Wasser marsch
Das Legen eines Anschlusses unterliegt einem ermäßigten Steuersatz Wenn ein Anwesen einen Hauswasseranschluss erhält, dann unterliegt diese Leistung als „Lieferung von Wasser“ einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Das gilt selbst dann, wenn die Leistung nicht vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird. Das Urteil im Detail Der Fall: Ein Tiefbauunternehmen war vom örtlichen Zweckverband mit der […]