zumal sich einige Anhaltspunkte für zu starke Geräuschentwicklungen fänden. (Verwaltungsgericht Arnsberg, Aktenzeichen 7 K 801/12)

Quelle: Text und Bild Infodienst Recht und Steuern

Gartenlaube als Zweitwohnung
Laube als Zweitwohnung

Steuern für die Gartenlaube?

Gartenlaube als Zweitwohnung: Kann dafür Zweitwohnungssteuer fällig werden

Normalerweise wird jemand, der eine Gartenlaube besitzt, dafür keine Zweitwohnungssteuer begleichen müssen. Das ist schon alleine deswegen nicht der Fall, weil es sich bei einer Laube nicht um eine vollwertige Wohnung handelt. Aber im Ausnahmefall ist das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durchaus möglich.

Der Fall
Der Eigentümer einer Gartenlaube hatte es sich dort sehr bequem eingerichtet. Unter anderem war das Objekt mit Wasseranschluss, Toilette, Bett und Kochplatte ausgestattet. Daraufhin forderte die zuständige Gemeinde von dem Mann die Zweitwohnungssteuer. Diese Art der Nutzung gehe weit über das hinaus, was man gemeinhin unter der Nutzung einer Laube verstehe, behauptete die Behörde.

Das Urteil
Das Gericht konnte auf Grund der Beweislage die Argumentation des Laubenbesitzers nicht nachvollziehen. Der hatte betont, das Gartenhäuschen eigne sich gar nicht, um darin zu wohnen. Dem hielten die Juristen entgegen, es sei doch alles für einen dauerhaften Aufenthalt vorhanden. Über die tatsächliche Nutzung wollten die Richter gar nicht erst diskutieren. Es reiche schon, dass hier die Möglichkeiten einer Zweitwohnung vorhanden seien (Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Aktenzeichen 1 M 72/12).

Quelle: Text und Bild Infodienst Recht und Steuern

Ausbildungsstart zum 1. September 2014

20140901__Azubis_2014Ausbildungsstart für 14 junge Menschen

Dreizehn junge Leute, für die jetzt die Ausbildung zur Bankkauffrau/zum Bankkaufmann beginnt – sowie eine junge Dame, deren Ausbildung zur Immobilienkauffrau bereits am 01.08.2014 begann – wurden von Ulrich Heinemann, dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Witten, sowie von Dirk Becker und Manuela Briele aus der Personalabteilung der Sparkasse begrüßt.

Und das sind unsere Neuen: Fabienne Abé, Melanie Bibiko, Cedric Böhmer, Lars Brehmer, Kathrin Detaille, Milena Dobic, Max Domogalla, Angelina Gierlichs, Markus Kaiser, Tim Leiskau, Maximilian Prünte, Kevin Scholz, Daniel Szczypek und Linda Borrmann mit dem Ausbildungsziel Immobilienkauffrau.

Für alle neuen Auszubildenden stehen neben der praktischen Ausbildung in den nächsten zweieinhalb bzw. drei Jahren für die angehende Immobilienkauffrau, der wöchentliche innerbetriebliche Unterricht,  Computer-Lernprogramme, Telefon-, Beratungs- und Teamtrainings, Exkursionen zur Börse sowie zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Prüfungsvorbereitungskurse und ein „Stil- und Etikette-Seminar“ auf dem Programm.

Seit vielen Jahren investiert die Sparkasse in erheblichem Maße in die Ausbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Prüfungsergebnisse, die von den Auszubildenden erzielt werden, sind regelmäßig überdurchschnittlich gut. Und: Bisher wurden fast alle Auszubildenden am Ende ihrer Ausbildungszeit in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Zusammen mit den „Neuen“ bildet die Sparkasse Witten übrigens 42 Auszubildende in den Ausbildungsberufen Bankkaufmann/-frau  und Immobilienkaufmann/-frau aus. An den 14 Standorten der Sparkasse in Witten sind derzeit – inklusive der Auszubildenden – 458 Mitarbeiter beschäftigt.

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Eisblockwette
Eisblockwette

Die Eisblockwette wurde vorgestellt von (v.l.n.r)
Thomas Sebralla, Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Richard Steinforth, Sparkasse Witten, Jörg Dobrunz, Malerbetrieb Ferber – Kreishandwerkerschaft Ruhr, Sonja Leidemann, Bürgermeisterin der Stadt Witten, Jörg Dehne, Dehne GmbH – Kreishandwerkerschaft Ruhr, Ulrich Heinemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Witten, Rainer Altenberend, Stadtwerke Witten, Kerstin Kreikmann, Bauderzernat der Stadt Witten, Markus Dürscheidt, Bedachungsunternehmen Josef Dürscheidt u. Söhne GmbH – Kreishandwerkerschaft Ruhr

Vom 29.08. bis zum 29.09.2014 wird die „Wittener Eisblockwette“ durchgeführt, um die Wittener auf spielerische Weise mit dem Thema „Energetische Sanierung von Immobilien“ bekannt zu machen.

Unter dem Projektnamen AltBauNeu informieren die Kommunen und Kreise in NRW derzeit ihre Bürger zu den Themen „Klimaschutz“ und „Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen“.

In Witten wird das Projekt „AltBauNeu“ von der Stadt Witten betrieben – unterstützt werden die lokalen Aktivitäten durch uns und von den Wittener Architekten (Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.) sowie den Wittener Mitgliedsbetrieben der örtlichen Kreishandwerkerschaft Ruhr.

Wie geplant wurden nun am Freitag, den 29. August 2014, zwei „durchgefrorene“ Wassertanks mit jeweils einem Kubikmeter Eis in die beiden Holzhäuser (gedämmter „Neubau“ und ungedämmter „Altbau“) eingebracht. Die beteiligten Projektpartner waren beim Startschuss der Eisblockwetter vor Ort. In den nächsten vier Wochen können die Wittener ihren Tipp im Rahmen der Wittener Eisblockwette abgeben.

Aufgabe der Gewinnspielteilnehmer ist es, einen Tipp abzugeben, wie viel Liter Wasser die DIFFERENZ der geschmolzenen Eismenge beider Holzhäuschen beträgt. Im gedämmten Gebäude wird das Eis sicherlich langsamer auftauen als in dem ungedämmten Haus.

In unserem KundenCenter an der Hauptstelle und allen unseren Filialen liegen Informationen zur „Wittener Eisblockwette“ mit integrierter Antwortkarte aus.

Die Gewinne
Zu gewinnen gibt es bei der Wittener Eisblock-Wette
– ein E-Bike (Stadtwerke Witten)
– eine Kühl- Gefrierkombination (Einrichtungshaus Ostermann)
– einen LBS-Bausparvertrag mit bereits angesparten 500,- Euro (Sparkasse Witten).

Für Schulklassen und Kindergärten ist als Sonderpreis ein Ausflug im Wert von 500,- Euro zu gewinnen (Einrichtungshaus Ostermann).

Für die günstige Finanzierung auch von energetischen Sanierungsmaßnahmen empfiehlt sich natürlich unser besonderer „Gut-für-Witten-Kredit“.

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Vielfältige Ausbildung in der Sparkassen-Hauptstelle
Dominik Tutaj

Dominik Tutaj

In meinem Beitrag möchte ich euch einen Einblick in unsere Hauptstelle geben. Einen Teil der Ausbildung werdet ihr hier verbringen, mal längere Zeit am Stück, mal nur für kurze Zeiträume. Ob bei Einsätzen im Kundencenter oder in einer internen Abteilung, zum betriebsinternen Unterricht oder einem leckeren Mittagessen in der Cafeteria, die Hauptstelle wird in eurer Laufbahn auf jeden Fall ihren Platz einnehmen!

Nach nun ziemlich genau 11 Monaten meiner Ausbildung habe ich schon einige Abteilungen durchlaufen und entsprechend viele Eindrücke sammeln können.

Meine Ausbildung begann vergangenes Jahr im Kundenberatungscenter. Als Anlaufstelle für Privat- und Firmenkunden konnte ich allerlei Erfahrungen im Kundengeschäft sammeln und ebenso einen Einblick bekommen, was sich hinter den Kulissen tut.
Neben Servicetätigkeiten des alltäglichen Bankgeschäfts habe ich an Beratungsgesprächen teilgenommen und somit den ersten Schritt Richtung Kundenberater gemacht.

Vielfältige Ausbildung in der Sparkassen-Hauptstelle

Vielfältige Ausbildung in der Sparkassen-Hauptstelle

Die nächsten Wochen verbrachte ich in unserer Firmenkundenbetreuung. Hauptsächlich eingesetzt in der Sachbearbeitung, habe ich dort einen Eindruck bekommen, wie viele Dinge sich so hinter der Kundenberatung im Kreditbereich abspielen. Toll war, dass man als Auszubildender wirklich aktiv mit eingebunden ist. In mein Aufgabengebiet fielen Dinge wie zum Beispiel Auszüge aus Grundbüchern anzufordern, die Unterlagen für eine Kreditverlängerung zusammenzustellen oder abgezahlte Darlehen zu archivieren. Knifflig war es auch, mehrere Seiten einzelner Zeichnungen zu einem großen Bauplan zusammenzusetzen. Ich hätte vorher nie gedacht, dass so etwas auch zu den Tätigkeiten von Bankkaufleuten gehört. Hat Spaß gemacht.. Als kleine Randnotiz, Ihr werdet immer mindestens eine Akte unter Eurem Arm klemmen haben, garantiert!

Darüber hinaus bekam ich in der Kreditabteilung die Möglichkeit, zuhörend an Kundengesprächen teilzunehmen. Und dieses Zuhören ist ganz wichtig, um wirklich zu verstehen, was der Kunde möchte. Meine „Reise“ setzte sich fort in der Rechtsabteilung. Wenn’s mal nicht so läuft, werden Kunden hier betreut und alles unternommen, gemeinsam einen Weg aus der Krise zu finden. Mein persönliches Highlight war ein kleiner Dienstgang zu einer Zwangsversteigerung. Es gibt sicherlich fröhlichere Anlässe, interessant war es trotzdem!

Das war meine persönliche Route durch die Hauptstelle. Der Weg ist mit Sicherheit noch nicht zu Ende, denn es gibt noch einiges zu entdecken. Ob im VermögensManagement das Wirken der Börse zu begreifen, in der Versicherungsabteilung den sinnvollen Einsatz von Versicherungen kennenzulernen oder aber Außenhandel oder Zentrale Nachbearbeitung kennenzulernen – wie sagt man so schön: „Man lernt nie aus!“

Handy aufladen
Schreibtisch mit Rechner

Prepaid-Handy im Online-Banking aufladen

Mit dem Service Handy aufladen sind Sie unabhängig von Öffnungszeiten. Laden Sie das gewünschte Guthaben aufs Handy – ganz bequem per Online-Banking.

Unser Service steht für fast alle Mobilfunknetze in Deutschland zur Verfügung. Innerhalb weniger Sekunden steht Ihnen das Guthaben zur Verfügung. Das bieten wir Ihnen kostenfrei an – Sie bezahlen lediglich den Aufladebetrag. Es ist kein gesondertes Freischalten des Aufladebetrages notwendig. Ideal auch als Geschenk!

Handy aufladen im Online-Banking – so geht’s:

  • Melden Sie sich bei uns im Online-Banking an.
  • Wählen Sie „Handy aufladen“ aus.
  • Geben Sie die Rufnummer des Handys an, das aufgeladen werden soll – und den Mobilfunkbetreiber.
  • Wählen Sie den gewünschten Aufladebetrag.
  • Bestätigen Sie zum Schluss den Vorgang mit einer gültigen TAN.

Handy online aufladen

Und an unseren Geldautomaten geht das auch.

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Ausbildungsstart
Rika Beckhöfer

Rika Beckhöfer

Ausbildungsstart: Heute berichte ich euch von unseren ersten  Tagen bei der Sparkasse Witten.

Als wir ankamen, waren wir alle sehr nervös und unheimlich euphorisch. Wir fanden uns im Schulungsraum der Sparkasse zusammen, wo uns unsere Ausbildungsleiterin Manuela Briele und unser Personalleiter Dirk Becker freudig empfingen.

Wir kannten uns alle schon ein wenig von einem gemeinsamen Ausflug in den Movie Park Bottrop (Ideenträger und Sponsor war die Sparkasse Witten). Das machte diesen Anfang dann doch sehr viel entspannter.

Frau Briele und Herr Becker gaben uns dann mit Hilfe von wirklich lustigen Kennenlern-Spielen den nötigen Anstoß, schnell miteinander ins Gespräch zu kommen.

Natürlich wollte es sich der Vorstand auch nicht nehmen lassen, uns mit als einer der ersten kennenzulernen. Ein Gruppenfoto mit allen zusammen war selbstverständlich Pflicht.
Nachmittags führte uns Frau Briele durch die Hauptstelle unserer Sparkasse, zeigte uns die vielen Abteilungen und stellte uns einigen Mitarbeitern vor.

Ausbildungsstart

Zum Ausbildungsstart gab es jede Menge Unterlagen. Und auch gleich eine schicke Tasche dazu.

Und dann bekamen wir jede Menge Unterlagen. Und auch gleich eine schicke Tasche dazu.

Am zweiten Tag fand bereits unser erstes Seminar mit unserer Beratungstrainerin statt, welches das Ziel hatte, uns auf den ersten Einsatz in einer Geschäftsstelle vorzubereiten. Wir lernten, wie wir auf Kunden richtig zugehen, wie wir sie ansprechen. Dabei ist unser eigenes Auftreten von großer Bedeutung. Viele Tipps gab uns die Trainerin an die Hand. Wie man sich selber gut präsentiert  und das Wichtigste: wie wir dem Kunden verständlich erklären, was wir ihm anbieten, ohne ihn dabei mit Fachchinesisch zu bombardieren. Die ersten Gesprächssimulationen fanden auch schon statt. Das war schon aufregend und spannend.

Nachmittags wurden wir dann über unsere Rechte und Pflichten als Bankkaufleute aufgeklärt – sei es Geldwäsche oder Einhaltung des Leitbildes der Sparkasse Witten – alles wurde genauestens dokumentiert und wir mussten einige Erklärungen unterschreiben.

Der dritte Tag war dann ganz nach dem Motto „Alle Macht den Azubis“ gestaltet. Die Azubis aus dem zweiten Lehrjahr hatten sich ein sehr abwechslungsreiches Tagesprogramm für uns ausgedacht,  bestehend aus Erfahrungsberichten, sehr brauchbaren Tipps zur Ausbildung aus erster Hand, Kennlernspielen, einer Rallye durch die Sparkasse Witten  und abends einer Partie Volleyball.

Spannend waren die ersten Tage wirklich, aber dann ging es erst richtig los – unser Einsatz in den Geschäftsstellen!

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SB-Automaten
SB-Automaten

SB-Automaten

Es ist schon ein kleiner Alptraum: Man geht an den Geldautomaten, will Geld abheben, steckt die Karte rein, bestimmt den Auszahlungsbetrag, gibt seine Geheimnummer ein, die Karte kommt wieder raus, man geht … HALT, fehlt da nicht was. 

Dass vergessen wird, die Geldscheine nach dem Abheben auch zu entnehmen, passiert schon mal. Man ist abgelenkt, weil das Handy klingelt, es geht einem was Wichtiges im Kopf herum und zack, ist das Geld vergessen.

Was passiert dann?

Da man bei der Konstruktion der Automaten natürlich auch daran gedacht hat, werden die Geldscheine nach nach 20 Sekunden automatisch wieder eingezogen. Steht niemand hinter einem, also kein Problem. Die Geldautomaten protokollieren jeden Vorgang und gleichen ihre Bargeldmenge mit den Buchungen ab. Daher kann dem vergesslichen Menschen der Betrag in der Regel automatisch wieder gutgeschrieben werden. Trotzdem sollte man zur Sicherheit den Vorfall immer umgehend seinem Kreditinstitut melden, inklusive der Angaben zu Uhrzeit, Standort und abgehobenem Geldbetrag.

Wenn das Geld in der kurzen Zeit jedoch von jemandem eingesteckt wurde, ist die Identität für das Kreditinstitut nicht nachvollziehbar. Sollte die Person im Anschluss noch ihr eigenes Geld abheben, kann sie ggf. per Videoüberwachung identifiziert werden. Bei größeren Geldmengen kann auch die Polizei eingeschaltet werden. Denn vergessenes Geld einfach einzustecken, ist strafbar.

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Störendes Regenwasser
Störendes Regenwasser

Störendes Regenwasser

Der Zugang zu Frischwasser gehört zu den Grundbedürfnissen. Kommt allerdings zuviel Wasser, wird es zumeist ungemütlich. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat in seiner Extraausgabe Urteile gesammelt, in denen das Wasser eine entscheidende Rolle spielt.

Streit mit dem Wasserversorger

Wenn sich der Eigentümer einer Immobilie und der Wasserversorger miteinander streiten, dann dürfen sie nicht den Mieter darunter leiden lassen. Genau das drohte in einem Fall in Brandenburg. Eine Familie mit vier minderjährigen Kindern hatte zwar die Betriebskosten stets beglichen, doch der Eigentümer hatte das Geld nicht an den Wasserversorger überwiesen. Dieser wollte daraufhin die Wasserzufuhr sperren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder stoppte das Vorhaben. Die Familie müsse weiterhin mit Trinkwasser beliefert werden, denn bei einer Unterbrechung handle es sich um einen schweren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Aktenzeichen 5 L 264/09).

Wasser vom Dach ist keine Überschwemmung

Wann liegt eigentlich eine „Überschwemmung“ im Sinne eines Versicherungsfalles vor? Diese Frage musste in einem Zivilprozess geklärt werden. Der Hintergrund: Auf dem Dach eines Anbaus einer Immobilie hatte sich Schnee gesammelt. Als der Schnee taute, drang das Wasser durch das Dach und richtete im darunter liegenden Schlafzimmer großen Schaden an. Die Wohngebäudeversicherung bestritt, dass es sich hier um eine Überschwemmung handle. Das Landgericht Dortmund sah es ebenso. Der Versicherungsvertrag spreche von einer „Überflutung des Grund und Bodens“. Davon könne hier nicht die Rede sein. Das hätte auch ein Laie bei der genauen Lektüre erkennen können (Aktenzeichen 2 O 452/11).

"Abgetauchte" Kunstwerke

„Abgetauchte“ Kunstwerke

„Abgetauchte“ Kunstwerke

Ein Mieter hatte in seinem Kellerabteil diverse Kunstwerke gelagert. Das hätte er besser nicht getan. Denn nach einer Überflutung (wegen Rohrbruchs an der Anschlussstelle der Heizung) wurden die vom Mieter selbst gefertigten Reliefs beschädigt. 141 Werke waren daraufhin unverkäuflich. Deswegen forderte der Mieter Schadenersatz vom Eigentümer der Immobilie, weil der Wassereinbruch in dessen Wirkungsbereich stattgefunden habe. Das Oberlandesgericht Koblenzverwehrte dies. Auch das Argument, der Eigentümer habe die Heizungsanlage zu lange nicht warten lassen, überzeugte die Juristen nicht. Speziell dieser Schaden wäre auch durch eine Wartung nicht festzustellen gewesen (Aktenzeichen 2 U 779/09).

Störendes Regenwasser

Eine Mieterin fühlte sich durch das Regenwasser gestört, das gelegentlich von der Dachrinne und von einem höher gelegenen Balkon auf ihren eigenen Balkon tropfte. Das hielt sie für eine solche Einschränkung, dass sie die Monatsmiete um zehn Euro minderte. Das Amtsgericht Münster sah hierin aber kein nennenswertes Problem und verweigerte eine Mietminderung. Die einzige Belästigung, dass das Regenwasser auf ihre eigenen Pflanzen tropfte und damit für zu viel Feuchtigkeit sorgte, sei durch ein schlichtes Verschieben der Blumenkästen zu beenden gewesen (Aktenzeichen 59 C 2601/05).

Feuchter Keller ist keine umlagefähige Aufwendung

Gelegentlich führen Baumängel dazu, dass ein Keller niemals so richtig dicht wird. Das war bei einer Immobilie in Berlin der Fall. Der Eigentümer musste das Wasser regelmäßig abpumpen lassen und legte die Kosten dafür unter dem Stichwort „Entwässerung“ auf die Betriebskosten für die Mieter um. Das wollten sich die Betroffenen nicht gefallen lassen. Das Amtsgericht Berlin-Wedding schloss sich dieser Meinung an. Dieses Abpumpen des Wassers zähle zu den nicht umlagefähigen Aufwendungen, denn die Ursache seien bauliche Mängel des Hauses. Es handle sich hier also um eine Instandhaltungsarbeit (Aktenzeichen 15b C 15/11).

2 x Waschmaschine

Für einen der häufigsten Schadensfälle im Zusammenhang mit Wasser ist die Waschmaschine verantwortlich. Wenn ihr Zuleitungsschlauch platzt, dann werden schlimmstenfalls Tausende Liter von Wasser in die Wohnung gepumpt. Bei einer Wohnungseigentümerin hatte sich in ihrer Abwesenheit der Schlauch von der abgeschalteten Waschmaschine gelöst. Weil der Wasserhahn nicht zugedreht war und es auch keinen Aquastop gab, wurde die Immobilie „überflutet“. Das Landgericht Osnabrück entschied, dass die Wohngebäudeversicherung nicht in vollem Umfang haften müsse. Die Frau habe grob fahrlässig gehandelt. Wer beim Verlassen der Wohnung weder den Wasserhahn der Waschmaschine schließe noch über eine Schutzvorrichtung wie Aquastop verfüge, so hieß es im Urteil, der habe seine Sorgfaltspflichten in erheblichem Maße verletzt. Wegen dieser groben Fahrlässigkeit müsse die Versicherte eine Kürzung der Leistungen um 70 Prozent hinnehmen (Aktenzeichen 9 O 762/10).

Auch wenn es einem Vermieter noch so riskant erscheint, dass seine Mieter in der Immobilie eine Waschmaschine betreiben, so kann er es im Regelfalle doch nicht untersagen. Der Einsatz von Haushaltsgeräten gehört nämlich zum üblichen Gebrauch einer Wohnung. Das stellte das Amtsgericht Eschweiler  fest. Allerdings dürfe der Eigentümer erwarten, dass die Waschmaschine gegen das Auslaufen gesichert ist (Aktenzeichen 26 C 268/12).

Biberdamm ist ein Natureignis

Ein Landwirt erlitt erhebliche Vermögensschäden, weil sein Grundstück regelmäßig von Wassermassen überflutet wurde. Schuld daran war ein Biber, der auf dem Grundstück des Nachbarn aktiv war und einen Wasserzulauf staute. Daraufhin klagte der Landwirt auf Schadenersatz gegen den Nachbarn, weil dieser nichts gegen den Biber unternommen und sein Grundstück im natürlichen Zustand gelassen hatte. Doch damit hatte er vor dem Oberlandesgericht Nürnberg keinen Erfolg. Die Richter wiesen darauf hin, dass es sich hier um ein Naturereignis handle, welches niemand zu verantworten habe (Aktenzeichen 4 U 2123/13).

Brunnenbohr-Genehmigung

Wer sich einen eigenen Brunnen in seinem Garten zulegen will, der muss dabei gewisse Vorsicht walten lassen. Denn schließlich ist es im schlimmsten Falle möglich, dass das Grundwasser gefährdet wird. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 4 K 767/09.NW) entschied, dass die Bohrung eines Gartenbrunnens regelmäßig der zuständigen Wasserbehörde gemeldet werden müsse. Eine kostenpflichtige förmliche Genehmigung des Vorhabens sei aber nur dann notwendig, wenn ein konkreter Verdacht auf Beeinträchtigung des Grundwassers bestehe (Aktenzeichen 4 K 767/09.NW).

Text- und Bilderquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Janina Hahn
Janina Hahn

Janina Hahn

Betriebsinterner Unterricht – von der Theorie zur Praxis

Heute gebe ich euch einen kleinen Vorgeschmack auf unseren betriebsinternen Unterricht.

Bei uns ist der betriebsinterne Unterricht sehr gefragt, weil er Praxis und Theorie wirklich gut miteinander verbindet. Das liegt zum einen an den Themen, zum anderen aber natürlich auch an den praxisnahen Dozenten. Das sind nämlich unsere Kolleginnen und Kollegen.

Der betriebsinterne Unterricht, kurz BU, ist für alle Auszubildenden natürlich Pflicht. Er versetzt uns in die Lage, unser theoretisches Fachwissen später als Kundenberater in der Praxis anzuwenden. Denn unsere Kunden wollen schließlich qualifiziert und sehr gut beraten von uns werden. So bekommen wir zweimal die Woche durch den BU praxisnahes Wissen vermittelt. Aber auch die Belange für die Zwischen- sowie Abschlussprüfung finden Berücksichtigung.

Betriebsinterner Unterricht: Bei der Gruppenarbeit

Betriebsinterner Unterricht: Bei der Gruppenarbeit

Ist der BU bei uns nun vergleichbar mit dem normalen Schulunterricht? Nein, dazu unterscheiden sich Themen und Dozenten dann doch zu sehr. Und im Vertrauen – es geht schon ein wenig lockerer zu.

Wie Du vielleicht jetzt auch, haben wir uns zu Beginn der Ausbildung gefragt, was genau beim BU so abläuft. Zu Beginn der Ausbildung haben wir von unserer Ausbildungsleiterin Frau Briele die zeitliche Übersicht der Themen für das 1. Ausbildungsjahr bekommen. Die einzelnen Unterrichtsthemen haben mich schließlich sehr neugierig gemacht. Für unser Ausbildungsjahr startete der BU in unserem Schulungsraum in der Hauptstelle mit Unterricht zum Thema OSPlus. Dahinter verbirgt sich das Verwaltungsprogramm, über das wir an das zentrale Rechenzentrum der Sparkassen, der Finanz Informatik, angeschlossen sind. Die Dozenten vermittelten uns zu beginn, wie wir einen neuen Kunden in der Datenbank anlegen und Konten und Verträge aufrufen können. OSPlus ist aber so umfangreich, dass dazu noch jede Menge zu lernen ist.

Ein weiteres, ganz wichtiges Thema ist der Datenschutz, denn Daten und Informationen unserer Kunden müssen selbstverständlich absolut vertraulich behandelt werden.

Mit einem besonderen Interesse erwarteten wir beispielsweise auch den BU zum Thema Geldwäsche. Dazu hat man ja mal was in den Nachrichten gehört oder in der Zeitung gelesen, aber so wirklich wusste ich nicht, was sich dahinter verbirgt. Es ist wirklich spannend.

Um das neue Wissen zu festigen, werden die vom Dozenten zum jeweiligen Thema gestellten Aufgaben von uns in Gruppen während des Unterrichts erarbeitet. Im Anschluss präsentiert die jeweilige Gruppe die Ergebnisse.

Ich hoffe, der kleine Einblick hat Dein Interesse geweckt und Du möchtest mehr über die Ausbildung und Karriere bei uns erfahren. Hier gibt es Infos dazu.

Meine Entscheidung, eine Ausbildung bei der Sparkasse Witten zur Bankkauffrau zu beginnen, war auf jeden Fall richtig.

Ulrich Heinemann, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Witten
Ulrich Heinemann, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Witten

Ulrich Heinemann, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Witten

Gute Frage angesichts von Anbietern, die 50 oder sogar 100 Euro geben, wenn man dort sein Girokonto eröffnet. Ebenso wenig vertrauensvoll, wie kostenfreie Angebote, die den Anbieter sehr wohl Geld kosten. Da muss mit dem Kontoinhaber schon an anderer Stelle Geld verdient werden. Nicht selten hat man es dann plötzlich mit freiberuflichen „Finanzagenten“ zu tun.

Das Sparkassen-Girokonto ist eben nicht nur ein Stück Banktechnik mit angehängtem Callcenter. Unser Konto ist deshalb besonders, weil dahinter stets noch ein Mensch steckt und das auch so bleibt. Als Inhaber unseres Girokontos haben Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner.

"Das Girokonto bei der Sparkasse? Weil ich habe da einen persönlichen Ansprechpartner habe!"

„Das Girokonto bei der Sparkasse? Weil ich da einen persönlichen Ansprechpartner habe!“

Natürlich ist es toll, jederzeit in Deutschland auf 25.000 Sparkassen-Geldautomaten zurückgreifen zu können, wenn man Bargeld braucht. Und dass man auch mit seinem Smartphone jederzeit Zugriff auf sein Konto hat, wenn man Online-Banking macht. Und dass Sie dabei mit pushTAN das fortschrittlichste Sicherungssystem nutzen können.

Wichtiger als alle Technik ist aber, dass Sie einen persönlichen Berater haben, der immer dann mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn es um die wichtigen Dinge in Sachen Geld geht.

  • Wie sichere ich meine finanzielle Zukunft ab?
  • Ist die im Internet gefundene, so gepriesene Geldanlage wirklich so toll?
  • Wie schaffe ich genügend Eigenkapital für die eigenen vier Wände?
  • Ist die Kontoüberziehung sinnvoll, oder wähle ich lieber eine andere Form der Finanzierung?
  • Soll ich die Bürgschaft eingehen, um die mich ein Freund gebeten hat?

Sie sehen, es gibt eine Vielzahl von Entscheidungen, die Sie doch besser nicht einem Callcenter überlassen.

Dass Sie mit Ihrem Sparkassen-Girokonto einen schnellen und kompetenten Service bekommen, ist klar. Dafür geben wir Ihnen sogar eine Garantie. Zum Beispiel die „Geld-zurück-Garantie“. Unser Versprechen:
Wir sind sicher, dass die Leistungen, Vorteile und Mehrwerte des Sparkassen-Girokontos Sie rundum überzeugen. Wenn dem nicht so ist und Sie Ihr neues Sparkassen-Privatgirokonto innerhalb der ersten sechs Monate wieder auflösen, erstatten wir Ihnen das Kontoführungsentgelt.

Alle Service-Garantien im Überblick

Zum Schluss noch ein Wort zum Online-Banking. Aus Befragungen wissen wir, dass knapp 25 Prozent aller Bankkunden Online-Banking aus Sicherheitsgründen ablehnen. Diese Befürchtungen, diese Sorgen dazu können wir Ihnen abnehmen, denn mit der  „Wir-legen-Wert-auf-Sicherheit-Garantie“ geben wir Ihnen dieses Versprechen:

Die von uns ausgegebenen SparkassenCards und Kreditkarten sowie die von uns eingesetzten Electronic-Banking-Verfahren erfüllen höchste Sicherheitsstandards. Sollte trotz aller Sicherheitseinrichtungen und Sicherungsmaßnahmen doch einmal ein Schaden entstehen, zu dem Sie nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig beigetragen haben, übernehmen wir den Schaden in voller Höhe.

Mit der Kontoübersicht wählen Sie das für Sie beste Konto bei uns aus. Besser noch, Sie sprechen einfach mit  Ihrem persönlichen Berater bei uns. Wir freuen uns auf Sie.