Dies ist heute keine Utopie mehr, sondern umsetzbar. Sie selbst können viel für gesunde Zähne tun: Die richtige Ernährung, optimale Pflege und regelmäßige Prophylaxe sorgen dafür, dass Ihnen Ihre Zähne bis ins hohe Alter erhalten bleiben.

In Zusammenarbeit mit der HanseMerkur wurde eine Broschüre entwickelt, um Ihnen viele wertvolle Hinweise und Tipps für die Zahnvorsorge zu geben. Laden Sie hierzu einfach das PDF hier herunter.

Sollte trotz aller Zahnvorsorgemaßnahmen der Bohrer zum Einsatz kommen, ist es gut, eine Zahnzusatzversicherung zu haben. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken lediglich einen Bruchteil der entstehenden Kosten ab, weshalb dann schnell mal ein paar hundert oder auch mehrere tausend Euro auf den Patienten zukommen. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich die Kosten bis auf 0 Euro reduzieren.

In Kooperation mit der HanseMerkur bieten wir Ihnen bis zum 30. Juni 2017 einen besonderen Aktionsvorteil an. Bei Abschluss entfällt die branchenübliche Wartezeit von acht Monaten. Das bedeutet: Es besteht ein sofortiger Leistungsanspruch ab Versicherungsbeginn.

Wer mehr wissen möchte, schaut einfach in der Sparkassengeschäftsstelle vorbei oder informiert sich online unter www.sparkasse-witten.de.

 

„Team Sparkasse“ verfehlt Treppchen nur knapp – Platz 4 in der Teamwertung

Ein beeindruckendes Bild lieferte das neu formierte und deutlich vergrößerte „Team Sparkasse“ beim 14. Sparkassen-Münsterland-Giro am 3. Oktober ab.
Mit Joachim Herrmann (Sparkasse Gelsenkirchen), Max Peltzer (Sparkasse Westmünsterland), Patrick Haardt (Sparkasse Witten) und Dennis Gräf (Sparkasse Bochum) rauschten vier der insgesamt 48 Fahrer des „Teams Sparkasse“ beinahe zeitgleich nach 2:36 Stunden ins Ziel. In der Teamwertung bedeutete das Platz vier.

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Erst am 24. September hatten die Gründer von „DeineStudienfinanzierung“ ihr Startup in der Fernsehsendung „Die Höhle der Löwen“ vorgestellt.

Jetzt sind wir als Sparkasse Witten mit „DeineStudienfinanzierung“ eine Kooperation eingegangen.

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Unser neuer Partner „deineStudienfinanzierung“ bietet die erste digitale Plattform, die Studierende von der Beantragung bis hin zum letzten zurückgezahlten Euro bei der Finanzierung des Studiums unterstützt.
Das Ziel von „deineStudienfianzierung“ ist es, allen Studierenden in Deutschland – zumindest aus finanzieller Sicht – ein sorgenfreies Studium zu ermöglichen.

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Wie Gerichte in Zweifelsfragen entschieden haben.

Die Zeit der Bauausführung ist für Immobilieneigentümer eine heikle Phase, denn gerade dann kann es zu Fehlern und Pannen kommen, die später nur noch schwer wiedergutzumachen sind. Genau deswegen treffen sich Bauherren, Architekten und Handwerker immer wieder vor Gericht. Der Infodienst Recht und Steuern unseres Kooperationspartners LBS hat jetzt acht Urteile deutscher Gerichte gesammelt, in denen es vom gestohlenen Material bis zur falschen Verglasung um verschiedenste Baurechtsfälle geht.

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Online-Shopping und Online-Banking wird noch sicherer.
Dafür sorgt ab dem 14. September 2019 die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“.

Auf die müssen sich Kunden von Sparkassen und Banken allerdings vorbereiten, sonst funktionieren Kreditkarten und Zugänge bald nicht mehr.

Was genau zu tun ist und wie die Kunden vom Sicherheits-Plus der neuen Richtlinie profitieren, erklären Marcus Exner und Eckart Rorka, Zahlungsverkehrsexperten der Sparkasse Witten.

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„Team Sparkasse“ beim Sparkassen-Münsterland-Giro –
Sparkasse Witten ist dabei

Fast 60 Markenbotschafter sind für den 3. Oktober bestens vorbereitet.
Radsport funktioniert ausschließlich mit Teamgeist: Nur wer mit seinen Mitstreitern zusammenarbeitet, kann Spitzenplätze erreichen oder seine eigene Bestmarke überbieten – je nach Zielsetzung.

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Die deutschen mittelständischen Unternehmen sind nach wie vor gut ausgelastet. Doch passende Mitarbeiter sind auf dem Arbeitsmarkt Mangelware:
In der IT-Branche dauert es durchschnittlich 159 Tage, bis eine offene Stelle wiederbesetzt wird. Das liegt deutlich über dem Durchschnitt von 107 Tagen. Vor allem für kleinere Arbeitgeber wird es immer schwerer, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Wird der Fachkräftemangel zur Fortschrittsbremse?
Die zweite Mittelstandsbefragung, die die LBBW in Kooperation mit dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen durchgeführt hat, legt ihren Fokus auf diesen Themenkomplex.
Wir sprechen mit Uwe Burkert, dem Chefvolkswirt der LBBW.

Herr Burkert, seit acht Jahren verbessert sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt kontinuierlich. Immer mehr Menschen haben einen Job, der Anstieg der offenen Stellen ist markant. Die Arbeitslosigkeit liegt aktuell bei nur 5,1 Prozent. Alle jammern über den Fachkräftemangel, aber sind diese Zahlen nicht erst einmal positiv?

Uwe Burkert:
In den kommenden Jahren werden wir demografische Veränderungen beantworten müssen. Die Situation ist positiv dahingehend, dass wir mit den neuen Technologien den weniger werdenden Arbeitskräften perspektivisch begegnen können.
Aktuell ist es aber leider so, dass wir in den Branchen, die wir brauchen, um uns entsprechend aufzustellen – also im Bereich Software-Entwicklung und ITAnwendung – zu wenig Personal haben. Es fehlen also genau die Mitarbeiter, die den Schritt von der Industrie 3.0 zur Industrie 4.0 bewerkstelligen sollen.
Wir laufen Gefahr, dass wir auf der einen Seite ein Überschuss an Arbeitskräften haben, weil bestimmte Tätigkeiten wegfallen. Dem gegenüber steht ein großes Defizit an Fachkräften.


Die Bundesagentur für Arbeit spricht davon, dass es in einigen Berufen Engpässe gibt. Alles andere wird von der Politik so nicht benannt.
Ist der Fachkräftemangel ein Mythos?

Was wir haben ist ein Wandel innerhalb der Jobs:
Die Anforderungen ändern sich. Wir brauchen bestimmte Fähigkeiten zukünftig mehr als andere. Es sind nicht nur diejenigen gefragt, die programmieren können, sondern auch diejenigen, die dieses Wissen anwenden können. Wenn ich sehe, wie rasant sich unser Berufsalltag ändert, braucht es neben einer Offenheit für die technischen Themen auch die Fertigkeit, damit umzugehen. Das lässt sich auf die gesamte Wirtschaft übertragen.
Sprich: Ich muss als qualifizierte Fachkraft den Wandel vollziehen vom versierten Schraubenschlüsselarbeiter hin zum IT-Anwender. Wir haben also einen Fachkräftemangel in dem Sinne, das wir digitale Themen, die auf dem Arbeitsmarkt wichtiger werden, nur unzureichend entwickeln.

Fehlt es an genügend Bewerbern oder fehlt es an den Kompetenzen der Arbeitnehmer?

Bei beruflichen Einsteigern fehlt es an den richtigen Kompetenzen. Die Bewerberzahlen sind rückläufig. Die Qualifikation leidet. Das Resultat: Es werden nicht alle Ausbildungsplätze adäquat der Qualifikation besetzt. Das höre ich auch aus Handwerk und Mittelstand. Dort aber natürlich auch deswegen, weil die Konkurrenz durch die Großunternehmen nach wie vor recht hoch ist.
Wir haben inzwischen auch eine deutliche Bewegung von der Fläche hin zu den Städten, vor allem im Bereich der neuen Technologien. Gefragte Städte wie Berlin oder Hamburg sind für kreative Köpfe interessanter als die Schwäbische Alb oder der Hunsrück.

Bremst der Mangel an Fachkräften die Digitalisierung aus? In der Breite ja. In der Spitze noch nicht. Unternehmen wie SAP oder Bosch können nach wie vor entsprechende Kräfte rekrutieren, auch weil sie weltweit aktiv sind. Aber bei kleineren Mittelständlern ist das Problem Fachkräftemangel existent. Es kommen zwei Dinge zusammen: Die mangelnde Attraktivität und das allgemeine Standortproblem, man denke an Breitband und 5G-Netze.

Liegt es an der mangelnden Attraktivität der Unternehmen oder legen die Mittelständler zu wenig Geld auf den Tisch?
An beidem. Das Ergebnis unseres aktuellen Mittelstandsradars zeigt, dass Unternehmen nicht bereit sind, deutlich mehr Geld für neues Personal auszugeben.
Zum zweiten: Es ist oft schwer für einen Bewerber festzustellen, wie aktiv und fortschrittlich ein Unternehmen tatsächlich ist. Der Mittelstand muss mehr kommunizieren, etwa so: Wenn ihr bei uns anfangt, seid ihr absolut gefordert und ganz weit vorne an der Spitze der Digitalisierung.

Was ist denn interessant für Bewerber?
Das sind oft eigentümergeführte Unternehmen, die mit flachen Hierarchien arbeiten. Es ist immer interessant, relativ früh Verantwortung zu bekommen und Prozesse von Anfang bis Ende zu sehen.

Mittelständische Unternehmen sind beim Recruiting nicht untätig. Welche Maßnahmen ergreifen sie, um auf den Mangel an qualifizierten Fachkräften zu reagieren?
Es gibt viele Kooperationen mit Schulen. Zum Beispiel versuchen Unternehmen, die Jugendlichen über Schnupperpraktika davon zu überzeugen, dass es gut ist, mit einer Bewerbung in einem mittelständischen Unternehmen durch eine Ausbildung die berufliche Basis zu legen. Auch gibt es ein unheimlich vielfältiges Studienangebot. Vor allem duale Studiengänge sind ein sehr großer Erfolgsfaktor.

Bei den kleineren Handwerksbetrieben oder auch im landwirtschaftlichen Bereich ist das Image nach wie vor schwierig. Dabei ist es extrem spannend, was Digitalisierung und Industrie 4.0 für auch dort für Umwälzungen mit sich bringen. Heute bewirtschaftet ein Hightech-Bauer seine Felder GPS-gesteuert. Das ist aber in der Breite der Bevölkerung noch nicht angekommen – und bei Bewerbern erst recht nicht.

Womit können Mittelständler erfolgreich punkten? Persönliche Betreuung, Erfolg, keine Anonymität, sondern Prozesstransparenz von Anfang bis Ende. Absolute Kundenbezogenheit. Der Wille, in dem Feld, in dem man arbeitet, möglichst der Beste zu sein.
Dieser Spirit: Wir schaffen das, wir tüfteln das aus. Das ist ein ganz starkes mittelstandswirtschaftliches Thema.
Attraktiv ist außerdem, auch dauerhaft an dem Betrieb interessiert zu sein und – was Familienbetriebe häufig sind – von Generation zu Generation langfristig mit den Kunden verbunden zu sein. Auch der Standort in der Region kann von Vorteil sein, um wohnortnah zu arbeiten und eine gute Work-Life-Balance zu haben.

Deutschland ist ein Land der Akademiker. Inzwischen studieren mehr junge Menschen denn je. Viele davon waren im Ausland. Würden Sie sagen, die Deutschen sind überqualifiziert?
Nein. Wir müssen vielmehr aufpassen, dass wir nicht weiter Leute ausbilden, die in den zukünftigen Prozessen, die ja stark automatisiert laufen, nicht mehr gebraucht werden.

Der Mittelstand ist sehr stark in der forschungs- und anwenderorientierten Technologie. Sicher entwickelt er auch eigene Patente, aber er ist extrem stark in der Adaption. Was wir also brauchen, ist: technologisch ausgebildetes Personal und eine positive Einstellung dazu.
Auch was Behörden und Verwaltungen angeht, haben wir nicht an der Spitze zu viel, sondern eher im mittleren Bereich, also im Verwaltungsbauch. Dort, wo Vorgänge nicht mehr manuell passieren werden, sondern von Anfang bis Ende komplett elektronisch.
Wir können nicht generell von einer Überqualifizierung sprechen. Sondern davon, dass Leute entsprechend ihrer Qualifikation auch eingesetzt werden. Da sehe ich für Deutschland großes Potenzial. Wenn eine Ingenieurin oder Betriebswirtin als Sekretärin arbeitet, aus welchen Gründen auch immer, dann passt der Match nicht.

Haben Sie bei der Mitarbeitergewinnung einen internationalen Vergleich?
Was das angeht, sind die skandinavischen Länder unschlagbar im Vorteil: Sie sind bei der Flexibilität und den tatsächlichen Möglichkeiten, Know-how entsprechend einbringen zu können, weltweit führend. Diese Flexibilität wird ein ganz wesentlicher Faktor sein, stille Reserven in der Qualifikation zu heben und auch den Wertschöpfungswert zu erhöhen.
Welche Rolle kann die Politik spielen?
Sie sollte den Rahmen für Mindeststandards im Schulsystem schaffen. Wir müssen schon mit dem frühkindlichen Bereich anfangen. Dazu brauchen wir eine Betreuungssituation, in der die Kinder optimal gefördert werden. Es ist aus meiner Sicht ein Unding, dass wir damit so lässig umgehen.

Wenn wir in diesen Bereich nicht investieren, werden wir auf lange Sicht darunter leiden. Auch müssen wir klarer definieren, wie wir mit Schulinhalten umgehen wollen. Die absolute Verschulung wie beim Bachelor ist nicht die Methodenkompetenz, die wir für die Zukunft brauchen.

Das neue Fachkräfte- und Einwanderungsgesetz soll den Zuzug von ausländischen Fachkräften erleichtern. Erwarten Sie, dass sich dadurch etwas verbessert?
Ich hoffe, dass deutsche Unternehmen neue Fertigkeiten dazugewinnen und deutlich flexibler sein werden. Aber auch hier gilt: Wenn Fachkräfte aus anderen Ländern zu uns kommen, dann müssen wir den Rahmen dafür schaffen, dass auch deren Kinder gut betreut und sie integriert werden können. Das ist noch ein großer Schritt. Bei uns im mittleren Neckarraum zum Beispiel gibt es wenig internationale Schulen.

Muss sich Deutschland mehr öffnen?
Ja. Nehmen Sie erfolgreiche Fußballvereine: Wie schaffen sie es, dass ihre Spieler sich wohlfühlen? Indem sie wunderbare Rahmenbedingungen schaffen. Wenn ich wirklich gute Mitarbeiter haben will, die sich voll einbringen, dann muss ich ihnen die entsprechende Umgebung schaffen, damit sie ihre Leistung auch zum Einsatz bringen.

Was wünschen Sie sich von Unternehmen?
Dass wir uns von dem Gedanken verabschieden, mit einem einzigen Studium durchs Berufsleben zu kommen. Ich muss zwischen 40 und 70 nochmal ein Studium draufsatteln, um mich auf die Neuerungen einzulassen. Dieses Midlife-Studium würde ich mir von Unternehmen wünschen.

Was ist mit der Ausbildung von jungen Frauen in den technischen Berufen? Was sehen Sie für Handlungsbedarf? Wir müssen von diesem alten Ingenieursdenken weg. Ich sehe ein unheimliches Interesse von Mädchen und weiblichen Jugendlichen in diesen Fächern. Die Auszeichnungen, die junge Frauen in den naturwissenschaftlichen Fächern erhalten, sind sensationell. Wir müssen es schaffen, diese Neugier und diese guten Chancen weiter am Leben zu erhalten. Wichtig ist, den Einstieg für den weiblichen Nachwuchs zu erleichtern und Hemmschwellen abzubauen. Das wirkt.

 

Unser Tipp:
Wenn Sie Ihr Unternehmen angesichts des Fachkräftemangels für Ihre Mitarbeiter/innen noch attraktiver machen möchten, kann dies beispielsweise auch durch betriebliche Altersvorsorge und/oder betriebliche Gesundheitsvorsorge geschehen.
Sprechen Sie einfach unsere kompetenten Firmenkundenbetreuer an.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!




 
 

WEG-Versammlung kann Mitglieder nicht zum Tätigwerden zwingen

Ein Beschluss, wonach Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft das Streichen von Fenstern (im Sondereigentum befindlich, aber dem Gemeinschaftseigentum zugehörig) selbst veranlassen müssen, ist nichtig.
Für derartige Auftragsvergaben ist die Verwaltung zuständig.

Das Urteil im Detail
Der Fall: Eine Eigentümerversammlung war zu der Überzeugung gekommen, dass die Fenster neu gestrichen werden müssten. Sie ließ den Mitgliedern die Wahl, entweder selbst tätig zu werden oder eine Firma damit zu beauftragen.
Es ging also in beiden Konstellationen darum, dass die Eigentümer jeweils für sich diese Maßnahme hätten veranlassen müssen. Und das, obwohl es sich bei den Fenstern um Gemeinschaftseigentum (wenn auch über das Sondereigentum zugänglich) handelte. Dieser Beschluss wurde angefochten – mit dem Hinweis, hier werde einzelnen Eigentümern eine Aufgabe übertragen, für die sie gar nicht zuständig seien.

Das Urteil: Eine Verpflichtung zum Selberstreichen komme nach einhelliger Rechtsmeinung nicht in Frage, beschied die zuständige Zivilkammer des Landgerichts. Für ein solches „Auferlegen von Leistungspflichten“ gebe es keine gesetzlichen Grundlagen. Aber auch die Beauftragung eines Dritten – also einer Firma – gehöre nicht zu den Aufgaben eines Eigentümers, denn selbst das sei „mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden“, unter anderem wegen eines umfangreichen Preis-/Leistungsvergleichs mehrerer Anbieter. Die gesetzliche Pflicht des einzelnen Eigentümers bestehe darin, „die entsprechenden Kosten solcher Maßnahmen anteilig zu tragen“, heißt es im Urteil – „ureigenste (…) Aufgabe des Verwalters“ hingegen sei es, die nötigen Informationen für das Ob und Wie der erforderlichen Arbeiten so aufzubereiten, dass diese darüber entscheiden können.
(Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 1 S 109/17)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

 

 

Entsprechende behördliche Verfügung gilt auch für Käufer

Dass der Erwerber eines Grundstücks eine bereits vom Voreigentümer beantragte und behördlich genehmigte Baugenehmigung übernehmen kann, ist weitgehend bekannt. Weniger bekannt dürfte sein, dass auch das Gegenteil gilt.
Liegt für ein bestimmtes Objekt auf dem gekauften Grundstück – hier: ein Wochenendhäuschen mit Schuppen – eine Abrissverfügung vor, dann ist der Erwerber davon ebenfalls daran gebunden.
Er muss also das Gebäude abreißen, selbst wenn er das eigentlich gar nicht möchte und von der Verfügung nichts wusste. Solche Anordnungen beziehen sich nämlich nicht auf die Person des jeweiligen Eigentümers, sondern auf das konkrete Vorhaben, entschied die Justiz.
Lediglich in einem Punkt hatte der Erwerber Erfolg: Bereits bestehende Zwangsmittelandrohungen, die noch gegen den Voreigentümer gerichtet waren, gehen nicht auf ihn über.
Diese müssen ihm noch einmal persönlich übermittelt werden.
(Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 1 MB 12/17)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

 

 

Langjährig genutzte Wohnung vor Verkauf kurzfristig vermietet

Der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig selbstgenutzten Eigentumswohnung, die vor dem Verkauf lediglich kurzfristig vermietet war, ist nicht steuerpflichtig.
So hat es die zuständige Fachgerichtsbarkeit entschieden.

Das Urteil im Detail
Der Fall: Ein Eigentümer hatte seine Wohnung rund acht Jahre lang durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt, danach sieben Monate an Dritte (Mai bis Dezember) vermietet und das Objekt schließlich verkauft. Das Finanzamt machte einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn in Höhe von mehr als 44.000 Euro geltend. Damit war der Betroffene nicht einverstanden, denn er habe die Wohnung wie vorgeschrieben im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorausgehenden Jahren selbst genutzt.

Das Urteil: Die Finanzrichter betrachteten die kurzfristige Vermietung vor dem Verkauf als unerheblich. Sie bezogen sich auf den Paragrafen 23 des Einkommensteuergesetzes, wonach Grundstücksveräußerungen grundsätzlich einer Steuerpflicht innerhalb der Zehn-Jahres-Spekulationsfrist zwischen Kauf und Verkauf unterliegen, diese aber nicht gilt, wenn die Räume vom Eigentümer „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden“. Genau das sei hier erfüllt, daran änderten auch die wenigen Monate der Vermietung im Verkaufsjahr nichts.
Der Verkäufer musste demnach keinen Veräußerungsgewinn versteuern.
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 13 K 289/17)

Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern

 

 

 

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