
Böse Folgen durch falsch eingeordneten Steuerbeleg
Ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nicht so ohne weiteres korrigiert werden. Bevor man also seine Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, sollte man sich noch einmal vergewissern, ob wirklich alle relevanten Quittungen und Unterlagen beigelegt sind. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, verlor ein Immobilienbesitzer so die Chance, Handwerkerleistungen abzuschreiben. Der Fall Es war ein […]