Manchmal kann eine Immobilie nicht übergeben bzw. bezogen werden, weil der Bauträger die Arbeiten nicht zum vereinbarten Termin abschließen konnte.

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VII ZR 172/13) musste in letzter Instanz entscheiden, wie mit einer zweijährigen Verspätung umzugehen sei. Die Erwerber sollten in eine 136 Quadratmeter große Wohnung umziehen, mussten aber wegen der Verzögerungen in ihrer bisherigen, 72 Quadratmeter großen Wohnung ausharren.

Der BGH entschied, dass der säumige Bauträger über die laufende Miete der alten Wohnung hinaus auch noch eine Entschädigung für die entgangene Nutzung der neuen, großzügigeren Wohnung zahlen müsse.

 

 

Quelle: LBS

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Wenn Immobilien bezogen oder verlassen werden: Abnahme, Übergabe und Kaution

Irgendwann gibt es immer ein erstes und ein letztes Mal. Wer eine neue Wohnung oder ein neues Haus bezieht, egal ob als Eigentümer oder als Mieter, der muss zunächst eine Übergabe bzw. eine Abnahme hinter sich bringen. Und wenn er wieder auszieht (verkauft), dann folgt die gleiche Prozedur in die andere Richtung. Diese rechtlichen Nahtstellen werden von vielen Bürgern als Belastung empfunden, weil man sich trefflich über viele Fragen des Zustands der Immobilie und die Übergabeformalitäten streiten kann.

Auch nach langen Mietverhältnissen gehen Eigentümer und Mieter nicht immer im Frieden auseinander. Über 30 Jahre hinweg hatten beide im selben Zweifamilienhaus gewohnt, sich dann aber zerstritten. Der Mieter räumte die Wohnung und klingelte bei der Eigentümerin, um die Schlüssel zu übergeben. Diese verweigerte die Annahme, weswegen er die Schlüssel kurzerhand in den Briefkasten warf. Kam dieses Vorgehen einer Rückgabe gleich? Das war im Zusammenhang mit Verjährungsfristen wichtig. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 8/11) sah es nicht so. Es habe sich bei dem Einwurf um ein einseitiges Angebot der Rückgabe von Seiten des Mieters gehandelt, auf das der Vermieter in dieser Form nicht eingehen müsse.

 

 

Quelle: LBS

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Sie möchten Ihr Zuhause gemütlicher, bequemer oder großzügiger machen? Oder haben Sie einfach nur Lust auf einen Tapetenwechsel? Freuen Sie sich jetzt schon auf das Ergebnis! Modernisieren, renovieren und sanieren lohnt sich. Ob neues Bad, neue Küche oder zusätzlicher Wohnraum: Vom Modernisieren, Renovieren oder Sanieren profitieren Sie in jedem Fall – durch ein besseres Wohngefühl und eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Malern und tapezieren können Sie vielleicht selber. Größere Vorhaben sollten Sie lieber Fachleuten überlassen. Hier ein paar Ideen:

Altes Bad in neuem Glanz: Schicke Fliesen, moderner Waschtisch, bodentiefe Dusche und helle Farben – der Raum ist nach seiner Modernisierung nicht wiederzuerkennen. Die hässlichen Abflussrohre sind verschwunden, das Fenster hat jetzt eine Wärmeschutzverglasung, die beim Energiesparen hilft. Ein Ort zum Wohlfühlen.

 

Dornröschenschlaf beendet! Die in die Jahre gekommene Immobilie wurde umfassend saniert. Früher gab es hier kein Bad. Die Besitzer haben deshalb einen Raum komplett für seine neue Bestimmung umgebaut: frei stehende Badewanne mit Blick in den Garten, eine zusätzliche Dusche und Fußbodenheizung. Wellness pur. Was will man mehr?

 

Super Effekt mit relativ wenig Aufwand. Das alte Schlafzimmer bekam einen frischen, warmen Farbanstrich und schicke neue Dielen. Das Resultat: ein gemütlicher Platz zum Ausruhen und Träumen. Wenn das nicht Lust auf Nachahmung macht …

 

Vorher – nachher: Ein echter Blickfang ist dieser Hausflur nach seiner Renovierung. Sanfte Farben und ein neuer Fußbodenbelag sorgen für ein freundliches, einladendes Ambiente. Darüber freuen sich nicht nur die Eigentümer der Immobilie, sondern auch ihre Gäste. Schließlich ist ein Flur die Visitenkarte des Hauses.

 

Was für eine Verwandlung! Ein 70er-Jahre-Bungalow vor und nach seinem Umbau. Fassade und Haustechnik wurden komplett erneuert, das alte Walmdach durch ein modernes Flachdach ersetzt. Auch Garage und Autoauffahrt sind neu. Kompliment. Die Mühe hat sich gelohnt.

 

 

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Ein gutes Verhältnis zu den Mietern sorgt oft dafür, dass sie auch gut mit Ihrer Immobilie umgehen. Diese 7 Tipps helfen, dass beim Vermieten alles klappt.

1. Privatsphäre beachten
Respektieren Sie die Privatsphäre Ihrer Mieter. Fragen Sie sie nicht nach ihrer Religion und Familienplanung. Stattdessen entscheidend: sicheres Einkommen, Verlässlichkeit (vorab SCHUFA-BonitätsCheck) und Sympathie.

2. Vereinbarungen schriftlich treffen
Halten Sie den Mietvertrag, das Übergabeprotokoll und andere wichtige Abmachungen mit den Mietern schriftlich fest. Das gibt Ihnen und den Mietern Sicherheit.

3. Faire Mietpreise verlangen
Natürlich soll sich das Vermieten für Sie lohnen. Ihre Netto-Mietrendite sollte bei mindestens 3 Prozent liegen. Achten Sie andererseits darauf, dass die Miete nicht zu hoch ist. Unfaire Mietpreise sorgen für einen hohen Mieterwechsel – oft mit Ausfallmonaten. Das schadet Ihrer Rendite mehr als ein paar Euro weniger im Monat. Der Mietspiegel zeigt Ihnen, wie viel Miete angemessen ist. Link zu Netto-Mietrendite: https://immobilien.sparkasse.de/baufinanzierung/rendite-immobilien/haus-oder-wohnung-vermieten.html

4. Nebenkosten professionell abrechnen
Einmal im Jahr müssen Sie für die Mieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Seien Sie dabei sorgfältig. Fehler könnten Ihnen die Mieter nachtragen. Nutzen Sie eine Software oder beauftragen Sie eine Hausverwaltung. Achten Sie auf eine gute Bewertung der Hausverwaltung!

5. Reparaturen schnell erledigen
Reagieren Sie auf Anfragen der Mieter schnell und unkompliziert. Fällt im Winter die Heizung aus, sollten Sie sofort einen Handwerker beauftragen. Stimmen Sie mit den Mietern den Termin ab. Erkundigen Sie sich anschließend, ob alles wieder funktioniert.

6. Verbote nur im Rahmen des Gesetzes
Diskutieren Sie nichts, was den Mietern rechtlich ohnehin zusteht. Sie machen sich damit nur unbeliebt, wenn die Mieter später nachrecherchieren. Enge Angehörige dürfen vorübergehend in der Wohnung wohnen. Nach neuer Rechtsprechung kann der Vermieter auch Hund und Katze nicht mehr generell im Mietvertrag verbieten.

7. Erreichbarkeit und Kontakt
Seien Sie für die Mieter erreichbar. Begegnen Sie ihnen in Konflikten bestimmt, aber immer freundlich. Erklären Sie Ihre Sichtweisen und Entscheidungen respektvoll. Interessieren Sie sich für Ihre Mieter.

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Auch für Paare ohne Trauschein sind die eigenen 4 Wände kein Problem. Nur: Regeln Sie die Verhältnisse schon vor dem Kauf.

Der Himmel hängt voller Geigen. Der Einzug in die gemeinsame Traumimmobilie ist geplant. Das Glück scheint perfekt. Wer denkt da schon an ein mögliches Ende? Tun Sie es – auch wenn das unromantisch ist. Im Unterschied zu einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft ist die Beziehung von Paaren ohne Trauschein durch den Gesetzgeber nicht geregelt. Im Extremfall geht ein Partner nach dem Beziehungsende völlig leer aus und bleibt zudem auf einem Berg von Schulden sitzen. Klare vertragliche Regelungen vorab sind daher empfehlenswert.

Eintrag ins Grundbuch
Beim Immobilienkauf ohne Trauschein ist es wichtig, zu wissen: Die Rechte an der Immobilie hat, wer im Grundbuch steht – unabhängig davon, wie viel Geld und Sachleistung er tatsächlich hineingesteckt hat. Idealerweise sollten beide Partner im Grundbuch stehen. Üblich ist eine anteilige Aufteilung nach Bruchteilen. Zum Beispiel jeweils zur Hälfte oder mit Anteilen von zwei Zehnteln und acht Zehnteln. Aus den Anteilen leiten sich die Rechte an der Immobilie ab.

Ebenfalls möglich: ein Partnerschaftsvertrag
Auch ein Partnerschaftsvertrag bietet Rechtssicherheit bei einer Trennung. Er kann die Rechte und Pflichten beider Parteien klar und verbindlich regeln. Gerade wenn es um Wohneigentum und das Grundstück geht, sollte der Vertrag notariell beurkundet werden. Dieser kann zum Beispiel auch Verpflichtungen bei der Finanzierung umfassen oder Unterhaltszahlungen eines Partners an den anderen festlegen.

Weitere Option: ein Gesellschaftsvertrag
Sie können Ihren Immobilienkauf ohne Trauschein auch mit einem Gesellschaftsvertrag absichern. Beide Partner können eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen bzw. sich als solche verstehen. Dann können sowohl die GbR als auch die Partner gemeinsam ins Grundbuch eingetragen werden. Regeln Sie dabei auch, wer im Fall einer Trennung die Immobilie behalten darf und wie der andere Partner entschädigt wird. Der schlimmste Fall, eine Teilungsversteigerung, kann so verhindert werden. Bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie gegen den Willen eines Partners zwangsversteigert. Das ist oft mit erheblichen Werteinbußen verbunden. Auch den Verzicht auf eine Teilungsversteigerung können beide in einem Vertrag vereinbaren.

An den Erbfall denken
Legen Sie fest, was im Todesfall eines Partners mit der Immobilie und den damit verbundenen Verpflichtungen passieren soll. Ohne Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Bei unverheirateten Paaren erben dann zum Beispiel die Kinder oder andere Familienangehörige des Verstorbenen. Und auch das sollten Sie wissen: Für Paare, die nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gelten bei einer Erbschaft niedrigere Steuerfreibeträge.

Baufinanzierung auch ohne Trauschein
Für die finanzierende Sparkasse oder Bank ist die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer wichtig – und die verlässliche Kreditrückzahlung. Sie machen bei der Bonitätsbeurteilung keinen Unterschied zwischen Paaren mit und ohne Trauschein. In der Regel nehmen beide nicht verheirateten Partner ein gemeinsames Darlehen auf. Damit haften sie gesamtschuldnerisch. Das gilt unabhängig davon, wer die Raten bezahlt oder wie die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse liegen. Die Haftung bleibt auch bei einer Trennung bestehen.

Vorab gründlich informieren
Suchen Sie vor dem gemeinsamen Kauf einer Immobilie den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars. Klären Sie alle wichtigen Punkte. Wenn es dann um die Finanzierung geht, beraten wir Sie gern.

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Die Darlehenszinsen sind derzeit niedrig. Ideal, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Auch als Single?
Klar, wenn Sie unsere Tipps berücksichtigen.

Eigenkapital
Als Single müssen Sie alles allein zahlen. Umso wichtiger, dass Sie Ihre Baufinanzierung locker stemmen können. Zahlen Sie einen möglichst großen Anteil vom Kaufpreis selbst, um Ihre monatliche Finanzierungsrate gering zu halten. Ein Eigenkapitalanteil ab 20 Prozent wäre optimal. Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro sollten Sie also mindestens 20.000 Euro Eigenkapital einbringen. Tipp: Sie haben noch nicht genug gespart? Mit einem Bausparvertrag „reservieren“ Sie sich die aktuell günstigen Zinsen für später.
Link zu Bausparvertrag: https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/kredite-finanzierungen/bausparen-bausparvertrag.html

Tilgung
Überlegen Sie im Vorfeld genau, welche monatlichen Raten Sie sich leisten können. Unsere Empfehlung ist: Setzen Sie den Tilgungsanteil aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen nicht zu tief an. Versuchen Sie, möglichst viel von Ihrem Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist zurückzuzahlen.

Zinsbindung
Am Ende der Zinsbindung ist ein Haufen Schulden übrig? Also neu finanzieren mit dann vielleicht hohen Zinsen? Als Single trifft Sie das besonders hart, weil Sie die Raten allein zahlen. Tipp: Wählen Sie daher eine möglichst lange Zinsbindung, zum Beispiel 10-15 Jahre. Und: Prüfen Sie vorab genau, ob Sie sich Ihre monatlichen Raten leisten können.

Rücklagen
Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie Ihre Finanzierungsraten über Rücklagen zahlen. Sparen Sie deshalb genug, um Ihre Raten notfalls auch eine Weile ohne regelmäßiges Gehalt weiter zahlen zu können. Tipp: Schließen für solche Notfälle im Vorfeld eine Restschuldversicherung ab – wir beraten Sie da ebenfalls..

Lebensplanung
Eine eigene Immobilie ist eine langfristige Entscheidung. Denn Sie zahlen Ihr Darlehen meist über viele Jahre zurück. Sie wollen selbst in der Immobilie wohnen? Überlegen Sie vorab genau, ob Sie länger an Ihrem Wohnort bleiben möchten.Natürlich können Sie die Immobilie auch vermieten oder verkaufen, wenn Sie doch ausziehen. Aber nicht immer lohnt sich das. Wer schnell wieder verkauft, muss je nach Vertrag und Laufzeit eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, um die Finanzierung abzulösen. Wenn Sie weniger als 10 Jahre nach dem Kauf wieder verkaufen, fällt außerdem unter Umständen Spekulationssteuer an. Tipp: Planen Sie genau, was Sie mit dem Haus oder der Wohnung vorhaben. Kommen Sie zu uns, wir beraten Sie gern.

Vorteile beim Kauf einer Immobilie als Single
Finanziell gesehen haben es Singles beim Immobilienkauf oft schwerer. Doch sie haben auch Vorteile. So können Sie das Haus oder die Wohnung ganz nach Ihren Vorstellungen auswählen. Sie müssen keine Kompromisse eingehen und können allein entscheiden. Haben Sie die Immobilie gekauft, gehört sie Ihnen. Keine Trennung kann Ihnen das nehmen.

 

 

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Mit 30, 40 oder doch erst mit 50 – was ist das ideale Alter für eine eigene Immobilie? Gibt es beim Hausbau oder Eigenheimkauf vielleicht ein „zu jung“ oder „zu alt“?

Das Durchschnittsalter beim Hauskauf
Die meisten Deutschen erwerben zwischen 30 und 50 ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Im Durchschnitt sind Leute, die zum ersten Mal eine eigene Immobile kaufen, rund 40 Jahre alt. Es gibt plausible Gründe, warum Menschen gerade in dieser Lebensphase in die eigenen vier Wände investieren. Eine Immobilie gehört zu den größten Finanzentscheidungen im Leben – die meisten Menschen lassen sich daher Zeit dafür. Persönliche Ziele, der eigene Lebensstil, die Familienplanung und der berufliche Werdegang beeinflussen den Wunsch nach dem eigenen Zuhause.

Die persönliche Situation ist entscheidend
Ein ideales Alter für den Kauf oder Bau einer Immobilie lässt sich nicht pauschal festlegen. Es kommt auf Ihre individuelle Situation an. Bringen Sie genügend Eigenkapital mit und haben Sie ein regelmäßiges, stabiles Einkommen? Ist es realistisch, dass Sie die monatlichen Raten stemmen können und noch genug Geld zum Leben übrig bleibt? Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie Ihren Job verlieren oder aus anderen Gründen Ihr Darlehen nicht zurückzahlen können?

Auch diese Faktoren spielen eine Rolle
Neben der eigenen finanziellen Sicherheit beeinflussen auch andere Faktoren den „idealen“ Zeitpunkt für ein Eigenheim – insbesondere das Zinsniveau und die Immobilienpreise. Aufgrund der historisch niedrigen Zinsen für Immobiliendarlehen möchten sich derzeit viele den Wunsch nach dem eigenen Zuhause erfüllen.
Sind Sie noch unsicher, ob jetzt die richtige Zeit für eine eigene Immobilie ist? Wir beraten Sie gern persönlich und stellen Ihre Immobilie auf ein solides finanzielles Fundament, das trägt.

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Ein eigenes Zuhause ist der Traum vieler Menschen. Um ihn zu verwirklichen, kommen die wenigsten jedoch ohne finanzielle Hilfe aus. Eine Finanzierung sollte dabei passen wie ein Maßanzug. Damit das Ergebnis später perfekt sitzt, orientieren sich gute Schneider und auch unsere Berater immer an den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen ihrer Kunden. Wir setzen Ihre Immobilie mit Ihnen gemeinsam auf ein tragendes, solides Fundament – unkompliziert und glasklar überschaubar. Immobilieninteressenten können sich natürlich schon auf das Kreditgespräch vorbereiten.

Die drei wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Machen Sie einen ehrlichen Kassensturz: Listen Sie dabei Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre wichtigsten monatlichen Ausgaben auf.

2. Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation beschreiben, zusammen. Dazu zählen Nachweise über eventuell vorhandene Eigenmittel und Versicherungen. Denken Sie auch an gültige Personaldokumente und ggf. einen Meldenachweis.

3. Kopieren Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate sowie die Steuererklärungen oder –bescheide der letzten drei Jahre. Sind Sie selbständig oder freiberuflich tätig, halten Sie für das Kreditgespräch die entsprechenden Geschäftsunterlagen (Bilanzen, Einnahme-Überschuss-Rechnungen) parat.

Unser Tipp: Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Zusammenstellen der Dokumente. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und sind für das Finanzierungsgespräch bestens vorbereitet.

Bei der LBS haben wir eine recht sinnvolle, umfassende Checkliste gefunden, die Sie herunterladen und ausdrucken können: www.lbswest.de/wirimwesten

Der Staat unterstützt den Traum von den eigenen vier Wänden mit seiner staatlichen Förderung. Trotz Hektik im Jahresendspurt empfehlen wir Ihnen, sich die Zeit für einen Finanzcheck zu nehmen, denn: Niemand hat Geld zu verschenken. Es geht vor allem um die Wohnungsbauprämie, die Wohn-Riester-Förderung und die Arbeitnehmersparzulage. Wer die staatlichen Förderungen nutzen will, muss unterschiedliche Bewilligungsfristen beachten. Teilweise können die Gelder sogar noch rückwirkend beantragt werden. Wer sicher gehen will, dass er alle Chancen wahrt, sollte mit seinem Finanzberater sprechen, um bis Jahresende das Optimum an Förderung zu sichern:

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1. Vermögenswirksame Leistungen

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen. „Fast jeder Arbeitnehmer könnte vermögens- oder altersvorsorgewirksame Leistungen bekommen“, weiß Berg. „Aber nur jeder Dritte nutzt sie.“ Damit entgehen den Arbeitnehmern Jahr für Jahr nicht nur bis zu 480 Euro zusätzliche Leistungen vom Chef, sondern auch noch die Chance auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt innerhalb gesetzlich geregelter Einkommensgrenzen 9 Prozent auf die jährlichen VL-Einzahlungen bis zu 470.

2. Wohnungsbauprämie (WoP)

Kaum jemand weiß, dass man diese Förderung auch zwei Jahre rückwirkend beantragen kann. Wer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt und bis zum 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1.024 Euro für Verheiratete) auf seinen Bausparvertrag eingezahlt hat, erhält 8,8 Prozent WoP auf seine Sparleistungen. Zu Beginn jedes Jahres erhalten Bausparkunden automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr.

3. Wohn-Riester-Förderung

Bei der Wohn-Riester-Förderung gibt es heute eine Grundzulage von jährlich 154 Euro. Aktuell gibt es zusätzlich für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage. Und das sogar ohne Einkommensgrenze. Der erwiesene Nutzen der Wohn-Riester-Förderung für die Eigenheimfinanzierung wird leider immer wieder unterschätzt. Die Eigenheimrente kann für eine vierköpfige Familie aber bis zu 50.000 Euro Finanzierungsvorteil bringen.

Auch wenn die Zeit knapp wird: Lassen Sie uns darüber sprechen!

 

 

Eng ist sprichwörtlich ja gemütlich, aber man kann es auch übertreiben, zumindest bei einer angemieteten Wohnung, meint das Amtsgericht München (siehe Aktenzeichen 415 C 3152/15):

Bis zu einer gewissen Grenze ist es natürlich die Privatsache eines Mieters, mit wie vielen Familienangehörigen er sich in seiner Wohnung aufhält – ob es also etwas enger zugeht oder jedem Mitbewohner viel Raum zugestanden wird. Doch eines dürfen Mieter nicht tun: Es ist ihnen nicht gestattet, das Objekt überzubelegen!

Der Fall:

In einem Münchner Fall war schon via Mietvertrag vereinbart worden, dass sich in einer 25-Quadratmeter-Einraumwohnung nur der Mieter und höchstens noch seine (Ehe-)Partnerin dauerhaft aufhalten dürften. Im Laufe der Zeit kamen allerdings zwei Kinder des Paares hinzu. Der Eigentümer kündigte mit dem Hinweis auf Überbelegung.

Das Urteil:

Die Justiz sah es ebenso und verwies darauf, dass einem Erwachsenen bzw. zwei Kindern im Alter bis zu 13 Jahren durchschnittlich mindestens zehn Quadratmeter zustehen müssten. Das sei hier klar unterschritten.

Zum Nachdenken:

Vielleicht wäre für die Familie mit zwei Kindern ja doch eine „Wohn-Riester“-Beratung bei der Sparkasse der zielführende Weg gewesen, dank staatlicher Unterstützung nicht mehr zwanghaft und als Dauerzustand eng „kuscheln“ zu müssen. Es fände sich dann zu Weihnachten sogar noch ein Plätzchen für den Tannenbaum ….. meint der Redakteur mit einem Augenzwinkern.

Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS

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Ist alles denn eine Frage der Perspektive, wenn in Witten in der blauen Stunde eingefrorene stürzende Linien selektiv den Hintergrund gespiegelt hervorheben? Zugegeben: Mit dieser konfusen Frage kann man den Leser unmöglich alleine lassen und sollte ihm gleich raten, sich den druckfrischen Kalender der Sparkasse Witten abzuholen. Dann wird alles klarer! Versprochen!

Zum beachtlichen 40. Mal in Folge präsentiert die Sparkasse Witten einen ganz individuellen Wittener Wandkalender. Seit ihrem 125-jährigen Jubiläum in 1978 findet die Sparkasse bis heute jedes Jahr immer wieder neu ein interessantes Kalenderthema. Viele Wittener warten im Dezember auf den Sparkassen-Wandkalender, sammeln die Exemplare  und freuen sich, dass immer wieder neue Facetten unserer Ruhrstadt gezeigt werden. In der Reihung ist sogar eine interessante Wittener Zeitreise entstanden.

Das Thema lautet 2017: „Witten im Fokus“. Es geht dabei nicht nur um faszinierende Bildmotive aus unserer Ruhrstadt, sondern auch um die Gestaltungsmittel und Fototechnik, die der Bildautor gewählt hat. Jetzt wird die chaotische Anfangsfrage klar, oder? Es wird beleuchtet, welche Spielräume ein Fotograf nutzen kann.

Die engagierten Fotografinnen und Fotografen des „Fotoclub ObjektivArt`96 Witten/Herdecke e.V.“ haben den Auftrag der Sparkasse gekonnt und gerne angenommen, einen Wandschmuck mit Mehrwert zu gestalten. Die Semi-Profis wissen, wie man statt eines Knipsbildes schon mit einfachen Mitteln und etwas geschärftem Bewußtsein ein wirklich gutes Foto entstehen läßt, das die Betrachter in seinen Bann zieht. Und nur selten ist das eine Frage der Fotoausrüstung. Oft reicht dazu bereits ein geschickter Aufnahmestandort, ein Eingriff in die Belichtungsautomatik oder das Spiel mit Schärfe und Unschärfe.

 

spkkalender2017

  • Vorgestellt wurde der neue Kalender übrigens von
  • Susanne Rossow,
    Fotoclub ObjektivArt’96 Witten/Herdecke e. V.
  • Holger Hänsch,
    Vorsitzender des Fotoclubs ObjektivArt’96 Witten/Herdecke e. V.
  • Andreas A. Junge,
    Agentur jungepartner, Witten
  • Richard Steinforth,
    Leiter des Kundencenters der Sparkassenhauptstelle, Sparkasse Witten

 

Jedes Monatsblatt im Sparkassenkalender 2017 greift ein Praxis-Beispiel auf, zeigt das Ergebnis auf der Vorderseite und beschreibt das Gestaltungsmittel auf der Kalenderblattrückseite. Viele interessante Tipps gibt es da, die zum Ausprobieren animieren. Entstanden ist mit dem Sparkassen-Wandkalender 2017 so nicht nur ein Wandschmuck und Planungsinstrument: Ein kleiner Fotoratgeber mit Wittener Lokalkolorit ist der Kalender zusätzlich!

Denn das Gute liegt so nah, heißt es, deshalb: Wenn die Menschen sich auf der einen und anderen kleinen Tour dem interessanten Witten und der Fotografie nähern, haben die Sparkasse Witten und der Fotoclub „ObjektivArt`96“ ihr gesetztes Ziel erreicht. Ab Nikolaus ist der Wittener Wandkalender an den Standorten der Sparkasse in allen Wittener Stadtteilen erhältlich. Über www.objektivart96.de kann man Kontakt zum Fotoclub (mit Sitz in der Rüsbergstr. 70) aufnehmen.

Der 30.11. ist der Stichtag, zu dem ein Wechsel der Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres problemlos möglich ist. In vielen Fällen lohnt sich diese Kündigung: Im Extremfall lassen sich einige hundert Euro Beitrag im Jahr einsparen – und das teilweise sogar bei verbesserten Leistungen. Wegen seiner Schadenfreiheitsklasse braucht sich der Versicherte übrigens keine Sorgen machen: Er nimmt seine Schadenfreiheitsklasse zur neuen Versicherung mit.

Annika Will, Fachberaterin für Versicherungen und Bausparen in der Sparkassenhauptstelle an der Ruhrstr. 45: „Meine Kollegen und ich empfehlen aus Überzeugung die Westfälische Provinzial Versicherung als Kfz-Versicherer. Der Preis stimmt einfach und vor allem auch die Leistung und der Versicherungsumfang. Gerade da sollte man als Verbraucher immer genau recherchieren. Zahlt die Versicherung auch einen Marder-Schaden? Sind in der Vollkasko auch selbstverschuldete und mutwillige Beschädigungen durch Dritte versichert? Bei der Westfälischen Provinzial ist das inbegriffen. In dem Zusammenhang gehört besonders die kundenfreundliche Schadenregulierung erwähnt. Und: Es sind individuell maßgeschneiderte Angebotspakete möglich.“

Annika Will 1664

Annika Will, Spezialistin für Versicherungen und Bausparen, spricht oft mit Kunden, die bei anderen Versicherern schon negative Erfahrungen mit dem Kleingedruckten in Verträgen gemacht haben.

„Besonders gut finde ich bei der Provinzial auch das automatische Update der Leistungen: Werden bei Neuverträgen Vertragsbestandteile und Versicherungsbedingungen  geändert,  bekommt man die Verbesserungen als Update auch für bereits abgeschlossene Verträge im Nachhinein – ganz automatisch. Das nenne ich fair und kundenfreundlich. Mein Tipp: Jetzt noch rechtzeitig gemeinsam mit Ihrem Sparkassenberater prüfen, ob sich ein Wechsel mit der Kfz-Versicherung zur Westfälischen Provinzial lohnt! Hier können Sie einen Termin dazu vereinbaren.“

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