Grundstückseigentümer durfte PKW bis zur Bezahlung der Kosten zurückbehalten
Sein Auto ohne Erlaubnis auf einem fremden Parkplatz abzustellen, das ist eine riskante Angelegenheit. Denn der Eigentümer des Grundstücks darf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS – bei entsprechender Vorwarnung – das Fahrzeug so lange zurückbehalten, bis der Betroffene die Abschleppkosten bezahlt hat. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 30/11) Der Fall: Eine Frau […]