Unerwünschte Untermieter
Hausbesitzer wollten Vorsorge gegen Marderbefall steuerlich geltend machen Wenn ein Hausbesitzer nach einem Marderbefall sein Dachgeschoss „einbruchssicher“ machen will, dann darf er dabei nicht auf die Unterstützung des Fiskus hoffen. Es handelt sich schließlich nicht um eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts. (Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 3 K 28/19) Das Urteil im DetailDer Fall: Eine […]