Reisezahlungsmittel
Reisezahlungsmittel

Reisezahlungsmittel

Die Fragestellung:

„Ich habe eine neue EC-Karte erhalten. Muss ich die Auslandsfunktion freischalten lassen, oder funktioniert Geldabheben in den USA/ ATM automatisch.”

Das kann man so generell leider nicht beantworten. Setzen Sie sich daher unbedingt mit Ihrem Berater bei Ihrer Sparkasse in Verbindung. Kunden der Sparkasse Witten müssen nicht extra die Auslandsfunktion der Karte freischalten lassen.

EC-Karten, sprich SparkassenCards (Maestro), können an Geldautomaten mit dem blauen Cirrus-Zeichen zur Geldabhebung benutzt werden. Die bargeldlose Zahlung mit der SparkassenCard (Maestro) ist allerdings weniger stark verbreitet als in Deutschland.

Zum Schutz vor Kartenbetrug gibt es in außereuropäischen Ländern aber möglicherweise Einschränkungen für das Abheben von Bargeld.  So werden im Rahmen der Umstellung der Geldautomaten auf EMV-Standard (Auslesen des Chips auf der Karte anstelle des Magnetstreifens) zur Zeit an vielen Geldautomaten voraussichtlich keine SparkassenCards akzeptiert.

Die Empfehlung lautet daher: Nehmen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit neben Ihrer SparkassenCard auch noch eine Kreditkarte mit ins Ausland. In die USA sollte man immer auch eine Kreditkarte mitnehmen, da man ohne in vielen Situationen aufgeschmissen ist.

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Tipps für die Probefahrt
Tipps für die Probefahrt

Tipps für die Probefahrt

Ein Autokauf geht meist einher mit einer Probefahrt. Doch was sollte man bei einer Probefahrt unbedingt beachten? Hier finden Sie Tipps und Tricks von Gebrauchtwagen.de, wie Sie Ihren potenziellen Gebrauchten auf Herz und Nieren prüfen können.

Vorbereitung

Das Radio sollte bei der Probefahrt ausgeschaltet sein, um besser auf ungewöhnliche Geräusche achten zu können. Fahren Sie nicht in den Hauptverkehrszeiten, um unnötige Staus zu vermeiden. Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Fahrt, da bestimmte Mängel erst auftreten, wenn  der Motor warmgelaufen ist. Deshalb sollten Sie mindestens 30 Minuten einplanen. Testen Sie das Auto auch außerorts und unter allen möglichen Bedingungen. Dazu gehört die Fahrt auf unterschiedlichen Straßenbelägen, auf der Autobahn, in Kurvenlagen und wenn möglich im bergigen Umland.

Und auch ein Stopp an der Waschanlage sollte dazu gehören, da hier Undichtigkeiten im Boden erkannt werden können.

Tipps im Vorfeld

Bei der Besichtigung sollten immer vier Augen den Gebrauchtwagen unter die Lupe nehmen. Lassen Sie sich von einer Vertrauens- oder Fachperson begleiten. Sie ist meist objektiver Begutachter und kann bei einem möglichen Unfall während der Probefahrt als Zeuge auftreten. Der Verkäufer sollte einen seriösen Eindruck machen und Sie nicht unter Druck setzen oder unnötig ablenken. Lassen Sie sich genügend Zeit bei Ihrer Auswahl und dem Qualitäts-Check. Verzichten Sie lieber auf den Kauf, wenn Sie der Verkäufer mit vagen Ausreden oder Versprechen lockt. Als Käufer sollten Sie stets darauf achten, dass der Anbieter alle Angaben zum Fahrzeug im Vertrag schriftlich niederlegt. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite, um bei späteren Schäden eine Reklamation durchzusetzen. Bestehen Sie unbedingt auf eine Probefahrt und testen Sie den Wagen auf verschiedenen Straßenbelägen.  Wählen Sie schon im Voraus eine mögliche Teststrecke. Denken Sie bei einer Testfahrt daran, Ihren Führerschein mitzunehmen – auch bei kurzen Strecken.

Während der Fahrt

Der kalte Motor muss sofort anspringen und rund laufen. Es dürfen keine Nebengeräusche zu hören sein.

  • Klappern deutet auf defekte Kolben hin, Klopfen wird durch Lagerschäden verursacht.
  • Knallt der Motor, ist meist ein kaputter Auspuff schuld.
  • Qualmt der Motor schwarz aus der Auspuffanlage, deutet das auf einen hohen Ölverbrauch hin. Hier steht eine teure und aufwändige Reparatur aus.
  • Die Schaltung sollte leicht, lautlos und exakt funktionieren. Auftretende Geräusche bedeuten Abnutzung oder Schäden. Die Kupplung darf nicht beim Anfahren rucken.
  • Achten Sie darauf, ob das Fahrzeug spontan auf Lenkeinschlägereagiert. Ist auf schlechter Straße ein Poltern zu hören, ist das meist ein Anzeichen für ausgeschlagene Radaufhängungen oder Dämpferbefestigungen.
  • Bremsen Sie auf gerader Straße, muss das Auto in der Spur bleiben.Die Bremsen dürfen nicht schief ziehen, rubbeln oder sonstige Geräusche erzeugen.
  • Die Höchstgeschwindigkeit, die im Kfz-Schein ausgewiesen ist, muss auf ebener Straße mühelos erreichbar sein.
  • Die Kühlwasser-Temperatur bleibt in einem einwandfreien Gebrauchtwagen stets im grünen Bereich.

Auch nach der Fahrt sollte ein Blick unter die Motorhaube erlaubt sein. Achten Sie darauf, dass kein Öl unter dem Motorraum abtropft.

Wer haftet beim Schaden während der Probefahrt?

Die Haftung im Schadensfall ist abhängig vom Verkäufer. Kaufen Sie bei einem gewerblichen Händler, haftet der Käufer in der Regel nicht, wenn ein Schaden entsteht. Die Vorführwagen sind meist vollkaskoversichert. Als Ausnahmen gelten grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fahrverhalten (z.B. überhöhte Geschwindigkeit). In diesen Fällen kann der Händler Schadenersatz vom Probefahrer verlangen.

Wer seinen Gebrauchten jedoch bei einem privaten Anbieter kauft und bei der Probefahrt einen Unfall verschuldet, haftet in vollem Umfang. Aber Vorsicht! Die Privathaftpflichtversicherung tritt für Schäden während einer Probefahrt nicht ein. Und das kann für den Testfahrer teuer werden. Vertrauen Sie deshalb nicht darauf, dass der Wagen vollkaskoversichert ist.

Untersuchen Sie das Fahrzeug vor der Fahrt auf Schäden. Möglicherweise macht der Verkäufer Sie sonst für Altschäden haftbar, die Sie nicht selbst verursacht haben. In jedem Fall muss der Probefahrer nachweisen, dass der Schaden nicht vom ihm verursacht wurde. Hier kommt es Ihnen zugute, wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens bei der Probefahrt begleitet. Oder Sie vereinbaren einen Haftungsausschluss vor der Probefahrt oder einigen sich darauf, die Kosten bei einem Unfall zu teilen. In jedem Fall sollten Sie alles schriftlich fixieren.

Unabhängiges Gutachten

Sie können Ihr Wunschfahrzeug auch von einem Kfz-Sachverständigen überprüfen und bewerten lassen. Kfz-Sachverständige finden Sie in aller Regel in den Branchenverzeichnissen. Außerdem bieten diesen Service auch Automobilclubs oder Dienstleistungsunternehmen wie TÜV und DEKRA.

Autorin:
Isabell Heidrich, Sparkassen- Finanzportal GmbH, Marketing-Managerin bei Gebrauchtwagen.de

Bildquelle: Gebrauchtwagen.de

Gut geschützt ist sicher surfen

 

Gut geschützt ist sicher surfen

Gut geschützt ist sicher surfen

Ob Andrew Rubin sich das getraut hat zu träumen oder nicht, sein Kind mit Namen „Android“ hat die Welt erobert. Die meisten Smartphones laufen mit diesem Betriebssystem. Und da die Philospohie hier anders als bei Apple „Offen“ heißt, machen sich das leider auch Kriminelle zum Vorteil. Die meisten Smartphones auf dieser Welt laufen mit Android. Sie brauchen daher Schutz vor Schadsoftware. So werden über dubiose Webseiten abseits des offiziellen Android-Softwarestores verseuchte Kopien beliebter Apps angeboten. Eine sichere Methode, um Viren und Trojaner auf Android-Geräten zu verbreiten. Das Sicherheitsinstitut AV-Test hat nun 30 Security-Apps getestet, um herauszufinden, mit welchen Programmen man Smartphone oder Tablet gut schützen kann.

Die AV-TEST GmbH ist ein unabhängiger Anbieter für Services im Bereich IT-Sicherheit und Anti-Viren-Forschung mit Fokussierung auf die Ermittlung und Analyse der neuesten Schadsoftware und deren Einsatz in umfassenden Vergleichstests.

Im Labor von AV-TEST mussten sich 30 aktuelle Sicherheits-Apps für Android gegen 2.200 aktuelle Schädlinge wehren. Die Zahl klingt nach einer leichten Aufgabe, doch bei den 2.200 Angreifern handelt es sich um die gefährlichsten und am weitesten verbreiteten ihrer Klasse, die vier Wochen vor Testbeginn gesammelt wurden. Schließlich tauchen derzeit monatlich tausende neue Angreifer in verseuchten Apps auf.

Die von AV-TEST geführte Statistik in Sachen Schädlingsentwicklung für Android ist erschreckend: Während im ganzen Jahr 2012 etwa 250.000 Angreifer registriert wurden, kam dieselbe Anzahl in 2013 bereits in nur 2 Monaten zusammen.

Im Januar 2014 wurden bereits 162.000 Schädlinge in der Statistik registriert. Für den aktuellen App-Test wurde vier Wochen zuvor die härteste Malware gesammelt und auf die Systemwächter losgelassen. Darüber hinaus testete das Labor die Benutzbarkeit der Apps und notierte deren Zusatzfunktionen.

Zu den Ergebnissen

Testfazit:

Wer sein Smartphone gut absichern will, der muss nicht unbedingt Geld ausgeben. Die kostenlosen Apps von Avira, Qihoo, TrustGo holten alle Bestwerte im Test. Die Gratis-Beschützer von KSMobile und Kingsoft schützen auch gut, haben aber keinerlei Zusatzfunktionen zu bieten.

Die Systembeschützer von Bitdefender, GData, McAfee und Trend Micro kosten zwar eine Jahresgebühr, aber sie bieten viele Zusatztools und im Notfall auch Anwender-Support. Der ist bei den Gratis-Apps zum Teil nicht vorhanden oder in englischer Sprache.

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Gut fahren mit dem Sparkassen-Autokredit

Gut fahren mit dem Sparkassen-Autokredit

Wer einen neuen fahrbaren Untersatz benötigt, hat heute viele Möglichkeiten, den Kauf zu finanzieren. Egal, ob bei einem Gebrauchtwagenhändler um die Ecke oder im Glaspalast des Autohauses – in aller Regel wird gleich eine Finanzierung mit angeboten. Die Sache hat nur einen Haken: Preisverhandlungen gestalten sich schwierig oder werden unmöglich, wenn das Auto mit einem Händlerkredit finanziert wird.

Bargeld lacht

Es kann also sinnvoll sein, sich bei seiner Hausbank, seiner Sparkasse, zu einem entsprechenden Kredit zu informieren. Das gilt natrlich erst recht, ween man das Fahrzeug von privat kauft. Mit dem „Bargeld“ in der Tasche kann man gut über den Preis verhandeln. Möglicherweise können Sie sich so mehr Auto leisten, als Sie angenommen haben.

Kaufen statt leasen?

Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, gehört der Wagen nach erfolgter Rückzahlung Ihnen. Je länger der Autokredit läuft, desto niedriger sind Ihre monatlichen Raten. Leasen Sie dagegen ein Fahrzeug, geben Sie es am Ende der Vertragslaufzeit in der Regel an den Händler zurück.

Rechnen Sie am besten gleich mal was aus

Das Autoportal der Sparkassen: Hier finden Sie Ihren Neuen

Diese Ruhe sollte doch nicht gestört werden.
Diese Ruhe sollte doch nicht gestört werden.

Diese Ruhe sollte doch nicht gestört werden.

Lärm ist einer der heftigsten und die Gesundheit gefährdeten Einflüsse, die es gibt. Vom Autolärm bis zur laut zischenden Druckluftapparatur – beides hat Menschen schon zur Verzweiflung getrieben. Der Schutz dagegen hält sich in Grenzen. Es können bessere Fenster eingebaut werden oder man versucht es mit Ohrstöpseln, das alles schaltet die Quelle des Lärms aber eben nicht aus.

Oft bleibt nur der Gang vor Gericht
Manch einer sieht die einzige Chance, endlich wieder einmal Ruhe zu erhalten, im Einschalten des Gerichts. So soll der Störer gezwungen werden, endlich selbst etwas gegen den Lärm zu unternehmen. Ist das nicht möglich, soll dann wenigstens eine finanzielle Entschädigung für einen gewissen Ausgleich sorgen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe neun Entscheidungen deutscher Gerichte zusammengestellt, in denen es um Ruhestörungen ganz verschiedener Art geht.

High Heels
High Heels, also jene Damenschuhe mit den sehr hohen Absätzen, sind eigentlich weniger für den Einsatz in der eigenen Wohnung als für den Auftritt in der Gesellschaft gedacht. Manche Damen laufen aber damit auch zu Hause herum. Besonders fatal wirkt sich das in Kombination mit einem harten Bodenbelag (Fliesen, Parkett, Laminat) aus.
Das Landgericht Hamburg untersagte der Bewohnerin einer Mietwohnung auf Drängen der Nachbarn, daheim solche Schuhe zu verwenden. Das sei eine unzumutbare Belästigung (Aktenzeichen 316 S 14/09).

Neuer Lärmschutz bei Um- und Ausbau
Altmieter haben, wenn nachträglich ein Dachgeschoss zu Wohnraum umgebaut wird, einen Anspruch auf schallisolierende Maßnahmen. Die Frage ist allerdings, wie intensiv diese ausfallen müssen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung sagt: Normalerweise ist der Stand der Technik einzuhalten, der bei der Errichtung des Gebäudes galt. Wenn allerdings neu gebaut wird oder sehr grundlegende Änderungen vorgenommen werden, dann müssen die aktuellen DIN-Normen zum Einsatz kommen (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VII ZR 287/12).

Mindeststandards
In Mietverhältnissen ist generell wichtig, was die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart haben. Wenn zum Beispiel zum Schallschutz gewisse Mindeststandards beidseitig beschlossen wurden, dann müssen diese nach Meinung der Rechtsprechung auch unbedingt eingehalten werden. Das Landgericht Wiesbaden sprach in genau solch einem Fall von einem Mangel der Mietsache, weil die Realität von den Versprechungen abgewichen war (Aktenzeichen 3 S 54/11).

Touristenwohnung
Bei Immobilien, die sowohl von Touristen als auch von dauerhaften Mietern bewohnt werden, haben letztere nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Möglichkeit, eine Mietminderung durchzusetzen – zumindest dann, wenn Lärm und Schmutz überhand nehmen (Aktenzeichen VIII ZR 155/11).

Bebauungsplan
Bei Neubauten lohnt sich ein Blick auf den Bebauungsplan. Wenn der keine Vorgaben zum passiven Lärmschutz enthält, dann tut sich die Baurechtsbehörde gegenüber einem Bauherrn schwer, bestimmte Schallschutzanordnungen zu treffen. Derartige Anweisungen seien wegen fehlender Rechtsgrundlage unzulässig, urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Anders sehe es nur aus, wenn durch die Immissionen die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschritten werde (Aktenzeichen 3 S 2099/08).

Grölen und Pfeifen
Manchmal kommen die Geräusche auch von außerhalb. So fühlten sich die Anwohner einer Straße erheblich dadurch belästigt, dass ein Passant über längere Zeit grölte und pfiff. Doch eine solche Störung reicht dann doch nicht aus, die betreffende Person in Polizeigewahrsam zu nehmen, entschied das Landgericht Köln. Hier werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Es handle sich für die Anwohner nur um eine vorübergehende Störung, von der keine Gesundheitsschäden zu erwarten seien (Aktenzeichen 21 O 376/07).

Tröten und Schießen
Eine eher ausgefallene, aber doch gelegentlich auch vorkommende Lärmquelle kann eine Treibjagd sein. Hier werden – verständlicherweise – neben den Jagdhörnern und dem Hundegebell vor allem die Schüsse als Ruhestörung empfunden. In einem Fall erschraken die Pferde eines Nachbarn durch diese Geräusche so sehr, dass sie sich erheblich verletzten. Trotzdem, so entschied das Oberlandesgericht Hamm, sei im Regelfall der Veranstalter einer Treibjagd nicht verpflichtet, die Anwohner vorab von dem Ereignis zu informieren (Aktenzeichen I-9 U 84/12).

Vorübergehend lauter
Wenn es so etwas wie den häufigsten und am störendsten empfundenen Lärmauslöser gibt, dann ist es mit ziemlicher Sicherheit der Straßenverkehr. Mieter fühlten sich durch ein Anwachsen der Verkehrsgeräusche durch eine Umleitung so gestört, dass sie ihre monatlichen Überweisungen an den Eigentümer kürzen wollten. Doch der Bundesgerichtshof  betonte, dass eine vorübergehende Steigerung des Verkehrslärms dafür nicht ausreiche. Eine Ausnahme würde gelten, wenn die ruhige Wohnlage bereits bei der Anmietung ein erkennbares Entscheidungskriterium gewesen ist (Aktenzeichen VIII ZR 152/12).

Textquelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

Das Einkaufen per Internet wird immer beliebter
Das Einkaufen per Internet wird immer beliebter

Das Einkaufen per Internet wird immer beliebter

Das Einkaufen per Internet wird immer beliebter. Es bleibt jetzt mal die Frage außen vor, ob das gut oder nicht so gut ist – und für wen. Jedenfalls scheint es so, das der Aufwärtstrend ungebrochen ist. Auch die Rücksendeproblematik behandeln wir hier nicht. Wenngleich es ein großes Problem für den Handel ist.

9 von 10 Internetnutzern hat schon mal online etwas eingekauft. 40 Prozent aller Deutschen machen das mehr als 10 mal im Jahr.

Die Top 3
Bücher sind dabei mit 64 Prozent der beliebteste Artikel, unmittelbar gefolgt von Mode mit 60 Prozent. Mit 57 Prozent folgt der Ticketkauf.

Abgeschlagen mit viel Luft nach oben
Schon etwas abgeschlagen folgen Reisen, die es nur auf 27 Prozent bringen. Da hat das Reisebüro vor Ort ja noch richtig was zu tun.
Lebensmittel bringen es schon auf 10 Prozent. Und bei Luxusartikeln möchten die Käufer doch wohl nicht auf das reale Einkaufsvergnügen verzichten: Nur 2 Prozent werden online erworben.

Und wie wird im Netz bezahlt?
Klassisch und sicher für den Käufer gegen Rechnung, so machen das über die Hälfte aller Kunden: 58 Prozent. Aber auch die Online-Bezahldienstleister sind mit 52 Prozent schon sehr gut vertreten. Da kommt es natürlich auch darauf an, was der Online-Shop an Bezahlmöglichkeiten anbietet. Der Lastschrifteinzug ist mit 46 Prozent ebenfalls stark vertreten. Mal gespannt, ob SEPA daran etwas ändert.

Mit 38 Prozent immer noch oft genommen wird die Vorkasse per Überweisung. Da herscht ja wohl großes Vertrauen seitens der Käufer. Etwa gleich auf wird die Kreditkarte eingesetzt: 34 Prozent.

Abgeschlagen landen die Bezahlsysteme Sofort-Überweisung (18 Prozent) und Giropay. Die Nachnahme spielt mit 10 Prozent eine noch geringere Rolle.

Ist „Mobile Shopping“ schon ein Thema?
Ja, aber vorwiegend bei jüngeren Zielgruppen – was ja auch nicht weiter verwundert, ist die Gerätenutzung und das Wissen dazu weiter verbreitet.

Was wird „mobile“ eingekauft?
An erster Stelle natürlich Apps (35%) und Musik (17%). Sonstige Produkte und Dienstleistungen kommen zuammen auf 42 Prozent.

Infos zu SEPA
Infos zu SEPA

Infos zu SEPA

Geltungsbereich SEPA

Mit SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften werden Zahlungen sowohl im In- als auch im Ausland zu gleichen Bedingungen möglich gemacht. Sie können sie aber nur in Euro und nur innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Monaco, der Schweiz und San Marino verwenden. Außerhalb dieser Staaten und bei anderen Währungen müssen Sie eine Auslandsüberweisung beauftragen.

SEPA-Lastschriften

Kreditinstitute müssen nicht prüfen, ob eine SEPA-(Basis-)Lastschrift rechtmäßig ist. Deshalb sollten Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig checken. Jede Lastschrift kann man ohne Begründung bis zu 8 Wochen nach der Abbuchung kostenfrei zurückgeben. Aber Achtung: War man mit der Rückgabe im Unrecht, trägt man evtl. die Mehrkosten.

Was tun gegen Betrug beim Online-Banking?
Was tun gegen Betrug beim Online-Banking?

Was tun gegen Betrug beim Online-Banking?

Das Online-Banking in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Hört oder liest man von „gehacktem“, „geknacktem“ oder „überlistetem“ Online-Banking, so ist der Nutzer Betrügern aufgesessen. In solchen Fällen spricht man also seriös besser von Trickbetrug, denn um nichts anderes handelt es sich hier. Das Online-Banking aller Banken ist vom System her sicher und noch in keinem Fall wirklich kompromittiert worden. Es ist allerdings nicht möglich, Nutzer quasi automatisiert vor einem anstehenden Betrug zu warnen.

Ist ein solcher Betrug im Spiel, muss der Nutzer zuvor immer das Seine dazu getan haben. Wer seinen Rechner entsprechend schützt und nicht alles glaubt, was ihm erzählt oder vorgesetzt wird, bei dem haben Kriminelle in aller Regel keine Chance.

Eine ganz simple Regel:
Eine Bank oder Sparkasse wird ihre Kunden niemals und unter keinen Umständen auffordern, Zugangs- und Transaktionscodes (Anmeldename , PIN und TAN) zu nennen – nicht am Telefon und nicht in einer E-Mail! Merken Sie sich einfach, dass so etwas nicht von Ihrer Bank ausgeht.
Wenn Sie eine solche Aufforderung erhalten, sitzt ein Trickbetrüger am anderen Ende der Leitung.

Und noch eine ganz einfache Regel:
Eine Bank oder Sparkasse wird Sie niemals auffordern, eine irrtümlich auf Ihrem Konto eingegangene Überweisung einfach mal eben zurück zu überweisen.
Auch hier gilt: Wenn Sie eine solche Aufforderung erhalten, sitzt ein Trickbetrüger am anderen Ende der Leitung.
Zudem können Sie nun ganz sicher sein, dass Ihr PC mit einer Schadsoftware verseucht ist, zum Beispiel einem der unzähligen Trojaner!

Mein Ratschlag:
Geben Sie ein wenig Geld aus, um Ihren Mail-Verkehr abzusichern. Ich gebe dafür 5,00 Euro pro Monat aus und habe keinen Ärger mit Spam-Mails.
Setzen Sie nicht nur auf kostenlosen Schutz Ihres Rechners. Die kostenpflichtigen Angebote für den Schutz vor Schadsoftware sind in aller Regel besser und komfortabler.

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Wohn-Riester
Wohn-Riester

Die staatliche Förderung sorgt dafür, dass das notwendige Eigenkapital schneller bereit steht und reduziert den eigenen Aufwand für die Tilgung des Darlehens.

Die Zinsen sind historisch tief und könnten dort noch eine Weile bleiben. Was Sparer und Anleger die Sorgenfalten auf die Stirn treibt, erfreut die Erwerber von Wohneigentum. Über kurz oder lang werden die Kapitalkosten jedoch wieder steigen, da sind sich Optimisten wie Pessimisten wie selten einig. Deshalb sollten auch diejenigen jetzt vorsorgen, die den Erwerb der eigenen vier Wände erst später planen: Mit einem Riester-Bausparvertrag kann man gut für die Zukunft planen.

  • Im Rahmen der Wohn-Riester-Förderung erhalten Singles jährlich 154 Euro und Verheiratete insgesamt 308 Euro als Grundzulage.
  • Für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist, zahlt der Staat 185 Euro und für Kinder, die nach 2008 geboren sind, sogar 300 Euro Zulage pro Jahr.
  • Dazu kommen gegebenenfalls Steuervorteile in erheblicher Höhe. Dafür müssen jährlich vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) in den Riester-Bausparvertrag eingezahlt werden.

Ein weiterer Vorteil: Die Riester-Zulagen werden vom ersten Sparbetrag bis zu dem Tag gezahlt, an dem die Immobilie schuldenfrei ist. Die staatliche Förderung ist damit quasi der Turbo für die eigenen vier Wände. Denn sie sorgt dafür, dass das notwendige Eigenkapital schneller bereit steht und reduziert den eigenen Aufwand für die Tilgung des Darlehens. Dadurch lassen sich unter dem Strich mehrere Zehntausend Euro sparen. Zugleich geht der Traum vom eigenen Heim schneller und leichter in Erfüllung.

Bild: LBS

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Alles hat seine zwei Seiten
Alles hat seine zwei Seiten

Alles hat seine zwei Seiten

Alles hat zwei Seiten. Das gilt ganz besonders auch für die Wohnungstüren von Eigentumswohnungen.
Die Eingangstür zur Wohnung stellt innerhalb der Wohnanlage das Bindeglied zwischen dem Sonder- und dem Gemeinschaftseigentum dar. Denn von einer Seite schließt sie den persönlichen Einflussbereich des Eigentümers ab, von der anderen Seite betrifft sie aber auch die Allgemeinheit, weil sie von außen sichtbar ist. Letzteres ist der entscheidende Faktor: Eine Eigentümergemeinschaft kann mehrheitlich darüber beschließen, wie die Türen aussehen müssen.

Der Fall
Der Zutritt zu den Wohnungen einer Eigentumsanlage führte über Laubengänge, die von einem Treppenhaus aus zugänglich waren. Von außen hatte man deswegen einen guten Überblick über die Wohnungseingänge. Die Eigentümergemeinschaft entschied, die Türen sollten allesamt von ähnlicher Beschaffenheit sein. Sie sollten aus Holz bestehen und von „mahagoniheller“ Farbe sein. Auch Größe und Art des Glasscheibeneinsatzes waren festgelegt. Damit war jedoch eine Betroffene nicht einverstanden. Sie verwies darauf, dass es sich um ihr Sondereigentum handle.

Das Urteil
Ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass die gesamte Wohnungstüre als einheitliche Sache im Gemeinschaftseigentum stehe. Ihr Einbau schaffe ja erst die Abgrenzung hin zum Sondereigentum. Die Versammlung habe deswegen einen gültigen Beschluss über den Zustand der Türen fassen dürfen (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 212/12).

Unter Verwendung von Text des Infodienstes Recht und Steuern der LBS

Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Rauchmelder für alle
Rauchmelder für alle

Rauchmelder für alle

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann mehrheitlich beschließen, dass in den Wohnungen aller ihrer Mitglieder Rauchmelder angebracht werden. Die sei – so der BGH – kein unzulässiger Eingriff in das Sondereigentum. Zumindest dann nicht, wenn entsprechende öffentlich-rechtliche Vorschriften bestehen.

Der Einbau von Rauchmeldern ist nach höchstrichterlicher Einschätzung für die Sicherheit eines Gebäudes von großer Bedeutung. Ähnlich wie eine Rettungsleiter könne das dazu beitragen, Menschenleben zu retten. Der Hinweis, man könne Rauchmelder ja auch im Bereich des Gemeinschaftseigentums anbringen, ist nicht ausreichend, um einzelne Wohnungseigentümer zu entlasten (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 238/11).

Interessant zu wissen: Die Rauchmelder werden an den jeweiligen Decken angebracht, und die stehen in ihrer Substanz sowieso im Gemeinschaftseigentum.

Unter Verwendung von Text des Infodienstes Recht und Steuern der LBS

Bildquelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Der beste Weg zur passenden Immobilie führt über eine gute Beratung. Unsere Baufinanzierungsexperten helfen in allen Phasen der Planung
Der beste Weg zur passenden Immobilie führt über eine gute Beratung. Unsere Baufinanzierungsexperten helfen in allen Phasen der Planung

Der beste Weg zur passenden Immobilie führt über eine gute Beratung. Unsere Baufinanzierungsexperten helfen in allen Phasen der Planung.

Auch wenn der Neubau sich in NRW wieder belebt – es werden immer noch rund viermal mehr Wohnimmobilien gebraucht gekauft als neu gebaut. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle. Zumeist sind die Objekte schnell beziehbar und stehen oft auch in gewachsenen Wohnlagen mit guter Infrastruktur, wo Neubaugrundstücke praktisch nicht zu bekommen sind. Sorfältig geplant muss aber auch hier werden.

Der Kauf von Haus oder Wohnung will gut vorbereitet sein. Was sind die drei wichtigsten Kriterien bei einer Immobilie: 1. die Lage, 2. die Lage und 3. die Lage. Dieser alte Maklerspruch hat seine Bedeutung. Die Lage der Immobilie bestimmt nicht nur maßgeblich den aktuellen Preis, sondern auch die Wertentwicklung in den kommenden Jahrzehnten. Dennoch hat natürlich ein jeder seine ganz persönlichen Vorstellungen an die Umgebung.

So zieht es Familien mit Kindern natürlich eher in ein Haus mit Garten und viel Platz zum Spielen und Toben. Zudem sollten Kindergarten und Schulen in der Nähe liegen und auch andere junge Familien in der Nachbarschaft wohnen.
Ältere Menschen suchen Ruhe. Dennoch sollten Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen und möglichst kulturelle Einrichtungen in unmittelbarer Umgebung liegen oder zumindest gut erreichbar sein.
Ganz anders sind die Wohnwünsche von Singles und jungen Paaren ohne Nachwuchs. Sie legen Wert auf ein angesagtes Szene-Viertel mit kurzen Wegen ins Kino, die Kneipe oder ins Theater.

Deshalb heißt es vor Beginn der Suche nach dem eigenen Zuhause mit allen Beteiligten zu klären, was man braucht, was man will und was einem besonders wichtig ist. Dabei sollte nach Möglichkeit auch der sich ändernde Bedarf der kommenden Jahre – beispielsweise durch Familienzuwachs oder Rentenbeginn – berücksichtigt werden.
Wenn das feststeht, folgt die Analyse der Finanzen. Dazu ist eine vertrauensvolle und kompetente Beratung erforderlich. Denn nur wer sein Budget und seine Prioritäten richtig kennt und einschätzt, findet das passende Objekt – oder die Einsicht, noch etwas abzuwarten. Wer hier nur Online-Rechnern und Internet-Vergleichen vertraut, lernt schnell, dass die reale Welt sich drastisch von der virtuellen unterscheidet.

Bei der Suche spielt das Internet natürlich dann wieder seine ganzen Vorteile aus. Es kommt aber vor, dass gerade sehr gute Immobilien wegen der großen Nachfrage häufig gar nicht erst ausgeschrieben werden. Warum ist das so? Die Makler haben viele Interessenten vorgemerkt und bieten die frisch hereingekommenen Objekte diesen natürlich zuerst an. Deshalb ist es bei Kauf wie Verkauf einer Immobilie sinnvoll, sich an einen seriösen Makler zu wenden. Dessen Service sollte sich nicht allein auf die Vermittlung von Wohnungen beschränken. Am besten bleiben auch alle Fragen der Finanzierung und Förderung wie öffentliche Mittel oder Wohn-Riester in einer Hand. Notwendige Formalitäten bis hin zur Begleitung beim Notartermin gehören ebenfalls zum Service.

Bild: LBS

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