Das Schatzkisten-Projekt ist schon lange kein Pilotprojekt mehr. Diese Aktion unterstützt und finanziert die Sparkasse Witten von Anfang an sehr gerne, denn zirka 750 Schüler wechseln in Witten jedes Jahr auf eine weiterführende Schule. Mit der „Schatzkisten-Box“ nehmen die Schüler(innen) etwas eigenes, etwas vertrautes in die neue Schule mit – das erleichtert den Wechsel und stärkt das Selbstwertgefühl. Und man hat mit den neuen Mitschülern sofort ein Gesprächsthema.

Die ‚Schatzkiste‘ ist ein Portfolio für den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wird die ‚Schatzkiste‘ inzwischen flächendeckend in den Wittener Schulen eingesetzt. Formal ist die ‚Schatzkiste‘ eine Pappkartonage mit vorgedruckten Arbeitsblättern. Bei der Bearbeitung der fünf Module setzen sich die Kinder mit ihrer eigenen Person in Form eines Steckbriefes, den bevorzugten Lernmethoden, dem Umgang mit Gefühlen wie Glück und Wut, den Wünschen und Gedanken zu der weiterführenden Schule und den ganz individuellen Interessen und Stärken auseinander. Die ‚Schatzkiste‘ ist frei von Bewertung und enthält ausschließlich positive und stärkende Elemente.

Für viele Kinder ist diese ‚Schatzkiste‘ mehr als nur eine Kiste. Sie ist der Platz, an dem ihre Erinnerungen und Erfahrungen gesammelt werden. Sie ist die in vertrauter Atmosphäre über einen längeren Zeitraum hinweg entstandene Selbstdarstellung ihrer Stärken. Durch die Beschäftigung mit dem Übergang kann sie in einer bewegten Lebensphase Sicherheit vermitteln. Das Hauptziel ist, Kinder stark zu machen! Die Kinder sagen von sich selbst, dass die Schatzkiste sie mutiger gemacht hat, dass sie sich sicherer gefühlt haben und keine Angst mehr hatten.

Foto: Jörg Fruck

Welche Auswirkungen hat der türkische Wirtschaftskurs?

Die Türkei ist in den vergangenen Wochen immer tiefer in eine Währungskrise gestürzt. Die Lira verlor zwischenzeitlich stark an Wert. Was steckt dahinter? Und wie wirkt sich die Krise in der Türkei tatsächlich aus? Hier finden Sie die Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zur Wirtschaftskrise in der Türkei – mit Anmerkungen von Dr. Ulrich Kater, Chefvolkswirt der DekaBank.

Auf den ersten Blick macht die türkische Wirtschaft einen durchaus stabilen Eindruck. Sie ist im ersten Quartal dieses Jahres um 7,4 Prozent gewachsen. Die Arbeitslosenquote liegt bei 9,6 Prozent.  Die Türkei ist mit 28 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschuldet – relativ wenig im europäischen Vergleich. Warum ist also von einer Krise die Rede?

Seit Jahresbeginn hat die türkische Landeswährung Lira gegenüber dem Euro 40 Prozent an Wert verloren. Der Grund: „Die Investoren vertrauen der türkischen Geldpolitik nicht mehr“, sagt Deka-Chefvolkswirt Ulrich Kater. Sorge bereitet vor allem die Inflationsrate, die mit fast 16 Prozent exorbitant hoch ist. Bereits geraume Zeit weigert sich die türkische Notenbank, ihre Leitzinsen entsprechend anzuheben, um den Inflationsdruck zu senken.

Zu vermuten ist: Erdogan interveniert. Er stellt die Unabhängigkeit der Notenbank offen in Frage. Zuletzt hatte er ein Dekret erlassen, das ihm erlaubt, die Zentralbankspitze alleine zu ernennen und die Türken dazu aufgefordert, Dollar und Euro in Lira umzutauschen. Die Aufrufe Präsident Erdogans an die Bevölkerung, Gold und Devisen abzuliefern, werten Experten als Verzweiflungsakt.

Inzwischen zeigt die wirtschaftliche Situation der Türkei Anzeichen einer so genannten Zahlungsbilanzkrise. Kater: „Das bedeutet, dass ein Land seinen Lebensstandard nur über starke Kapitalzuflüsse aus dem Ausland halten kann.“ Die Sorge wächst international, dass sich die Lage zuspitzt.

Die sich bereits länger abzeichnenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurden durch die jüngsten diplomatischen Verstimmungen zwischen der Türkei und den USA zusätzlich verschärft, der Lira-Kurs befand sich zwischendurch im freien Fall. Die USA fordern die Freilassung des Predigers Andrew Brunson, der in der Türkei wegen des Verdachts festgehalten wird für die kurdische Terrororganisation PKK und die Gemeinde des Islamistenpredigers Gülen spioniert zu haben.

Die US-Re­gie­rung hält die Beschuldigungen für grundlos und hat Sanktionen gegen zwei türkische Minister sowie weitere Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus der Türkei verhängt, um Druck auf die Regierung auszuüben.

Laut den Experten der Deka treffen beide Maßnahmen die türkische Wirtschaft nicht sehr stark. „Doch sie sind als Zeichen zu werten, dass die enge strategische Partnerschaft der beiden Nato-Verbündeten stark beschädigt ist“, sagt Kater. Die türkische Regierung will sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen und weigert sich bislang, Brunson freizulassen.

Die Deka-Experten beurteilen die Streitereien zwischen Erdogan und US-Präsident Trump jedoch nur als Anlass für den Währungsverfall, und nicht als die Ursache.

Die türkische Lira ist schon seit Monaten unter Druck. Auslöser für die Währungsschwäche ist nach Einschätzung der Deka eine ungeeignete Wirtschaftspolitik, die sich nicht um Stabilitätsziele scherte. So verfehlt die Notenbank schon seit Jahren ihr Inflationsziel von fünf Prozent.

Präsident Erdogan hatte im Wahlkampfjahr vor allem auf Kreditfinanzierung gesetzt. Das zahlte sich kurzfristig für die Türkei aus. Er gab einige Großprojekte in Auftrag wie Atomkraftwerke, Autobahnen, Kanäle oder einen neuen Flughafen, das Wirtschaftswachstum auf Pump brummte.

Die Türkei hat damit allerdings ein Leistungsbilanzdefizit von 5,6 Prozent ihres Bruttoinlandprodukts aufgebaut und sich dadurch hoch im Ausland verschuldet. Der Chef-Volkswirt der Deka: „Es bedeutet, dass das Land immer stärker auf Kapital von außerhalb angewiesen ist. Diese Kredite sind zum großen Teil in US-Dollar oder Euro ausgestellt. Je schwächer die türkische Währung ist, desto schwieriger wird die Bedienung der Kredite“.

Inzwischen hat die türkische Währung wieder zugelegt. Auch andere Währungen von Schwellenländern erholten sich im Fahrwasser der Lira. Das wird unter anderem darauf zurückgeführt, dass die Zentralbank die Liquidität der türkischen Banken erhöht und so für etwas Zuversicht gesorgt hat.  An der Istanbuler Börse stiegen die Kurse wieder.

Die Währungskrise dürfte vermehrt dazu führen, dass Unternehmen in der Türkei Insolvenz anmelden müssen. Der Grund: „Viele Unternehmen sind in US-Dollar verschuldet. Diese Kredite haben sich nun dramatisch verteuert. Setzt sich der Abwärtstrend der Lira fort, werden viele Unternehmen ihre Kredite nicht mehr bedienen können“, sagt Kater. Steigende Kreditausfälle für türkischen Banken wären die Folge.

Die Deka-Wirtschaftsexperten bewerten positiv, dass die türkischen Staatsschulden von knapp 30 Prozent noch keinen Anlass zu Sorge bieten. Diese Summe wäre auch noch tragbar, wenn sich die Bedingungen weiter verschlechtern. Allerdings steht die Türkei hinsichtlich des Leistungsbilanzdefizits, der Auslandsverschuldung und seiner Währungsreserven deutlich schlechter da als andere Länder.

Für solche Fälle steht der Internationale Währungsfonds (IWF) bereit. Er knüpft seine Hilfen jedoch an harte Auflagen – und diese stehen dem von Erdogan verfolgten Wirtschaftsmodell diametral entgegen. Bisher lehnt es Erdogan ab, den IWF um Hilfe zu bitten.

Mit Katar verständigte sich Erdogan auf finanzielle Unterstützung. Der Golfstaat wolle 15 Milliarden Dollar in die Türkei investieren, teilte ein Sprecher mit.

Im Streit mit den USA hat die Türkei die Einfuhrzölle auf zwei Dutzend amerikanische Produkte drastisch erhöht. Darunter sind Autos, Alkoholika und Tabak. Er hat außerdem den Boykott amerikanischer Technikfirmen und Elektrogeräte wie iPhones angekündigt.

Wie stark sich die Währungskrise letztlich auf die türkische Wirtschaft auswirken wird, hängt laut den Deka-Experten stark davon ab, ob und wann die türkische Regierung ihren Kurs ändert und die Lira stabilisiert. Notwendig wäre auch eine Verbesserung des Verhältnisses zu den USA. Kater: „Die wirtschaftlichen Folgen könnten dann wohl weitgehend auf eine Wachstumsverlangsamung beziehungsweise eine leichte Rezession begrenzt bleiben.“

Sollte es zu einer Schuldenkrise kommen, würde vor allem der europäische Finanzsektor leiden. Die höchsten Engagements sind die Banken in Spanien und Frankreich eingegangen. Dabei weisen spanische Banken mit etwa 81 Milliarden US-Dollar das größte Volumen auf. Es folgen französische Banken mit 35 Milliarden US-Dollar. Auch in Italien, den Niederlanden, Großbritannien, den USA und Japan gibt es nennenswerte Forderungen gegenüber der Türkei.

Deutsche Häuser rangieren hingegen am unteren Ende der Skala. Die deutsche Bundesbank beziffert die Gesamtforderungen der deutschen Banken auf 20,8 Milliarden Euro (per 30.6.2018). Dies entspricht 1,2 Prozent des gesamten  Auslandsengagements deutscher Institute.

Viele Sparer in Deutschland haben ihr Geld zu Ablegern türkischer Banken gebracht. Dazu zählen die Ziraat Bank, Deniz Bank, Oyak Anker Bank, Akbank oder Garantibank. Aktuell werben einige der Institute mit vergleichsweise hohen Zinsen um Sparergelder.

Entscheidend ist in diesem Fall, wo das Institut seinen Sitz hat. Das muss nicht in der Türkei sein. In der Regel haben die Institute eine selbständige Niederlassung innerhalb der Europäischen Union (EU) – und die Einlagen sind dann über die gesetzliche EU-Einlagensicherung  bis 100.000 Euro geschützt.

Insgesamt sind das Türkei-Geschäft und sein Beitrag für die meisten deutschen Unternehmen überschaubar. Ein möglicher Geschäftsrückgang kann durch Wachstum in anderen Regionen kompensiert werden. Beispiel Maschinenbau: Die Türkei liegt auf Rang 14 der Exportnationen für den deutschen Maschinenbau und damit weit hinter Russland, der EU, China und den USA.

In der Chemieindustrie machen die Exporte aus Deutschland in die Türkei rund drei Prozent der deutschen Chemie-Produktion aus. BASF beschäftigt rund 800 Mitarbeiter in der Türkei, bei etwa 115.000 Mitarbeitern weltweit. In der Stahlproduktion stiegen die EU-Importe aus der Türkei in den vergangenen Jahren an, sind aber durch jüngste EU-Maßnahmen wie Zölle und Mengenkontingente künftig begrenzt. Problematisch dagegen wird der Schrotteinkauf für türkische Elektro-Stahlwerke.

Hauptrisiko für Unternehmen ist besonders die schwache türkische Währung. Kater: „Das wirkt sich vor allem dann aus, wenn sie in der Türkei lokal produzieren oder Anteile an türkischen Firmen halten.“

Isoliert betrachtet ist das Türkei-Risiko überschaubar. Eine Ansteckung der Weltkonjunktur wäre dagegen für alle Branchen schädlich.

„Die Unsicherheit hinsichtlich der Türkei hat die Risikowahrnehmung allgemein steigen lassen. Die Bewegungen an den Finanzmärkten außerhalb der türkischen blieben bisher jedoch begrenzt“, sagt Kater.

Am stärksten waren bisher die Währungen der Schwellenländer betroffen, deren Makroökonomie Ähnlichkeiten mit der Türkei aufweisen. Vor allem der südafrikanische Rand und der argentinische Peso hatten verloren, der russische Rubel unter Druck geraten. Zwar konnten alle diese Währungen ihre Verluste inzwischen teils deutlich verringern. Aber die Anleger beobachten den Markt mit Sorge.

Der Absturz der türkischen Lira im Verhältnis zum Euro lässt für Reisende vor Ort vieles günstiger  werden. Wer seinen Euro in der Türkei in Lira tauscht, erhält derzeit schon bis zu acht Lira. Vor kurzem waren es noch sechs Lira, zu Jahresbeginn nicht einmal fünf Lira. Das macht sich bemerkbar bei Souvenirs, Essen, Ausflügen oder Mietwagen.

Auf insgesamt günstigere Reisen können Urlauber aber erst einmal nicht hoffen, analysiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Preise zwischen Reiseveranstaltern und Hoteliers werden langfristig verhandelt, in der Regel ein Jahr im Voraus. Der deutsche Urlauber bucht meistens All-inclusive  und gibt vor Ort nur wenig Geld in Lira aus.

Auch für die europäischen Reisekonzerne gibt es kaum positive Effekte aus der günstigen Währung. Der Grund: Der Hoteleinkauf findet in Euro statt.

„Setzt Präsident Erdogan seinen Kurs fort, droht der Türkei eine Zerrüttung der Außenwirtschaftsbeziehungen, die die Wirtschaft langfristig schwächen und dem Weltfinanzsystem erhebliche Zahlungsausfälle“, sagt der Deka-Chefvolkswirt.

Aber auch bei einer professionellen Handhabung der Krise kommt das Land nicht um Einschnitte herum. In diesem Fall müsste eine stabilitätsbewusste Notenbank gegensteuern und die Zinsen anheben. Damit ließe sich die Wirtschaft abkühlen und der notwendige Zufluss an Kapital wäre gesichert.

Doch hat Präsident Erdogan faktisch die Kontrolle über die Zentralbank übernommen und diese notwendigen Schritte bisher verhindert. Zudem gibt es zurzeit kaum eine Regierung, die sich mit solcher Entschlossenheit in eine Konfrontation mit den Finanzmärkten und den wichtigsten Partnerländern begibt.

Kater: „Obwohl eine Türkei-Krise sowie die möglichen moderaten Ansteckungseffekte für das Weltfinanzsystem verkraftbar sind, nimmt die Risikowahrnehmung zu.“ Der US-Dollar und Bundesanleihen würden laut den Wertpapier-Experten der Deka als sicherer Hafen von einer fortgesetzten Abwertung der Lira profitieren. Europäische Aktien würden dagegen unter der Unsicherheit leiden.

Vor allem Unternehmen, die in die Türkei exportieren, würden unter einer Wirtschaftskrise leiden. Ihre Exporte würden schrumpfen.

Die Experten der Deka gehen derzeit davon aus, dass Präsident Erdogan die Entwicklung nicht bis zu einer Schuldenkrise eskalieren lassen wird, da dies seine Wiederwahlchancen in fünf Jahren stark gefährden würde. Allerdings muss die Entwicklung in der Türkei mit höchster Aufmerksamkeit verfolgt werden, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Nach dem heißen Sommer freuen sich manche auf den heranziehenden Herbst. Aber nicht nur die Farbe der Blätter ändert sich – es gibt sonst auch allerhand Neues!

 

Bei der Halogenlampe geht das Licht aus

Ab September dürfen Halogenlampen nicht mehr hergestellt werden. Grund ist der vergleichsweise hohe Stromverbrauch – Energiesparlampen sind 80 Prozent effizienter als Glüh- und Halogenlampen. Das heißt nicht, dass Sie zu Hause gleich alle Halogenlampen austauschen müssen. Der Betrieb ist weiterhin erlaubt. Es wird also ein langsames Aussterben der Halogenlampen geben – zumal es noch ein paar Ausnahmen für Halogenlampen mit Spezialfassungen gibt.

Ein Aufschrei wie beim Verbot der altgedienten Glühbirne im Jahr 2012 dürfte dieses Mal ohnehin ausbleiben. Schließlich hat das bläulich-kühle Licht der Halogenlampe weniger Fans.

Höhere KFZ-Steuer für Neuzulassungen

Ein neu eingeführter Abgastest führt zu deutlichen Erhöhungen bei der KFZ-Steuer. Der sogenannte WLTP-Test ist wesentlich strenger und wird, so schätzen Experten, die Steuer um 20 bis 40 Prozent erhöhen. Die gute Nachricht für alle, die ihr Auto schon gekauft und zugelassen haben: Die Neuberechnung gilt nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. September zugelassen werden.

Rückgaberecht bei Ikea wird strenger

Bislang konnten Kunden bei der schwedischen Möbelhauskette innerhalb eines Jahres Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben – eine verbraucherfreundliche Regelung. Der Zustand von Billy und Co. spielte kaum eine Rolle, nur der Kassenbon musste vorhanden sein. Damit ist nun Schluss: Ab September dürfen nur noch neue, originalverpackte Produkte zurückgegeben werden. Offensichtlich hatte es aus Sicht von Ikea zu viel Missbrauch gegeben. Das soll nun eingedämmt werden.

O’zapft is: Das 185. Münchner Oktoberfest startet

Dirndl und Lederhosen raus, es darf geschunkelt werden: Am 22. September beginnt das größte Volksfest der Welt mit dem traditionellen Fassanstich. Vergangenes Jahr kamen rund 6,2 Millionen Besucher auf die Theresienwiese und generierten einen Umsatz von einer Milliarde Euro!

Der Aufreger der Wies’n ist – wie jedes Jahr – der gestiegene Preis für eine Maß Bier: In den Zelten kostet der Liter Bier zwischen 10,70 Euro und 11,50 Euro. Das bedeutet eine Steigerung um etwa 30 Cent im Vergleich zum Vorjahr. Na dann Prost für die, die es sich leisten mögen!

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal

Immer noch ein Neubau

Der Gesetzgeber hat gewisse Grenzen gezogen, innerhalb derer Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Kritisch wird es immer dann, wenn derartige Arbeiten in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 6 K 6199/16)

Der Fall: Als eine Familie ihren Neubau bezog, waren etliche Handwerkerleistungen noch nicht erbracht – so zum Beispiel das Anbringen des Außenputzes an der Fassade, Pflasterungsarbeiten und das Verlegen eines Rollrasens. Weil die Unternehmen in einem bereits bewohnten Objekt tätig waren, wollten die Steuerzahler den Lohnkostenanteil der Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Das Finanzamt verwies darauf, dies sei bei neu errichteten Objekten grundsätzlich nicht möglich. Und genau darum handle es sich hier. Dass die Familie bereits eingezogen sei, ändere nichts an der Rechtslage.

Das Urteil: Die Richter verwiesen die Steuerzahler auf den engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang der Arbeiten mit der Neubaumaßnahme. Diese machten eine Anerkennung der Handwerkerleistungen durch den Fiskus unmöglich. Das treffe sowohl auf die Anbringung des Fassadenputzes als auch auf die Gestaltung der Außenanlagen zu. Der Fall ist wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung derzeit vor dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 53/17) anhängig.

 

Quelle: Ratgeber Recht und Steuern der LBS

Welche erlaubte Pflanzenwuchshöhe gilt hier eigentlich?

Es gibt in den Bundesländern genaue Vorschriften zur Grenzbepflanzung von Grundstücken. Dabei geht es unter anderem um den Abstand der Pflanzen zu den Nachbarn, aber auch um deren zulässige Höhe. Das ist deswegen von Bedeutung, weil große Gewächse für eine erhebliche Verschattung sorgen können. Mit einem Spezialfall hatte es die Justiz beim Streit zweier Grundstücksnachbarn zu tun. Die Besonderheit: Der eine Eigentümer hatte wegen der Lage am Hang ein deutlich niedriger liegendes Grundstück. Es stellte sich die Frage, welcher Maßstab hier für die zulässige Pflanzenhöhe gelte. Die Rechtsprechung entschied, dass die Höhe der Gewächse bei einer derartigen Hanglage nicht von der Austrittsstelle im Boden, sondern vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu messen sei. Denn nur das sei für den Nachbarn auch tatsächlich relevant.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 230/16)

 

Quelle: Infodienst Rechjt und Steuern der LBS

Gleich neun angehende  Bankkaufleute starteten am 3. September in  Ihre Ausbildung zur/m Bankkauffrau/-mann bei der Sparkasse Witten. Das Zwiebelkirmes-Karussel vor der Sparkassen-Hauptstelle hatte da mit seinen startenden Flugzeugen schon eine gewisse Symbolkraft. Andrea Psarski (stellv. Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Witten), Arno Klinger (stellv. Mitglied des Vorstands) und Ausbildungsleiterin Manuela Briele begrüßten die jungen Leute an dieser ungewöhnlichen Foto-Location.

Danach ging’s aber wieder in der Sparkasse weiter: Für die zukünftigen Bankkaufleute stehen neben der praktischen Ausbildung in den nächsten zweieinhalb Jahren noch zusätzlich der wöchentliche innerbetriebliche Unterricht,  Computer-Lernprogramme, Telefon-, Beratungs- und Teamtrainings, Prüfungsvorbereitungskurse sowie ein „Stil- und Etikette-Seminar“ auf der Agenda.

Mit diesem umfassenden Programm ist die Berufsausbildung bei Wittens größtem Kreditinstitut nicht nur ab dem ersten Tag spannend und abwechslungsreich – sondern auch konsequent auf das anspruchsvolle Ausbildungs-Ziel ausgerichtet: Schließlich werden so die Grundlagen dafür  geschaffen, dass „die Neuen“ nach erfolgreicher Abschlußprüfung den Sparkassenkunden als kompetente Berater in allen Finanz- und Vorsorgefragen zur Seite stehen können.

Daher investiert die Sparkasse seit vielen Jahren in erheblichem Maße in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter – und zwar mit Erfolg: Die Prüfungsergebnisse, die von den Auszubildenden erzielt werden, sind regelmäßig überdurchschnittlich gut. Und: Bisher konnten fast alle „Azubis“ am Ende ihrer Ausbildungszeit auch in ein  Angestelltenverhältnis übernommen werden.

Zusammen mit den „9 Neuen“ bildet die Sparkasse Witten derzeit 24 Auszubildende im Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau  aus. An den 11 Standorten der Sparkasse in allen Wittener Stadtteilen sind – inklusive der Auszubildenden –  385 Mitarbeiter beschäftigt.

Die 9 neuen Auszubildenden sind:

  • Jacqueline de Boer
  • Luka Dräseke
  • Samet Er
  • Ardahan Hasanoglu
  • Yanick Hermann
  • Nils Jaeckel
  • Maurice Jezierski
  • Sarah Lenzen
  • Fabian Schalk

Unnötigen Aufwand vermeiden

Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an einer Immobilie kann man in höchst unterschiedlicher Intensität durchführen. Wenn ein üblicher Architektenvertrag geschlossen wurde, dann darf der Bauherr davon ausgehen, dass keine „Luxussanierung“ stattfindet. So hat es die Rechtsprechung entschieden. (Oberlandesgericht Braunschweig, Aktenzeichen 8 U 58/17)

Der Fall: Der Eigentümer einer Immobilie beauftragte einen Architekten damit, die Reparaturarbeiten für seinen undicht gewordenen Swimmingpool zu planen und zu überwachen. Dabei ließ der Architekt nicht nur den Fliesenbelag entfernen und den Untergrund neu abdichten, wie es nach Überzeugung einer Sachverständigen funktionstauglich gewesen wäre und ausgereicht hätte. Er ordnete zusätzlich auch die Erneuerung eines Teils des Beckenrandes an. Der Bauherr war damit nicht einverstanden und forderte fast 8.000 Euro für die entstandenen Mehrkosten zurück.

Das Urteil: Der Zivilsenat nutzte den Fall, um sich grundlegend zu den Pflichten eines Architekten zu äußern. „Eine Planung ist dann mangelhaft, wenn sie zwar technisch funktionstauglich ist, aber zu einem nicht erforderlichen Aufwand führt“, hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Ein Architekt habe „wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte seines Auftraggebers zu beachten“. Wenn er wirklich der Überzeugung gewesen sei, die von ihm angeordneten Arbeiten seien trotz des hohen Aufwands sinnvoll gewesen, so hätte er noch einmal ausdrücklich Rücksprache mit den Bauherrn halten müssen, so die Richter.

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Vermieter darf weder eine echte Anlage noch eine Attrappe betreiben

Wenn ein Immobilieneigentümer Überwachungskameras im Eingangsbereich installiert hat, die eintreffende und das Haus verlassende Mieter ganz oder teilweise aufnehmen, dann können ihn die Betroffenen zum Abbau der Anlage zwingen. Selbst eine Attrappe muss gegebenenfalls entfernt werden.

(Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen 7 C 429/17)

Der Fall: Ein Vermieter hatte mehrere Kameras auf seinem Grundstück aufgebaut. Die Begründung: Er habe ein besonderes Sicherheitsbedürfnis, weil es in der Vergangenheit zu Diebstählen gekommen sei. Ein Mieter wollte sich damit nicht abfinden, er fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Eigentümer merkte zu seiner Verteidigung an, die Anlage sei bereits vor dem Einzug des Mieters, während der Besichtigung des Objekts, angebracht gewesen. Der Betroffene habe bei dieser Gelegenheit nicht mitgeteilt, dass er Probleme damit habe.

Das Urteil: Der zuständige Amtsrichter ordnete an, alle eventuell noch vorhandenen Kameras müssten entfernt werden. Das betreffe auch die Attrappen, denn diese seien geeignet, bei den Bewohnern des Hauses einen unzumutbaren „Überwachungsdruck“ entstehen zu lassen. Das Argument des fehlenden Protests während der Besichtigung erkannte das Gericht nicht an, denn der Kläger sei stark sehbehindert und habe die Objekte möglicherweise gar nicht wahrgenommen. Der Vermieter, so hieß es im Urteil, hätte ohnehin von sich aus darüber aufklären müssen.

 

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

Auszeichnung des TuS Stockum 1945 e.V. als fairstes Wittener Seniorenteam!

Auf der Fußballanlage an der Pferdebachstraße in Strockum wurde das fairste Wittener Senioren-Fußballteam der abgelaufenen Saison 2017/18 mit dem FairPlay-Pokal der Sparkasse Witten geehrt.
Dominic Weiß, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle in Witten-Stockum, beglückwünschte die Erste Mannschaft des TuS Stockum 1945 e.V. zu diesem Erfolg – und überreichte den Sparkassen-FairPlay-Pokal sowie den Trikotsatz, den die Sparkasse Witten jährlich im Zusammenhang mit dem FairPlay-Pokal an das Gewinnerteam ausgibt. Das Senioren-Team des TuS Stockum hatte die vergangene Saison mit den wenigsten Strafpunkten innerhalb der Wittener FairPlay-Wertung absolviert – und gleichzeitig den Aufstieg in die Bezirksliga klargemacht: Ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass FairPlay und sportlicher Erfolg sich nicht ausschließen.

Die Sparkasse Witten fördert seit Jahren den FairPlay-Gedanken wie hier – durch die FairPlay-Pokale für Senioren und Junioren im Wittener Fußball, durch gezielte Förderung der Jugendarbeit in den Wittener Sportvereinen – sowie durch ein breit gefächertes soziales Engagement der Sparkasse vor Ort. Der Fußballkreis Bochum war bei dieser Ehrung durch den Kreisvorsitzenden Klaus-Dieter Leiendecker, der seinerseits – gemeinsam mit seinem Stellvertreter Bernhard Böning – ebenfalls herzliche Glückwünsche überbrachte.

 

Auf unserem Foto:

– die Erste Mannschaft des TuS Stockum e.V., als Gewinner des FairPlay-Pokals „Senioren 2017/18“ der Sparkasse Witten

– (vorn links – mit schwarz/grauem Polohemd) Klaus-Dieter Leiendecker, Vorsitzender des Kreises Bochum im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen

– (rechts daneben – mit schwarzem Anzug/roter Krawatte) Dominic Weiß, Leiter der Sparkassengeschäftsstelle in Witten-Stockum

– (rechts daneben – mit Pokal) Patrick Heuer-Fernandes, Mannschaftskapitän der für ihr FairPlay ausgezeichneten Ersten Senioren-Mannschaft des TuS Stockum 1945 e.V.

– (rechts daneben – mit weißem Hemd und Ball) Bernhard Böning, stellv. Vorsitzender des Kreises Bochum im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen – sowie Vorsitzender des Kreisfußballausschusses

 

Mit unserer Foto-Gewinnaktion „Zeig dem roten Sparschwein die Welt“ haben wir wohl viele Liebhaber gefunden, die unsere kleine rote Sau als Begleiter mit auf die Reise genommen haben …. und uns wunderschöne Fotos zugesandt haben. Aktuell finden Sie immer tolle Fotos auf unserer Facebook-Seite.

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Erste Fotos sind bei uns eingetroffen, Sie sehen das Schweinchen zu Land, Wasser und sogar Luft. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den ersten Bildautoren, die uns schon Fotos gesandt haben! Das wird noch ein Super-Schweine-Spätsommer, scheint uns! Einsendeschluß ist ja erst am 22. Oktober 2018. Machen Sie mit!

 

Anwohner konnten seine Ansiedlung nicht verhindern

Eine Papeterie gilt gemeinhin als angenehmer Nachbar. Der Verkauf von Papier, Briefumschlägen, Kalendern und Schreibgeräten verursacht weder Lärm noch Gerüche, die üblichen Öffnungszeiten werden kaum überschritten und die Kunden sind nicht bekannt dafür, für größere Unruhe zu sorgen. Deswegen waren die Anwohner nicht gerade begeistert, als sie erfuhren, dass der zuständige Landkreis in der Baugenehmigung eine Nutzungsänderung akzeptiert hatte. Statt der Papeterie war nun plötzlich ein Bestattungsinstitut vorgesehen. Die Nachbarn klagten dagegen. Ein solches Gewerbe passe nicht in ein Wohngebiet und außerdem seien wegen des Aufbewahrens von Leichen gesundheitliche Gefahren zu befürchten. Doch scheiterten sie damit. Erstens müsse man bei der Umgebung von einem Misch-, Wohn-, Dorf- und ansatzweise auch Kerngebiet und nicht von einem reinen Wohngebiet sprechen. Zweitens gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der ordnungsgemäße Betrieb eines Bestattungshauses zwingende Verstöße gegen hygienische Vorschriften nach sich ziehe. (Verwaltungsgericht Trier, Aktenzeichen 5 k 9244/17.TR)

 

Quelle: Ratgeber Recht und Steuern der LBS

Fiskus verweigerte Anerkennung als außergewöhnliche Belastung

Wer Aufwendungen leisten muss, um durch Baumängel entstandene Schäden zu beseitigen, der darf nicht auf eine Anerkennung dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung hoffen. Das hat die höchste steuerrechtliche Instanz in Deutschland entschieden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI B 106/17)

Der Fall: Ein Eigentümer sah sich gezwungen, Schäden in seiner selbstgenutzten Wohnung zu beseitigen, die aus Baumängeln resultierten. Ersatzansprüche gegenüber Dritten konnte er nicht mehr geltend machen, weil bereits die Verjährung eingetreten war. Gegenüber dem Fiskus machte er eine außergewöhnliche Belastung geltend, weil sein existenznotwendiger Grundbedarf – das Wohnen – betroffen sei und es auch keine Anhaltspunkte für eigenes Verschulden gebe. Somit erfülle er die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung dieser Ausgaben.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof argumentierte damit, dass eine außergewöhnliche Belastung in dieser Fallkonstellation „grundsätzlich“ nicht möglich sei. Eine Ausnahme komme allenfalls dann in Frage, wenn Aufwendungen getroffen werden müssen, um konkrete Gesundheitsgefährdungen von Wohnungseigentümern abzuwenden. Das habe aber in der Regel nichts mit den üblichen Baumängeln zu tun. Auch sei hier angesichts der vorhandenen Schäden die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken gar nicht elementar in Frage gestellt gewesen.

 

Quelle: Ratgeber Recht und Steuern der LBS