Gebrauchtwagen.de
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Gebrauchtwagen.de, das Autoportal der Sparkassen

Egal ob Kleinwagen oder Luxuslimousine, Sportcoupé oder Kombi – wer heute ein Auto sucht, geht dazu meist ins Internet. Über 50 Prozent aller Gebrauchtwagen werden bereits online vermittelt. Gebrauchtwagen.de, das Autoportal der Sparkassen, gehört zu den Top 3 der deutschen Autobörsen.

Kostenlos
Und das Beste daran: Gebrauchtwagen.de ist und bleibt für Käufer, Verkäufer und Händler absolut kostenlos.

Gebrauchte, Neu- und Jahreswagen
Es warten mehr als 600.000 Gebrauchte, Neu- und Jahreswagen auf einen neuen Besitzer. Autosuchende können das große Angebot mit Auswahlboxen und Schiebereglern spielend leicht entsprechend ihrer Wünsche eingrenzen.

Die Ergebnisse werden übersichtlich in einer Galerie- oder Listenansicht dargestellt. Auf den Exposéseiten enthält man ausführliche Informationen zum jeweiligen Fahrzeug. Favoriten können außerdem auf einem Merkzettel abgelegt und später miteinander verglichen werden. So verliert man kein Angebot aus den Augen.

Finanzierungsangebot der Sparkasse
Neben allen wichtigen Informationen zum Auto finden potenzielle Käufer für das ausgewählte Fahrzeug auch ein individuelles Finanzierungsangebot ihrer Sparkasse. Dank der Darstellung der monatlichen Rate sieht der Interessent sofort, ob das Wunschauto auch zum Geldbeutel passt.

Suche über mögliche Finanzierungsrate
Mit der Ratensuche geht Gebrauchtwagen.de noch einen Schritt weiter: Die Suche nach Fahrzeugen anhand der monatlich verfügbaren Finanzierungsrate oder- spanne zeigt schnell, wie viel Auto drin ist – und das ist oft mehr als gedacht.

Mehr Service für den Kunden, z.B. der Experte vor Ort
Nützliche Zusatzleistungen wie Test- und Fahrberichte sowie ein Gutachtenservice, bei dem das Wunschfahrzeug durch einen unabhängigen Experten vor Ort geprüft wird, geben Hilfe zur Kaufentscheidung.

Auch für Autoverkäufer besonders bequem und einfach
Soll ein Wagen verkauft werden, stellen private oder gewerbliche Autoverkäufer ihre Fahrzeuge besonders bequem und einfach ein: entweder anhand von Marke und Modell oder per Eingabe der Schlüsselnummer aus der Zulassungsbescheinigung.

Autohändler profitieren darüber hinaus vom hohen Bedienkomfort des Anbieterbereichs und hilfreichen Funktionen wie „Suche nach Fahrgestellnummer“ und „Sortieren nach Angeboten mit/ohne Bild“. Fahrzeugbestände können per Knopfdruck – ohne zusätzlichen Mehraufwand – über die gängigsten Schnittstellen importiert werden.

Bildmaterial: Gebrauchtwagen.de

Autokauf im Internet
Autokauf im Internet

Augen auf beim Autokauf im Internet

Der Autokauf im Internet boomt. Die Fülle der Angebote lässt sich angenehm überblicken und erleichtert die Kaufentscheidung. Dazu locken günstige Preise. Und wenn dan ein Superschlitten zu einem Spottpreis angeboten wird? Dann ist in aller Regel Vorsicht angebracht. Niemand hat schließlich etwas zu verschenken. Doch wie kann man schwarze Schafe von ehrlichen Händlern unterscheiden? Und wie können sich Verkäufer vor Autodieben schützen?
 
Der Fall Michael M.
Was für ein Schnäppchen … könnte man meinen. Michael M. träumt schon lange von diesem speziellen Mercedes. M. vergisst alle Vorsicht: Der Verkäufer befindet sich angeblich in Luxemburg, das Auto dagegen auf englischem Boden. M. wird aufgefordert, die Kaufsumme an sich selbst adressiert bei einem englischen Transfer-Institut zu hinterlegen und eine Kopie vom Zahlschein zu senden. Die Geldübergabe erfolge dann ganz problemlos beim Kauf. Während M. vergeblich am Treffpunkt wartet, kassiert der Gauner das Geld ab.
 
Erst das Auto, dann das Geld
Die Experten der „Initiative Sicherer Autokauf im Internet“, bestehend aus ADAC, bekannten Internet-Automärkten und der Kriminalprävention der Polizei, berichten von vergleichbaren Strickmustern. Verdächtig sind Hotlines angeblicher Vertreter, Sonderangebote, vor allem aus dem Ausland, und Vorauszahlungen jeglicher Art. Bei Transfer-Unternehmen für Finanzen genügen Betrügern persönliche Informationen und gefälschte Dokumente, um hohe Beträge zu stehlen.
 
Der Kunde ist König?
Auch Verkäufer bieten Angriffsfläche. Ungedeckte Schecks haben Konjunktur. Die Masche ist oft ähnlich: Ein ausländischer Käufer bestätigt sein Interesse ohne Sichtung des Wagens vor Ort. Es folgt ein Scheck über einen größeren Betrag als vereinbart. Der Übertrag wird dem Kunden beim Kauf bar ausgezahlt. Kurz darauf platzt der Scheck. Der Wagen und das zusätzliche Geld sind spurlos verschwunden.
 
Enttarnt
Für mehr Sicherheit beim Autokauf durchkämmen Angestellte der Internet-Fahrzeugbörsen die Annoncen. Überdurchschnittlich preiswerte Modelle werden zunächst überprüft und bei weiteren Zweifeln sofort gelöscht. Allerdings sind die Betreiber auf die Mithilfe der User angewiesen. Werden fragliche Händler gleich angezeigt, lässt sich ein fataler Verlust häufig verhindern.

Bildmaterial: Gebrauchtwagen.de

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Eigenbedarfskündigung
Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarfskündigungen sind vor Gericht oft heftig umstritten. Auf den ersten Blick ist zunächst alles ganz einfach: Wenn jemand eine Wohnung oder ein Haus besitzt, dann sollte es ihm auch möglich sein, nach Wunsch darin zu wohnen. Schließlich handelt es sich ja um persönliches Eigentum, das grundgesetzlich abgesichert ist. Auf den zweiten Blick wird das alles aber schon komplizierter: Denn was ist, wenn genau in dieser Immobilie bereits andere Menschen wohnen, die das Objekt im Vertrauen auf eine langfristige Nutzung gemietet haben? Wessen Rechte überwiegen dann?

Genau in diesem Spannungsfeld befinden sich die Verfahren wegen Eigenbedarfskündigung. Die Rechtsprechung hat im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte viele mögliche Konstellationen geprüft und darüber entschieden, wann der Eigenbedarf höher zu bewerten ist als die Rechte eines Mieters und umgekehrt. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat in seiner Extra-Ausgabe acht Urteile zu diesem Thema gesammelt.

Genießen ältere Mieter besonderen Schutz?
Grundsätzlich gilt die Regel, dass betagte Mieter, die oft schon sehr lange in dem Objekt leben, einen besonderen Schutz genießen. Sie können, je kränker sie sind, umso weniger gezwungen werden, ihre angestammte Heimat zu verlassen. Doch das Alter ist nicht immer ein zwingendes Argument, wie zwei gegenlautende Urteile beweisen.

Eigenbedarfskündigungen

Nicht immer rechtens

Das Amtsgericht Dieburg (Aktenzeichen 20 C 29/12) betrachtete es zwar als unzumutbar, einer 83-jährigen Frau wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Die Betroffene konnte zwei ärztliche Gutachten vorlegen, wonach sie in ihrer Bewegungsfähigkeit so eingeschränkt sei, dass Umzug und Neubeginn an einem anderen Ort kaum vorstellbar seien. Erschwerend kam hinzu, dass die neue Eigentümerin bereits beim Erwerb gewusst hatte, dass die Immobilie seit vielen Jahren von einer älteren Dame bewohnt wird.

Einem ein Jahr älteren, also 84-jährigen Mieter wurde jedoch genau das zugemutet, was man im vorigen Fall für unmöglich gehalten hatte. Der Mann wohnte seit vier Jahrzehnten in einer 68 Quadratmeter großen Wohnung und sollte weichen, weil eine vierköpfige Familie aus ihrer bisherigen 54 Quadratmeter großen Mietwohnung in die eigene Immobilie umziehen und sich so wenigstens ein klein wenig räumlich vergrößern wollte. Das Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-11 S 110/11) stimmte dem zu. Der Mieter sei trotz mancher Behinderungen noch ausreichend mobil für einen Umzug. Man dürfe bei alledem die Entwicklungsmöglichkeiten für die beiden Kinder der Eigentümer nicht aus dem Blick verlieren, deswegen sei es zu der Entscheidung gekommen.

Zu wessen Gunsten darf wegen Eigenbedarfs gekündigt werden?
Wer fällt überhaupt unter den Personenkreis, zu dessen Gunsten wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann? Bei Kindern und Eltern des Eigentümers gibt es keine Zweifel, bei ihm selbst ohnehin nicht. Aber auch Nichten und Neffen zählen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 159/09) dazu. Zwar liefere der Gesetzgeber in der Hinsicht keine genauen Vorgaben, heißt es in dem schriftlichen Urteil, aber „die generelle Einbeziehung von Nichten und Neffen in den Kreis der privilegierten Familienangehörigen“ auch in anderen Rechtsgebieten spreche deutlich dafür. Ausdrücklich nennen die Richter in dem Zusammenhang das Zeugnisverweigerungsrecht, das die Geschwisterkinder besäßen.

Hausangestellte und Au-Pair-Kräfte
Wenn der Eigentümer eine Hausangestellte bzw. ein Au-Pair-Mädchen in seiner vermieteten Wohnung unterbringen will, dann ist das als berechtigtes Interesse zu bewerten. Der Betroffene hatte das Objekt erst kurz zuvor im Zuge einer Umwandlung in Wohnungseigentum erworben. Die Mieter waren deswegen der Meinung, es gelte hier die gesetzliche Sperrfrist, wonach eine Eigenbedarfskündigung erst nach Ablauf von zehn Jahren möglich sei. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 127/08) stellte jedoch fest, es handle sich um ein berechtigtes Kündigungsinteresse jenseits des klassischen Eigenbedarfs.

Begründungen und Ersatzangebote
Wer unbedingt seine Wohnung selbst nutzen und den Mietern bzw. dem Gericht überzeugende Gründe für seinen Eigenbedarf darlegen will, der ist schon mal versucht, dabei deutlich zu übertreiben. Eine Eigentümerin stellte es fälschlicherweise so dar, als ob Wohnen und Arbeiten bisher nicht unter einem Dach gelegen seien und sie deswegen dringend auf eine Zusammenführung angewiesen sei. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 70/09) monierte das zwar als eine objektiv unrichtige Darstellung, ließ aber die Kündigung trotzdem gelten, weil der Eigenbedarf im Prinzip durchaus vorhanden gewesen sei – wenn auch nicht unter ganz so dramatischen Umständen.

Läuft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, dann hat der Vermieter es anzuzeigen, falls eine ihm gehörende vergleichbare Wohnung zwischenzeitlich frei wird. Sie muss dem gekündigten Mieter als Alternative angeboten werden. In jedem Falle sei das dann nötig, wenn das Objekt in derselben Wohnlage oder sogar im selben Haus liegt, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 78/10). Hier hatte die ursprüngliche Wohnung eine Größe von 45 Quadratmetern, die frei gewordene Immobilie im selben Haus war 60 Quadratmeter groß. Deswegen könne man durchaus von Vergleichbarkeit der Immobilien sprechen, hieß es im Urteil.

Wenn eine eigens dafür gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) eine Immobilie kauft, um später Wohnraum für die einzelnen Mitglieder zu schaffen, dann darf sie wegen Eigenbedarfs kündigen. Hier hatten acht Gesellschafter ein Anwesen in München erworben. Noch vor der Umwandlung in Wohneigentum kündigte die Gesellschaft den Mietern, die das nicht akzeptierten. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 231/08) entschied allerdings, dass hier die geltenden Schutzvorschriften nicht umgangen worden seien.

Vergleiche
Oft kommt es in einem Eigenbedarfsverfahren gar nicht zu einem gerichtlichen Urteil. Wenn die beiden Parteien zuvor einen Vergleich schließen, erübrigt sich das. In einem Mannheimer Fall war die Sachlage noch etwas komplizierter. Die Eigentümer hatten ihren Mietern gekündigt, dann hatte man einen Vergleich geschlossen. Später aber stellte sich heraus, dass die ursprünglich genannten Gründe gar nicht ausgereicht hätten. Die Mieter fühlten sich geprellt und forderten Schadenersatz. Dem aber widersprach das Amtsgericht Mannheim (Aktenzeichen 9 C 452/11). Der Vergleich und die damit verbundene Zahlung von 3.000 Euro an die Mieter schließe eine nachträgliche Bezugnahme auf die anfangs dargelegten Kündigungsgründe aus.

Eigenheim
wohnriester

… und der Chopper steht in der Garage!

Das kommt darauf an, werden Sie wohl sagen, wie es ausschaut – außen und innen. Aber selbst ein röhrender Hirsch wird mit ein paar Designertricks ja zum Kultobjekt.

Das eigene Haus, die eigene Wohnung – das ist vielleicht nur in soweit spießig, als das man sich alte Tugenden nutzbar macht.

Wenn Sie möchten, können Sie hier jetzt mal ganz berechnend sein.

Machen Sie sich unabhängig von Mieterhöhungen und zahlen Sie zukünftig die Miete in die eigene Tasche. Das ist übrigens auch die Art von Altersvorsorge, die von den meisten Deutschen als die beste erachtet wird.

Bausparen auf Wachstumskurs

Bausparen auf WachstumskursMit 1,4 Millionen neuen Verträgen (plus 3,3 Prozent) konnte die Gruppe der zehn Landesbausparkassen (LBS) im abgelaufenen Jahr erneut ein wachsendes Neugeschäft verzeichnen. Die Bausparsumme von 37,1 Milliarden Euro erreichte mit einem Anstieg um 3,9 Prozent das bisherige Rekordvolumen aus dem Jahr 2003.

Besonders erfreulich erweist sich dabei das große Interesse junger Menschen am Bausparen. Mehr als ein Drittel des gesamten Neugeschäfts entfiel auf unter 25-jährige Bausparer. „Auch junge Leute haben ein hohes Interesse, später in eigenen vier Wänden zu wohnen, zudem schätzen sie das Bausparen als enorm sichere Sparform“, so LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm. Die weiter auf 27.300 Euro gestiegene durchschnittliche Bausparsumme sowie die gleichzeitig um über 5 Prozent angestiegenen Spareinlagen machen zusätzlich deutlich, wie wichtig für die neuen Kunden das Ziel der Schaffung von Wohneigentum – auch unter Altersvorsorgeaspekten – ist.

Weitere Informationen zum Thema Bausparen

Bildmaterial: LBS

KfW
KfW

KfW-Pilotprojekt „Digitale Förderplattform“

Die KfW entwickelt gemeinsam mit der Sparkassen-Finanzgruppe sowie der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, der Deutschen Bank und der Postbank eine digitale Förderkreditplattform.

Bei dem Pilotprojekt erfolgt zunächst die Weiterleitung von Online-Beratungsanfrage von der KfW-Internetseite direkt an die Hausbank. Später soll dann auch die sofortige Onlinebestätigung der Förderfähigkeit durch die KfW möglich sein.

In einem nächstern Schritt wird nun an der technischen Verbesserung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse gearbeitet.

Im Fokus der Projektarbeiten stehen der Antragsprozess und die Bearbeitung von KfW- und ERP-Förderkrediten, wobei die Umsetzung in mehreren Schritten erfolgt. In einem ersten Schritt sollen die Kunden direkt aus dem Internetauftritt der KfW (www.kfw.de) eine Beratungsanfrage sowohl zu privaten als auch gewerblichen Förderprodukten stellen können. Diese ist an die Hausbank adressiert, die den Kunden gezielt beraten kann.

Mehr dazu erfahren Sie hier

Bildmaterial Quelle: KfW / Stephan Sperl

Wohn-Riester
Wohn-Riester

Erfolgsstory Wohn-Riester

Wohn-Riester wirkt sofort

Mit Zulagen und Steuervorteilen fördert der Staat seit 2008 den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Die Wohn-Riester-Förderung dabei ist zu einer echten Erfolgsstory geworden. Damit kommt man viel schneller und leichter in die eigenen vier Wände. Denn die Förderung führt zu mehr Eigenkapital, verringert den Kreditbedarf und erleichtert die Tilgung. Damit unterscheidet sich Wohn-Riester auch deutlich von der bisherigen Riester-Rente.

Die Zahl der Wohn-Riester-Bausparverträge steigt trotz der generellen Kritik an Riester

Für 80 Prozent der Deutschen ist Wohneigentum nun einmal die beste Altersvorsorge. Und zudem die einzige Vorsorge, von der man nicht erst im Alter etwas hat, sondern direkt nach dem Einzug. Durch die Wohn-Riester-Förderung erreicht man dieses Ziel viel schneller und erheblich leichter. Denn es gibt sie ohne Einkommensgrenzen vom ersten Euro in der Ansparphase des Eigenkapitals bis zu dem Tag, an dem der letzte Cent für die Immobilie bezahlt ist. Das macht Wohn-Riester letztlich zu einer Erfolgsstory.

Wie sieht die Förderung konkret aus und was muss man tun, um sie zu bekommen?

Erwachsene erhalten jährlich 154 Euro Grundzulage sowie für jedes Kind 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, gibt es sogar 300 Euro. Um die Zulagen zu bekommen, muss jeder Rentenversicherungspflichtige jährlich vier Prozent des
sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens aber 2.100 Euro, auf den Wohn-Riester-Vertrag einzahlen. Davon können die Zulagen sogar noch wieder abgerechnet werden.

Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern, eines ist sechs, das andere drei Jahre alt, hat ein entsprechendes Bruttoeinkommen von 35.000 Euro. Ist nur der Vater rentenversicherungspflichtig, müssen auf die Riester-Verträge der Eheleute jährlich insgesamt 1.400 Euro fließen. Davon kommen 793 Euro als Zulagen vom Staat, der Vater müsste selbst nur 607 Euro auf seinen Riester-Vertrag einzahlen etwa 50 Euro monatlich. Die Zulagen sind also höher als der eigene Sparbeitrag. Das lohnt sich wirklich für jeden.

Wohn-Riester ist nicht Riester-Rente

Man hört sehr viel Kritik zu Riester. Aber Wohn-Riester hat nichts mit der Riester-Rente gemein. Obwohl die Bezeichnungen ja durchaus ähnlich sind, funktioniert Wohn-Riester völlig anders. Hier wirken die staatlichen Zulagen und Steuervorteile sofort und ohne jede Versicherungsmathematik oder Statistiken der Lebenserwartung.

Die Eigenheimrente ist also für jedermann kalkulierbar. Um davon zu profitieren, muss man auch nicht bis zur Auszahlung im Rentenalter warten. Die Rendite ergibt sich bereits durch die erheblich geringeren Kosten bei der Finanzierung des eigenen Heims. Und später wirkt die ersparte Miete wie eine zusätzliche Rente.

Thema Besteuerung

Wie alle Riester-Produkte unterliegt auch Wohn-Riester der nachgelagerten Besteuerung. Dabei muss später aber nur der Wert des geförderten Teils der Immobilie zu dem im Ruhestand maßgeblichen Steuersatz versteuert werden. Ein Großteil der Rentner zahlt jedoch ohnehin keine Steuern.

Für die anderen fallen im Ruhestand im Regelfall etwa 40 bis 60 Euro pro Monat an. Aber selbst das ist nur ein Bruchteil dessen, was sonst an Miete zu zahlen wäre. Und die ersparte Miete unterliegt gar keiner Besteuerung.

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Was tun, wenn die extra bestellten Spezialisten für Wärmemessung komplett falsche Werte liefern?

Grob daneben gelegen

Grob daneben ist hier grob fahrlässig

Fehler macht ja jeder mal. Von einer Spezialfirma sollte man allerdings erwarten dürfen, dass zumindest keine groben Schnitzer passieren. Das hatte auch ein Hauseigentümer gedacht, der ein Ablese-Unternehmen mit der Feststellung des Wärmeverbrauches seiner Mieter beauftragte.

Statt aber des wirkichen Vorjahreswertes registrierte die Firma einen völlig falschen Wert. Der wurde natürlich dann zur Grundlage für die – nun ebenfalls falsche – Abrechnung mit dem Mieter. Nach einiger Zeit fand der Eigentümer den Fehler heraus und forderte von dem Unternehmen den Ersatz des Schadens in Höhe von insgesamt rund 1.400 Euro.

Doch die Firma weigerte sich zu zahlen. Sie  berief sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie von jeder Haftung bei Fehlern frei stellten. Das hatte allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor den Schranken der Justiz keinen Bestand. Das Gericht ging von einer groben Fahrlässigkeit aus und entschied, dass der Schaden zu ersetzen sei.
(AG Krefeld, Aktenzeichen 6 C 52/12)

Die Siegerteams
Die Siegerteams

Die Siegerteams

Am 31.01.2013 fand die lokale Siegerehrung des „Planspiel Börse 2012“ in unserem Veranstaltungscenter statt. 39 Wittener Schülerteams haben beim 30. Planspiel Börse um einen Platz auf dem Siegertreppchen gekämpft. Auch wenn am Ende die drei besten Teams geehrt wurden, haben alle Teilnehmer wertvolle praktische Erfahrungen in  Wirtschaftswissenschaften und Finanzthemen gewonnen. Denn beim Planspiel Börse lernen Jugendliche spielerisch den verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Dafür wurde das Börsenspiel als Projekt der UN-Dekade „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet.

Platz 1
Als stolze Erstplatzierte, mit einem Depotgesamtwert von 51.890,79 Euro, durften sich  Jana Klinker, Darleen Konowalski, Malte Engelsberg und Patrick Clemens von der Hardenstein-Gesamtschule über ihre Urkunden und die Siegerprämie in Höhe von 300 Euro freuen. Trotz Kursschwankungen und unruhiger Finanzmärkte setzten die vier Schüler ihr Startkapital von 50.000 Euro auf ertragreiche Technologie-, Automobil- und Handelswerte, dazu zählten Cisco Systems, Volkswagen und Amazon.

Platz 2
Den zweiten Platz erzielten Frederik Günzel und Fabian Schulz von der Otto-Schott Realschule. Mit ihrem Depotgesamtwert von 51.701,23 Euro liegen die beiden Schüler nur knapp hinter den Erstplatzierten. Zu den klaren Favoriten gehörten Transport-, Automobil-, Internet- und Medienwerte, darunter Lufthansa, Volkswagen und Google Inc.. Für Ihre Strategie erhielten die Schüler neben ihren Urkunden einen Geldpreis in Höhe von 200 Euro.

Platz 3
Den dritten Platz in der Depotgesamtwertung belegten Pascal Lassner, Ahmet Celik, Justin Keysers und Sebastian Kraushaar von der Otto-Schott-Realschule. Gemeinsam erwirtschafteten die Schüler einen Depotgesamtwert von 51.409,34 Euro und gewannen 100 Euro. Sie setzten auf einen Mix verschiedener Werte. Dazu gehörten die Aktien Geox, Linde, Bayer und Air Berlin.

An die Schulen der Siegerteams wurden erstmals in dieser Spielrunde ebenfalls Geldpreise durch die Sparkasse Witten vergeben. Stellvertretend für die Schulen nahmen die spielbetreuenden Lehrer der Siegerteams die entsprechend gleichwertigen Geldpreise entgegen.

Nach der Übergabe der Urkunden und Geldpräsente beantwortete Christian Homberg, Leiter der Abteilung Vermögensmanagement, in lockerer Runde Fragen der Schüler zu Kapitalmarkt- und Wertpapierthemen.

Beim diesjährigen Planspiel Börse haben rund 41.100 Schülerteams europaweit teilgenommen. Zu den Branchen mit dem höchsten Umsatz zählten Automobile, Internet und Medien, Software, Handel und Chemie. Hervorzuheben sind die umsatzstärksten Werte Apple, Volkswagen, Google, Amazon und Adidas.

Die nächste Spielrunde des Planspiels Börse startet Anfang Oktober 2013. Dann gibt es die nächste Chance auf einen Sieg und attraktive Gewinne für Schüler und Schulen.

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Teures ParkenSein Auto ohne Erlaubnis auf einem fremden Parkplatz abzustellen, das ist eine riskante Angelegenheit. Denn der Eigentümer des Grundstücks darf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS – bei entsprechender Vorwarnung – das Fahrzeug so lange zurückbehalten, bis der Betroffene die Abschleppkosten bezahlt hat.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 30/11)

Der Fall:     Eine Frau stellte ihren PKW länger als erlaubt auf dem Kundenparkplatz eines Supermarkts ab. Der Betreiber hatte ausdrücklich mit einem für jedermann gut erkennbaren Schild darauf hingewiesen, dass unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt würden. Dementsprechend wurde das Auto auch tatsächlich abgeschleppt und an einem sicheren Ort verwahrt. Es sollte erst wieder herausgegeben werden, wenn die Halterin 219,50 Euro dafür bezahlt. Doch diese dachte gar nicht daran und verklagte ihrerseits den Grundstücksbesitzer auf 3.758 Euro, weil sie ihr Auto über einen längeren Zeitraum nicht habe nutzen können.

Das Urteil:     Der Bundesgerichtshof entschied in letzter Instanz, dass der Parkplatzeigentümer das Recht gehabt habe, das Auto zurückzubehalten. Dieses Verhalten sei hier verhältnismäßig, obwohl der Wert des Fahrzeuges weit über dem der Abschleppkosten liege. Lasse man das nämlich nicht zu, so die höchste Berufungsinstanz, dann könne auf den Schuldner kein Druck mehr ausgeübt werden. Grundsätzlich müsse man feststellen, dass das Abschleppen „keine überraschende oder fern liegende Reaktion“ eines Grundstücksbesitzers darstelle, sondern nur „die Verwirklichung der deutlich sichtbaren Ankündigung auf dem aufgestellten Schild“.

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Bausparen

Wohneigentum ist auch Altersvorsorge

Die Mieten steigen und das Wohnen wird immer teurer. Auch deshalb rückt der Erwerb von Wohneigentum immer häufiger in die Überlegungen. Denn dann zahlt man die Miete quasi in die eigene Tasche und sorgt zugleich für später vor. Die niedrigen Zinsen erleichtern zusätzlich die Entscheidung, jetzt aktiv zu werden und haben die Nachfrag nach Häusern und Wohnung spürbar belebt.

Doch auch wer sich den Traum vom eigenen Heim erst später erfüllen kann, sollte jetzt handeln und sich das Zinstief von heute für morgen sichern. Denn niemand kann wissen, was ein Kredit in fünf oder gar zehn Jahren kosten wird.
Mit einem Bausparvertrag lassen sich dagegen niedrige Darlehenszinsen auch für die Zukunft festschreiben. Wenn man dann eine eigene Immobilie bauen oder kaufen will, steh für die Finanzierung ein garantiertzinsgünstiges Darlehen zur Verfügung. Bis dahin profitiert man innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen von der staatlichen Wohnungsbauprämie und derArbeitnehmersparzulage. Dadurch wird die eigene Sparleistung noch erhöht.

Am besten ist ein Wohn-Riester-Bausparvertrag, durch den man mit Hilfe der hohen staatlichen Zulagen und Steuervorteile noch weit schneller ans Ziel kommt. Diese Zulagen und Steuervorteile zahlt Vater Staat“ unabhängig von Einkommensgrenzen nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der gesamten Tilgungsphase. Das eigene Heim ist damit auch viel eher schuldenfrei, wie auch Stiftung Warentest mehrfach bestätigt hat.

Wenn Sie dazu mehr wissen möchten, setzt sich gern ein Berater von uns mit Ihnen in Verbindung.

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